Versicherungsmakler oder Vergleichsportal: Was bringt mehr in Österreich?
In Österreich bringt der Versicherungsmakler mehr, sobald das Kleingedruckte zählt: Bei grobe …
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Kurz gesagt
Der Unterschied in Österreich: Der Versicherungsagent vermittelt im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer, der Versicherungsmakler wahrt Ihre Interessen und muss nach § 28 Maklergesetz den bestmöglichen Schutz suchen. Was ist praktisch anders? Eine Kündigung beim Agenten gilt nach dem VersVG als beim Versicherer abgegeben, beim Makler erst mit Weiterleitung. Beide kosten Sie meist 0 Euro extra.
Für Sie kosten Versicherungsagent und Versicherungsmakler in Österreich in der Regel nichts extra.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Vertrag über einen Versicherungsagenten | 0 Euro Rechnung, Provision in der Prämie |
| Vertrag über einen Versicherungsmakler ohne Honorarvereinbarung | 0 Euro Rechnung (§ 30 Maklergesetz) |
| Provision in Sachsparten (Richtwert) | etwa 10 bis 25 Prozent der Nettoprämie |
| Berufshaftpflicht des Maklers, EU-Mindestsumme | 1.564.610 Euro je Schadenfall |
Provisionssätze sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, sie werden nicht amtlich veröffentlicht.
Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Sie geben das Schreiben am 30. September persönlich ab.
| Abgabe beim Versicherungsagenten | gilt als beim Versicherer abgegeben, rechtzeitig |
| Abgabe beim Versicherungsmakler | wirkt erst mit Eingang beim Versicherer |
| Makler leitet am 2. Oktober weiter | zu spät, der Vertrag verlängert sich |
Bei Fristen am letzten Tag schicken Sie die Kündigung selbst eingeschrieben an den Versicherer und informieren den Makler zusätzlich.
Der Versicherungsagent ist vom Versicherer beauftragt. Er verkauft die Produkte seiner Gesellschaft oder seiner wenigen Partnergesellschaften und steht rechtlich auf deren Seite. Angestellte Außendienstmitarbeiter eines Versicherers zählen ebenfalls zur Vertreterseite.
Der Versicherungsmakler ist nach dem Maklergesetz Interessenwahrer des Kunden. Er muss eine Risikoanalyse erstellen, ein Deckungskonzept ausarbeiten und den nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln (§ 28 Maklergesetz).
| Punkt | Versicherungsagent | Versicherungsmakler |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Versicherer | Sie als Kunde |
| Auswahl | Produkte seiner Gesellschaften | Markt, Einschränkung nur mit ausdrücklichem Hinweis |
| Ihre Kündigung oder Anzeige | gilt als beim Versicherer abgegeben | wirkt erst mit Eingang beim Versicherer |
| Haftung für Beratungsfehler | der Versicherer | der Makler selbst |
| Laufende Prüfung Ihrer Verträge | nicht geschuldet | Pflicht nach § 28 Maklergesetz |
Das VersVG behandelt den Versicherungsagenten als bevollmächtigt, Anträge, Anzeigen, Kündigungen und Rücktrittserklärungen für den Versicherer entgegenzunehmen. Geben Sie ihm eine Kündigung, ist sie beim Versicherer angekommen.
Beim Makler ist das anders: Er arbeitet für Sie, eine Kündigung wirkt erst, wenn er sie an den Versicherer weitergeleitet hat. Bei knappen Fristen schicken Sie wichtige Erklärungen daher selbst oder lassen sich den Eingang bestätigen.
Für Fehler eines Versicherungsagenten haftet der Versicherer. Ein Makler mit so enger wirtschaftlicher Bindung an einen Versicherer, dass er Ihre Interessen nicht unabhängig wahren kann, wird nach dem VersVG wie ein Agent behandelt.
Der echte Versicherungsmakler haftet selbst für Beratungsfehler und braucht eine Berufshaftpflicht. Die EU-weite Mindestsumme nach § 137c GewO liegt bei 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr, seit 9. Oktober 2024.
Wenn Sie einer Gesellschaft treu bleiben möchten, mit Service und Leistungen zufrieden sind und einfache Verträge haben, ist ein Agent vor Ort eine gute Wahl. Er kennt die Produkte seines Hauses meist sehr genau.
Einen Versicherungsmakler brauchen Sie eher, wenn Sie Angebote mehrerer Versicherer vergleichen möchten, mehrere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften haben oder einen Betrieb versichern.
Fragen und Antworten
An der Information, die Sie vor dem Abschluss bekommen, und an der Gewerbeberechtigung im GISA.
Nein.
Er arbeitet weiter im Auftrag der Versicherer, nicht in Ihrem.
Meist keiner.
Beide werden über Provision aus der Prämie bezahlt.
Ja.
Ihre Verträge bleiben bestehen, der Makler übernimmt die Betreuung, sobald Sie ihn beauftragen.
Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.
1 GewO in Deutschland, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37, und darf in Österreich tätig sein.
Die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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