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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Sollte ich meine BU-Versicherung in Österreich kündigen?

Kurz gesagt

Meist nein. Eine selbständige BU hat kaum Rückkaufswert, ein neuer Vertrag kostet wegen Ihres Alters mehr und prüft die Gesundheit neu. Kündigen dürfen Sie nach § 165 VersVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Sinnvoll ist es kurz vor der Pension oder wenn ein besserer Ersatz schon angenommen ist. Bei Geldnot hilft eher eine kleinere Rente.

Sollte ich meine BU-Versicherung in Österreich kündigen?

Was es kostet

Was ein Neuabschluss kosten kann und was bei einer Kündigung zurückfließt. Veröffentlichte Prämienbeispiele österreichischer Tarife, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Renterund 85 Euro im Monat
45 Jahre, selbständige Steuerberaterin, 2.000 Euro Rente, 20 Jahre Laufzeitrund 104 Euro im Monat
43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Renteab etwa 240 Euro im Monat
Rückkaufswert einer selbständigen BUmeist 0 Euro oder ein kleiner Betrag
Rentenanspruch, 1.500 Euro im Monat über 20 Jahre360.000 Euro, die mit der Kündigung entfallen

Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, je nach Beruf, Alter und Gesundheit weicht Ihre Prämie ab. Ob und wie lange eine Prämienpause möglich ist und wie viel nach einer Prämienfreistellung bleibt, regelt jeder Vertrag anders; diese Angaben sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Krankenpflegerin aus Linz, 46 Jahre, will 80 Euro im Monat sparen

Sie hat die BU mit 30 abgeschlossen, 1.500 Euro Rente bis 65, Prämie heute 80 Euro. Seit zwei Jahren hat sie Bandscheibenprobleme.

Ersparnis bei Kündigung bis 6580 Euro × 12 × 19 Jahre = 18.240 Euro
Möglicher Rentenanspruch bis 65bis zu 1.500 Euro × 12 × 19 Jahre = 342.000 Euro
Neuer Vertrag mit 46 und BandscheibenbefundPflegeberuf teuer eingestuft, Ausschluss der Wirbelsäule oder Ablehnung
Rente auf 1.000 Euro senkenPrämie sinkt grob um ein Drittel, Schutz bleibt

Die Kündigung spart gut 18.000 Euro und gibt einen Schutz auf, den sie heute so nicht mehr bekäme. Besser ist eine kleinere Rente oder eine Prämienpause. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was Sie mit der Kündigung aufgeben

Ihr alter Vertrag beruht auf Ihrer Gesundheit am Tag des Abschlusses. Alles, was seither dazugekommen ist, etwa Rückenbeschwerden, eine Psychotherapie oder Bluthochdruck, ändert an diesem Vertrag nichts mehr. Ein neuer Antrag fragt alles wieder ab, in der Praxis fünf Jahre ambulant und zehn Jahre bei Spital, Operation und Psychotherapie.

Dazu kommt eine rechtliche Ruhe, die Sie verlieren. Nach § 163 VersVG kann der Versicherer drei Jahre nach Abschluss nicht mehr wegen einer verletzten Anzeigepflicht zurücktreten, außer bei Arglist. Mit einem neuen Vertrag beginnen diese drei Jahre von vorn. Und weil eine selbständige BU kein Kapital bildet, bekommen Sie beim Kündigen meist nichts zurück.

Wann Kündigen richtig ist

Wenige Jahre vor dem Regelpensionsalter, wenn Ersparnisse die Zeit bis zur Pension tragen, brauchen Sie die BU oft nicht mehr. Wenn ein neuer Vertrag mit klar besseren Bedingungen schon angenommen ist, etwa ohne Verweisung auf einen anderen Beruf, ist der Wechsel richtig. Auch wer in einen Beruf mit eigener Absicherung wechselt, sollte nachrechnen.

Schlechte Gründe sind ein kurzer Engpass und das Gefühl, gerade gesund zu sein. Für Engpässe gibt es Wege, die den Schutz erhalten. Und die BU zahlt genau für den Fall, den niemand kommen sieht.

Ihre LageUnsere Einschätzung
Neuer Vertrag angenommen und besserkündigen, aber erst nach Beginn des neuen
Weniger als fünf Jahre bis zur Pension, Rücklagen reichenkann sinnvoll sein, vorher rechnen
Vorübergehend knapp bei Kassenicht kündigen, Prämienpause oder Rente senken
Prämie gestiegennicht kündigen, erst Netto- und Bruttoprämie vergleichen
Gesundheit seit Abschluss schlechterauf keinen Fall kündigen
Laufender Leistungsantrag oder Rentenbezugauf keinen Fall kündigen

Die Auswege vor der Kündigung

Prämienfreistellung: Nach § 173 VersVG können Sie verlangen, dass der Vertrag ohne weitere Prämie weiterläuft. Die Leistung wird dann neu berechnet. Bei einer reinen BU bleibt davon oft wenig oder gar keine Rente übrig, lassen Sie sich die Zahl vorher schriftlich nennen.

