Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast MitmachenIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit
Kurz gesagt
Abstrakte Verweisung heißt: Der Versicherer zahlt keine Rente, solange Sie theoretisch einen anderen zumutbaren Beruf ausüben könnten, auch wenn es dort keine Stelle für Sie gibt. In Österreich regelt das kein eigenes Gesetz, es steht allein in den Bedingungen. Gute Tarife verzichten darauf. Die staatliche Pension verweist ohne Berufsschutz dagegen auf den gesamten Arbeitsmarkt.
Ein Tarif mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung kostet in Österreich in der Regel keinen eigenen Aufschlag. Die Beispiele zeigen veröffentlichte Prämien solcher Verträge.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 29 Jahre, Softwareentwickler, 1.000 Euro Rente | ab etwa 20 Euro im Monat |
| 29 Jahre, Rechtsanwalt, 1.800 Euro Rente | ab etwa 57 Euro im Monat |
| 32 Jahre, Rechtsanwalt, 3.000 Euro Rente | ab etwa 86 Euro im Monat |
| 44 Jahre, Psychologin, 3.000 Euro Rente | ab etwa 135 Euro im Monat |
| 43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Rente | ab etwa 240 Euro im Monat |
| Wert der Rente, 1.500 Euro über 25 Jahre | 450.000 Euro |
Stand Oktober 2026. Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen österreichischer Anbieter, Laufzeit bis zum Pensionsalter. Dass der Verzicht keinen Aufschlag kostet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Der Wert der Rente ist eine einfache Summe ohne Dynamik und Zins. Ihr genaues Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie kann nicht mehr heben und lagern, ihr Beruf ist zu 70 Prozent nicht mehr möglich. Vertrag mit 1.500 Euro Rente bis 65. Theoretisch könnte sie in der Verwaltung eines Spitals arbeiten, eine Stelle hat sie nicht.
| Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf | 70 Prozent, Schwelle von 50 Prozent erreicht |
| Polizze mit abstrakter Verweisung | Verweis auf die Verwaltung möglich, Rente 0 Euro |
| Polizze mit Verzicht | 1.500 Euro im Monat |
| Restlaufzeit bis 65 | 25 Jahre |
| Summe der Rente ohne Dynamik | 450.000 Euro |
Die Klausel entscheidet hier über 450.000 Euro. Die staatliche Pension hilft in diesem Fall wenig, weil die Pensionsversicherung sie ebenfalls auf eine leichtere Tätigkeit verweisen kann. Nur die Polizze mit Verzicht zahlt, solange sie keine neue gleichwertige Stelle annimmt.
In Österreich treffen Sie die Verweisung an zwei Stellen. Die Pensionsversicherung prüft bei der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, ob Sie noch eine andere Tätigkeit ausüben können. Ohne Berufsschutz, also ohne Lehre oder qualifizierte Tätigkeit, zählt dabei jede zumutbare Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Ob es dort eine freie Stelle für Sie gibt, spielt keine Rolle. Das ist abstrakte Verweisung in ihrer strengsten Form.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, oft Berufsunfähigkeitsvorsorge genannt, ist ein Vertrag. Anders als in Deutschland gibt es im österreichischen Versicherungsvertragsgesetz keine eigenen Vorschriften dazu, wann jemand berufsunfähig ist. Was gilt, steht in den Bedingungen. Deshalb ist der Wortlaut der Verweisungsklausel hier noch wichtiger.
| Regel | Worauf verwiesen wird | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Pensionsversicherung ohne Berufsschutz | jede zumutbare Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt | Pension oft abgelehnt, obwohl Sie Ihren Beruf nicht mehr schaffen |
| Pensionsversicherung mit Berufsschutz | Tätigkeiten derselben Berufsgruppe | Schutz Ihrer Qualifikation, aber kein Schutz Ihres Einkommens |
| Polizze mit abstrakter Verweisung | jeder gleichwertige Beruf, den Sie gesundheitlich schaffen könnten | keine Rente, auch wenn Sie arbeitslos sind |
| Polizze mit Verzicht | nur ein Beruf, den Sie tatsächlich ausüben | Rente, solange Sie nicht gleichwertig weiterarbeiten |
Achten Sie auf zwei Wörter: ausüben und ausüben kann. Steht in den Bedingungen, dass Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben können, die Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entspricht, ist die abstrakte Verweisung vereinbart. Steht dort ein ausdrücklicher Verzicht, verweist der Versicherer nur auf eine Tätigkeit, die Sie wirklich aufnehmen.
