Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA greift nur bei Arbeit, Schule, Studium und auf dem Weg dorthin. Sie zahlt Heilbehandlung, Rehabilitation und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Versehrtenrente, den Beitrag von 1,1 Prozent trägt der Dienstgeber allein. Die private Polizze gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt eine einmalige Summe, für Erwachsene oft ab etwa 170 Euro im Jahr.
Prämien aus veröffentlichten österreichischen Angebotsbeispielen, dazu der gesetzliche Beitrag und die Größenordnung der Versehrtenrente.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Angestellter, 32 Jahre, Polizze mit 350.000 Euro Höchstleistung bei Dauerinvalidität | etwa 170 bis 220 Euro im Jahr |
| Arbeitnehmer, 63 Jahre, Polizze mit 350.000 Euro Höchstleistung | etwa 300 bis 350 Euro im Jahr |
| Selbstständiger, 42 Jahre, 500.000 Euro Höchstleistung mit monatlicher Unfallrente | etwa 350 bis 450 Euro im Jahr |
| Familie mit zwei Kindern, je 350.000 Euro Höchstleistung | etwa 650 bis 750 Euro im Jahr für alle vier |
| Gesetzlicher Unfallversicherungsbeitrag, den der Dienstgeber allein trägt | 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage, Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 Euro im Monat |
| Versehrtenrente bei 20 Prozent Minderung und 45.000 Euro Bemessungsgrundlage | rund 6.000 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Prämien stammen aus öffentlich genannten österreichischen Angebotsbeispielen, die Versehrtenrente ist mit zwei Dritteln der Bemessungsgrundlage und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gerechnet. Ihre Prämie hängt von Alter, Beruf, Hobbys und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Angestellte, 38 Jahre, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro im Jahr, private Polizze mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, also bis zu 350.000 Euro. Es bleibt ein dauerhafter Schaden am Bein.
| Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg in die Arbeit | Wegunfall, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig |
| Heilbehandlung und Rehabilitation | aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Selbstbehalt |
| Minderung der Erwerbsfähigkeit | 20 Prozent |
| Versehrtenrente | zwei Drittel von 45.000 Euro sind 30.000 Euro, davon 20 Prozent: rund 6.000 Euro im Jahr, laufend |
| Einmalige Summe aus der gesetzlichen | keine, sie zahlt laufend statt auf einmal |
| Private Polizze im Fall 1 | zahlt zusätzlich, sie fragt nicht, wo der Unfall passiert ist |
| Fall 2: derselbe Sturz auf der Sonntagsrunde | kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung |
| Behandlung | über die Krankenversicherung, mit den üblichen Selbstbehalten |
| Gesetzliche Rente | 0 Euro |
| Private Leistung bei 40 Prozent Dauerinvalidität | je nach Progressionstabelle etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig |
Im ersten Fall fließt Geld laufend, aber kein Kapital für den Umbau von Bad und Auto. Im zweiten Fall kommt nur etwas, wenn Sie privat versichert sind: etwa 40.000 bis 55.000 Euro einmalig, dafür keine Rente. Die beiden Systeme ersetzen sich nicht, sie schließen verschiedene Lücken.
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert nicht Ihr Leben, sondern Ihre Tätigkeit. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind bei der AUVA versichert, Selbstständige und Bäuerinnen und Bauern bei der SVS. Österreich zieht den Kreis weiter als manche Nachbarländer: Schülerinnen, Schüler und Studierende sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert, allerdings nur für Schule, Hochschule und den Weg dorthin.
Die private Unfallversicherung fragt nicht, was Sie gerade getan haben. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit, beim Schifahren, im Garten, auf der Kellerstiege und im Urlaub. Und dort passiert der größte Teil aller Unfälle: Freizeit und Haushalt sind genau die Bereiche, in die die gesetzliche nicht hineinreicht.
Beide Systeme messen denselben Körperschaden mit verschiedenen Maßstäben. Die gesetzliche rechnet in Minderung der Erwerbsfähigkeit: wie viel vom allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt Ihnen noch. Die private rechnet in Invaliditätsgrad nach einer Gliedertaxe, also einer Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet.
