Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Was passiert: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners, denn in Österreich ist mitversichert, wer das Auto mit Willen des Halters lenkt. Ob ein Unfall mit einem nicht eingetragenen Lenker weitere Folgen hat, etwa eine Nachverrechnung, regelt Ihr Vertrag. Bei einer Obliegenheitsverletzung darf der Versicherer in der Haftpflicht höchstens 11.000 Euro zurückholen (§ 7 KHVG).
Grenzen aus dem KHVG und ein Rechenbeispiel zur Nachverrechnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Regress des Haftpflichtversicherers je Obliegenheitsverletzung | höchstens 11.000 Euro |
| Regress je Schadenfall insgesamt | höchstens 22.000 Euro |
| Nachverrechnung, Prämie 600 Euro, junger Lenker nicht gemeldet | etwa 150 bis 400 Euro mehr im Jahr |
Grenzen nach § 7 KHVG, Stand Oktober 2026.
Die Nachverrechnung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, maßgeblich sind Ihre Bedingungen.
Rechenbeispiel
Die 17-Jährige verursacht beim Ausparken einen Schaden von 18.000 Euro an einem anderen Auto.
| Schaden des Unfallgegners | 18.000 Euro, zahlt die Haftpflicht |
| Obliegenheit verletzt | Lenker ohne Lenkberechtigung |
| Regress beim Vater höchstens | 11.000 Euro |
| Rest trägt | die Haftpflichtversicherung |
Der Geschädigte bekommt alles. Der Vater muss mit einem Regress bis 11.000 Euro rechnen, nicht mit den vollen 18.000 Euro.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Österreich Pflicht. Nach § 2 Abs. 2 KHVG sind neben Eigentümer und Halter auch Personen mitversichert, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Fahrzeugs tätig sind. Wer Ihr Auto mit Ihrer Erlaubnis lenkt, ist also geschützt, auch wenn er nicht im Antrag steht.
Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden deshalb ersetzt. Die Frage nach dem Lenkerkreis klärt die Versicherung nur mit Ihnen als Versicherungsnehmer.
Manche Tarife rechnen mit Angaben zum Lenker, etwa zum Alter oder zur Zahl der Personen, die das Auto fahren. Was gilt, wenn ein anderer Lenker am Steuer sitzt, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen. Möglich sind eine Nachverrechnung der Prämie oder ein höherer Selbstbehalt in der Kasko.
Lesen Sie deshalb die Klausel zum Lenker, bevor Sie jemanden fahren lassen, der dort nicht passt. Ein Anruf beim Versicherer vor der Fahrt ist günstiger als ein Streit nach dem Unfall.
| Situation | Was in der Regel passiert |
|---|---|
| Freund lenkt einmal mit Erlaubnis | Haftpflicht zahlt, weitere Folgen laut Vertrag |
| Junger Lenker fährt regelmäßig, nie gemeldet | Nachverrechnung möglich, Bedingungen lesen |
| Lenker ohne gültige Lenkberechtigung | Obliegenheitsverletzung, Regress bis 11.000 Euro |
| Lenker alkoholisiert | Obliegenheitsverletzung, Regress bis 11.000 Euro |
| Fahrzeug ohne Willen des Halters benützt | kein mitversicherter Lenker, Entschädigungsregeln greifen |
Das KHVG begrenzt, was der Versicherer in der Haftpflicht von Ihnen zurückverlangen darf, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde. Die Leistungsfreiheit beträgt höchstens je 11.000 Euro, für jeden Schadenfall insgesamt höchstens 22.000 Euro.
Als Obliegenheiten darf der Vertrag nur bestimmte Punkte vorsehen, unter anderem, dass der Lenker eine Lenkberechtigung hat und nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Für die Kasko gelten diese Grenzen nicht, dort entscheidet Ihr Vertrag.
Melden Sie den Unfall mit dem tatsächlichen Lenker. Wer einen anderen Lenker angibt, um Nachteile zu vermeiden, riskiert weit mehr als eine höhere Prämie.
Fährt die Person künftig öfter, melden Sie das dem Versicherer und lassen Sie den Vertrag anpassen.
Fragen und Antworten
Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten, wenn der Lenker mit Ihrem Willen gefahren ist.
Was das für Ihre Prämie heißt, steht im Vertrag.
Ja, mit Ihrem Willen ist er mitversichert.
Passt er nicht zum vereinbarten Lenkerkreis, regelt Ihr Vertrag die Folgen.
In der Haftpflicht bei einer Obliegenheitsverletzung höchstens 11.000 Euro,
je Schadenfall insgesamt höchstens 22.000 Euro.
Nein.
Die Grenze steht im KHVG und betrifft nur die Haftpflicht.
In der Kasko entscheidet Ihr Vertrag.
Dann ist er kein mitversicherter Lenker.
Für Geschädigte gibt es eigene Entschädigungsregeln über den Fachverband.
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