Haftet der Versicherungsmakler in Österreich für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet in Österreich für Beratungsfehler auf Schadenersatz (§ 3 A …
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Kurz gesagt
Was ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall macht, sieht § 28 Z 6 Maklergesetz vor: Er unterstützt Sie bei der Abwicklung vor und nach dem Versicherungsfall und achtet auf wesentliche Fristen. Viele Maklerverträge bedingen das aber ab. Über die Zahlung entscheidet immer der Versicherer, und die Anzeige binnen einer Woche in der Haftpflicht bleibt Ihre Pflicht.
Was Hilfe im Schadensfall in Österreich kostet, je nach Vereinbarung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Makler, § 28 Z 6 Maklergesetz nicht abbedungen | 0 Euro Rechnung, abgegolten durch die Provision |
| Schadenbetreuung als gesondert vereinbarte Leistung | etwa 100 bis 200 Euro je Stunde |
| Meldung direkt beim Versicherer | 0 Euro |
| Frist in der Haftpflicht | 1 Woche für die Anzeige |
Stand Oktober 2026.
Der Stundensatz für gesondert vereinbarte Schadenbetreuung ist ein Richtwert aus der
Angebotspraxis; eine veröffentlichte Statistik gibt es nicht.
Maßgeblich ist Ihr Maklervertrag.
Rechenbeispiel
Zwei Verträge sind betroffen: Eigenheimversicherung und Haftpflicht. Der Maklervertrag schließt § 28 Z 6 nicht aus.
| Tag 1: Sie | Wasser abdrehen, Fotos, Schaden beim Versicherer oder Makler melden |
| Bis Tag 7: Sie | Haftpflicht wegen des Nachbarn anzeigen (§ 153 VersVG) |
| Makler | kann Unterlagen ordnen, Fristen überwachen, beim Versicherer nachfragen |
| Versicherer | prüft, schickt eventuell Sachverständige, entscheidet |
Der Makler hilft, nichts zu übersehen. Die Entscheidung über Zahlung und Höhe trifft der Versicherer.
Das österreichische Maklergesetz zählt in § 28 die Pflichten des Versicherungsmaklers auf. Nummer 6 nennt die Unterstützung bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach dem Versicherungsfall, besonders das Wahrnehmen wesentlicher Fristen.
Diese Pflicht ist aber nicht zwingend. Zwischen Makler und Kunde kann vereinbart werden, dass sie entfällt oder nur gegen eigenes Entgelt gilt. Ob Ihr Versicherungsmakler im Schadensfall hilft, steht deshalb im Maklervertrag und in seinen Geschäftsbedingungen.
| Regelung im Maklervertrag | Was das für Sie heißt |
|---|---|
| § 28 Z 6 gilt unverändert | Unterstützung im Schadensfall ist Teil der Leistung |
| § 28 Z 6 abbedungen | Sie melden und verhandeln selbst mit dem Versicherer |
| Schadenbetreuung gesondert vereinbart | Hilfe nur nach eigenem, oft schriftlichem Auftrag |
| Einmalige Hilfe aus Kulanz | begründet laut vieler Bedingungen keinen Anspruch für später |
Ein Versicherungsmakler kann keine Deckung zusagen. Eine Schadenmeldung über den Makler ist noch keine Zusage des Versicherers, darauf weisen viele Maklerbedingungen ausdrücklich hin.
Auch die Vertretung vor Gericht ist nicht seine Aufgabe. Kommt es nach einer Ablehnung zum Rechtsstreit, brauchen Sie einen Rechtsanwalt; eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Versicherungsvertragsrecht kann die Kosten tragen.
Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 33 VersVG). In der Haftpflichtversicherung gilt eine Woche ab Kenntnis der Tatsachen, die Ihre Haftung begründen könnten (§ 153 VersVG).
Melden Sie über den Makler, schicken Sie die Meldung schriftlich und lassen Sie sich den Eingang beim Versicherer bestätigen. Viele Maklerbedingungen verlangen eine sofortige schriftliche Meldung an den Makler und schließen seine Haftung aus, wenn diese fehlt.
Für einen kleinen Glasbruch in der Haushaltsversicherung oder einen Parkschaden in der Kfz-Kasko ist die Meldung direkt beim Versicherer oft der schnellste Weg. Informieren Sie den Makler danach, damit er den Vertrag im Blick behält.
Ein Makler bringt im Schadensfall mehr, wenn der Schaden groß ist, Bedingungen unklar sind oder mehrere Verträge betroffen sind, etwa Eigenheimversicherung und Haftpflicht nach einem Wasserschaden beim Nachbarn.
Fragen und Antworten
Nach § 28 Z 6 Maklergesetz ja, wenn der Maklervertrag diese Pflicht nicht abbedingt.
Lesen Sie die Geschäftsbedingungen.
Wenn die Pflicht abbedungen ist, kann eine gesonderte Vereinbarung gegen Entgelt getroffen werden.
Ohne Vereinbarung ist nichts zu zahlen.
Ja, immer.
Informieren Sie den Makler danach, damit er den Stand kennt.
Nein.
Über Deckung und Höhe entscheidet der Versicherer.
Der Makler kann die Ablehnung prüfen.
Für einen Prozess brauchen Sie einen Rechtsanwalt.
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