Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
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Kurz gesagt
In Österreich hängt das Wort an Ihrer Berufsgruppe: Angestellte werden berufsunfähig, Arbeiter invalid, Selbständige und Bauern erwerbsunfähig. Die Voraussetzungen sind im Kern gleich, entscheidend ist der Berufsschutz. Ohne qualifizierte Ausbildung verweist die Pensionsversicherung Sie auf den gesamten Arbeitsmarkt, und dann gibt es meist nichts.
Prämien für die private Vorsorge in Österreich und die Größenordnung der staatlichen Pension.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Staatliche Pension bei geminderter Arbeitsfähigkeit | im Schnitt etwa 1.300 Euro im Monat, vierzehnmal im Jahr |
| 29 Jahre, Softwareentwickler, 1.000 Euro Rente | ab etwa 20 Euro im Monat |
| 28 Jahre, Studentin, 1.200 Euro Rente | ab etwa 40 Euro im Monat |
| 38 Jahre, Metallarbeiter, 1.000 Euro Rente | ab etwa 55 Euro im Monat |
| 43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Rente | ab etwa 240 Euro im Monat |
| Spanne über Berufe und Alter | etwa 20 bis 80 Euro im Monat, körperliche Berufe oft über 100 Euro |
Prämien Stand September 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen österreichischer Anbieter, Laufzeit bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Bestand und Neuzuerkennungen stammen von der Statistik Austria. Die durchschnittliche Pensionshöhe und die Bewilligungsquote sind Branchenangaben und damit Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Mit Lehre hat er Berufsschutz, ohne Lehre wäre derselbe Fall anders ausgegangen. So stehen beide Systeme nebeneinander.
| Berufsgruppe | Arbeiter, also Antrag auf Invaliditätspension |
| Knien, heben, über Kopf arbeiten | dauerhaft nicht mehr möglich |
| Mit Lehrabschluss | Verweis nur innerhalb des Baunebengewerbes, Invalidität wird anerkannt |
| Ohne Lehrabschluss | Verweis auf Portierdienst oder Kassa zumutbar, kein Anspruch |
| Jahrgang 1984 | keine befristete Pension, zuerst Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung |
| Vereinbarte private Berufsunfähigkeitsrente | 1.800 Euro im Monat, unabhängig vom Verfahren |
Mit Lehre kommt die Pension, ohne Lehre nichts. Die private Rente läuft in beiden Fällen und überbrückt auch die Monate, in denen nur Rehabilitationsgeld fließt.
Die österreichische Pensionsversicherung nennt den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit je nach Berufsgruppe anders. Angestellte beantragen eine Berufsunfähigkeitspension, Arbeiter eine Invaliditätspension, Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bauern eine Erwerbsunfähigkeitspension.
Der Name ist Verwaltung, nicht Inhalt. Gemeinsam ist allen drei Wegen die Schwelle: Ihre Arbeitsfähigkeit muss gegenüber einem gesunden Menschen um mehr als die Hälfte gesunken sein. Worauf es danach wirklich ankommt, ist der Berufsschutz, also die Frage, auf welche anderen Tätigkeiten man Sie verweisen darf.
Berufsschutz haben Sie, wenn Sie überwiegend in einem erlernten oder angelernten Beruf gearbeitet haben, also nach einem Lehrabschluss oder in einer qualifizierten Tätigkeit. Dann darf die Pensionsversicherung Sie nur auf Tätigkeiten derselben Berufsgruppe verweisen und nicht auf etwas, das deutlich unter Ihrer Qualifikation liegt. Bei Angestellten wirkt der Schutz innerhalb der Verwendungsgruppe.
Ohne Berufsschutz, also nach einer Laufbahn als Hilfskraft oder in wechselnden Anlerntätigkeiten, zählt jede zumutbare Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ab 60 kommt der Tätigkeitsschutz dazu: Wer in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre dieselbe Tätigkeit ausgeübt hat, darf nur auf Vergleichbares verwiesen werden. Selbständige haben keinen Berufsschutz; vor 50 gilt jede regelmäßige Erwerbstätigkeit als zumutbar, ab 50 nur noch eine artverwandte.
