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Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA greift nur bei Arbeit, Schule, Studium und auf dem Weg dorthin. Sie zahlt Heilbehandlung, Rehabilitation und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Versehrtenrente, den Beitrag von 1,1 Prozent trägt der Dienstgeber allein. Die private Polizze gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt eine einmalige Summe, für Erwachsene oft ab etwa 170 Euro im Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Prämien aus veröffentlichten österreichischen Angebotsbeispielen, dazu der gesetzliche Beitrag und die Größenordnung der Versehrtenrente.

BeispielRichtwert
Angestellter, 32 Jahre, Polizze mit 350.000 Euro Höchstleistung bei Dauerinvaliditätetwa 170 bis 220 Euro im Jahr
Arbeitnehmer, 63 Jahre, Polizze mit 350.000 Euro Höchstleistungetwa 300 bis 350 Euro im Jahr
Selbstständiger, 42 Jahre, 500.000 Euro Höchstleistung mit monatlicher Unfallrenteetwa 350 bis 450 Euro im Jahr
Familie mit zwei Kindern, je 350.000 Euro Höchstleistungetwa 650 bis 750 Euro im Jahr für alle vier
Gesetzlicher Unfallversicherungsbeitrag, den der Dienstgeber allein trägt1,1 Prozent der Beitragsgrundlage, Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 Euro im Monat
Versehrtenrente bei 20 Prozent Minderung und 45.000 Euro Bemessungsgrundlagerund 6.000 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Die Prämien stammen aus öffentlich genannten österreichischen Angebotsbeispielen, die Versehrtenrente ist mit zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gerechnet. Ihre Prämie hängt von Alter, Beruf, Hobbys und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Derselbe Sturz mit dem Rad, einmal montags, einmal sonntags

Angestellte, 38 Jahre, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro im Jahr, private Polizze mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, also bis zu 350.000 Euro. Es bleibt ein dauerhafter Schaden am Bein.

Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg in die ArbeitWegunfall, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig
Heilbehandlung und Rehabilitationaus der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Selbstbehalt
Minderung der Erwerbsfähigkeit20 Prozent
Versehrtenrentezwei Drittel von 45.000 Euro sind 30.000 Euro, davon 20 Prozent: rund 6.000 Euro im Jahr, laufend
Einmalige Summe aus der gesetzlichenkeine, sie zahlt laufend statt auf einmal
Private Polizze im Fall 1zahlt zusätzlich, sie fragt nicht, wo der Unfall passiert ist
Fall 2: derselbe Sturz auf der Sonntagsrundekein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
Behandlungüber die Krankenversicherung, mit den üblichen Selbstbehalten
Gesetzliche Rente0 Euro
Private Leistung bei 40 Prozent Dauerinvaliditätje nach Progressionstabelle etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig

Im ersten Fall fließt Geld laufend, aber kein Kapital für den Umbau von Bad und Auto. Im zweiten Fall kommt nur etwas, wenn Sie privat versichert sind: etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig, dafür keine Rente. Die beiden Systeme ersetzen sich nicht, sie schließen verschiedene Lücken.

Der Geltungsbereich entscheidet fast alles

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert nicht Ihr Leben, sondern Ihre Tätigkeit. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind bei der AUVA versichert, Selbstständige und Bäuerinnen und Bauern bei der SVS. Österreich zieht den Kreis weiter als manche Nachbarländer: Schülerinnen, Schüler und Studierende sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert, allerdings nur für Schule, Hochschule und den Weg dorthin.

Die private Unfallversicherung fragt nicht, was Sie gerade getan haben. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit, beim Schifahren, im Garten, auf der Kellerstiege und im Urlaub. Und dort passiert der größte Teil aller Unfälle: Freizeit und Haushalt sind genau die Bereiche, in die die gesetzliche nicht hineinreicht.

AUVA und private Polizze Merkmal für Merkmal

Beide Systeme messen denselben Körperschaden mit verschiedenen Maßstäben. Die gesetzliche rechnet in Minderung der Erwerbsfähigkeit: wie viel vom allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt Ihnen noch. Die private rechnet in Invaliditätsgrad nach einer Gliedertaxe, also einer Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet.

Deshalb lassen sich die beiden Zahlen nicht gleichsetzen. Derselbe Schaden am Bein kann gesetzlich 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und in der Polizze 40 Prozent Dauerinvalidität bedeuten.

MerkmalGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
GeltungsbereichArbeit, Schule, Studium, Ehrenamt, direkter Weg dorthinrund um die Uhr, weltweit, auch Freizeit und Haushalt
Beitragszahlerder Dienstgeber allein, 1,1 Prozent der BeitragsgrundlageSie selbst, als Prämie
LeistungsartHeilbehandlung, Rehabilitation, Versehrtenrenteeinmalige Summe, auf Wunsch zusätzlich eine Unfallrente
Zeitpunkt der ZahlungRente, wenn die Minderung länger als drei Monate nach dem Unfall bestehtAuszahlung, wenn die Dauerinvalidität feststeht
SchwelleRente ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, darunter kein Geldmeist ohne Mindestgrad, einzelne Tarife zahlen erst ab einem bestimmten Grad
Einmalige Summegrundsätzlich keine, Ausnahme ist die Integritätsabgeltungdie Regel, deshalb gibt es sie
Mitwirkung von Krankheitenwird geprüft, der Unfall muss die wesentliche Ursache seinder Anteil wird abgezogen, gute Tarife erst ab 50 Prozent Mitwirkung

Wer den Beitrag trägt

Der Unfallversicherungsbeitrag liegt 2026 bei 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage und wird allein vom Dienstgeber getragen, gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro im Monat. Von Ihrem Lohn geht dafür nichts ab, und für Schule und Hochschule trägt die öffentliche Hand den Aufwand.

Dafür können Sie am gesetzlichen Schutz nichts einstellen: keinen Geltungsbereich, keine Summe, keine Zusatzbausteine. Die private Polizze zahlen Sie selbst, und dort bestimmen Sie Versicherungssumme, Progression und Bausteine.

Was beide nicht leisten

Keine der beiden hilft bei Krankheit. Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein Tumor: das sind keine Unfälle. Genau diese Ursachen stehen aber hinter dem größten Teil aller dauerhaften Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.

Die Unfallversicherung ist damit kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und wer in Österreich vom eigenen Einkommen lebt, sollte diese Lücke zuerst ansehen. Die gesetzliche Pensionsversicherung kennt dafür die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension, deren Voraussetzungen sind aber streng.

Wann Sie die private nicht brauchen

Wenn Sie unbefristet angestellt sind, keine riskanten Hobbys pflegen und genug Rücklagen für den Umbau von Bad oder Auto hätten, ist der Zusatznutzen klein. Dann ist eine weitere Polizze eher Gewohnheit als Notwendigkeit.

Umgekehrt ist sie wichtig für Kinder in der Freizeit, für Selbstständige, für Menschen, die den Haushalt führen, für Pensionistinnen und Pensionisten und für alle mit riskanten Sportarten. Prüfen Sie dann besonders, welche Sportarten die Bedingungen ausschließen.

Schritt für Schritt

  1. Zählen, wie viele Stunden Ihres Tages beruflich sind und wie viele privat.
  2. Klären, wo Sie gesetzlich versichert sind: AUVA, SVS oder gar nicht.
  3. Die Lücke bei Krankheit zuerst ansehen, wenn Sie vom eigenen Einkommen leben.
  4. Dann die private Polizze wählen, mit ausreichender Grundsumme und Progression.
  5. Gliedertaxe, Mitwirkungsanteil, ausgeschlossene Sportarten und Fristen vergleichen, nicht nur die Prämie.

Checkliste

  • Gesetzliche Zuordnung geklärt: AUVA, SVS oder ohne gesetzlichen Schutz
  • Grundsumme so gewählt, dass mit Progression eine hohe Höchstleistung steht
  • Mitwirkung von Krankheiten erst ab hohem Anteil angerechnet
  • Ihre Sportarten nicht in den Ausschlüssen der Bedingungen
  • Frist zur Feststellung der Dauerinvalidität großzügig bemessen
  • Jeden Unfall auf dem Arbeitsweg dem Dienstgeber melden

Häufige Fehler

  • Glauben, der Schutz der AUVA gelte auch in der Freizeit
  • Die Unfallversicherung als Ersatz für die Absicherung bei Krankheit ansehen
  • Einen Wegunfall nicht melden und später den Zusammenhang nicht mehr belegen können
  • Nur auf die Prämie schauen und die Gliedertaxe übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich beide gleichzeitig haben?

Ja, das ist der Normalfall. Nach einem Arbeitsunfall zahlen beide: die gesetzliche laufend, die private einmalig. Eine Anrechnung gibt es nicht.

Ab wann gibt es eine Versehrtenrente?

Ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, und erst wenn diese länger als drei Monate nach dem Unfall besteht. Darunter gibt es keine Rente.

Zahlt die AUVA eine einmalige Summe?

Grundsätzlich nicht. Die Ausnahme ist die Integritätsabgeltung, die es gibt, wenn der Arbeitsunfall auf die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zurückgeht.

Sind Schülerinnen und Studierende gesetzlich versichert?

Ja, für Schule, Hochschule und den Weg dorthin. Am Nachmittag am Spielplatz oder im Verein greift dieser Schutz nicht.

Wie hoch ist die Rente bei schwerer Versehrtheit?

Ab 50 Prozent Minderung kommt eine Zusatzrente hinzu, bei 50 bis unter 70 Prozent 20 Prozent der Versehrtenrente, ab 70 Prozent 50 Prozent.

Gilt die private Polizze auch im Ausland?

In der Regel weltweit, bei längeren Auslandsaufenthalten lohnt ein Blick in die Bedingungen. Rufnummern und Meldewege für den Schadenfall notieren Sie am besten vorher.

Quellen

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