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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler in Österreich aufhört?

Kurz gesagt

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler in Österreich aufhört? Ihre Polizzen laufen mit gleicher Prämie und Deckung weiter, denn Vertragspartner ist der Versicherer. Ein Nachfolger betreut Sie erst, wenn Sie ihm eine Vollmacht geben; beim Tod des Maklers erlischt die Vollmacht in der Regel (§ 1022 ABGB). Die Betreuung kostet Sie in der Regel 0 Euro, die Provision zahlt der Versicherer.

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler in Österreich aufhört?

Was es kostet

Was das Ende Ihres Maklers kostet und welche Fristen gelten, Rechtslage Österreich.

BeispielRichtwert
Betreuung durch Nachfolger oder neuen Maklerin der Regel 0 Euro, die Provision zahlt der Versicherer
Prämie Ihrer Polizzen nach dem Wechselunverändert, 0 Euro Aufschlag
Verjährung von Schadenersatz wegen Beratungsfehlern3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
Widerruf einer Vollmachtjederzeit, 0 Euro ohne Honorarvereinbarung

Rechtslage Stand Oktober 2026.

Haben Sie mit einem Makler schriftlich ein Honorar vereinbart, können Kosten anfallen.

Norman Nammert übernimmt als Versicherungsmakler Polizzen,

wenn Sie ihm Auftrag und Vollmacht geben.

Rechenbeispiel

Familie in Graz mit fünf Polizzen, der Makler geht in Pension

Der Makler kündigt an, dass ein Kollege seinen Bestand übernimmt.

Haushalt, Kfz, Rechtsschutz, Unfall, Ablebensversicherunglaufen alle unverändert weiter
Nachfolger im GISA geprüftals Versicherungsmakler eingetragen
Neue Vollmacht0 Euro

Die Familie zahlt nicht mehr und kündigt nichts. Sie entscheidet nur, wer künftig betreut.

Ihre Polizzen hängen nicht am Makler

Ein Versicherungsmakler vermittelt und betreut Ihre Polizzen, Vertragspartner ist aber der Versicherer. Hört Ihr Makler auf, ob durch Pension, Verkauf des Bestands, Insolvenz oder Tod, bleiben die Polizzen gültig. Prämie, Deckung und Laufzeit ändern sich dadurch nicht.

Es fällt nur die Betreuung weg. Diese übernimmt ein Nachfolger, wenn Sie zustimmen, ein anderer Makler Ihrer Wahl oder zunächst der Versicherer selbst.

Was passiertIhre PolizzenIhre Betreuung
Makler verkauft den Bestandlaufen weiterNachfolger mit Ihrer Vollmacht
Makler geht in Pension ohne Nachfolgerlaufen weiterVersicherer oder neuer Makler
Makler stirbtlaufen weiterVollmacht erlischt in der Regel, neuer Makler Ihrer Wahl
Makler verliert die Gewerbeberechtigunglaufen weiterneuer Makler oder Versicherer

Wenn ein Nachfolger den Bestand übernimmt

Wer aufhört, verkauft oft seinen Bestand, also das Recht auf künftige Betreuung und Provision. Ihre Vollmacht geht dabei nicht automatisch über. Damit der Nachfolger beim Versicherer für Sie handeln darf, braucht er Ihre eigene Vollmacht.

Auch Ihre Daten darf der alte Makler nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO weitergeben, etwa Ihrer Einwilligung. Sie können ablehnen und einen anderen Makler wählen; Ihre Polizzen bleiben davon unberührt.

Wenn der Makler stirbt

Nach § 1022 ABGB wird eine Vollmacht in der Regel durch den Tod des Bevollmächtigten aufgehoben. Ein angefangenes Geschäft, das sich ohne offenbaren Nachteil nicht unterbrechen lässt, ist aber fortzuführen.

Ist Ihr Makler eine GmbH, ändert der Tod eines Mitarbeiters nichts an Ihrer Vollmacht. Vertragspartner ist dann die Gesellschaft.

Haftung für alte Fehler

Hat Ihr Makler Sie falsch beraten, bleibt er dafür haftbar, auch nach dem Ende seiner Tätigkeit. Versicherungsvermittler brauchen nach § 137c GewO eine Berufshaftpflichtversicherung, damit solche Ansprüche gedeckt sind.

Schadenersatz verjährt nach § 1489 ABGB in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Schaden und Schädiger kennen. Ein Nachfolger haftet für Fehler seines Vorgängers nicht automatisch.

Wann Sie nichts tun müssen

Kennen und vertrauen Sie dem Nachfolger, genügt eine neue Vollmacht. Prüfen Sie vorher im GISA, ob er als Versicherungsmakler eingetragen ist.

Kündigen Sie keine Polizze, nur weil der Makler aufhört. Ein Neuabschluss kann teurer sein und neue Wartezeiten oder Gesundheitsfragen bringen.

Schritt für Schritt

  1. Schreiben des Maklers lesen: Wer übernimmt und was soll unterschrieben werden?
  2. Nachfolger im GISA prüfen.
  3. Entscheiden, ob Sie ihm eine Vollmacht geben oder einen anderen Makler wählen.
  4. Liste aller Polizzen mit Nummern anlegen.
  5. Laufende Schäden direkt beim Versicherer verfolgen, bis die neue Betreuung steht.
  6. Mögliche Beratungsfehler rechtzeitig vor Ablauf von drei Jahren ansprechen.

Checkliste

  • Polizzenliste vollständig
  • Nachfolger im GISA geprüft
  • Datenweitergabe bewusst erlaubt oder abgelehnt
  • Neue Vollmacht nur an den Makler Ihrer Wahl
  • Keine Polizze ohne Grund gekündigt

Häufige Fehler

  • Polizzen kündigen, weil der Makler aufhört
  • Eine Vollmacht unterschreiben, ohne den Nachfolger zu prüfen
  • Glauben, man müsse den Nachfolger nehmen
  • Ansprüche aus alten Fehlern verjähren lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich den Nachfolger meines Maklers akzeptieren?

Nein.

Er braucht Ihre eigene Vollmacht, und Sie können jederzeit einen anderen Makler wählen.

Wird meine Prämie teurer, wenn mein Makler aufhört?

Nein.

Die Prämie hängt an der Polizze beim Versicherer, nicht am Makler.

Was passiert mit der Vollmacht, wenn mein Makler stirbt?

Sie erlischt in der Regel nach § 1022 ABGB.

Angefangene Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, sind aber fortzuführen.

Darf mein Makler meine Daten an den Käufer weitergeben?

Nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art.

6 DSGVO, etwa Ihrer Einwilligung.

Wer hilft mir im Schadenfall, wenn mein Makler weg ist?

Melden Sie den Schaden direkt beim Versicherer.

Ein neuer Makler mit Ihrer Vollmacht kann Sie danach unterstützen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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