Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich und wer zahlt die Provision?
Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich? Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarun …
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Kurz gesagt
Makler oder Honorar? Was passt, ist in Österreich einfacher als in Deutschland: Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind ein Gewerbe (§ 137 GewO 1994). Der Makler wird meist über die Provision in der Prämie bezahlt. Honorarberatung ist erlaubt, wenn sie vorher im Einzelnen vereinbart wurde; kommt ein Vertrag zustande, entfällt das Honorar in Höhe der Provision (§ 138 GewO 1994).
Was Sie Beratung beim Makler in Österreich kostet, an Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Makler vermittelt eine Haushaltsversicherung mit Provision | 0 Euro Rechnung, Provision steckt in der Prämie |
| Reine Vertragsprüfung ohne Abschluss, Stundenhonorar | etwa 100 bis 200 Euro je Stunde |
| Vereinbartes Honorar 600 Euro, Abschluss mit 250 Euro Provision | 350 Euro bleiben zu zahlen |
| Honorar ohne vorherige Vereinbarung | 0 Euro, nicht geschuldet |
Stand Oktober 2026.
Die Verrechnung folgt § 138 Abs.
1 GewO 1994.
Der Stundensatz ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
eine veröffentlichte Marktstatistik für Österreich gibt es nicht.
Das Beispiel mit 600 Euro ist eine Rechnung zur Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Ein Paar lässt die Eigenheimversicherung vor einem Zubau prüfen. Vereinbart sind 150 Euro je Stunde.
| Aufwand laut Vereinbarung | 4 Stunden |
| Honorar | 600 Euro |
| Neuer Vertrag beim selben Makler, Provision | 250 Euro |
| Abzug nach § 138 GewO 1994 | minus 250 Euro |
Zu zahlen sind 350 Euro. Ohne neuen Vertrag wären es die vollen 600 Euro.
In Deutschland gibt es den Versicherungsberater als eigenen Beruf, der nur vom Kunden bezahlt wird. In Österreich ist die Beratung Teil desselben Gewerbes wie die Maklertätigkeit. Ein Versicherungsmakler kann Sie also gegen Provision oder gegen Honorar beraten.
Für Sie heißt das: Die Frage Versicherungsmakler oder Honorarberatung ist in Österreich keine Frage des Berufs, sondern der Vereinbarung. Klären Sie vor dem ersten Termin, ob Sie ein Honorar zahlen oder ob der Makler über die Provision verdient.
| Punkt | Makler mit Provision | Makler mit Honorar | Versicherungsagent |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt | Versicherer über die Prämie | Sie, laut Vereinbarung | Versicherer |
| Rechnung an Sie | keine | ja | keine |
| Auf wessen Seite | Ihrer | Ihrer | des Versicherers |
| Bei Abschluss | Provision fließt | Honorar minus Provision | Provision fließt |
| Marktüberblick | mehrere Versicherer | mehrere Versicherer | eigene Gesellschaften |
Honorarberatung lohnt sich, wenn Sie nichts abschließen, sondern einen bestehenden Vertrag prüfen lassen wollen, etwa vor einem Umbau des Eigenheims oder bei einer großen Lebensversicherung. Ohne Abschluss gibt es keine Provision, also braucht der Makler ein Honorar.
Das Honorar ist nur geschuldet, wenn es vorher im Einzelnen vereinbart wurde. Ein nachträglich auf die Rechnung gesetztes Beratungshonorar ohne Vereinbarung müssen Sie nicht zahlen.
Für laufende Verträge wie Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung, Kfz-Haftpflicht oder Rechtsschutz ist der Versicherungsmakler mit Provision der übliche Weg. Er muss nach § 28 Maklergesetz Ihr Risiko analysieren, den Markt vergleichen und Ihre Verträge laufend überprüfen.
Wer genau weiß, was er braucht, und eine einfache Kfz-Haftpflicht sucht, kommt auch ohne Beratung aus. Dann zahlt sich weder ein Honorar noch ein langes Gespräch aus.
Lehnt der Versicherer eine Leistung ab und kommt es zum Streit, ist für die Vertretung vor Gericht ein Rechtsanwalt zuständig. Ein Versicherungsmakler kann die Begründung des Versicherers prüfen und Ihnen erklären, ob der Streit Aussicht hat.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten im Versicherungsvertragsrecht nur, wenn dieser Baustein eingeschlossen ist. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Norman Nammert ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der deutschen Gewerbeordnung, Registernummer D-C08Q-TOSD4-37, und darf in Österreich tätig werden. Er vergleicht Versicherer, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wer in Österreich eine reine Vertragsprüfung gegen Honorar nach § 138 GewO 1994 sucht, sollte die Honorarvereinbarung mit jedem Makler vorher schriftlich treffen, mit Stundensatz und Obergrenze.
Fragen und Antworten
Nicht als eigenen Beruf.
Die Beratung gehört zum Gewerbe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Ja, wenn es vorher im Einzelnen vereinbart wurde.
Kommt ein Vertrag zustande, entfällt das Honorar in Höhe der Provision.
Am Eintrag im GISA und an den Informationen, die Sie vor dem Abschluss erhalten müssen.
Er ist gesetzlich Ihren Interessen verpflichtet (§ 28 Maklergesetz) und muss den Markt vergleichen.
Ein Honorar ändert vor allem, wer bezahlt.
Der Makler kann die Ablehnung prüfen.
Für die Vertretung vor Gericht brauchen Sie einen Rechtsanwalt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
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Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich und wer zahlt die Provision?
Was kostet ein Versicherungsmakler in Österreich? Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarun …
Versicherungsmakler oder Versicherungsagent: Was ist der Unterschied in Österreich?
Der Unterschied in Österreich: Der Versicherungsagent vermittelt im Auftrag eines oder mehrer …
Haftet der Versicherungsmakler in Österreich für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet in Österreich für Beratungsfehler auf Schadenersatz (§ 3 A …
Was macht ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall?
Was ein Versicherungsmakler in Österreich im Schadensfall macht, sieht § 28 Z 6 Maklergesetz …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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