Was bedeutet eine Maklervollmacht in Österreich und kann ich sie widerrufen?
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler in Österreich gegenüber den Versi …
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Kurz gesagt
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung und in der Regel für 0 Euro. Ihre Polizzen bleiben beim Versicherer, Prämie und Deckung ändern sich nicht. Sie erteilen dem neuen Makler eine Vollmacht, widerrufen die alte und beenden den alten Maklervertrag. Der Versicherer überträgt die Polizzen dann in den Bestand des neuen Maklers.
Was ein Maklerwechsel in Österreich kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wechsel des Versicherungsmaklers | 0 Euro Gebühr, Prämie unverändert |
| Widerruf der alten Vollmacht ohne schriftliche Honorarvereinbarung | 0 Euro |
| Bestandsübertragung beim Versicherer | 0 Euro für Sie, die Abwicklung übernimmt der neue Makler |
| Erste Anwaltliche Auskunft bei Streit mit dem alten Makler | 0 Euro für das erste Orientierungsgespräch |
Gesetzliche Regeln und übliche Abläufe, Stand Oktober 2026.
Hat Ihr alter Maklervertrag ein Honorar schriftlich vereinbart, gelten dessen Regeln.
Rechenbeispiel
Haushalt, Eigenheim, zwei Kfz und eine Unfallversicherung laufen über einen Makler, der sich seit Jahren nicht gemeldet hat.
| Neuer Maklervertrag und Vollmacht | unterschrieben im September |
| Schreiben an den alten Makler | Widerruf und Beendigung am selben Tag |
| Kosten für die Familie | 0 Euro |
| Prämien nach dem Wechsel | unverändert |
Alle fünf Polizzen laufen ohne Lücke weiter. Der neue Makler prüft sie und schlägt Änderungen nur vor, wo sie sich lohnen.
Beim Wechsel des Versicherungsmaklers bleibt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer bestehen. Polizzennummer, Prämie, Bedingungen und Laufzeit sind dieselben. Nur die Betreuung geht vom alten auf den neuen Makler über; in der Branche heißt das Bestandsübertragung.
Ob danach einzelne Polizzen umgestellt werden, entscheiden Sie gesondert. Ein neuer Makler soll nach § 28 MaklerG Ihre bestehenden Verträge prüfen und Verbesserungen vorschlagen, wenn es welche gibt.
| Schritt | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Maklervertrag und Vollmacht beim neuen Makler | Sie | sofort |
| Antrag auf Bestandsübertragung an die Versicherer | neuer Makler | nach Unterschrift |
| Widerruf der alten Vollmacht und Beendigung des alten Maklervertrags | Sie | gleichzeitig |
| Eintragung des neuen Maklers | Versicherer | meist binnen weniger Wochen |
| Prüfung der bestehenden Polizzen | neuer Makler | danach |
Der Versicherungsmakler wird in Österreich vom Versicherer bezahlt, nicht vom Kunden (§ 30 Abs. 1 MaklerG). Wie die laufende Provision nach einem Maklerwechsel zwischen altem und neuem Makler verteilt wird, klären Makler und Versicherer untereinander. Für Sie entsteht keine Nachzahlung.
Die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler hat festgehalten, dass Kunden nach ordnungsgemäßer Beendigung des alten Auftrags frei sind, über einen neuen Makler weiterzumachen. Anders kann es sein, wenn ein Vertrag nur gekündigt und gleich wieder abgeschlossen wird, um dem alten Makler die Provision zu nehmen.
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Ihr Makler die Pflichten aus § 28 MaklerG nicht mehr erfüllt: keine regelmäßige Überprüfung Ihrer Polizzen, keine Beratung bei Änderungen, keine Erreichbarkeit. Auch wenn sich Ihre Lage ändert, etwa durch Selbstständigkeit, ein Haus oder ein Boot, kann ein Makler mit passendem Schwerpunkt sinnvoll sein.
Nicht nötig ist ein Wechsel, wenn Sie nur einen einzelnen Vertrag anpassen wollen. Und während ein Schadenfall läuft, warten Sie besser bis zum Abschluss.
Nicht jeder Versicherer arbeitet mit jedem Makler zusammen. Fragen Sie vorher, ob der neue Makler mit Ihren Versicherern Verbindung hat, sonst kann er einzelne Polizzen nur eingeschränkt betreuen.
Für Polizzen, die Sie über einen Versicherungsagenten abgeschlossen haben, ist die Übertragung zum Makler oft nicht ohne Weiteres möglich, weil der Agent im Auftrag des Versicherers arbeitet. Fragen Sie beim Versicherer nach.
Fragen und Antworten
Ja.
Sie können einzelne Polizzen zum neuen Makler übertragen und andere beim bisherigen lassen.
Nein.
Die Prämie steht in der Polizze,
die Provision des Maklers ist darin schon enthalten und wird nur anders verteilt.
Nein.
Die Vollmacht können Sie nach § 1020 ABGB nach Belieben widerrufen.
Ja, Versicherungsmakler aus einem anderen EU-Staat dürfen nach Meldung in Österreich tätig werden.
Norman Nammert ist in Deutschland als Versicherungsmakler registriert und darf in Österreich tätig
sein.
Der Makler arbeitet für Sie und kann Ihre Polizzen übernehmen.
Der Agent arbeitet im Auftrag eines Versicherers,
ein Wechsel weg vom Agenten ist deshalb nicht immer ohne Weiteres möglich.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Was bedeutet eine Maklervollmacht in Österreich und kann ich sie widerrufen?
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler in Österreich gegenüber den Versi …
Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich und wer zahlt die Provision?
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Haftet der Versicherungsmakler in Österreich für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet in Österreich für Beratungsfehler auf Schadenersatz (§ 3 A …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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