Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
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Kurz gesagt
Im Pflegeheim ist in Österreich Ihr ganzes Vermögen geschützt: Seit 1. Jänner 2018 darf das Land Ersparnisse, Haus oder Wohnung nicht mehr für die Heimkosten heranziehen, auch nicht bei Angehörigen, Erben oder Beschenkten. Was ist dann nicht geschützt? Ihr Einkommen: bis zu 80 Prozent der Pension und höchstens 80 Prozent des Pflegegelds gehen an den Kostenträger.
Beträge, die im Pflegefall über Ihr Vermögen entscheiden, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Tagsatz Alten- und Pflegeheim, Beispiel Oberösterreich | etwa 150 bis 180 Euro am Tag |
| Pflegegeld Stufe 1 bis 7 | 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat |
| Taschengeld aus dem Pflegegeld im Heim | 59,26 Euro im Monat |
| Betreuung rund um die Uhr zu Hause | etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat |
| Förderung der Betreuung rund um die Uhr, zwei selbständige Betreuerinnen | höchstens 800 Euro im Monat |
Werte aus den genannten Quellen.
Tarife anderer Bundesländer und einzelner Heime weichen ab.
Pension und Ersparnisse im Rechenbeispiel sind Annahmen,
die Aufteilung zwischen Ihnen und dem Land ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So teilt sich die Heimrechnung bei 150 Euro Tagsatz. Beträge gerundet.
| Heimrechnung im Monat | etwa 4.560 Euro |
| 80 Prozent der Pension | 1.440 Euro |
| 80 Prozent des Pflegegelds Stufe 4 | 710,80 Euro |
| Übernimmt das Land | etwa 2.410 Euro |
| Erspartes von 80.000 Euro | bleibt vollständig erhalten |
Ihr Vermögen bleibt unangetastet. Zum Leben bleiben rund 360 Euro Pension und 59,26 Euro Taschengeld im Monat, dazu die Sonderzahlungen.
Bis Ende 2017 mussten Heimbewohner ihr Vermögen bis auf einen kleinen Freibetrag aufbrauchen, bevor die Sozialhilfe zahlte. Seit 1. Jänner 2018 ist dieser Zugriff in ganz Österreich verboten. Das gilt für Sparbuch, Wertpapiere, Lebensversicherung, Haus und Wohnung.
Auch Ihre Kinder, Ihr Ehepartner, Ihre Erben und alle, denen Sie etwas geschenkt haben, müssen nichts für die Heimkosten zurückzahlen. Ein Schonvermögen wie in Deutschland gibt es im Heim deshalb nicht, weil das ganze Vermögen geschützt ist.
| Was Sie besitzen oder bekommen | Im Heim geschützt? |
|---|---|
| Ersparnisse, Sparbuch, Wertpapiere | ja |
| Haus oder Eigentumswohnung | ja |
| Lebensversicherung | ja, das Kapital |
| Pension | nein, bis zu 80 Prozent gehen ans Heim |
| Pflegegeld | nein, höchstens 80 Prozent gehen ans Heim |
| Zinsen und Mieteinnahmen | nein, sie zählen als Einkommen |
Reicht Ihr Einkommen nicht für den Tagsatz von meist 150 bis 180 Euro, zahlt das Land den Rest. Dafür geben Sie bis zu 80 Prozent der Pension ab. Ihnen bleiben 20 Prozent, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ein Taschengeld aus dem Pflegegeld von derzeit 59,26 Euro im Monat.
Laufende Erträge aus Ihrem Vermögen sind Einkommen. Wer eine Wohnung vermietet, setzt die Miete für das Heim ein. Das Vermögen selbst bleibt aber unangetastet.
Das Verbot gilt für die Pflege im Heim. Zu Hause tragen Sie die Kosten selbst: Betreuung rund um die Uhr kostet etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat. Der Staat fördert sie mit höchstens 800 Euro, wenn Ihr Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt. Den Rest zahlen Sie aus Pension, Pflegegeld und Ersparnissen.
Auch im Heim kosten Wünsche Geld, die nicht im Tagsatz stecken, etwa ein bestimmtes Haus ohne Vertrag mit dem Land, Friseur oder Fußpflege. Dafür greifen Sie auf Ihr Erspartes zurück.
Eine private Pflegegeldversicherung zahlt eine feste Monatsrente, die nicht ans Heim geht. Sie schützt Ihr Vermögen dort, wo das Gesetz es nicht tut: bei der Pflege zu Hause.
Nicht nötig ist sie, wenn Sie im Pflegefall ohnehin ins Heim gehen würden und mit dem verbleibenden Taschengeld gut zurechtkommen.
Fragen und Antworten
Nicht in diesem Sinn. Seit 2018 ist Ihr ganzes Vermögen für die Heimkosten geschützt, nicht nur ein Freibetrag.
Nein. Auch Angehörige, Erben und Beschenkte dürfen seit 2018 nicht herangezogen werden.
Ja. Mieten und Zinsen sind Einkommen und fließen wie die Pension in die Heimkosten. Die Wohnung selbst bleibt Ihnen.
Nein. Zu Hause zahlen Sie die Betreuung selbst, mit Pflegegeld und gegebenenfalls Förderung.
Für die Heimkosten nicht, denn das Vermögen ist ohnehin geschützt. Eine Schenkung kann Ihnen aber später für Pflege zu Hause fehlen.
20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen und 59,26 Euro Taschengeld im Monat.
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Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
Was passiert mit Haus oder Wohnung im Pflegefall in Österreich?
Mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passiert im Pflegefall in Österreich nichts: Seit 1. Jänner …
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Ein Heimplatz kostet in Oberösterreich meist 150 bis 180 Euro am Tag, also rund 4.500 bis 5.5 …
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Für manche ja, aber seltener als in Deutschland. Im Pflegeheim schützt Österreich Ihr Vermöge …
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In Österreich ist die feste Pflegerente nach Pflegegeldstufe der übliche Weg, und für die mei …
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