Manche Tarife werben mit dem Verzicht, schränken ihn aber an anderer Stelle wieder ein, etwa in der Nachprüfung oder bei bestimmten Berufsgruppen. Lesen Sie deshalb den ganzen Abschnitt zur Leistung und nicht nur die Überschrift im Produktblatt.
Auch eine vereinbarte Verweisung darf Sie nicht auf beliebige Arbeit schicken. Die meisten Bedingungen verlangen, dass der andere Beruf Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, also beim Einkommen und beim Ansehen vergleichbar ist. Wie weit das Einkommen sinken darf, legen die Bedingungen fest. Fehlt eine Zahl, entscheidet im Streit das Gericht im Einzelfall.
Dazu kommt das allgemeine Zivilrecht. Eine Klausel, die so ungewöhnlich ist, dass Sie nicht mit ihr rechnen mussten, wird nach § 864a ABGB nicht Vertragsbestandteil. Eine Klausel, die Sie gröblich benachteiligt, kann nach § 879 Absatz 3 ABGB nichtig sein. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen, sondern gleich einen Tarif mit Verzicht wählen.
Für Selbständige kennen viele Polizzen eine eigene Prüfung. Der Versicherer fragt, ob Sie Ihren Betrieb so umstellen können, dass Sie weiterarbeiten, etwa indem ein Mitarbeiter die körperliche Arbeit übernimmt. Das muss wirtschaftlich zumutbar sein und darf Ihr Einkommen nicht wesentlich senken.
Bei kleinen Betrieben ohne Angestellte ist eine Umorganisation oft gar nicht möglich. Gute Bedingungen sagen das ausdrücklich oder verzichten unterhalb einer bestimmten Betriebsgröße ganz darauf.
Wer einen Tarif mit Verzicht hat und nach der Erkrankung keine neue Arbeit aufnimmt, muss eine Verweisung nicht fürchten. Maßgeblich bleibt dann der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er tatsächlich aussah.
Nehmen Sie freiwillig einen neuen, gleichwertigen Beruf auf, darf auch der bessere Vertrag die Rente einstellen. Eine deutlich schlechter bezahlte Arbeit ist dagegen kein Grund. Melden müssen Sie jede neue Tätigkeit trotzdem, sonst drohen Rückforderungen.
Fragen und Antworten
Nein, nicht für die private Versicherung. Das Versicherungsvertragsgesetz enthält keine eigenen Regeln zur Berufsunfähigkeit, maßgeblich sind die Bedingungen. Allgemeine Grenzen setzt das ABGB für ungewöhnliche und gröblich benachteiligende Klauseln.
Ja. Ohne Berufsschutz verweist sie auf jede zumutbare Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, ob es dort eine Stelle für Sie gibt oder nicht. Mit Berufsschutz nur auf Tätigkeiten derselben Berufsgruppe.
In der Regel nicht spürbar. Der Preis hängt viel stärker an Beruf, Alter und Gesundheit als an dieser Klausel.
Ja. Ohne neue Stelle kann der Versicherer Sie bei konkreter Verweisung nicht auf einen anderen Beruf verweisen. Maßgeblich bleibt Ihr zuletzt ausgeübter Beruf.
Solche Zusatzbausteine sind in Österreich verbreitet. Prüfen Sie dort besonders genau, ob auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird, denn die Bedingungen weichen oft vom eigenständigen Tarif ab.
Nicht vorschnell. Ein neuer Vertrag ist teurer, weil Sie älter sind, und verlangt neue Gesundheitsfragen. Lassen Sie erst einen neuen annehmen und vergleichen Sie dann.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?
Die private BU zahlt in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall …
Berufsunfähig, invalid oder erwerbsunfähig: Was ist der Unterschied?
In Österreich hängt das Wort an Ihrer Berufsgruppe: Angestellte werden berufsunfähig, Arbeiter invalid, Selbständige u …
Was tun, wenn der BU-Antrag in Österreich abgelehnt wurde?
Klären Sie zuerst, was abgelehnt wurde. Beim Antrag geht es um die Gesundheitsprüfung: Begründung schriftlich anforder …
Sollte ich meine BU-Versicherung in Österreich kündigen?
Meist nein. Eine selbständige BU hat kaum Rückkaufswert, ein neuer Vertrag kostet wegen Ihres Alters mehr und prüft di …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen