Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
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Kurz gesagt
Meist nein. Eine selbständige BU hat kaum Rückkaufswert, ein neuer Vertrag kostet wegen Ihres Alters mehr und prüft die Gesundheit neu. Kündigen dürfen Sie nach § 165 VersVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Sinnvoll ist es kurz vor der Pension oder wenn ein besserer Ersatz schon angenommen ist. Bei Geldnot hilft eher eine kleinere Rente.
Was ein Neuabschluss kosten kann und was bei einer Kündigung zurückfließt. Veröffentlichte Prämienbeispiele österreichischer Tarife, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Rente | rund 85 Euro im Monat |
| 45 Jahre, selbständige Steuerberaterin, 2.000 Euro Rente, 20 Jahre Laufzeit | rund 104 Euro im Monat |
| 43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Rente | ab etwa 240 Euro im Monat |
| Rückkaufswert einer selbständigen BU | meist 0 Euro oder ein kleiner Betrag |
| Rentenanspruch, 1.500 Euro im Monat über 20 Jahre | 360.000 Euro, die mit der Kündigung entfallen |
Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, je nach Beruf, Alter und Gesundheit weicht Ihre Prämie ab. Ob und wie lange eine Prämienpause möglich ist und wie viel nach einer Prämienfreistellung bleibt, regelt jeder Vertrag anders; diese Angaben sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie hat die BU mit 30 abgeschlossen, 1.500 Euro Rente bis 65, Prämie heute 80 Euro. Seit zwei Jahren hat sie Bandscheibenprobleme.
| Ersparnis bei Kündigung bis 65 | 80 Euro × 12 × 19 Jahre = 18.240 Euro |
| Möglicher Rentenanspruch bis 65 | bis zu 1.500 Euro × 12 × 19 Jahre = 342.000 Euro |
| Neuer Vertrag mit 46 und Bandscheibenbefund | Pflegeberuf teuer eingestuft, Ausschluss der Wirbelsäule oder Ablehnung |
| Rente auf 1.000 Euro senken | Prämie sinkt grob um ein Drittel, Schutz bleibt |
Die Kündigung spart gut 18.000 Euro und gibt einen Schutz auf, den sie heute so nicht mehr bekäme. Besser ist eine kleinere Rente oder eine Prämienpause. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Ihr alter Vertrag beruht auf Ihrer Gesundheit am Tag des Abschlusses. Alles, was seither dazugekommen ist, etwa Rückenbeschwerden, eine Psychotherapie oder Bluthochdruck, ändert an diesem Vertrag nichts mehr. Ein neuer Antrag fragt alles wieder ab, in der Praxis fünf Jahre ambulant und zehn Jahre bei Spital, Operation und Psychotherapie.
Dazu kommt eine rechtliche Ruhe, die Sie verlieren. Nach § 163 VersVG kann der Versicherer drei Jahre nach Abschluss nicht mehr wegen einer verletzten Anzeigepflicht zurücktreten, außer bei Arglist. Mit einem neuen Vertrag beginnen diese drei Jahre von vorn. Und weil eine selbständige BU kein Kapital bildet, bekommen Sie beim Kündigen meist nichts zurück.
Wenige Jahre vor dem Regelpensionsalter, wenn Ersparnisse die Zeit bis zur Pension tragen, brauchen Sie die BU oft nicht mehr. Wenn ein neuer Vertrag mit klar besseren Bedingungen schon angenommen ist, etwa ohne Verweisung auf einen anderen Beruf, ist der Wechsel richtig. Auch wer in einen Beruf mit eigener Absicherung wechselt, sollte nachrechnen.
Schlechte Gründe sind ein kurzer Engpass und das Gefühl, gerade gesund zu sein. Für Engpässe gibt es Wege, die den Schutz erhalten. Und die BU zahlt genau für den Fall, den niemand kommen sieht.
| Ihre Lage | Unsere Einschätzung |
|---|---|
| Neuer Vertrag angenommen und besser | kündigen, aber erst nach Beginn des neuen |
| Weniger als fünf Jahre bis zur Pension, Rücklagen reichen | kann sinnvoll sein, vorher rechnen |
| Vorübergehend knapp bei Kasse | nicht kündigen, Prämienpause oder Rente senken |
| Prämie gestiegen | nicht kündigen, erst Netto- und Bruttoprämie vergleichen |
| Gesundheit seit Abschluss schlechter | auf keinen Fall kündigen |
| Laufender Leistungsantrag oder Rentenbezug | auf keinen Fall kündigen |
Prämienfreistellung: Nach § 173 VersVG können Sie verlangen, dass der Vertrag ohne weitere Prämie weiterläuft. Die Leistung wird dann neu berechnet. Bei einer reinen BU bleibt davon oft wenig oder gar keine Rente übrig, lassen Sie sich die Zahl vorher schriftlich nennen.
Prämienpause oder Stundung: Viele Lebensversicherer bieten an, die Zahlung einige Monate auszusetzen, während der Schutz weiterläuft. Ob und wie lange, regelt Ihr Vertrag. Dritte Möglichkeit: die Rente senken. 1.000 statt 1.500 Euro sind besser als nichts, und eine Nachversicherungsgarantie erlaubt später oft wieder eine Erhöhung ohne Gesundheitsfragen.
In Österreich wird die BU häufig als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung geführt. Kündigen Sie den Hauptvertrag, endet die BU in der Regel mit. Den Rückkaufswert gibt es dann aus dem Sparteil des Hauptvertrags, nicht aus der BU.
Fragen Sie vor jeder Änderung, ob sich der Sparteil allein stilllegen lässt und die BU weiterläuft. Prüfen Sie bei einer prämienbegünstigten oder einmalig bezahlten Lebensversicherung außerdem die steuerlichen Folgen einer frühen Auflösung mit Ihrer Steuerberatung.
Erst anonym vorfragen, dann beantragen, dann warten, bis die neue Polizze ausgestellt ist und der Schutz begonnen hat. Erst danach kündigen Sie den alten Vertrag. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen mit Ihren Befunden in der Hand, nicht aus dem Gedächtnis.
Nach Abschluss einer Lebensversicherung, zu der auch die BU zählt, haben Sie 30 Tage Rücktrittsrecht (§ 5c VersVG). Das hilft beim neuen Vertrag. Beim alten ist diese Frist längst vorbei, dort bleibt nur die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.
Fragen und Antworten
Schriftlich mit Polizzennummer, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bei monatlicher Zahlung ist das oft das Monatsende, maßgeblich sind Ihre Bedingungen.
Bei einer selbständigen BU meist nicht, weil sie kein Kapital bildet. Hängt die BU an einer Lebensversicherung, gibt es den Rückkaufswert aus deren Sparteil.
Viele Verträge erlauben eine Prämienpause von einigen Monaten. Fragen Sie schriftlich nach Dauer, Schutz in der Pause und Nachzahlung.
Sie zahlen nichts mehr, die Leistung wird nach § 173 VersVG neu berechnet. Bei einer reinen BU bleibt oft nur wenig Rente, lassen Sie sich den Betrag vorher nennen.
Nur in den ersten 30 Tagen nach Abschluss (§ 5c VersVG). Danach bleibt die Kündigung.
Nur bei unveränderter Gesundheit und gleich guten Bedingungen. Rechnen Sie mit Ihrem heutigen Alter und der Bruttoprämie, nicht nur mit der Nettoprämie.
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Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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