| Merkmal | Angestellte | Arbeiter | Selbständige und Bauern |
|---|---|---|---|
| Name der Pension | Berufsunfähigkeitspension | Invaliditätspension | Erwerbsunfähigkeitspension |
| Berufsschutz | innerhalb der Verwendungsgruppe | nur bei erlerntem oder angelerntem Beruf | keiner, vor 50 zählt jede Tätigkeit |
| Ab 50 Jahren | Verweis nur auf Verwandtes | Verweis nur auf Verwandtes | Verweis nur auf artverwandte Tätigkeit |
| Betrieb aufgeben | nicht nötig | nicht nötig | vor 50 alle Tätigkeiten, ab 50 die maßgebliche |
| Wartezeit vor 50 | 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten | ebenso | ebenso |
| Alternativ erfüllt | 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate | ebenso | ebenso |
Wer bis zum 31. Dezember 1963 geboren ist und nur vorübergehend nicht arbeiten kann, bekommt die Pension befristet zuerkannt, höchstens für jeweils zwei Jahre. Unbefristet gibt es sie nur, wenn ein Dauerzustand anzunehmen ist. Danach wird neu geprüft, und jede Verlängerung ist ein neues Verfahren.
Ab Jahrgang 1964 ist die befristete Pension abgeschafft. Stattdessen gibt es bei vorübergehender Invalidität von mindestens sechs Monaten Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung, bei beruflicher Rehabilitation Umschulungsgeld. Jeder Pensionsantrag gilt zuerst als Antrag auf Rehabilitation. Das ist gut gemeint und heißt in der Praxis: Ihr Einkommen hängt an einem Verfahren mit offenem Ende.
2025 liefen rund 114.300 Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, dazu kamen 13.229 Neuzuerkennungen. Die Höhe richtet sich nach Ihren Beitragsjahren und Ihrem Einkommen. Nach Branchenangaben liegen diese Pensionen im Schnitt bei etwa 1.300 Euro im Monat, vierzehnmal im Jahr, und damit bei vielen deutlich unter dem letzten Aktiveinkommen; nur etwa ein Viertel der Anträge wird bewilligt.
Deshalb gibt es die private Berufsunfähigkeitsversicherung, in Österreich oft Berufsunfähigkeitsvorsorge genannt. Sie fragt nach Ihrem Beruf und zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig davon, wie die Pensionsversicherung entscheidet. Beide Leistungen laufen nebeneinander, gekürzt wird die private Rente nicht.
Neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge wird auch in Österreich die Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Sie knüpft weder am Beruf noch am Arbeitsmarkt an, sondern am Verlust einzelner Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Greifen. Fällt eine davon dauerhaft aus, zahlt sie, auch wenn Sie weiterarbeiten.
Für körperliche Berufe ist sie günstiger und leichter zu bekommen. Ihre Schwäche ist bekannt: Psychische Erkrankungen führen selten zum Verlust einer klar beschriebenen Grundfähigkeit, und sie beenden viele Berufslaufbahnen. Wer eine Berufsunfähigkeitsvorsorge bekommt, nimmt diese und nicht die Grundfähigkeit.
Fragen und Antworten
Nur die Berufsgruppe. Arbeiter erhalten eine Invaliditätspension, Angestellte eine Berufsunfähigkeitspension. Die Voraussetzungen sind im Kern gleich.
Nein. Ohne erlernten oder angelernten Beruf darf die Pensionsversicherung Sie auf jede zumutbare Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen.
Bis Jahrgang 1963 höchstens zwei Jahre auf einmal, unbefristet nur bei Dauerzustand. Ab Jahrgang 1964 gibt es statt der befristeten Pension Rehabilitationsgeld.
Eine Leistung der Krankenversicherung bei vorübergehender Invalidität von mindestens sechs Monaten. Sie soll die Rückkehr in den Beruf ermöglichen und ersetzt die befristete Pension.
Vor 50 müssen alle Tätigkeiten aufgegeben werden, die eine Pflichtversicherung begründen. Ab 50 genügt die Aufgabe jener Tätigkeit, die für die Beurteilung maßgeblich war.
Ja, mehrere Häuser bieten sie an, teils als eigenen Vertrag, teils als Baustein einer Ablebensversicherung. Die Prämien beginnen bei etwa 20 Euro im Monat.
Ja. Die private Rente wird nicht gekürzt, wenn die Pensionsversicherung zahlt, und sie läuft auch während eines laufenden Verfahrens.
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Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich sinnvoll?
Ja, für die meisten, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Eine staatliche Berufsunfähigkeitspension gibt es nur mit g …
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?
Die private BU zahlt in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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