Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Versicherungsmakler oder Versicherungsagent: Was ist der Unterschied in Österreich?

Kurz gesagt

Der Unterschied in Österreich: Der Versicherungsagent vermittelt im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer, der Versicherungsmakler wahrt Ihre Interessen und muss nach § 28 Maklergesetz den bestmöglichen Schutz suchen. Was ist praktisch anders? Eine Kündigung beim Agenten gilt nach dem VersVG als beim Versicherer abgegeben, beim Makler erst mit Weiterleitung. Beide kosten Sie meist 0 Euro extra.

Versicherungsmakler oder Versicherungsagent: Was ist der Unterschied in Österreich?

Was es kostet

Für Sie kosten Versicherungsagent und Versicherungsmakler in Österreich in der Regel nichts extra.

BeispielRichtwert
Vertrag über einen Versicherungsagenten0 Euro Rechnung, Provision in der Prämie
Vertrag über einen Versicherungsmakler ohne Honorarvereinbarung0 Euro Rechnung (§ 30 Maklergesetz)
Provision in Sachsparten (Richtwert)etwa 10 bis 25 Prozent der Nettoprämie
Berufshaftpflicht des Maklers, EU-Mindestsumme1.564.610 Euro je Schadenfall

Provisionssätze sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, sie werden nicht amtlich veröffentlicht.

Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Kündigung der Haushaltsversicherung am letzten Tag

Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Sie geben das Schreiben am 30. September persönlich ab.

Abgabe beim Versicherungsagentengilt als beim Versicherer abgegeben, rechtzeitig
Abgabe beim Versicherungsmaklerwirkt erst mit Eingang beim Versicherer
Makler leitet am 2. Oktober weiterzu spät, der Vertrag verlängert sich

Bei Fristen am letzten Tag schicken Sie die Kündigung selbst eingeschrieben an den Versicherer und informieren den Makler zusätzlich.

Für wen Agent und Makler in Österreich arbeiten

Der Versicherungsagent ist vom Versicherer beauftragt. Er verkauft die Produkte seiner Gesellschaft oder seiner wenigen Partnergesellschaften und steht rechtlich auf deren Seite. Angestellte Außendienstmitarbeiter eines Versicherers zählen ebenfalls zur Vertreterseite.

Der Versicherungsmakler ist nach dem Maklergesetz Interessenwahrer des Kunden. Er muss eine Risikoanalyse erstellen, ein Deckungskonzept ausarbeiten und den nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln (§ 28 Maklergesetz).

PunktVersicherungsagentVersicherungsmakler
AuftraggeberVersichererSie als Kunde
AuswahlProdukte seiner GesellschaftenMarkt, Einschränkung nur mit ausdrücklichem Hinweis
Ihre Kündigung oder Anzeigegilt als beim Versicherer abgegebenwirkt erst mit Eingang beim Versicherer
Haftung für Beratungsfehlerder Versichererder Makler selbst
Laufende Prüfung Ihrer Verträgenicht geschuldetPflicht nach § 28 Maklergesetz

Wem Ihre Erklärungen zugehen

Das VersVG behandelt den Versicherungsagenten als bevollmächtigt, Anträge, Anzeigen, Kündigungen und Rücktrittserklärungen für den Versicherer entgegenzunehmen. Geben Sie ihm eine Kündigung, ist sie beim Versicherer angekommen.

Beim Makler ist das anders: Er arbeitet für Sie, eine Kündigung wirkt erst, wenn er sie an den Versicherer weitergeleitet hat. Bei knappen Fristen schicken Sie wichtige Erklärungen daher selbst oder lassen sich den Eingang bestätigen.

Wer haftet, wenn die Beratung falsch war

Für Fehler eines Versicherungsagenten haftet der Versicherer. Ein Makler mit so enger wirtschaftlicher Bindung an einen Versicherer, dass er Ihre Interessen nicht unabhängig wahren kann, wird nach dem VersVG wie ein Agent behandelt.

Der echte Versicherungsmakler haftet selbst für Beratungsfehler und braucht eine Berufshaftpflicht. Die EU-weite Mindestsumme nach § 137c GewO liegt bei 1.564.610 Euro je Schadenfall und 2.315.610 Euro im Jahr, seit 9. Oktober 2024.

Wann ein Versicherungsagent genügt

Wenn Sie einer Gesellschaft treu bleiben möchten, mit Service und Leistungen zufrieden sind und einfache Verträge haben, ist ein Agent vor Ort eine gute Wahl. Er kennt die Produkte seines Hauses meist sehr genau.

Einen Versicherungsmakler brauchen Sie eher, wenn Sie Angebote mehrerer Versicherer vergleichen möchten, mehrere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften haben oder einen Betrieb versichern.

Schritt für Schritt

  1. Fragen Sie im Erstgespräch: Agent oder Makler?
  2. Prüfen Sie die Gewerbeberechtigung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).
  3. Fragen Sie den Agenten, für welche Gesellschaften er arbeitet.
  4. Lassen Sie sich vom Makler Risikoanalyse und Deckungskonzept geben.
  5. Schicken Sie fristgebundene Erklärungen im Zweifel selbst an den Versicherer.

Checkliste

  • Status als Agent oder Makler bekannt
  • Gewerbeberechtigung geprüft
  • Auswahl der Versicherer bekannt
  • Polizze und Bedingungen erhalten
  • Fristen selbst im Blick

Häufige Fehler

  • Einen Agenten mit mehreren Gesellschaften für einen Makler halten
  • Eine Kündigung am letzten Tag nur beim Makler abgeben
  • Annehmen, der Makler sei teurer als der Agent
  • Den Status nicht erfragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Woran erkenne ich in Österreich, ob jemand Agent oder Makler ist?

An der Information, die Sie vor dem Abschluss bekommen, und an der Gewerbeberechtigung im GISA.

Ist ein Agent mit mehreren Versicherern ein Makler?

Nein.

Er arbeitet weiter im Auftrag der Versicherer, nicht in Ihrem.

Wer ist günstiger, Versicherungsmakler oder Versicherungsagent?

Meist keiner.

Beide werden über Provision aus der Prämie bezahlt.

Kann ich vom Agenten zum Makler wechseln?

Ja.

Ihre Verträge bleiben bestehen, der Makler übernimmt die Betreuung, sobald Sie ihn beauftragen.

Was ist NAMMERT?

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs.

1 GewO in Deutschland, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37, und darf in Österreich tätig sein.

Die Vergütung zahlt der Versicherer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.