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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegevorsorge

Was passiert mit Haus oder Wohnung im Pflegefall in Österreich?

Kurz gesagt

Mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passiert im Pflegefall in Österreich nichts: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land Immobilien nicht mehr für Heimkosten verwerten oder im Grundbuch sichern. Sie müssen nicht verkaufen. Vermieten Sie die Wohnung, zählt die Miete aber als Einkommen und geht wie bis zu 80 Prozent der Pension in die Heimrechnung.

Was passiert mit Haus oder Wohnung im Pflegefall in Österreich?

Was es kostet

Zahlen rund um Haus und Wohnung im Pflegefall, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Tagsatz Alten- und Pflegeheim, Beispiel Oberösterreichetwa 150 bis 180 Euro am Tag
Ihr Beitrag aus der Pensionbis zu 80 Prozent
Ihr Beitrag aus dem Pflegegeldhöchstens 80 Prozent
Betreuung rund um die Uhr zu Hauseetwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat
Förderung der Betreuung rund um die Uhrhöchstens 800 Euro im Monat bei bis zu 2.500 Euro Nettoeinkommen

Werte aus den genannten Quellen.

Miete, Pension und laufende Hauskosten im Rechenbeispiel sind Annahmen.

Wie die Länder Mieteinnahmen im Detail anrechnen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und kann abweichen.

Rechenbeispiel

Witwer, Pflegestufe 5, Haus steht nach dem Heimeinzug leer

Was vermieten bringt, wenn das Land bei den Heimkosten zuzahlt. Beträge gerundet.

Pension netto (Annahme)1.600 Euro im Monat
Bleibt Ihnen davon, 20 Prozent320 Euro im Monat
Laufende Kosten des leeren Hauses (Annahme)250 Euro im Monat
Miete bei Vermietung (Annahme)900 Euro im Monat, geht großteils in die Heimkosten
Haus selbstbleibt Ihnen und Ihren Erben

Leer stehend frisst das Haus fast Ihr ganzes Taschengeld aus der Pension. Vermietet trägt der Mieter die Kosten, die Miete entlastet aber vor allem das Land. Verkaufen müssen Sie in keinem Fall.

Warum Ihr Haus im Heim geschützt ist

Bis Ende 2017 konnte das Land bei Heimbewohnern ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen und das Geld später aus dem Haus oder dem Erbe holen. Seit 1. Jänner 2018 ist das in ganz Österreich verboten. Haus, Eigentumswohnung und Grundstück bleiben Ihnen und später Ihren Erben.

Das gilt unabhängig davon, ob noch jemand darin wohnt. Auch ein Haus, das nach dem Umzug ins Heim leer steht, muss nicht verkauft werden.

LageWas mit der Immobilie geschieht
Sie ziehen ins Heim, Partner bleibt im Hausbleibt geschützt
Sie ziehen ins Heim, Haus steht leerbleibt geschützt, Kosten laufen weiter
Sie vermieten Haus oder WohnungImmobilie geschützt, Miete zählt als Einkommen
Sie werden zu Hause gepflegtkein Regressverbot, Kosten tragen Sie selbst
Pfandrecht aus der Zeit vor 2018beim Land nach der Löschung fragen

Vermieten, leer stehen lassen oder verkaufen

Vermieten bringt Geld, das aber zum größten Teil in die Heimrechnung fließt, solange das Land zuzahlt. Für Sie selbst bleibt davon wenig.

Lassen Sie das Haus leer stehen, laufen Betriebskosten, Heizung, Grundsteuer und Versicherung weiter. Die bezahlen Sie aus den 20 Prozent der Pension, die Ihnen bleiben, oder aus Erspartem. Ein freiwilliger Verkauf ist erlaubt; der Erlös bleibt dann als Vermögen geschützt.

Ein leeres Haus richtig versichern

Viele Gebäude- und Haushaltsversicherungen verlangen, dass Sie einen längeren Leerstand melden. Wer das versäumt, riskiert nach einem Wasserschaden oder Einbruch Kürzungen. Lassen Sie den Vertrag deshalb beim Umzug ins Heim prüfen und regeln Sie, wer regelmäßig nach dem Rechten sieht.

Im Winter gehört dazu, die Wasserleitungen zu entleeren oder das Haus frostfrei zu heizen.

Wo die Immobilie doch ins Spiel kommt

Das Verbot schützt die Pflege im Heim. Werden Sie zu Hause betreut, zahlen Sie selbst: Betreuung rund um die Uhr kostet etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat, die Förderung beträgt höchstens 800 Euro. Reichen Pension, Pflegegeld und Erspartes nicht, bleibt oft nur der Verkauf einer zweiten Wohnung oder ein Kredit auf das Haus.

Eine private Pflegegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Nicht nötig ist sie, wenn Sie im Pflegefall ohnehin ins Heim gehen würden.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wer nach einem Heimeinzug im Haus wohnen oder sich darum kümmern würde.
  2. Laufende Kosten des Hauses auflisten und mit den 20 Prozent der Pension vergleichen.
  3. Vermieten, leer stehen lassen oder verkaufen in Ruhe durchrechnen.
  4. Gebäude- und Haushaltsversicherung auf Regeln zum Leerstand prüfen lassen.
  5. Für die Pflege zu Hause eine Pflegegeldversicherung passend zur Lücke wählen.

Checkliste

  • Vorsorgevollmacht, damit jemand Haus und Mietverträge verwalten darf
  • Leerstand der Versicherung gemeldet
  • Grundbuchauszug auf alte Pfandrechte geprüft
  • Laufende Hauskosten im Pflegefall finanziert
  • Kosten der Betreuung zu Hause durchgerechnet

Häufige Fehler

  • Das Haus aus Angst vor dem Land voreilig an die Kinder übergeben
  • Deutsche Regeln zum Hausverkauf auf Österreich übertragen
  • Den Leerstand nicht der Versicherung melden
  • Vergessen, dass Mieteinnahmen im Heim als Einkommen zählen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim komme?

Nein. Seit 2018 darf das Land Ihre Immobilie nicht mehr für die Heimkosten verwerten.

Darf das Land ins Grundbuch eintragen?

Nicht mehr für Heimkosten. Ein Pfandrecht aus der Zeit vor 2018 sollten Sie beim Land löschen lassen.

Was passiert mit der Miete, wenn ich vermiete?

Sie zählt als Einkommen und fließt in die Heimkosten, solange das Land zuzahlt.

Muss ich das Haus an die Kinder übergeben, um es zu retten?

Nein, für das Heim ist das nicht nötig. Lassen Sie eine Übergabe aus anderen Gründen von einem Notar prüfen.

Gilt der Schutz auch, wenn ich zu Hause gepflegt werde?

Nein. Zu Hause zahlen Sie die Betreuung selbst. Reicht das Geld nicht, kann das Haus indirekt betroffen sein.

Was gilt für eine Eigentumswohnung?

Dasselbe wie für ein Haus. Sie bleibt Ihnen auch dann, wenn sie nach dem Heimeinzug leer steht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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