Alles zur Versicherung: Eigenheim
Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
Ja, Leitungswasser ist in fast jeder Eigenheimversicherung enthalten. Gezahlt werden ausgetretenes Wasser aus Leitungen und Geräten, Bruch- und Frostschäden an Rohren sowie Aufräum- und Trocknungskosten. Die Sanierung eines Einfamilienhauses kostet oft 3.000 bis 8.000 Euro. Achten Sie auf Grenzen bei Rohrlänge, Korrosion und Suchkosten.
Öffentlich genannte Kosten für Wasserschäden in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bautrocknung je Quadratmeter | etwa 20 bis 40 Euro |
| Miete für einen Bautrockner | etwa 35 bis 42 Euro am Tag |
| Estrich- und Dämmschichttrocknung | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Gesamtsanierung Einfamilienhaus | etwa 3.000 bis 8.000 Euro |
| Eigenheimversicherung, Grunddeckung bis erweitert | etwa 200 bis 600 Euro Prämie im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Kosten. Leckortung und Rohrreparatur im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Was Ihre Polizze zahlt, hängt von Rohrlänge, Korrosionsschutz und Suchkostengrenze ab.
Rechenbeispiel
Eine Kupferleitung im Boden ist gebrochen. Das Wasser durchfeuchtet Estrich und Dämmung in zwei Räumen.
| Leckortung und Öffnen des Bodens | etwa 400 bis 700 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Rohrstück ersetzen | etwa 500 bis 900 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Estrich- und Dämmschichttrocknung | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Selbstbehalt laut Polizze | zum Beispiel 300 Euro |
Schaden zusammen etwa 4.900 bis 7.600 Euro. Die Versicherung zahlt abzüglich Selbstbehalt. Ist die Leitung länger als die versicherte Rohrlänge, tragen Sie den Rest des Rohrersatzes selbst.
Versichert ist Wasser, das aus wasserführenden Leitungen, Armaturen, der Heizung oder angeschlossenen Geräten wie Wasch- oder Geschirrspüler austritt. Dazu kommen Bruch- und Frostschäden an den Rohren selbst sowie Aufräum-, Auftau- und Reinigungskosten.
Für das Gebäude, also Wände, Estrich, Fliesen und Böden, zahlt die Eigenheimversicherung. Möbel und Einrichtung zahlt die Haushaltsversicherung. In Österreich stecken oft beide mit der Haftpflicht für Haus und Grund in einer Polizze.
| Schaden | Zahlt die Eigenheimversicherung? |
|---|---|
| Rohrbruch in der Wand | ja, der Rohrersatz oft nur bis zu einer festen Länge |
| Frostschaden an der Leitung | ja, wenn das Haus beheizt oder die Leitung entleert war |
| Rohr durch Korrosion undicht | oft nur mit Zusatzbaustein |
| Geplatzter Schlauch der Waschmaschine | ja für Gebäudeschäden |
| Undichte Fuge in der Dusche | meist nein, das gilt als Abnutzung |
| Rohre außerhalb des Hauses | nur wenn ausdrücklich mitversichert |
| Hochwasser oder Grundwasser im Keller | nein, nur über die Katastrophendeckung |
Viele Polizzen ersetzen das Rohr nur bis zu einer bestimmten Länge. Ist die Grenze 3 Meter und das beschädigte Rohr 6 Meter lang, trägt die Versicherung nur die Hälfte des Rohrersatzes. Lesen Sie diese Zahl in Ihren Bedingungen nach.
Korrosionsschäden entstehen langsam und sind in einfachen Tarifen oft ausgeschlossen. Auch die Suche nach dem Leck und das Aufstemmen von Wänden sind häufig mit einer eigenen Summe begrenzt. Bei alten Häusern lohnt ein Tarif, der beides ausreichend abdeckt.
Sind Sie länger weg, verlangen die Bedingungen meist, dass Sie die Hauptleitung absperren. In der Heizperiode müssen Sie heizen oder die Leitungen entleeren. Wer das versäumt, riskiert, dass der Versicherer bei Frost- oder Leitungswasserschäden nicht zahlt.
Wie lange Sie weg sein dürfen, bevor Sie absperren müssen, steht in Ihrer Polizze. Die Fristen unterscheiden sich zwischen den Versicherern, prüfen Sie sie vor dem Urlaub oder dem Winter im Ferienhaus.
Die Trocknung ist oft der größte Posten. Estrich und Gipskarton brauchen zwei bis vier Wochen, massive Wände vier bis acht Wochen. Die Geräte laufen rund um die Uhr, der Strom dafür geht zunächst über Ihre normale Stromrechnung.
Lassen Sie sich den Mehrverbrauch vom Energieversorger bestätigen und reichen Sie ihn mit dem Schaden ein. Ob er ersetzt wird, hängt von Ursache und Polizze ab.
Fragen und Antworten
Oft nur, wenn Korrosionsschäden eigens eingeschlossen sind. In einfachen Tarifen fehlen sie häufig.
Schäden am Gebäude trägt die Gebäudeversicherung des Hauses, Ihre Möbel Ihre Haushaltsversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht, zahlt Ihre Haftpflicht für Schäden bei Nachbarn.
Nein. Hochwasser, Überschwemmung und Grundwasser fallen unter die Katastrophendeckung, die oft nur eine kleine Summe abdeckt.
Das hängt von Ursache und Polizze ab. Lassen Sie sich den Mehrverbrauch bestätigen und reichen Sie ihn mit ein.
Bis zu dieser Länge ersetzt der Versicherer beschädigte Rohre. Ist das Rohr länger, zahlt er nur anteilig.
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