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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegevorsorge

Was ist vom Vermögen im Pflegefall in Österreich geschützt?

Kurz gesagt

Im Pflegeheim ist in Österreich Ihr ganzes Vermögen geschützt: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land Ersparnisse, Haus oder Wohnung nicht mehr für die Heimkosten heranziehen, auch nicht bei Angehörigen, Erben oder Beschenkten. Was ist dann nicht geschützt? Ihr Einkommen: bis zu 80 Prozent der Pension und höchstens 80 Prozent des Pflegegelds gehen an den Kostenträger.

Was ist vom Vermögen im Pflegefall in Österreich geschützt?

Was es kostet

Beträge, die im Pflegefall über Ihr Vermögen entscheiden, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Tagsatz Alten- und Pflegeheim, Beispiel Oberösterreichetwa 150 bis 180 Euro am Tag
Pflegegeld Stufe 1 bis 7206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat
Taschengeld aus dem Pflegegeld im Heim59,26 Euro im Monat
Betreuung rund um die Uhr zu Hauseetwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat
Förderung der Betreuung rund um die Uhr, zwei selbständige Betreuerinnenhöchstens 800 Euro im Monat

Werte aus den genannten Quellen.

Tarife anderer Bundesländer und einzelner Heime weichen ab.

Pension und Ersparnisse im Rechenbeispiel sind Annahmen,

die Aufteilung zwischen Ihnen und dem Land ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Pflegestufe 4, Pension 1.800 Euro netto, 80.000 Euro Erspartes

So teilt sich die Heimrechnung bei 150 Euro Tagsatz. Beträge gerundet.

Heimrechnung im Monatetwa 4.560 Euro
80 Prozent der Pension1.440 Euro
80 Prozent des Pflegegelds Stufe 4710,80 Euro
Übernimmt das Landetwa 2.410 Euro
Erspartes von 80.000 Eurobleibt vollständig erhalten

Ihr Vermögen bleibt unangetastet. Zum Leben bleiben rund 360 Euro Pension und 59,26 Euro Taschengeld im Monat, dazu die Sonderzahlungen.

Was der Wegfall des Pflegeregresses bedeutet

Bis Ende 2017 mussten Heimbewohner ihr Vermögen bis auf einen kleinen Freibetrag aufbrauchen, bevor die Sozialhilfe zahlte. Seit 1. Jänner 2018 ist dieser Zugriff in ganz Österreich verboten. Das gilt für Sparbuch, Wertpapiere, Lebensversicherung, Haus und Wohnung.

Auch Ihre Kinder, Ihr Ehepartner, Ihre Erben und alle, denen Sie etwas geschenkt haben, müssen nichts für die Heimkosten zurückzahlen. Ein Schonvermögen wie in Deutschland gibt es im Heim deshalb nicht, weil das ganze Vermögen geschützt ist.

Was Sie besitzen oder bekommenIm Heim geschützt?
Ersparnisse, Sparbuch, Wertpapiereja
Haus oder Eigentumswohnungja
Lebensversicherungja, das Kapital
Pensionnein, bis zu 80 Prozent gehen ans Heim
Pflegegeldnein, höchstens 80 Prozent gehen ans Heim
Zinsen und Mieteinnahmennein, sie zählen als Einkommen

Was vom Einkommen bleibt

Reicht Ihr Einkommen nicht für den Tagsatz von meist 150 bis 180 Euro, zahlt das Land den Rest. Dafür geben Sie bis zu 80 Prozent der Pension ab. Ihnen bleiben 20 Prozent, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ein Taschengeld aus dem Pflegegeld von derzeit 59,26 Euro im Monat.

Laufende Erträge aus Ihrem Vermögen sind Einkommen. Wer eine Wohnung vermietet, setzt die Miete für das Heim ein. Das Vermögen selbst bleibt aber unangetastet.

Wo Ihr Vermögen trotzdem schmilzt

Das Verbot gilt für die Pflege im Heim. Zu Hause tragen Sie die Kosten selbst: Betreuung rund um die Uhr kostet etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat. Der Staat fördert sie mit höchstens 800 Euro, wenn Ihr Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt. Den Rest zahlen Sie aus Pension, Pflegegeld und Ersparnissen.

Auch im Heim kosten Wünsche Geld, die nicht im Tagsatz stecken, etwa ein bestimmtes Haus ohne Vertrag mit dem Land, Friseur oder Fußpflege. Dafür greifen Sie auf Ihr Erspartes zurück.

Wann eine private Pflegeversicherung trotzdem hilft

Eine private Pflegegeldversicherung zahlt eine feste Monatsrente, die nicht ans Heim geht. Sie schützt Ihr Vermögen dort, wo das Gesetz es nicht tut: bei der Pflege zu Hause.

Nicht nötig ist sie, wenn Sie im Pflegefall ohnehin ins Heim gehen würden und mit dem verbleibenden Taschengeld gut zurechtkommen.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegeld bei der Pensionsversicherung beantragen oder erhöhen lassen.
  2. Klären, ob Sie im Pflegefall eher zu Hause bleiben oder ins Heim gehen möchten.
  3. Für die Pflege zu Hause durchrechnen, wie lange Pension, Pflegegeld, Förderung und Erspartes reichen.
  4. Im Heim prüfen, ob das Wunschheim einen Vertrag mit dem Land hat.
  5. Eine private Pflegegeldversicherung so bemessen, dass sie die Lücke zu Hause schließt.

Checkliste

  • Pflegegeldbescheid mit aktueller Stufe vorhanden
  • Wissen, dass Mieten und Zinsen im Heim als Einkommen zählen
  • Kosten der Betreuung zu Hause durchgerechnet
  • Vorsorgevollmacht für Konten und Anträge vorhanden
  • Heimvertrag mit allen Zusatzleistungen gelesen

Häufige Fehler

  • Vermögen vorsorglich an Kinder verschenken, obwohl es im Heim ohnehin geschützt ist
  • Deutsche Regeln zum Schonvermögen auf Österreich übertragen
  • Glauben, das Regressverbot schütze auch bei der Pflege zu Hause
  • Ein Heim ohne Vertrag mit dem Land wählen, ohne die Kostenübernahme zu klären

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich ein Schonvermögen im Pflegeheim?

Nicht in diesem Sinn. Seit 2018 ist Ihr ganzes Vermögen für die Heimkosten geschützt, nicht nur ein Freibetrag.

Müssen meine Kinder für das Heim zahlen?

Nein. Auch Angehörige, Erben und Beschenkte dürfen seit 2018 nicht herangezogen werden.

Werden meine Mieteinnahmen angerechnet?

Ja. Mieten und Zinsen sind Einkommen und fließen wie die Pension in die Heimkosten. Die Wohnung selbst bleibt Ihnen.

Gilt der Schutz auch bei Pflege zu Hause?

Nein. Zu Hause zahlen Sie die Betreuung selbst, mit Pflegegeld und gegebenenfalls Förderung.

Lohnt es sich, Vermögen vor dem Heim zu verschenken?

Für die Heimkosten nicht, denn das Vermögen ist ohnehin geschützt. Eine Schenkung kann Ihnen aber später für Pflege zu Hause fehlen.

Wie viel bleibt mir im Heim zum Leben?

20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen und 59,26 Euro Taschengeld im Monat.

Quellen

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