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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Versicherungsmakler oder Honorarberatung: Was passt in Österreich?

Kurz gesagt

Makler oder Honorar? Was passt, ist in Österreich einfacher als in Deutschland: Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind ein Gewerbe (§ 137 GewO 1994). Der Makler wird meist über die Provision in der Prämie bezahlt. Honorarberatung ist erlaubt, wenn sie vorher im Einzelnen vereinbart wurde; kommt ein Vertrag zustande, entfällt das Honorar in Höhe der Provision (§ 138 GewO 1994).

Versicherungsmakler oder Honorarberatung: Was passt in Österreich?

Was es kostet

Was Sie Beratung beim Makler in Österreich kostet, an Beispielen.

BeispielRichtwert
Makler vermittelt eine Haushaltsversicherung mit Provision0 Euro Rechnung, Provision steckt in der Prämie
Reine Vertragsprüfung ohne Abschluss, Stundenhonoraretwa 100 bis 200 Euro je Stunde
Vereinbartes Honorar 600 Euro, Abschluss mit 250 Euro Provision350 Euro bleiben zu zahlen
Honorar ohne vorherige Vereinbarung0 Euro, nicht geschuldet

Stand Oktober 2026.

Die Verrechnung folgt § 138 Abs.

1 GewO 1994.

Der Stundensatz ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

eine veröffentlichte Marktstatistik für Österreich gibt es nicht.

Das Beispiel mit 600 Euro ist eine Rechnung zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Prüfung der Eigenheimversicherung vor einem Zubau

Ein Paar lässt die Eigenheimversicherung vor einem Zubau prüfen. Vereinbart sind 150 Euro je Stunde.

Aufwand laut Vereinbarung4 Stunden
Honorar600 Euro
Neuer Vertrag beim selben Makler, Provision250 Euro
Abzug nach § 138 GewO 1994minus 250 Euro

Zu zahlen sind 350 Euro. Ohne neuen Vertrag wären es die vollen 600 Euro.

Warum es in Österreich keinen eigenen Honorarberuf gibt

In Deutschland gibt es den Versicherungsberater als eigenen Beruf, der nur vom Kunden bezahlt wird. In Österreich ist die Beratung Teil desselben Gewerbes wie die Maklertätigkeit. Ein Versicherungsmakler kann Sie also gegen Provision oder gegen Honorar beraten.

Für Sie heißt das: Die Frage Versicherungsmakler oder Honorarberatung ist in Österreich keine Frage des Berufs, sondern der Vereinbarung. Klären Sie vor dem ersten Termin, ob Sie ein Honorar zahlen oder ob der Makler über die Provision verdient.

PunktMakler mit ProvisionMakler mit HonorarVersicherungsagent
Wer zahltVersicherer über die PrämieSie, laut VereinbarungVersicherer
Rechnung an Siekeinejakeine
Auf wessen SeiteIhrerIhrerdes Versicherers
Bei AbschlussProvision fließtHonorar minus ProvisionProvision fließt
Marktüberblickmehrere Versicherermehrere Versicherereigene Gesellschaften

Wann Honorarberatung in Österreich sinnvoll ist

Honorarberatung lohnt sich, wenn Sie nichts abschließen, sondern einen bestehenden Vertrag prüfen lassen wollen, etwa vor einem Umbau des Eigenheims oder bei einer großen Lebensversicherung. Ohne Abschluss gibt es keine Provision, also braucht der Makler ein Honorar.

Das Honorar ist nur geschuldet, wenn es vorher im Einzelnen vereinbart wurde. Ein nachträglich auf die Rechnung gesetztes Beratungshonorar ohne Vereinbarung müssen Sie nicht zahlen.

Wann der Makler mit Provision reicht

Für laufende Verträge wie Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung, Kfz-Haftpflicht oder Rechtsschutz ist der Versicherungsmakler mit Provision der übliche Weg. Er muss nach § 28 Maklergesetz Ihr Risiko analysieren, den Markt vergleichen und Ihre Verträge laufend überprüfen.

Wer genau weiß, was er braucht, und eine einfache Kfz-Haftpflicht sucht, kommt auch ohne Beratung aus. Dann zahlt sich weder ein Honorar noch ein langes Gespräch aus.

Wo der Makler aufhört und der Anwalt beginnt

Lehnt der Versicherer eine Leistung ab und kommt es zum Streit, ist für die Vertretung vor Gericht ein Rechtsanwalt zuständig. Ein Versicherungsmakler kann die Begründung des Versicherers prüfen und Ihnen erklären, ob der Streit Aussicht hat.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten im Versicherungsvertragsrecht nur, wenn dieser Baustein eingeschlossen ist. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.

Ein Beispiel: Norman Nammert

Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der deutschen Gewerbeordnung, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37, und darf in Österreich tätig werden. Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Wer in Österreich eine reine Vertragsprüfung gegen Honorar nach § 138 GewO 1994 sucht, sollte die Honorarvereinbarung mit jedem Makler vorher schriftlich treffen, mit Stundensatz und Obergrenze.

Schritt für Schritt

  1. Im GISA nachsehen, ob die Person als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent eingetragen ist.
  2. Vor dem Termin klären: Provision oder Honorar?
  3. Honorar schriftlich vereinbaren, mit Stundensatz und geschätztem Aufwand.
  4. Bei Abschluss nachrechnen, ob die Provision vom Honorar abgezogen wurde.
  5. Bei Streit mit dem Versicherer prüfen, ob Rechtsschutz den Anwalt zahlt.

Checkliste

  • Gewerbeform geprüft: Makler oder Agent
  • Bezahlweg vor dem Gespräch geklärt
  • Honorarvereinbarung schriftlich und im Einzelnen
  • Verrechnung mit der Provision bei Abschluss
  • Maklervertrag mit Umfang der laufenden Betreuung gelesen

Häufige Fehler

  • Einen Versicherungsagenten für einen unabhängigen Makler halten
  • Ein Honorar zahlen, das vorher nicht vereinbart war
  • Bei Abschluss Honorar und Provision voll doppelt zahlen
  • Für eine einfache Kfz-Haftpflicht eine lange Honorarberatung buchen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich Versicherungsberater wie in Deutschland?

Nicht als eigenen Beruf.

Die Beratung gehört zum Gewerbe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Darf ein Makler in Österreich Honorar verlangen?

Ja, wenn es vorher im Einzelnen vereinbart wurde.

Kommt ein Vertrag zustande, entfällt das Honorar in Höhe der Provision.

Woran erkenne ich, ob jemand Makler oder Agent ist?

Am Eintrag im GISA und an den Informationen, die Sie vor dem Abschluss erhalten müssen.

Ist der Makler mit Provision weniger neutral?

Er ist gesetzlich Ihren Interessen verpflichtet (§ 28 Maklergesetz) und muss den Markt vergleichen.

Ein Honorar ändert vor allem, wer bezahlt.

Wer hilft bei einem Streit mit dem Versicherer?

Der Makler kann die Ablehnung prüfen.

Für die Vertretung vor Gericht brauchen Sie einen Rechtsanwalt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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