Prämienpause oder Stundung: Viele Lebensversicherer bieten an, die Zahlung einige Monate auszusetzen, während der Schutz weiterläuft. Ob und wie lange, regelt Ihr Vertrag. Dritte Möglichkeit: die Rente senken. 1.000 statt 1.500 Euro sind besser als nichts, und eine Nachversicherungsgarantie erlaubt später oft wieder eine Erhöhung ohne Gesundheitsfragen.

Wenn die BU an einer Lebensversicherung hängt

In Österreich wird die BU häufig als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung geführt. Kündigen Sie den Hauptvertrag, endet die BU in der Regel mit. Den Rückkaufswert gibt es dann aus dem Sparteil des Hauptvertrags, nicht aus der BU.

Fragen Sie vor jeder Änderung, ob sich der Sparteil allein stilllegen lässt und die BU weiterläuft. Prüfen Sie bei einer prämienbegünstigten oder einmalig bezahlten Lebensversicherung außerdem die steuerlichen Folgen einer frühen Auflösung mit Ihrer Steuerberatung.

So wechseln Sie ohne Lücke

Erst anonym vorfragen, dann beantragen, dann warten, bis die neue Polizze ausgestellt ist und der Schutz begonnen hat. Erst danach kündigen Sie den alten Vertrag. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen mit Ihren Befunden in der Hand, nicht aus dem Gedächtnis.

Nach Abschluss einer Lebensversicherung, zu der auch die BU zählt, haben Sie 30 Tage Rücktrittsrecht (§ 5c VersVG). Das hilft beim neuen Vertrag. Beim alten ist diese Frist längst vorbei, dort bleibt nur die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.

Schritt für Schritt

  1. Polizze und Bedingungen heraussuchen: Endalter, Rente, Netto- und Bruttoprämie, Hauptvertrag.
  2. Ehrlich prüfen, ob sich Ihre Gesundheit seit Abschluss verändert hat.
  3. Beim Versicherer schriftlich nach Prämienpause, Prämienfreistellung und kleinerer Rente fragen, mit Zahlen.
  4. Bei Wechselwunsch über den Makler anonym vorfragen und erst dann beantragen.
  5. Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue läuft, schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode.

Checkliste

  • Kein laufender Leistungsantrag und keine laufende Rente
  • Gesundheit heute mit der beim Abschluss verglichen
  • Wert nach Prämienfreistellung schriftlich erfragt
  • Neue Polizze ausgestellt und Beginn bestätigt
  • Bei Zusatzversicherung geklärt, was mit dem Hauptvertrag passiert
  • Kündigung schriftlich mit Bitte um Bestätigung

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor der neue Vertrag angenommen ist
  • Die Lebensversicherung kündigen und dabei die BU mitverlieren
  • Auf einen Rückkaufswert aus einer reinen BU hoffen
  • Wegen einer Prämienerhöhung wechseln, ohne die Bruttoprämie zu kennen
  • Im neuen Antrag Behandlungen weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie kündige ich meine BU in Österreich?

Schriftlich mit Polizzennummer, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bei monatlicher Zahlung ist das oft das Monatsende, maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Bekomme ich Geld zurück?

Bei einer selbständigen BU meist nicht, weil sie kein Kapital bildet. Hängt die BU an einer Lebensversicherung, gibt es den Rückkaufswert aus deren Sparteil.

Kann ich die Prämie aussetzen?

Viele Verträge erlauben eine Prämienpause von einigen Monaten. Fragen Sie schriftlich nach Dauer, Schutz in der Pause und Nachzahlung.

Was bringt eine Prämienfreistellung?

Sie zahlen nichts mehr, die Leistung wird nach § 173 VersVG neu berechnet. Bei einer reinen BU bleibt oft nur wenig Rente, lassen Sie sich den Betrag vorher nennen.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Nur in den ersten 30 Tagen nach Abschluss (§ 5c VersVG). Danach bleibt die Kündigung.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif?

Nur bei unveränderter Gesundheit und gleich guten Bedingungen. Rechnen Sie mit Ihrem heutigen Alter und der Bruttoprämie, nicht nur mit der Nettoprämie.

Quellen

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