Deshalb lassen sich die beiden Zahlen nicht gleichsetzen. Derselbe Schaden am Bein kann gesetzlich 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und in der Polizze 40 Prozent Dauerinvalidität bedeuten.
| Merkmal | Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Arbeit, Schule, Studium, Ehrenamt, direkter Weg dorthin | rund um die Uhr, weltweit, auch Freizeit und Haushalt |
| Beitragszahler | der Dienstgeber allein, 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage | Sie selbst, als Prämie |
| Leistungsart | Heilbehandlung, Rehabilitation, Versehrtenrente | einmalige Summe, auf Wunsch zusätzlich eine Unfallrente |
| Zeitpunkt der Zahlung | Rente, wenn die Minderung länger als drei Monate nach dem Unfall besteht | Auszahlung, wenn die Dauerinvalidität feststeht |
| Schwelle | Rente ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, darunter kein Geld | meist ohne Mindestgrad, einzelne Tarife zahlen erst ab einem bestimmten Grad |
| Einmalige Summe | grundsätzlich keine, Ausnahme ist die Integritätsabgeltung | die Regel, deshalb gibt es sie |
| Mitwirkung von Krankheiten | wird geprüft, der Unfall muss die wesentliche Ursache sein | der Anteil wird abgezogen, gute Tarife erst ab 50 Prozent Mitwirkung |
Der Unfallversicherungsbeitrag liegt 2026 bei 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage und wird allein vom Dienstgeber getragen, gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro im Monat. Von Ihrem Lohn geht dafür nichts ab, und für Schule und Hochschule trägt die öffentliche Hand den Aufwand.
Dafür können Sie am gesetzlichen Schutz nichts einstellen: keinen Geltungsbereich, keine Summe, keine Zusatzbausteine. Die private Polizze zahlen Sie selbst, und dort bestimmen Sie Versicherungssumme, Progression und Bausteine.
Keine der beiden hilft bei Krankheit. Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein Tumor: das sind keine Unfälle. Genau diese Ursachen stehen aber hinter dem größten Teil aller dauerhaften Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.
Die Unfallversicherung ist damit kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und wer in Österreich vom eigenen Einkommen lebt, sollte diese Lücke zuerst ansehen. Die gesetzliche Pensionsversicherung kennt dafür die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension, deren Voraussetzungen sind aber streng.
Wenn Sie unbefristet angestellt sind, keine riskanten Hobbys pflegen und genug Rücklagen für den Umbau von Bad oder Auto hätten, ist der Zusatznutzen klein. Dann ist eine weitere Polizze eher Gewohnheit als Notwendigkeit.
Umgekehrt ist sie wichtig für Kinder in der Freizeit, für Selbstständige, für Menschen, die den Haushalt führen, für Pensionistinnen und Pensionisten und für alle mit riskanten Sportarten. Prüfen Sie dann besonders, welche Sportarten die Bedingungen ausschließen.
Fragen und Antworten
Ja, das ist der Normalfall. Nach einem Arbeitsunfall zahlen beide: die gesetzliche laufend, die private einmalig. Eine Anrechnung gibt es nicht.
Ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, und erst wenn diese länger als drei Monate nach dem Unfall besteht. Darunter gibt es keine Rente.
Grundsätzlich nicht. Die Ausnahme ist die Integritätsabgeltung, die es gibt, wenn der Arbeitsunfall auf die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zurückgeht.
Ja, für Schule, Hochschule und den Weg dorthin. Am Nachmittag am Spielplatz oder im Verein greift dieser Schutz nicht.
Ab 50 Prozent Minderung kommt eine Zusatzrente hinzu, bei 50 bis unter 70 Prozent 20 Prozent der Versehrtenrente, ab 70 Prozent 50 Prozent.
In der Regel weltweit, bei längeren Auslandsaufenthalten lohnt ein Blick in die Bedingungen. Rufnummern und Meldewege für den Schadenfall notieren Sie am besten vorher.
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Für viele ja, weil die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA nur Arbeits- und Schulunfälle und den Weg dorthin abdec …
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Eine gute private Unfallversicherung kostet für Erwachsene in Österreich meist 150 bis 300 Euro im Jahr. Einfache Tari …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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