Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen in Österreich richtig?
Wie ordne ich meine Versicherungsunterlagen in Österreich richtig? Mit einer Mappe oder einem …
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Kurz gesagt
Wie oft sollte ich meine Versicherungen in Österreich überprüfen lassen? Als Faustregel gründlich alle zwei bis drei Jahre und sofort nach Übersiedlung, Hochzeit, Kind, Hauskauf, Selbstständigkeit oder Pensionsantritt. Einmal im Jahr reicht ein kurzer Blick auf Prämien und Summen. Beim Versicherungsmakler gehört die laufende Überprüfung zu den Pflichten (§ 28 Maklergesetz).
Was ein Versicherungscheck in Österreich kostet, hängt davon ab, wer ihn macht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Überprüfen beim Versicherungsmakler | 0 Euro Rechnung, Provision in der Prämie |
| Reine Vertragsprüfung gegen Honorar, Stundensatz | etwa 100 bis 200 Euro je Stunde |
| Prüfung von fünf Polizzen gegen Honorar, etwa 2 Stunden | etwa 200 bis 400 Euro |
| Eigener Jahresblick auf Prämien und Summen | 0 Euro, etwa 30 bis 60 Minuten |
Honorarsätze, Zeitangaben und der Zwei bis drei Jahre Rhythmus sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Pflichten nach § 28 Maklergesetz, Unterversicherung nach § 56 VersVG.
Rechenbeispiel
Die Haushaltsversicherung läuft mit der alten Summe weiter. Ein Leitungswasserschaden zerstört Möbel und Geräte.
| Alte Versicherungssumme | 45.000 Euro |
| Tatsächlicher Wert der Einrichtung | 70.000 Euro |
| Schaden | 14.000 Euro |
| Zahlung bei Unterversicherung (45.000 / 70.000) | 9.000 Euro |
5.000 Euro bleiben bei der Familie. Ein Check nach der Übersiedlung hätte das verhindert.
Die meisten Polizzen ändern sich von Jahr zu Jahr kaum. Ein jährlicher Komplettcheck aller Versicherungen kostet Zeit und bringt selten etwas. Sinnvoller ist ein gründlicher Durchgang alle zwei bis drei Jahre, dazu ein kurzer Blick, wenn die Prämienvorschreibung oder eine Änderung kommt.
In diesem Abstand ändert sich trotzdem einiges: neue Tarife, gestiegene Werte von Wohnungseinrichtung und Gebäude, ein neues E-Bike, ein Kind, das selbstständig wird.
Nach einer Übersiedlung in eine größere Wohnung ist die Haushaltsversicherung schnell zu niedrig. Dann haftet der Versicherer im Schadenfall nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert (§ 56 VersVG). Viele Tarife rechnen die Summe nach Quadratmetern; dann muss die neue Fläche gemeldet werden.
Auch Hochzeit oder Trennung sind Anlässe: Zwei Haftpflichtversicherungen lassen sich oft zusammenlegen, nach einer Trennung braucht jeder wieder eigenen Schutz.
| Anlass | Was Sie in Österreich prüfen lassen sollten |
|---|---|
| Übersiedlung | Haushaltsversicherung: Fläche, Summe, Zone; Naturgefahren am neuen Ort |
| Hochzeit oder Lebensgemeinschaft | Haftpflicht und Haushalt zusammenlegen, Bezugsberechtigte in der Lebensversicherung |
| Kind | Familientarif, Unfallversicherung, Ablebensversicherung |
| Hauskauf | Eigenheimversicherung, Naturgefahren, Absicherung des Kredits |
| Selbstständigkeit | Betriebshaftpflicht, Krankengeld, Berufsunfähigkeit |
| Pensionsantritt | Berufsunfähigkeit endet, Pflegevorsorge und Unfallschutz prüfen |
Das Maklergesetz zählt in § 28 die Pflichten des Versicherungsmaklers auf. Dazu gehören eine Risikoanalyse, ein Deckungskonzept und auch die laufende Überprüfung der bestehenden Verträge. Ein guter Versicherungscheck fragt deshalb zuerst, was Sie absichern müssen, und erst dann, ob die Polizzen passen.
Ehrlich gesagt: Nicht jede alte Polizze ist schlecht. Ältere Kranken- oder Berufsunfähigkeitsverträge haben oft Vorteile, die ein neuer Vertrag mit neuen Gesundheitsfragen nicht mehr bietet. Dann heißt das Ergebnis: behalten.
Ein Versicherungsmakler wird in Österreich meist über die Provision des Versicherers bezahlt, für Sie ist der Check dann kostenlos. Eine reine Prüfung ohne Abschluss gegen Honorar ist möglich, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wird.
Norman Nammert ist als Versicherungsmakler in Deutschland registriert und darf in Österreich tätig werden. Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Nein.
Jährlich reicht ein kurzer eigener Blick,
gründlich alle zwei bis drei Jahre und nach großen Lebensereignissen.
Meist nicht, der Makler wird über die Provision bezahlt.
Ein Honorar muss vorher ausdrücklich vereinbart sein.
Die laufende Überprüfung gehört nach § 28 Maklergesetz zu seinen Pflichten.
Melden Sie trotzdem jede Änderung, er kennt sonst Ihren Bedarf nicht.
Ja, oft fehlt dann eine wichtige Absicherung wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit ganz.
Nur, wenn Sie es wollen, und erst, wenn der neue Schutz steht.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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