Wie oft sollte ich meine Versicherungen in Österreich überprüfen lassen?
Wie oft sollte ich meine Versicherungen in Österreich überprüfen lassen? Als Faustregel gründ …
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Kurz gesagt
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen in Österreich richtig? Mit einer Mappe oder einem Ordner je Vertrag: Polizze, Bedingungen, letzte Prämienvorschreibung und Schriftverkehr. Aufheben, solange der Vertrag läuft, und danach mindestens drei Jahre, so lange verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (§ 12 VersVG). Lehnt der Versicherer ab, zählt eine eigene Frist von einem Jahr.
Ordnung kostet wenig Geld, aber etwas Zeit. Die Fristen stehen im VersVG.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Übersichtsliste für 8 bis 10 Polizzen | etwa 1 bis 2 Stunden, 0 Euro |
| Ordner mit Register | etwa 5 bis 15 Euro |
| Verjährung von Ansprüchen | 3 Jahre |
| Klagefrist nach schriftlicher Ablehnung | 1 Jahr |
| Ersatzurkunde für eine verlorene Polizze | Kosten tragen Sie (§ 3 Abs. 4 VersVG), Höhe je nach Versicherer |
Zeitaufwand und Materialkosten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Fristen nach §§ 3 und 12 VersVG, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Der Versicherer lehnt am 15. März schriftlich ab, begründet die Ablehnung und weist auf die Klagefrist hin.
| Ablehnung eingelangt | 15. März 2026 |
| Letzter Tag für die Klage | 15. März 2027 |
| Hemmung durch Vergleichsgespräche | verlängert die Frist um deren Dauer |
| Unterlagen aufbewahren | mindestens bis zum Abschluss des Falls |
Ohne das Ablehnungsschreiben mit Datum wissen Sie nicht, wann die Frist endet. Es gehört ganz vorne in die Mappe.
Zu jedem Vertrag gehören die aktuelle Polizze mit allen Nachträgen, die Versicherungsbedingungen, die letzte Prämienvorschreibung und der Schriftverkehr, vor allem Kündigungen, Änderungen und Schadenmeldungen.
Bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen legen Sie unbedingt den Antrag mit Ihren Antworten auf die Gesundheitsfragen dazu. Im Leistungsfall prüft der Versicherer genau, was Sie damals angegeben haben.
Wichtiger als jede Mappe ist eine Seite mit allen Verträgen: Sparte, Versicherer, Polizzennummer, Prämie, Zahlweise, Ablauf, Kündigungstermin und Schadennummer. Damit melden Sie einen Schaden sofort, auch wenn die Mappen nicht greifbar sind.
Eine Kopie der Liste gehört an einen zweiten Ort. Nach einem Brand liegen Schaden und Unterlagen sonst im selben Haus.
| Spalte | Wozu |
|---|---|
| Polizzennummer | Schadenmeldung und Kündigung ohne Rückfragen |
| Prämie und Zahlweise | Kosten im Blick, Doppelverträge erkennen |
| Ablauf und Kündigungstermin | Wechselfrist nicht verpassen |
| Schadennummer des Versicherers | im Notfall sofort melden |
| Makler oder Betreuer | wissen, wer zuständig ist |
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in Österreich in drei Jahren (§ 12 Abs. 1 VersVG). Haben Sie einen Schaden angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis die begründete Entscheidung des Versicherers schriftlich einlangt (§ 12 Abs. 2 VersVG).
Wichtig ist die zweite Frist: Lehnt der Versicherer schriftlich und mit Hinweis auf die Folge ab, müssen Sie binnen eines Jahres klagen, sonst ist er leistungsfrei (§ 12 Abs. 3 VersVG). Bewahren Sie Ablehnungsschreiben deshalb mit Eingangsdatum auf. Unterlagen zu Lebens- und Pensionsversicherungen behalten Sie bis zur letzten Auszahlung.
Beides geht, wenn es vollständig ist. Die Polizze bekommen Sie auf Papier oder, wenn vereinbart, elektronisch; bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pensionsversicherungen zusätzlich immer auch auf Papier (§ 3 Abs. 1 VersVG).
Ist die Polizze weg, können Sie eine Ersatzurkunde verlangen (§ 3 Abs. 2 VersVG), die Kosten tragen Sie (§ 3 Abs. 4 VersVG). Abschriften Ihrer eigenen Erklärungen bekommen Sie jederzeit (§ 3 Abs. 3 VersVG).
Fragen und Antworten
Mindestens drei Jahre nach Vertragsende, bei offenen Schäden länger.
Lebens- und Pensionsversicherungen bis zur letzten Auszahlung.
Ja, wenn die Dateien vollständig und gesichert sind.
Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen Sie die Polizze ohnehin zusätzlich auf
Papier.
Sie haben ein Jahr Zeit für eine Klage,
wenn die Ablehnung begründet ist und auf diese Folge hinweist.
Beim Versicherer eine Ersatzurkunde verlangen.
Die Kosten tragen Sie.
Ein Versicherungsmakler führt die von ihm betreuten Polizzen in einer eigenen Übersicht und kann
Ihnen eine Liste geben.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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