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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was darf ein Versicherungsmakler in Österreich mit meinen Daten machen?

Kurz gesagt

Was darf ein Versicherungsmakler in Österreich mit meinen Daten machen? Nur, was er für Beratung, Angebote und die Betreuung Ihrer Polizzen braucht. Gesundheitsdaten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 DSGVO). Auskunft bekommen Sie binnen eines Monats kostenlos (Art. 12 und 15 DSGVO). Geschäftsbriefe muss ein Unternehmer aber sieben Jahre aufbewahren (§ 212 UGB).

Was darf ein Versicherungsmakler in Österreich mit meinen Daten machen?

Was es kostet

Ihre Datenschutzrechte kosten nichts. Die Fristen stehen in der DSGVO und im UGB.

BeispielRichtwert
Auskunft über gespeicherte Daten0 Euro, binnen 1 Monat
Verlängerung bei schwierigen Anfragenum höchstens 2 Monate
Erste Kopie0 Euro, weitere gegen angemessenes Entgelt
Aufbewahrung von Geschäftsbriefen in Österreich7 Jahre nach § 212 UGB

Gesetzliche Fristen, Stand Oktober 2026.

Wie lange ein Makler weitere Unterlagen aufbewahren muss,

hängt von Rechtsform und Steuerrecht seines Landes ab.

Rechenbeispiel

Auskunft nach dem Maklerwechsel

Frau H. aus Linz wechselt den Makler und will wissen, was der alte Makler noch über sie speichert.

Antrag per E-Mail3. März
Späteste Antwort ohne Verlängerung3. April
Kosten der ersten Kopie0 Euro
Gesundheitsdaten nach Widerrufnicht mehr für neue Angebote nutzbar

Frau H. erfährt, welche Daten wofür gespeichert sind. Alles, was keine Aufbewahrungspflicht trägt, muss gelöscht werden.

Wofür ein Versicherungsmakler Ihre Daten nutzen darf

Für Angebote braucht der Makler Name, Anschrift, Geburtsdatum, beim Auto das Fahrzeug, bei der Haushaltsversicherung die Wohnfläche. Das ist erlaubt, soweit es für den Maklervertrag und die angefragten Versicherungen nötig ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Die Datenschutzgrundverordnung gilt in Österreich genauso wie in Deutschland.

Dafür gibt er Ihre Daten an die Versicherer weiter, bei denen er anfragt. Ohne Grund an Dritte weitergeben oder für fremde Werbung nutzen darf er sie nicht. Welche Empfänger in Frage kommen, muss er Ihnen bei der Erhebung sagen.

Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung

Für Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Lebensversicherungen fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Diese Daten sind besonders geschützt. Ein Makler darf sie nur verarbeiten, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 9 DSGVO).

Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Was bis dahin geschah, bleibt rechtmäßig, und ohne Einwilligung kann der Makler keine Gesundheitsangebote mehr einholen.

Ihre Rechte gegenüber dem Makler in Österreich

Sie dürfen jederzeit fragen, welche Daten gespeichert sind. Die Antwort muss binnen eines Monats kommen, bei schwierigen Fällen mit Begründung binnen drei Monaten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Die erste Kopie ist kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).

Werbung können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Bei Streit ist die Datenschutzbehörde in Wien zuständig.

Ihr RechtWas es bedeutet
Auskunft (Art. 15)welche Daten, woher, an wen, wie lange
Berichtigung (Art. 16)falsche Angaben korrigieren
Löschung (Art. 17)wenn der Zweck weg ist und keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht
Datenübertragbarkeit (Art. 20)Daten in einem gängigen Format, etwa für den Maklerwechsel
Widerspruch gegen Werbung (Art. 21)keine Werbung mehr

Warum manche Daten bleiben dürfen

Löschen muss der Makler unverzüglich, wenn der Zweck entfallen ist, außer das Gesetz verlangt eine Aufbewahrung (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Österreichische Unternehmer müssen empfangene Geschäftsbriefe und Abschriften der versandten sieben Jahre geordnet aufbewahren (§ 212 Abs. 1 UGB).

Nach dem Ende der Zusammenarbeit dürfen Unterlagen zu vermittelten Polizzen also im Archiv bleiben, aber nicht mehr für Werbung oder Angebote genutzt werden. Norman Nammert ist in Deutschland als Versicherungsmakler registriert; dort gelten für ihn die deutschen Aufbewahrungsregeln, die Datenschutzrechte aus der DSGVO sind dieselben.

Schritt für Schritt

  1. Datenschutzhinweise des Maklers lesen.
  2. Einwilligung für Gesundheitsdaten nur für die angefragten Versicherer geben.
  3. Werbung ablehnen, wenn Sie keine möchten.
  4. Auskunft schriftlich verlangen und das Datum notieren.
  5. Nach Ende der Zusammenarbeit Löschung verlangen, soweit keine Pflicht entgegensteht.

Checkliste

  • Datenschutzhinweise erhalten
  • Einwilligung für Gesundheitsdaten verstanden
  • Empfänger der Daten benannt
  • Werbewunsch festgelegt
  • Datum eines Auskunftsantrags notiert

Häufige Fehler

  • Eine Gesundheitseinwilligung ohne Empfänger unterschreiben
  • Erwarten, nach dem Wechsel werde sofort alles gelöscht
  • Gesundheitsangaben am Telefon machen statt schriftlich

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mein Makler meine Daten an Versicherer geben?

Ja, an die Versicherer, bei denen er für Sie anfragt oder Polizzen betreut.

Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Was kostet eine Datenauskunft?

Nichts.

Erst weitere Kopien dürfen etwas kosten.

Wo beschwere ich mich in Österreich?

Bei der Datenschutzbehörde.

Vorher lohnt eine schriftliche Nachfrage beim Makler.

Gilt für einen deutschen Makler anderes Datenschutzrecht?

Die DSGVO gilt in beiden Ländern gleich.

Unterschiede gibt es nur bei nationalen Regeln wie Aufbewahrungsfristen.

Muss der Makler nach dem Wechsel alles löschen?

Nur, was keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trägt.

Für Angebote darf er die Daten nicht mehr nutzen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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