Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
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Kurz gesagt
Mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passiert im Pflegefall in Österreich nichts: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land Immobilien nicht mehr für Heimkosten verwerten oder im Grundbuch sichern. Sie müssen nicht verkaufen. Vermieten Sie die Wohnung, zählt die Miete aber als Einkommen und geht wie bis zu 80 Prozent der Pension in die Heimrechnung.
Zahlen rund um Haus und Wohnung im Pflegefall, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Tagsatz Alten- und Pflegeheim, Beispiel Oberösterreich | etwa 150 bis 180 Euro am Tag |
| Ihr Beitrag aus der Pension | bis zu 80 Prozent |
| Ihr Beitrag aus dem Pflegegeld | höchstens 80 Prozent |
| Betreuung rund um die Uhr zu Hause | etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat |
| Förderung der Betreuung rund um die Uhr | höchstens 800 Euro im Monat bei bis zu 2.500 Euro Nettoeinkommen |
Werte aus den genannten Quellen.
Miete, Pension und laufende Hauskosten im Rechenbeispiel sind Annahmen.
Wie die Länder Mieteinnahmen im Detail anrechnen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und kann abweichen.
Rechenbeispiel
Was vermieten bringt, wenn das Land bei den Heimkosten zuzahlt. Beträge gerundet.
| Pension netto (Annahme) | 1.600 Euro im Monat |
| Bleibt Ihnen davon, 20 Prozent | 320 Euro im Monat |
| Laufende Kosten des leeren Hauses (Annahme) | 250 Euro im Monat |
| Miete bei Vermietung (Annahme) | 900 Euro im Monat, geht großteils in die Heimkosten |
| Haus selbst | bleibt Ihnen und Ihren Erben |
Leer stehend frisst das Haus fast Ihr ganzes Taschengeld aus der Pension. Vermietet trägt der Mieter die Kosten, die Miete entlastet aber vor allem das Land. Verkaufen müssen Sie in keinem Fall.
Bis Ende 2017 konnte das Land bei Heimbewohnern ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen und das Geld später aus dem Haus oder dem Erbe holen. Seit 1. Jänner 2018 ist das in ganz Österreich verboten. Haus, Eigentumswohnung und Grundstück bleiben Ihnen und später Ihren Erben.
Das gilt unabhängig davon, ob noch jemand darin wohnt. Auch ein Haus, das nach dem Umzug ins Heim leer steht, muss nicht verkauft werden.
| Lage | Was mit der Immobilie geschieht |
|---|---|
| Sie ziehen ins Heim, Partner bleibt im Haus | bleibt geschützt |
| Sie ziehen ins Heim, Haus steht leer | bleibt geschützt, Kosten laufen weiter |
| Sie vermieten Haus oder Wohnung | Immobilie geschützt, Miete zählt als Einkommen |
| Sie werden zu Hause gepflegt | kein Regressverbot, Kosten tragen Sie selbst |
| Pfandrecht aus der Zeit vor 2018 | beim Land nach der Löschung fragen |
Vermieten bringt Geld, das aber zum größten Teil in die Heimrechnung fließt, solange das Land zuzahlt. Für Sie selbst bleibt davon wenig.
Lassen Sie das Haus leer stehen, laufen Betriebskosten, Heizung, Grundsteuer und Versicherung weiter. Die bezahlen Sie aus den 20 Prozent der Pension, die Ihnen bleiben, oder aus Erspartem. Ein freiwilliger Verkauf ist erlaubt; der Erlös bleibt dann als Vermögen geschützt.
Viele Gebäude- und Haushaltsversicherungen verlangen, dass Sie einen längeren Leerstand melden. Wer das versäumt, riskiert nach einem Wasserschaden oder Einbruch Kürzungen. Lassen Sie den Vertrag deshalb beim Umzug ins Heim prüfen und regeln Sie, wer regelmäßig nach dem Rechten sieht.
Im Winter gehört dazu, die Wasserleitungen zu entleeren oder das Haus frostfrei zu heizen.
Das Verbot schützt die Pflege im Heim. Werden Sie zu Hause betreut, zahlen Sie selbst: Betreuung rund um die Uhr kostet etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat, die Förderung beträgt höchstens 800 Euro. Reichen Pension, Pflegegeld und Erspartes nicht, bleibt oft nur der Verkauf einer zweiten Wohnung oder ein Kredit auf das Haus.
Eine private Pflegegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Nicht nötig ist sie, wenn Sie im Pflegefall ohnehin ins Heim gehen würden.
Fragen und Antworten
Nein. Seit 2018 darf das Land Ihre Immobilie nicht mehr für die Heimkosten verwerten.
Nicht mehr für Heimkosten. Ein Pfandrecht aus der Zeit vor 2018 sollten Sie beim Land löschen lassen.
Sie zählt als Einkommen und fließt in die Heimkosten, solange das Land zuzahlt.
Nein, für das Heim ist das nicht nötig. Lassen Sie eine Übergabe aus anderen Gründen von einem Notar prüfen.
Nein. Zu Hause zahlen Sie die Betreuung selbst. Reicht das Geld nicht, kann das Haus indirekt betroffen sein.
Dasselbe wie für ein Haus. Sie bleibt Ihnen auch dann, wenn sie nach dem Heimeinzug leer steht.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
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