Kann ich meinen Versicherungsmakler in Österreich wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler in Österreich jederzeit wechseln, ohne Begründung un …
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Kurz gesagt
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler in Österreich gegenüber den Versicherern für Sie handeln darf: Angebote einholen, Polizzen ändern oder kündigen, Auskünfte bekommen. Was gilt beim Widerruf? Sie können sie nach § 1020 ABGB nach Belieben widerrufen. Ohne schriftliche Honorarvereinbarung kostet Sie das 0 Euro, und Ihre Polizzen laufen unverändert weiter.
Was Erteilung und Widerruf einer Maklervollmacht in Österreich kosten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Maklervollmacht erteilen | 0 Euro, der Makler erhält seine Provision vom Versicherer |
| Maklervollmacht widerrufen ohne schriftliche Honorarvereinbarung | 0 Euro |
| Honorar des Maklers vom Kunden | 0 Euro, außer ausdrücklich und schriftlich vereinbart |
| Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer bei Streit um die Vollmacht | 0 Euro für das erste Orientierungsgespräch |
Gesetzliche Regeln und öffentliche Angebote, Stand Oktober 2026.
Eine im Maklervertrag schriftlich vereinbarte Vergütung kann abweichen.
Rechenbeispiel
Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung, Kfz und Unfall laufen über einen Versicherungsmakler. Das Paar möchte die Polizzen behalten und künftig selbst betreuen.
| Brief an den Makler | Widerruf der Vollmacht und Beendigung des Maklervertrags |
| Kopien an die Versicherer | vier kurze Schreiben mit Polizzennummer |
| Kosten | 0 Euro |
| Prämien danach | unverändert |
Alle vier Polizzen laufen weiter. Meldungen und Änderungen gehen ab jetzt direkt an die Versicherer.
Ein Versicherungsmakler arbeitet in Österreich für Sie und nicht für einen Versicherer. Damit er bei Ihren bestehenden Polizzen Auskunft bekommt, Angebote einholt oder Änderungen beantragt, muss er sich beim Versicherer mit einer Maklervollmacht ausweisen.
Anders ist es beim Versicherungsagenten: Er ist im Auftrag eines Versicherers tätig und braucht für dessen eigene Polizzen keine Vollmacht von Ihnen. Das zeigt den Unterschied: Der Makler vertritt Ihre Seite, der Agent die des Versicherers.
| Typische Regelung in der Maklervollmacht | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|
| Angebote einholen und Anträge stellen | der Makler vergleicht für Sie mehrere Versicherer |
| Polizzen ändern und kündigen | er darf Verträge in Ihrem Namen beenden, lassen Sie sich Kündigungen vorher bestätigen |
| Korrespondenz der Versicherer empfangen | Post geht an den Makler, fragen Sie nach Kopien |
| Bestandsübertragung | Ihre bestehenden Polizzen werden in die Betreuung des Maklers übernommen |
| Zustimmung zur Datenverarbeitung | nötig bei Gesundheitsangaben, gezielt erteilen |
Nach § 1020 ABGB steht es Ihnen frei, eine Vollmacht nach Belieben zu widerrufen. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Sie dem Bevollmächtigten Kosten und einen angemessenen Teil der Belohnung ersetzen. Beim Versicherungsmakler ist das in der Regel kein Thema: Er wird vom Versicherer über die Provision bezahlt, und vom Kunden steht ihm ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nichts zu (§ 30 Abs. 1 MaklerG).
Schreiben Sie dem Makler, dass Sie die Vollmacht widerrufen und den Maklervertrag beenden, und schicken Sie den Versicherern eine Kopie. Vollmacht und Maklervertrag sind zwei verschiedene Dinge; prüfen Sie im Maklervertrag, ob dort eine Kündigungsregel vereinbart ist.
Ihre Haushalts-, Eigenheim- oder Kfz-Versicherung besteht direkt mit dem Versicherer. Der Widerruf der Maklervollmacht beendet keinen dieser Verträge. Prämie, Laufzeit und Deckung bleiben gleich, nur der Betreuer fällt weg, bis Sie einen neuen bestimmen.
Achtung bei Meldungen: Ohne abweichende Vereinbarung mit dem Versicherer kann der Makler Erklärungen und Zahlungen des Kunden nicht wirksam für den Versicherer entgegennehmen (§ 27 MaklerG). Nach dem Widerruf schicken Sie Schadenmeldungen und Kündigungen deshalb direkt an den Versicherer.
Läuft gerade ein Schadenfall, den Ihr Makler begleitet, warten Sie mit dem Widerruf, bis der Fall erledigt ist. Sonst gehen Fristen und Unterlagen leicht zwischen Ihnen, dem Makler und dem Versicherer verloren.
Wenn Sie nur mit einem einzelnen Vertrag unzufrieden sind, reicht oft ein Gespräch oder eine auf diesen Vertrag beschränkte Änderung der Maklervollmacht.
Fragen und Antworten
Ja, nach § 1020 ABGB nach Belieben.
Prüfen Sie nur, ob im Maklervertrag eine Vergütung oder Kündigungsregel schriftlich vereinbart ist.
In der Regel nicht.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung steht dem Versicherungsmakler vom Kunden keine
Vergütung zu (§ 30 Abs.
1 MaklerG).
Nein.
Die Polizzen bestehen mit dem Versicherer und laufen unverändert weiter.
Für die Polizzen seines eigenen Versicherers nicht, weil er in dessen Auftrag tätig ist.
Der Makler dagegen braucht Ihre Vollmacht.
Ja.
Sie können festlegen, für welche Verträge der Makler handeln darf, und andere selbst betreuen.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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