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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann ich meinen Versicherungsmakler in Österreich wechseln?

Kurz gesagt

Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung und in der Regel für 0 Euro. Ihre Polizzen bleiben beim Versicherer, Prämie und Deckung ändern sich nicht. Sie erteilen dem neuen Makler eine Vollmacht, widerrufen die alte und beenden den alten Maklervertrag. Der Versicherer überträgt die Polizzen dann in den Bestand des neuen Maklers.

Kann ich meinen Versicherungsmakler in Österreich wechseln?

Was es kostet

Was ein Maklerwechsel in Österreich kostet.

BeispielRichtwert
Wechsel des Versicherungsmaklers0 Euro Gebühr, Prämie unverändert
Widerruf der alten Vollmacht ohne schriftliche Honorarvereinbarung0 Euro
Bestandsübertragung beim Versicherer0 Euro für Sie, die Abwicklung übernimmt der neue Makler
Erste Anwaltliche Auskunft bei Streit mit dem alten Makler0 Euro für das erste Orientierungsgespräch

Gesetzliche Regeln und übliche Abläufe, Stand Oktober 2026.

Hat Ihr alter Maklervertrag ein Honorar schriftlich vereinbart, gelten dessen Regeln.

Rechenbeispiel

Familie in Linz wechselt mit fünf Polizzen den Makler

Haushalt, Eigenheim, zwei Kfz und eine Unfallversicherung laufen über einen Makler, der sich seit Jahren nicht gemeldet hat.

Neuer Maklervertrag und Vollmachtunterschrieben im September
Schreiben an den alten MaklerWiderruf und Beendigung am selben Tag
Kosten für die Familie0 Euro
Prämien nach dem Wechselunverändert

Alle fünf Polizzen laufen ohne Lücke weiter. Der neue Makler prüft sie und schlägt Änderungen nur vor, wo sie sich lohnen.

Was bei einem Maklerwechsel in Österreich passiert

Beim Wechsel des Versicherungsmaklers bleibt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer bestehen. Polizzennummer, Prämie, Bedingungen und Laufzeit sind dieselben. Nur die Betreuung geht vom alten auf den neuen Makler über; in der Branche heißt das Bestandsübertragung.

Ob danach einzelne Polizzen umgestellt werden, entscheiden Sie gesondert. Ein neuer Makler soll nach § 28 MaklerG Ihre bestehenden Verträge prüfen und Verbesserungen vorschlagen, wenn es welche gibt.

SchrittWerWann
Maklervertrag und Vollmacht beim neuen MaklerSiesofort
Antrag auf Bestandsübertragung an die Versichererneuer Maklernach Unterschrift
Widerruf der alten Vollmacht und Beendigung des alten MaklervertragsSiegleichzeitig
Eintragung des neuen MaklersVersicherermeist binnen weniger Wochen
Prüfung der bestehenden Polizzenneuer Maklerdanach

Wer nach dem Wechsel die Provision bekommt

Der Versicherungsmakler wird in Österreich vom Versicherer bezahlt, nicht vom Kunden (§ 30 Abs. 1 MaklerG). Wie die laufende Provision nach einem Maklerwechsel zwischen altem und neuem Makler verteilt wird, klären Makler und Versicherer untereinander. Für Sie entsteht keine Nachzahlung.

Die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler hat festgehalten, dass Kunden nach ordnungsgemäßer Beendigung des alten Auftrags frei sind, über einen neuen Makler weiterzumachen. Anders kann es sein, wenn ein Vertrag nur gekündigt und gleich wieder abgeschlossen wird, um dem alten Makler die Provision zu nehmen.

Wann sich ein Maklerwechsel lohnt

Ein Wechsel lohnt sich, wenn Ihr Makler die Pflichten aus § 28 MaklerG nicht mehr erfüllt: keine regelmäßige Überprüfung Ihrer Polizzen, keine Beratung bei Änderungen, keine Erreichbarkeit. Auch wenn sich Ihre Lage ändert, etwa durch Selbstständigkeit, ein Haus oder ein Boot, kann ein Makler mit passendem Schwerpunkt sinnvoll sein.

Nicht nötig ist ein Wechsel, wenn Sie nur einen einzelnen Vertrag anpassen wollen. Und während ein Schadenfall läuft, warten Sie besser bis zum Abschluss.

Grenzen beim Wechsel des Versicherungsmaklers

Nicht jeder Versicherer arbeitet mit jedem Makler zusammen. Fragen Sie vorher, ob der neue Makler mit Ihren Versicherern Verbindung hat, sonst kann er einzelne Polizzen nur eingeschränkt betreuen.

Für Polizzen, die Sie über einen Versicherungsagenten abgeschlossen haben, ist die Übertragung zum Makler oft nicht ohne Weiteres möglich, weil der Agent im Auftrag des Versicherers arbeitet. Fragen Sie beim Versicherer nach.

Schritt für Schritt

  1. Liste aller Polizzen mit Versicherer und Polizzennummer anlegen.
  2. Neuen Makler auswählen und im GISA, dem Gewerbeinformationssystem Austria, oder im Vermittlerregister seines Landes prüfen.
  3. Maklervertrag und Vollmacht unterschreiben, auf Wunsch nur für bestimmte Polizzen.
  4. Dem alten Makler schriftlich Widerruf und Beendigung mitteilen.
  5. Nach einigen Wochen beim Versicherer nachfragen, ob die Bestandsübertragung erledigt ist.

Checkliste

  • Kein offener Schadenfall
  • Alter Maklervertrag auf Honorar- oder Kündigungsregeln geprüft
  • Alte Vollmacht schriftlich widerrufen
  • Polizzen selbst nicht gekündigt
  • Unterlagen und Beratungsprotokolle vom alten Makler angefordert

Häufige Fehler

  • Polizzen kündigen, um den Makler loszuwerden, und dabei Vorteile oder Deckung verlieren
  • Nur den neuen Makler beauftragen und den alten nicht informieren
  • Mitten in einem laufenden Schadenfall wechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meinen Versicherungsmakler auch nur für eine Polizze wechseln?

Ja.

Sie können einzelne Polizzen zum neuen Makler übertragen und andere beim bisherigen lassen.

Wird meine Prämie durch den Wechsel teurer?

Nein.

Die Prämie steht in der Polizze,

die Provision des Maklers ist darin schon enthalten und wird nur anders verteilt.

Muss ich dem alten Makler einen Grund nennen?

Nein.

Die Vollmacht können Sie nach § 1020 ABGB nach Belieben widerrufen.

Darf ein Makler aus Deutschland meine Polizzen in Österreich betreuen?

Ja, Versicherungsmakler aus einem anderen EU-Staat dürfen nach Meldung in Österreich tätig werden.

Norman Nammert ist in Deutschland als Versicherungsmakler registriert und darf in Österreich tätig

sein.

Was ist der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsagent beim Wechsel?

Der Makler arbeitet für Sie und kann Ihre Polizzen übernehmen.

Der Agent arbeitet im Auftrag eines Versicherers,

ein Wechsel weg vom Agenten ist deshalb nicht immer ohne Weiteres möglich.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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