Versicherungsmakler oder Vergleichsportal: Was bringt mehr in Österreich?
In Österreich bringt der Versicherungsmakler mehr, sobald das Kleingedruckte zählt: Bei grobe …
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Kurz gesagt
Ja. Der Versicherungsmakler haftet in Österreich für Beratungsfehler auf Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 Maklergesetz), etwa wenn er eine Deckungslücke übersieht oder die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt. Für solche Fälle muss er eine Haftpflichtversicherung mit derzeit mindestens 1.564.610 Euro je Schadenfall haben. Ansprüche verjähren drei Jahre nachdem Sie Schaden und Makler kennen.
Was Ihnen die Durchsetzung eines Anspruchs wegen Beratungsfehler kosten kann und wie hoch der Makler mindestens versichert ist.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beratung durch den Versicherungsmakler | 0 Euro, außer ein Honorar ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart |
| Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer | 0 Euro für das erste Orientierungsgespräch |
| Mindestdeckung der Haftpflicht des Maklers je Schadenfall | 1.564.610 Euro |
| Mindestdeckung für alle Schadenfälle eines Jahres | 2.315.610 Euro |
Gesetzliche Werte und öffentliche Angebote, Stand Oktober 2026.
Ein Gerichtsverfahren kostet je nach Streitwert deutlich mehr; prüfen Sie,
ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall deckt.
Rechenbeispiel
Der Makler setzt für eine 85 Quadratmeter große Wohnung in Salzburg eine Versicherungssumme von 35.000 Euro an, ohne nach Einrichtung und Wertsachen zu fragen. Nach einem Leitungswasserschaden von 18.000 Euro zeigt sich: Der Hausrat war 60.000 Euro wert.
| Versicherungssumme zu Wert | 35.000 zu 60.000 Euro, rund 58 Prozent |
| Zahlung des Versicherers | rund 10.500 Euro |
| Ihr Fehlbetrag | rund 7.500 Euro |
| Anspruch gegen den Makler | möglich, wenn die Risikoanalyse fehlte |
Den Fehlbetrag können Sie vom Makler als Schadenersatz verlangen, wenn der Fehler in seiner Risikoanalyse lag. Hatten Sie die niedrige Summe gegen seinen dokumentierten Rat gewählt, haftet er nicht.
Das Maklergesetz zählt die Pflichten des Versicherungsmaklers genau auf (§ 28 MaklerG): eine angemessene Risikoanalyse und ein Deckungskonzept, die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Versicherers, die Vermittlung des nach den Umständen bestmöglichen Schutzes, die Kontrolle der Polizze, Unterstützung vor und nach dem Versicherungsfall und die laufende Überprüfung bestehender Verträge.
Verletzt der Makler diese Pflichten, können Sie Schadenersatz verlangen (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Pflichten aus § 28 Satz 1 und Z 1 bis 3 können nicht zu Ihrem Nachteil vertraglich eingeschränkt werden (§ 32 MaklerG).
| Typischer Beratungsfehler | Mögliche Folge für Sie |
|---|---|
| Versicherungssumme der Haushaltsversicherung zu niedrig | Kürzung wegen Unterversicherung |
| Hochwasser oder Sturm im Deckungskonzept vergessen | Schaden ist nicht versichert |
| Antragsfragen zur Gesundheit nicht erklärt | Rücktritt des Versicherers, kein Schutz |
| Polizze nicht auf Fehler kontrolliert | falscher Umfang fällt erst im Schadenfall auf |
| Bestehende Verträge nie überprüft | veralteter Schutz nach Umbau oder Familienzuwachs |
Sie müssen darlegen, dass der Makler eine Pflicht verletzt hat und dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Beim Verschulden hilft Ihnen § 1298 ABGB: Wer eine vertragliche Pflicht nicht erfüllt, muss selbst beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Deshalb ist die Dokumentation der Beratung so wichtig. Bewahren Sie Risikoanalyse, Beratungsprotokoll und Antrag auf. Fehlt die Dokumentation, die das Maklergesetz verlangt, wird es für den Makler im Streit schwerer.
Hat der Versicherungsmakler richtig beraten und Sie entscheiden sich bewusst für weniger Schutz, etwa eine niedrigere Versicherungssumme, haftet er für die Lücke nicht. Sinnvoll ist, solche Entscheidungen schriftlich festzuhalten.
Auch für die Leistungsentscheidung des Versicherers haftet der Makler nicht. Lehnt der Versicherer einen Schaden zu Recht ab und die Beratung war korrekt, bleibt der Makler außen vor.
Für die Gewerbeberechtigung muss jeder Versicherungsvermittler eine Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 137c GewO 1994). Das Gesetz nennt Ausgangsbeträge von 1.250.000 Euro je Schadenfall und 1.850.000 Euro im Jahr, die nach EU-Recht angepasst werden. Seit 9. Oktober 2024 gelten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 mindestens 1.564.610 Euro und 2.315.610 Euro.
Damit hängt Ihr Anspruch nicht davon ab, ob der Makler selbst zahlen kann. Norman Nammert ist in Deutschland als Versicherungsmakler registriert (D-C08Q-TOSD4-37) und darf in Österreich tätig sein; für ihn gelten dieselben EU-Mindestsummen.
Schreiben Sie dem Makler sachlich, welcher Schaden entstanden ist und welchen Fehler Sie sehen, und bitten Sie um Meldung an seine Haftpflichtversicherung. Viele Fälle klären sich so ohne Gericht.
Kommen Sie nicht weiter, hilft eine erste anwaltliche Auskunft bei der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes. Behalten Sie die Frist von drei Jahren ab Kenntnis im Blick.
Fragen und Antworten
Nur wenn die Ablehnung auf einem Fehler in seiner Beratung beruht.
Lehnt der Versicherer zu Recht ab und die Beratung war korrekt, haftet er nicht.
Die Kernpflichten aus § 28 Satz 1 und Z 1 bis 3 MaklerG kann er nicht zu Ihrem Nachteil
einschränken (§ 32 MaklerG).
Der Agent arbeitet im Auftrag des Versicherers.
Für seine Fehler haftet im Regelfall auch der Versicherer, für den er tätig ist.
Drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Schaden und Schädiger kennen (§ 1489 ABGB).
Ja.
Er muss dieselben EU-Mindestsummen versichert haben.
Welches Recht im Streit gilt, hängt vom Maklervertrag ab, fragen Sie im Zweifel anwaltlich nach.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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