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Bin ich im Homeoffice in Österreich unfallversichert?

Kurz gesagt

Ja, als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer sind Sie im Homeoffice bei der AUVA unfallversichert, wenn der Unfall mit Ihrer Arbeit zusammenhängt. Seit 1. Jänner 2025 regelt § 175 Abs. 1a ASVG das als Telearbeit: Die eigene Wohnung gilt wie eine Arbeitsstätte. Arbeiten Sie dagegen an einem selbst gewählten Ort wie Café oder Park, ist ein Unfall dort ein Freizeitunfall.

Bin ich im Homeoffice in Österreich unfallversichert?

Was es kostet

Was der gesetzliche Schutz im Homeoffice kostet und leistet, dazu Prämien einer privaten Ergänzung aus veröffentlichten österreichischen Angebotsbeispielen.

BeispielRichtwert
Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung0 Euro, der Dienstgeber trägt 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage, höchstens von 6.930 Euro im Monat (2026)
Versehrtenrente bei 30 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und 45.000 Euro Bemessungsgrundlagerund 9.000 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, Angestellte, 32 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistung bei Dauerinvaliditätetwa 170 bis 220 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, Büroangestellter, 63 Jahre, 350.000 Euro Höchstleistungetwa 300 bis 350 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026. Die Versehrtenrente ist mit zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zusatzrente. Die privaten Prämien stammen aus öffentlich genannten österreichischen Beispielen; Ihre Prämie hängt von Alter, Beruf, Hobbys und Summe ab. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zwei Stürze auf derselben Stiege an einem Homeoffice-Tag

Angestellte in Graz, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro, arbeitet mittwochs im Arbeitszimmer im ersten Stock ihres Hauses.

9.30 Uhr: Sturz beim Holen von Unterlagen für ein KundengesprächArbeitsunfall, AUVA zuständig
Unfallheilbehandlung und Rehabilitationüber die AUVA
Bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit 30 Prozentzwei Drittel von 45.000 Euro sind 30.000 Euro, davon 30 Prozent: rund 9.000 Euro Rente im Jahr
12.45 Uhr: Sturz mit dem Wäschekorbprivat, Freizeitunfall
Leistung nach dem zweiten SturzKrankenversicherung, Versehrtenrente 0 Euro
Mit privater Unfallpolizzezahlt in beiden Fällen bei Dauerinvalidität nach der Gliedertaxe

Dieselbe Stiege, zwei Ergebnisse. Am Vormittag fließt bei bleibendem Schaden eine laufende Rente, zu Mittag kommt gesetzlich keine. Wer zu Hause arbeitet, sollte wissen, wozu jeder Gang dient.

Was seit 2025 gilt

Mit dem Telearbeitsgesetz hat Österreich den Unfallschutz außerhalb des Betriebs neu geordnet. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Orten. Telearbeit im engeren Sinn ist die Arbeit in Ihrer Wohnung, in der Wohnung naher Angehöriger oder in einem Coworking-Space. Die beiden letzten zählen nur, wenn sie zwischen Wohnung und Betrieb liegen oder nicht weiter vom Betrieb entfernt sind als Ihre Wohnung.

Telearbeit im weiteren Sinn ist jeder andere Ort, den Sie sich selbst aussuchen. Dort sind Sie bei der eigentlichen Arbeit geschützt, aber die Wege dorthin, zum Essen oder zum Arzt fallen weg. Für das klassische Homeoffice in der eigenen Wohnung hat sich durch die Neuregelung wenig geändert.

SituationGesetzlich versichert?
Arbeit am Schreibtisch in der eigenen Wohnung, Videocall mit Kundenja
Sturz auf der Stiege, während Sie Unterlagen für die Arbeit holenja
Weg zum Arzt während der Arbeitszeit, ausgehend vom Homeofficeja, wie vom Büro aus
Weg zur Kinderbetreuung und zurück an den Schreibtischja, wie vom Büro aus
Wäsche aufhängen in der Mittagspausenein
Arbeit in der Wohnung der Eltern, die näher am Betrieb liegtja
Arbeit im Café oder im Parknur die Arbeit selbst, Wege dorthin nicht
Arbeit in der Ferienwohnung am Seenur die Arbeit selbst, Wege dorthin nicht

Wo die Grenze zu Hause verläuft

Entscheidend ist, was Sie im Moment des Unfalls getan haben. Wer mit dem Laptop zum Schreibtisch geht, handelt für die Arbeit. Wer dieselbe Stiege nimmt, um den Geschirrspüler auszuräumen, handelt privat. Zu Hause liegen beide Dinge oft nur Sekunden auseinander, und genau darüber wird im Schadenfall gestritten.

