Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was macht ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall?

Kurz gesagt

Was ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall macht, sieht § 28 Z 6 Maklergesetz vor: Er unterstützt Sie bei der Abwicklung vor und nach dem Versicherungsfall und achtet auf wesentliche Fristen. Viele Maklerverträge bedingen das aber ab. Über die Zahlung entscheidet immer der Versicherer, und die Anzeige binnen einer Woche in der Haftpflicht bleibt Ihre Pflicht.

Was macht ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall?

Was es kostet

Was Hilfe im Schadensfall in Österreich kostet, je nach Vereinbarung.

BeispielRichtwert
Makler, § 28 Z 6 Maklergesetz nicht abbedungen0 Euro Rechnung, abgegolten durch die Provision
Schadenbetreuung als gesondert vereinbarte Leistungetwa 100 bis 200 Euro je Stunde
Meldung direkt beim Versicherer0 Euro
Frist in der Haftpflicht1 Woche für die Anzeige

Stand Oktober 2026.

Der Stundensatz für gesondert vereinbarte Schadenbetreuung ist ein Richtwert aus der

Angebotspraxis; eine veröffentlichte Statistik gibt es nicht.

Maßgeblich ist Ihr Maklervertrag.

Rechenbeispiel

Wasserschaden im Eigenheim mit Folgeschaden beim Nachbarn

Zwei Verträge sind betroffen: Eigenheimversicherung und Haftpflicht. Der Maklervertrag schließt § 28 Z 6 nicht aus.

Tag 1: SieWasser abdrehen, Fotos, Schaden beim Versicherer oder Makler melden
Bis Tag 7: SieHaftpflicht wegen des Nachbarn anzeigen (§ 153 VersVG)
Maklerkann Unterlagen ordnen, Fristen überwachen, beim Versicherer nachfragen
Versichererprüft, schickt eventuell Sachverständige, entscheidet

Der Makler hilft, nichts zu übersehen. Die Entscheidung über Zahlung und Höhe trifft der Versicherer.

Was das Maklergesetz im Schadensfall vorsieht

Das österreichische Maklergesetz zählt in § 28 die Pflichten des Versicherungsmaklers auf. Nummer 6 nennt die Unterstützung bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach dem Versicherungsfall, besonders das Wahrnehmen wesentlicher Fristen.

Diese Pflicht ist aber nicht zwingend. Zwischen Makler und Kunde kann vereinbart werden, dass sie entfällt oder nur gegen eigenes Entgelt gilt. Ob Ihr Versicherungsmakler im Schadensfall hilft, steht deshalb im Maklervertrag und in seinen Geschäftsbedingungen.

Regelung im MaklervertragWas das für Sie heißt
§ 28 Z 6 gilt unverändertUnterstützung im Schadensfall ist Teil der Leistung
§ 28 Z 6 abbedungenSie melden und verhandeln selbst mit dem Versicherer
Schadenbetreuung gesondert vereinbartHilfe nur nach eigenem, oft schriftlichem Auftrag
Einmalige Hilfe aus Kulanzbegründet laut vieler Bedingungen keinen Anspruch für später

Was ein Makler im Schadensfall nicht kann

Ein Versicherungsmakler kann keine Deckung zusagen. Eine Schadenmeldung über den Makler ist noch keine Zusage des Versicherers, darauf weisen viele Maklerbedingungen ausdrücklich hin.

Auch die Vertretung vor Gericht ist nicht seine Aufgabe. Kommt es nach einer Ablehnung zum Rechtsstreit, brauchen Sie einen Rechtsanwalt; eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Versicherungsvertragsrecht kann die Kosten tragen.

Fristen, die im Versicherungsfall bei Ihnen bleiben

Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 33 VersVG). In der Haftpflichtversicherung gilt eine Woche ab Kenntnis der Tatsachen, die Ihre Haftung begründen könnten (§ 153 VersVG).

Melden Sie über den Makler, schicken Sie die Meldung schriftlich und lassen Sie sich den Eingang beim Versicherer bestätigen. Viele Maklerbedingungen verlangen eine sofortige schriftliche Meldung an den Makler und schließen seine Haftung aus, wenn diese fehlt.

Wann Sie direkt beim Versicherer melden

Für einen kleinen Glasbruch in der Haushaltsversicherung oder einen Parkschaden in der Kfz-Kasko ist die Meldung direkt beim Versicherer oft der schnellste Weg. Informieren Sie den Makler danach, damit er den Vertrag im Blick behält.

Ein Makler bringt im Schadensfall mehr, wenn der Schaden groß ist, Bedingungen unklar sind oder mehrere Verträge betroffen sind, etwa Eigenheimversicherung und Haftpflicht nach einem Wasserschaden beim Nachbarn.

Schritt für Schritt

  1. Im Maklervertrag nachsehen, ob § 28 Z 6 gilt oder abbedungen ist.
  2. Schaden begrenzen und mit Fotos sichern.
  3. Versicherungsfall unverzüglich und schriftlich melden.
  4. Eingangsbestätigung des Versicherers verlangen.
  5. Bei Ablehnung Begründung schriftlich anfordern und prüfen lassen.

Checkliste

  • Maklervertrag zum Schadensfall gelesen
  • Anzeige unverzüglich, Haftpflicht binnen einer Woche
  • Meldung schriftlich mit Eingangsbestätigung
  • Polizzennummer und Bedingungen griffbereit
  • Rechtsschutz für Versicherungsvertragsrecht geprüft

Häufige Fehler

  • Annehmen, der Makler helfe automatisch, obwohl der Vertrag das abbedingt
  • Die Wochenfrist in der Haftpflicht verpassen
  • Eine Meldung beim Makler für eine Deckungszusage halten
  • Beschädigte Sachen entsorgen, bevor der Versicherer sie gesehen hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Makler mir im Schadensfall helfen?

Nach § 28 Z 6 Maklergesetz ja, wenn der Maklervertrag diese Pflicht nicht abbedingt.

Lesen Sie die Geschäftsbedingungen.

Darf der Makler für Schadenbetreuung Geld verlangen?

Wenn die Pflicht abbedungen ist, kann eine gesonderte Vereinbarung gegen Entgelt getroffen werden.

Ohne Vereinbarung ist nichts zu zahlen.

Kann ich trotzdem direkt beim Versicherer melden?

Ja, immer.

Informieren Sie den Makler danach, damit er den Stand kennt.

Entscheidet der Makler, ob gezahlt wird?

Nein.

Über Deckung und Höhe entscheidet der Versicherer.

Wer hilft bei einem Streit mit dem Versicherer?

Der Makler kann die Ablehnung prüfen.

Für einen Prozess brauchen Sie einen Rechtsanwalt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.