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Was ist ein Wegunfall in Österreich?

Kurz gesagt

Ein Wegunfall ist ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er gilt nach § 175 Absatz 2 ASVG als Arbeitsunfall. Die AUVA zahlt Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, die länger als drei Monate dauert, eine Versehrtenrente. Private Abstecher unterbrechen den Schutz.

Was ist ein Wegunfall in Österreich?

Was es kostet

Was ein Wegunfall kostet und einbringt, in Zahlen aus Gesetz, AUVA und österreichischen Angebotsbeispielen.

BeispielRichtwert
Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung0 Euro, der Dienstgeber zahlt 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage
Versehrtenrente bei 20 Prozent Minderung und 45.000 Euro Bemessungsgrundlagerund 6.000 Euro im Jahr
Durchschnittliche Versehrtenrente der AUVA 2024knapp 9.000 Euro im Jahr
Private Polizze, Angestellter, 32 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistungetwa 170 bis 220 Euro im Jahr, gilt auch in der Freizeit

Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zusatzrente. Die private Prämie stammt aus einem öffentlich genannten Angebotsbeispiel und hängt von Alter, Beruf und Summe ab.

Rechenbeispiel

Sturz mit dem Rad, einmal direkt, einmal mit Abstecher

Angestellte in Linz, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro im Jahr, fährt mit dem Rad in die Arbeit und bricht sich bei einem Sturz das Handgelenk.

Fall 1: Sturz auf dem direkten WegWegunfall, die AUVA ist zuständig
Behandlung und Rehabilitationüber die AUVA
Dauerfolge 10 Prozent Minderungkeine Rente, die Schwelle liegt bei 20 Prozent
Dauerfolge 20 Prozent Minderungrund 6.000 Euro Versehrtenrente im Jahr
Fall 2: Sturz auf dem Parkplatz beim Einkaufprivater Abstecher, kein Wegunfall
Leistungen im Fall 2Krankenversicherung, keine Versehrtenrente
Mit privater Unfallversicherungzahlt in beiden Fällen nach Gliedertaxe, wenn eine Dauerinvalidität bleibt

Der direkte Weg ist gut geschützt, ein kurzer Einkauf ändert die Zuständigkeit. Eine bleibende Einschränkung unter 20 Prozent bringt gesetzlich kein Geld, privat aber eine Einmalzahlung.

Welche Wege versichert sind

Geschützt ist der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück. Grundsätzlich gilt der zeitlich kürzeste Weg. Ein etwas längerer Weg kann mitversichert sein, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, etwa eine gesperrte Straße.

Das ASVG nennt daneben eigene Wege, die ebenfalls geschützt sind: der Weg, um Kinder in Kindergarten, Schule oder andere Betreuung zu bringen oder abzuholen, Wege in einer Fahrgemeinschaft, der Weg zum Arzt, wenn Sie den Dienstgeber vorher informiert haben, und der Weg zur Bank, um den Lohn abzuheben.

SituationGesetzlich versichert?
Direkter Weg zur Arbeit, zu Fuß, mit Rad, Öffis oder Autoja
Umweg, um das Kind in den Kindergarten zu bringenja
Umweg für die Fahrgemeinschaftja
Weg zum Arzt, der Dienstgeber weiß Bescheidja
Einkauf am Heimwegnein, für die Dauer des Einkaufs
Sturz auf der Stiege im eigenen Mehrparteienhausnein, der Weg beginnt an der Außentür
Mittagspause: Jause im nächstgelegenen Geschäftja, wenn das Geschäft in der Nähe liegt
Mittagspause: Supermarkt 3 Kilometer entfernt, obwohl nähere da sindnein, so der OGH 2022

Wann der Schutz ruht und wann er endet

Verlassen Sie den Weg aus privaten Gründen, ruht der Schutz für diese Zeit. Kehren Sie danach auf den Weg zurück, lebt er in der Regel wieder auf. Die Rechtsprechung nimmt bei einer privaten Unterbrechung von bis zu etwa zwei Stunden noch keine endgültige Lösung vom Arbeitsweg an. Entscheidend sind aber Dauer und Art der Unterbrechung im Einzelfall.

