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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Die private BU zahlt in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das muss ärztlich belegt sein. Anders als in Deutschland regelt das Gesetz die BU hier nicht eigens, maßgeblich sind allein Ihre Versicherungsbedingungen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was ein Vertrag kostet, der im Ernstfall zahlt. Veröffentlichte Prämienbeispiele österreichischer Tarife.

BeispielRichtwert
36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Renterund 85 Euro im Monat
45 Jahre, selbständige Steuerberaterin, 2.000 Euro Renterund 104 Euro im Monat
43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Renteab etwa 240 Euro im Monat

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Leistungsvoraussetzungen je nach Tarif, maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Krankenpflegerin, 41 Jahre, Burnout und Depression

Sie kann nur noch etwa drei Stunden am Tag arbeiten, laut Psychiaterin für mindestens ein Jahr.

Bisherige Arbeitszeit40 Stunden in der Woche
Noch möglichetwa 15 Stunden, also unter 50 Prozent
Prognosemindestens zwölf Monate, also über sechs Monate
Vereinbarte BU-Rente1.500 Euro im Monat

Beide Bedingungen sind erfüllt, der Versicherer muss die Rente zahlen, solange der Zustand anhält. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.

Die zwei Bedingungen

Erstens müssen Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Gemeint ist Ihr Arbeitsalltag, wie er vor der Erkrankung tatsächlich aussah, nicht die Berufsbezeichnung. Zweitens muss dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Beides beurteilen Ärzte. Ihre Befunde, Arztbriefe und eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit sind deshalb das wichtigste Beweismittel.

Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz enthält keine eigenen Regeln für die BU. Was genau gilt, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags. Deshalb lohnt der Blick ins Kleingedruckte schon vor dem Abschluss.

KlauselGut für SieSchlecht für Sie
Leistungsgradab 50 Prozent volle Rentegestaffelt oder erst ab 75 Prozent
Verweisungnur konkret, auf einen tatsächlich ausgeübten Berufabstrakt, auf jeden theoretisch möglichen Beruf
RückwirkungRente ab Beginn der BerufsunfähigkeitRente erst ab Meldung
Prognosezeitraumsechs Monatelänger oder dauerhaft

Was der Versicherer prüft

Der Versicherer fordert Ihre Tätigkeitsbeschreibung, Befunde und Behandlungsberichte an und lässt oft ein eigenes Gutachten erstellen. Er prüft auch, ob Sie bei Antragstellung alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet haben.

Hier liegt eine häufige Falle. Wurde eine Vorerkrankung verschwiegen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern, selbst wenn die Berufsunfähigkeit eine andere Ursache hat.

Die staatliche Pension läuft getrennt

Ob die Pensionsversicherung eine Berufsunfähigkeitspension oder Rehabilitationsgeld zahlt, entscheidet sie nach dem ASVG mit eigenen Maßstäben. Eine Ablehnung dort bedeutet nicht, dass die private BU ablehnen darf, und umgekehrt.

Stellen Sie beide Anträge parallel, wenn beides in Frage kommt. Gutachten aus dem einen Verfahren können im anderen helfen.

Wenn der Versicherer ablehnt

Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben und prüfen Sie, ob der Versicherer Ihren Beruf richtig beschrieben hat. Oft scheitert der Antrag an einer ungenauen Tätigkeitsbeschreibung.

Achten Sie auf Fristen. Nach österreichischem Recht kann der Versicherer Ihnen nach einer schriftlichen Ablehnung eine Frist von einem Jahr setzen, innerhalb der Sie klagen müssen, sonst verlieren Sie den Anspruch. Holen Sie früh Rat, etwa bei der Arbeiterkammer, beim Verein für Konsumenteninformation oder über eine Rechtsschutzversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Versicherer sofort informieren, sobald eine längere Arbeitsunfähigkeit absehbar ist.
  2. Arbeitsalltag vor der Erkrankung genau beschreiben, mit Stunden je Tätigkeit.
  3. Befunde, Arztbriefe und Krankenstandsbestätigungen sammeln.
  4. Fragebogen des Versicherers vollständig und ehrlich ausfüllen.
  5. Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen und die Klagsfrist notieren.

Checkliste

  • Leistung ab 50 Prozent
  • Prognosezeitraum sechs Monate
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Rente rückwirkend ab Beginn
  • Keine Prämienzahlung während des Leistungsbezugs
  • Kopie des Antrags mit Gesundheitsfragen aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Tätigkeit zu allgemein beschreiben
  • Zu lange mit der Meldung warten
  • Die Frist nach einer schriftlichen Ablehnung verstreichen lassen
  • Annehmen, eine Ablehnung der Pensionsversicherung gelte auch privat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die BU rückwirkend?

In guten Tarifen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie innerhalb der vertraglichen Frist melden. Andere zahlen erst ab Meldung.

Zahlt die BU bei psychischen Erkrankungen?

Ja, wenn die Bedingungen erfüllt und die Erkrankung ärztlich belegt ist. Psychische Leiden gehören zu den häufigsten Ursachen.

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Der Versicherer darf Sie auf einen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, auch wenn Sie ihn nie ausgeübt haben.

Muss ich während der BU weiter Prämie zahlen?

In den meisten Tarifen nicht. Die Prämienbefreiung gilt, solange die Rente läuft.

Zahlt die BU, wenn die Pensionsversicherung ablehnt?

Das sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Maßstäben. Die private BU prüft nach Ihren Bedingungen.

Wie lange dauert die Prüfung?

Meist einige Monate, abhängig davon, wie schnell Unterlagen und Gutachten vorliegen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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