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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was passiert bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Lenker in Österreich?

Kurz gesagt

Was passiert: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners, denn in Österreich ist mitversichert, wer das Auto mit Willen des Halters lenkt. Ob ein Unfall mit einem nicht eingetragenen Lenker weitere Folgen hat, etwa eine Nachverrechnung, regelt Ihr Vertrag. Bei einer Obliegenheitsverletzung darf der Versicherer in der Haftpflicht höchstens 11.000 Euro zurückholen (§ 7 KHVG).

Was passiert bei einem Unfall mit einem nicht eingetragenen Lenker in Österreich?

Was es kostet

Grenzen aus dem KHVG und ein Rechenbeispiel zur Nachverrechnung.

BeispielRichtwert
Regress des Haftpflichtversicherers je Obliegenheitsverletzunghöchstens 11.000 Euro
Regress je Schadenfall insgesamthöchstens 22.000 Euro
Nachverrechnung, Prämie 600 Euro, junger Lenker nicht gemeldetetwa 150 bis 400 Euro mehr im Jahr

Grenzen nach § 7 KHVG, Stand Oktober 2026.

Die Nachverrechnung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Rechenbeispiel

Tochter ohne Führerschein fährt das Auto des Vaters

Die 17-Jährige verursacht beim Ausparken einen Schaden von 18.000 Euro an einem anderen Auto.

Schaden des Unfallgegners18.000 Euro, zahlt die Haftpflicht
Obliegenheit verletztLenker ohne Lenkberechtigung
Regress beim Vater höchstens11.000 Euro
Rest trägtdie Haftpflichtversicherung

Der Geschädigte bekommt alles. Der Vater muss mit einem Regress bis 11.000 Euro rechnen, nicht mit den vollen 18.000 Euro.

Haftpflicht: der Geschädigte ist geschützt

Die Kfz-Haftpflicht ist in Österreich Pflicht. Nach § 2 Abs. 2 KHVG sind neben Eigentümer und Halter auch Personen mitversichert, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Fahrzeugs tätig sind. Wer Ihr Auto mit Ihrer Erlaubnis lenkt, ist also geschützt, auch wenn er nicht im Antrag steht.

Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden deshalb ersetzt. Die Frage nach dem Lenkerkreis klärt die Versicherung nur mit Ihnen als Versicherungsnehmer.

Lenkerkreis: was im Vertrag steht

Manche Tarife rechnen mit Angaben zum Lenker, etwa zum Alter oder zur Zahl der Personen, die das Auto fahren. Was gilt, wenn ein anderer Lenker am Steuer sitzt, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen. Möglich sind eine Nachverrechnung der Prämie oder ein höherer Selbstbehalt in der Kasko.

Lesen Sie deshalb die Klausel zum Lenker, bevor Sie jemanden fahren lassen, der dort nicht passt. Ein Anruf beim Versicherer vor der Fahrt ist günstiger als ein Streit nach dem Unfall.

SituationWas in der Regel passiert
Freund lenkt einmal mit ErlaubnisHaftpflicht zahlt, weitere Folgen laut Vertrag
Junger Lenker fährt regelmäßig, nie gemeldetNachverrechnung möglich, Bedingungen lesen
Lenker ohne gültige LenkberechtigungObliegenheitsverletzung, Regress bis 11.000 Euro
Lenker alkoholisiertObliegenheitsverletzung, Regress bis 11.000 Euro
Fahrzeug ohne Willen des Halters benütztkein mitversicherter Lenker, Entschädigungsregeln greifen

Die Regressgrenze des KHVG

Das KHVG begrenzt, was der Versicherer in der Haftpflicht von Ihnen zurückverlangen darf, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde. Die Leistungsfreiheit beträgt höchstens je 11.000 Euro, für jeden Schadenfall insgesamt höchstens 22.000 Euro.

Als Obliegenheiten darf der Vertrag nur bestimmte Punkte vorsehen, unter anderem, dass der Lenker eine Lenkberechtigung hat und nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Für die Kasko gelten diese Grenzen nicht, dort entscheidet Ihr Vertrag.

Was nach dem Unfall zu tun ist

Melden Sie den Unfall mit dem tatsächlichen Lenker. Wer einen anderen Lenker angibt, um Nachteile zu vermeiden, riskiert weit mehr als eine höhere Prämie.

Fährt die Person künftig öfter, melden Sie das dem Versicherer und lassen Sie den Vertrag anpassen.

Schritt für Schritt

  1. Unfall mit dem tatsächlichen Lenker melden.
  2. Die Klausel zum Lenker und zu Obliegenheiten in Ihrer Polizze lesen.
  3. Prüfen, ob eine Lenkberechtigung vorlag.
  4. Bei Regress die Grenze von 11.000 Euro kontrollieren.
  5. Vertrag für künftige Lenker anpassen.

Checkliste

  • Alle regelmäßigen Lenker dem Versicherer gemeldet
  • Klausel zum Lenkerkreis gelesen
  • Lenkberechtigung jedes Lenkers geprüft
  • Kaskobedingungen zum Lenker bekannt

Häufige Fehler

  • Einen anderen Lenker angeben
  • Jemanden ohne Lenkberechtigung fahren lassen
  • Glauben, ohne Eintrag gebe es gar keinen Schutz, und den Unfall nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung, wenn ein nicht eingetragener Lenker einen Unfall baut?

Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten, wenn der Lenker mit Ihrem Willen gefahren ist.

Was das für Ihre Prämie heißt, steht im Vertrag.

Darf ein Freund mein Auto lenken?

Ja, mit Ihrem Willen ist er mitversichert.

Passt er nicht zum vereinbarten Lenkerkreis, regelt Ihr Vertrag die Folgen.

Wie viel kann der Versicherer zurückverlangen?

In der Haftpflicht bei einer Obliegenheitsverletzung höchstens 11.000 Euro,

je Schadenfall insgesamt höchstens 22.000 Euro.

Gilt die Grenze auch in der Kasko?

Nein.

Die Grenze steht im KHVG und betrifft nur die Haftpflicht.

In der Kasko entscheidet Ihr Vertrag.

Was passiert, wenn jemand das Auto ohne Erlaubnis nimmt?

Dann ist er kein mitversicherter Lenker.

Für Geschädigte gibt es eigene Entschädigungsregeln über den Fachverband.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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