Die AUVA prüft jeden Fall einzeln. Schreiben Sie deshalb noch am selben Tag auf, was Sie gerade tun wollten, und melden Sie den Unfall Ihrem Dienstgeber. Der Dienstgeber muss einen Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit der AUVA melden; ein kleiner Unfall ohne Meldung lässt sich später kaum noch belegen.

Was die AUVA zahlt

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall im Homeoffice gelten dieselben Leistungen wie im Betrieb: Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate mindestens 20 Prozent beträgt, eine Versehrtenrente. Die Vollrente beträgt zwei Drittel der Bemessungsgrundlage, die Teilrente den entsprechenden Prozentsatz davon.

Für Schäden an Laptop, Möbeln oder Wohnung ist die AUVA nicht zuständig. Das regeln Dienstvertrag, Haushalts- oder Haftpflichtversicherung.

Für wen der Schutz nicht reicht

Auch gewerblich Selbstständige sind in Österreich gesetzlich unfallversichert, der Schutz hängt aber ebenso an der betrieblichen Tätigkeit. Wer zu Hause arbeitet und zwischendurch den Haushalt führt, hat dieselbe Lücke wie alle anderen.

Diese Lücke ist der Alltag: der Sturz von der Leiter beim Vorhangaufhängen, das Messer in der Küche, der Unfall mit dem Rad am Nachmittag. All das ist auch an einem Homeoffice-Tag ein Freizeitunfall, für den die AUVA keine Rente zahlt.

Wann Sie privat nichts zusätzlich brauchen

Nur wegen des Homeoffice brauchen Sie keine eigene Polizze. Der Schutz für die Arbeit ist gesetzlich geregelt und kostet Sie nichts. Eine private Unfallversicherung ist aus anderen Gründen sinnvoll: für Freizeit, Haushalt und Sport, für Kinder und für alle, die bei einer bleibenden Einschränkung eine einmalige Summe für Umbau oder Auto brauchen.

Schritt für Schritt

  1. Mit dem Dienstgeber die Telearbeit schriftlich vereinbaren, samt Ort und Arbeitszeit.
  2. Prüfen, ob Ihr zweiter Arbeitsort, etwa bei den Eltern, die Entfernungsregel erfüllt.
  3. Nach einem Unfall sofort notieren, was Sie gerade tun wollten.
  4. Den Unfall dem Dienstgeber melden und beim Arzt als Arbeitsunfall angeben.
  5. Für Haushalt und Freizeit entscheiden, ob eine private Polizze nötig ist.

Checkliste

  • Telearbeit schriftlich mit dem Dienstgeber vereinbart
  • Arbeitsort ist Wohnung, Angehörigenwohnung oder Coworking-Space mit passender Lage
  • Zweck des Weges im Moment des Unfalls notiert
  • Unfall beim Dienstgeber gemeldet
  • Beim Arzt als Arbeitsunfall angegeben
  • Freizeitrisiko zu Hause bewusst abgesichert oder bewusst offen gelassen

Häufige Fehler

  • Glauben, zu Hause sei alles versichert, auch der Haushalt
  • Im Café oder Park arbeiten und annehmen, der Weg dorthin sei geschützt
  • Einen kleinen Unfall nicht melden und den Zusammenhang später nicht belegen können
  • Den Unfall beim Arzt als privat angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Seit wann gilt die neue Regel für Telearbeit?

Seit 1. Jänner 2025. Sie unterscheidet zwischen der Wohnung und gleichgestellten Orten einerseits und selbst gewählten Orten andererseits.

Bin ich versichert, wenn ich bei meinen Eltern arbeite?

Ja, wenn deren Wohnung zwischen Ihrer Wohnung und dem Betrieb liegt oder nicht weiter vom Betrieb entfernt ist als Ihre Wohnung. Sonst gilt sie als selbst gewählter Ort.

Was gilt im Coworking-Space?

Ein Coworking-Space ist der Wohnung gleichgestellt, wenn er dieselbe Lagebedingung erfüllt. Dann sind auch die Wege geschützt.

Bin ich im Café versichert?

Für die Arbeit selbst ja. Wege dorthin, zum Essen oder zurück nach Hause sind dagegen nicht geschützt.

Zahlt die AUVA für meinen kaputten Laptop?

Nein, sie ist für Gesundheitsschäden zuständig. Für Sachschäden kommt es auf Dienstvertrag und eigene Versicherungen an.

Brauche ich wegen des Homeoffice eine private Unfallversicherung?

Nicht wegen der Arbeit. Sinnvoll ist sie für Freizeit, Haushalt und Sport, denn dort zahlt die AUVA nichts.

Quellen

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