Tanken ist ein Streitfall. Als bloße Vorbereitung gilt es meist als privat. Anders kann es sein, wenn das Tanken unerwartet nötig wird, um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Verlassen Sie sich darauf nicht.

Was die AUVA zahlt

Die AUVA übernimmt die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation, oft in eigenen Unfallkrankenhäusern und Rehabilitationszentren. Während des Krankenstands zahlt zuerst der Dienstgeber das Entgelt weiter, danach gibt es Krankengeld.

Bleibt länger als drei Monate eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, gibt es eine Versehrtenrente. Die Vollrente beträgt zwei Drittel der Bemessungsgrundlage, bei Teilminderung der entsprechende Anteil. Ab 50 Prozent kommt eine Zusatzrente für Schwerversehrte dazu.

Wo die Grenzen liegen

Der Schutz hängt am Zweck des Weges. Derselbe Sturz am Samstag auf dem Weg zum Bäcker ist kein Wegunfall. Unter 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es keine Rente, auch wenn das Knie dauerhaft schmerzt.

Eine einmalige Summe zahlt die AUVA grundsätzlich nicht. Die Integritätsabgeltung ist die Ausnahme, sie setzt grob fahrlässig verletzte Arbeitnehmerschutzvorschriften voraus und kommt beim Wegunfall kaum vor.

Wann Sie privat nichts zusätzlich brauchen

Für den Arbeitsweg allein lohnt keine eigene Polizze. Dort sind Sie als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer gut abgesichert, mit laufender Rente statt Einmalzahlung. Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Freizeit und Haushalt absichern wollen, denn dort passieren die meisten Unfälle.

Schritt für Schritt

  1. Im Spital oder in der Ordination sofort sagen, dass es auf dem Arbeitsweg passiert ist.
  2. Den Dienstgeber noch am selben Tag informieren.
  3. Unfallort, Uhrzeit, Zeugen und Fotos festhalten, besonders bei Umwegen für Kinder oder Fahrgemeinschaft.
  4. Bei einem ablehnenden Bescheid die Frist für die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht beachten.
  5. Den Unfall auch der privaten Unfallversicherung melden, wenn eine besteht.

Checkliste

  • Unfall als Wegunfall angegeben
  • Dienstgeber informiert, er meldet ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit an die AUVA
  • Grund für jeden Umweg belegbar
  • Keine längere private Unterbrechung
  • Bei Selbstständigkeit geklärt, ob über die SVS Unfallschutz besteht
  • Private Polizze für Freizeit und Haushalt geprüft

Häufige Fehler

  • Den Unfall beim Arzt nicht als Wegunfall nennen
  • Glauben, der Einkauf am Heimweg sei mitversichert
  • Den Sturz auf der Stiege im eigenen Wohnhaus als Wegunfall melden
  • Eine einmalige Entschädigung von der AUVA erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Weg mit dem Rad oder zu Fuß versichert?

Ja. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle, entscheidend ist der Zweck des Weges.

Ist der Umweg über den Kindergarten versichert?

Ja, das ASVG nennt Wege zum Bringen und Abholen von Kindern in Betreuung ausdrücklich.

Bin ich beim Arztbesuch während der Arbeitszeit versichert?

Ja, wenn Sie den Dienstgeber vorher informiert haben.

Wann beginnt der versicherte Weg?

An der Haustür, im Mehrparteienhaus an der Außentür. Stiegenhaus und Wohnung gehören zum privaten Bereich.

Zahlt die AUVA für mein beschädigtes Rad oder Auto?

In der Regel nicht. Dafür kommen die Kfz-Versicherung oder der Unfallgegner in Betracht.

Bin ich als Selbstständiger auf dem Arbeitsweg versichert?

Selbstständige sind über die SVS unfallversichert. Ob der konkrete Weg geschützt ist, hängt vom Einzelfall ab.

Quellen

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