Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Ein Wegunfall ist ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er gilt nach § 175 Absatz 2 ASVG als Arbeitsunfall. Die AUVA zahlt Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, die länger als drei Monate dauert, eine Versehrtenrente. Private Abstecher unterbrechen den Schutz.
Was ein Wegunfall kostet und einbringt, in Zahlen aus Gesetz, AUVA und österreichischen Angebotsbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 0 Euro, der Dienstgeber zahlt 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage |
| Versehrtenrente bei 20 Prozent Minderung und 45.000 Euro Bemessungsgrundlage | rund 6.000 Euro im Jahr |
| Durchschnittliche Versehrtenrente der AUVA 2024 | knapp 9.000 Euro im Jahr |
| Private Polizze, Angestellter, 32 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistung | etwa 170 bis 220 Euro im Jahr, gilt auch in der Freizeit |
Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zusatzrente. Die private Prämie stammt aus einem öffentlich genannten Angebotsbeispiel und hängt von Alter, Beruf und Summe ab.
Rechenbeispiel
Angestellte in Linz, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro im Jahr, fährt mit dem Rad in die Arbeit und bricht sich bei einem Sturz das Handgelenk.
| Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg | Wegunfall, die AUVA ist zuständig |
| Behandlung und Rehabilitation | über die AUVA |
| Dauerfolge 10 Prozent Minderung | keine Rente, die Schwelle liegt bei 20 Prozent |
| Dauerfolge 20 Prozent Minderung | rund 6.000 Euro Versehrtenrente im Jahr |
| Fall 2: Sturz auf dem Parkplatz beim Einkauf | privater Abstecher, kein Wegunfall |
| Leistungen im Fall 2 | Krankenversicherung, keine Versehrtenrente |
| Mit privater Unfallversicherung | zahlt in beiden Fällen nach Gliedertaxe, wenn eine Dauerinvalidität bleibt |
Der direkte Weg ist gut geschützt, ein kurzer Einkauf ändert die Zuständigkeit. Eine bleibende Einschränkung unter 20 Prozent bringt gesetzlich kein Geld, privat aber eine Einmalzahlung.
Geschützt ist der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück. Grundsätzlich gilt der zeitlich kürzeste Weg. Ein etwas längerer Weg kann mitversichert sein, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, etwa eine gesperrte Straße.
Das ASVG nennt daneben eigene Wege, die ebenfalls geschützt sind: der Weg, um Kinder in Kindergarten, Schule oder andere Betreuung zu bringen oder abzuholen, Wege in einer Fahrgemeinschaft, der Weg zum Arzt, wenn Sie den Dienstgeber vorher informiert haben, und der Weg zur Bank, um den Lohn abzuheben.
| Situation | Gesetzlich versichert? |
|---|---|
| Direkter Weg zur Arbeit, zu Fuß, mit Rad, Öffis oder Auto | ja |
| Umweg, um das Kind in den Kindergarten zu bringen | ja |
| Umweg für die Fahrgemeinschaft | ja |
| Weg zum Arzt, der Dienstgeber weiß Bescheid | ja |
| Einkauf am Heimweg | nein, für die Dauer des Einkaufs |
| Sturz auf der Stiege im eigenen Mehrparteienhaus | nein, der Weg beginnt an der Außentür |
| Mittagspause: Jause im nächstgelegenen Geschäft | ja, wenn das Geschäft in der Nähe liegt |
| Mittagspause: Supermarkt 3 Kilometer entfernt, obwohl nähere da sind | nein, so der OGH 2022 |
Verlassen Sie den Weg aus privaten Gründen, ruht der Schutz für diese Zeit. Kehren Sie danach auf den Weg zurück, lebt er in der Regel wieder auf. Die Rechtsprechung nimmt bei einer privaten Unterbrechung von bis zu etwa zwei Stunden noch keine endgültige Lösung vom Arbeitsweg an. Entscheidend sind aber Dauer und Art der Unterbrechung im Einzelfall.
Tanken ist ein Streitfall. Als bloße Vorbereitung gilt es meist als privat. Anders kann es sein, wenn das Tanken unerwartet nötig wird, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Verlassen Sie sich darauf nicht.
Die AUVA übernimmt die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation, oft in eigenen Unfallkrankenhäusern und Rehabilitationszentren. Während des Krankenstands zahlt zuerst der Dienstgeber das Entgelt weiter, danach gibt es Krankengeld.
Bleibt länger als drei Monate eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, gibt es eine Versehrtenrente. Die Vollrente beträgt zwei Drittel der Bemessungsgrundlage, bei Teilminderung der entsprechende Anteil. Ab 50 Prozent kommt eine Zusatzrente für Schwerversehrte dazu.
Der Schutz hängt am Zweck des Weges. Derselbe Sturz am Samstag auf dem Weg zum Bäcker ist kein Wegunfall. Unter 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es keine Rente, auch wenn das Knie dauerhaft schmerzt.
Eine einmalige Summe zahlt die AUVA grundsätzlich nicht. Die Integritätsabgeltung ist die Ausnahme, sie setzt grob fahrlässig verletzte Arbeitnehmerschutzvorschriften voraus und kommt beim Wegunfall kaum vor.
Für den Arbeitsweg allein lohnt keine eigene Polizze. Dort sind Sie als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer gut abgesichert, mit laufender Rente statt Einmalzahlung. Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Freizeit und Haushalt absichern wollen, denn dort passieren die meisten Unfälle.
Fragen und Antworten
Ja. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle, entscheidend ist der Zweck des Weges.
Ja, das ASVG nennt Wege zum Bringen und Abholen von Kindern in Betreuung ausdrücklich.
Ja, wenn Sie den Dienstgeber vorher informiert haben.
An der Haustür, im Mehrparteienhaus an der Außentür. Stiegenhaus und Wohnung gehören zum privaten Bereich.
In der Regel nicht. Dafür kommen die Kfz-Versicherung oder der Unfallgegner in Betracht.
Selbstständige sind über die SVS unfallversichert. Ob der konkrete Weg geschützt ist, hängt vom Einzelfall ab.
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Eine gute private Unfallversicherung kostet für Erwachsene in Österreich meist 150 bis 300 Euro im Jahr. Einfache Tari …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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