Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Vor der Hauptfälligkeit kommen Sie in Österreich vor allem in drei Fällen aus dem Vertrag: Der Versicherer erhöht die Prämie, ein Schaden wurde bezahlt oder abgelehnt, oder Sie übernehmen mit einem Gebrauchtwagen den Vertrag des Vorbesitzers. Die Frist beträgt jeweils einen Monat. Eine Rückstufung im Bonus-Malus nach einem Unfall öffnet dagegen kein Kündigungsrecht.
Öffentlich genannte Unterschiede zwischen günstigen und teuren Tarifen in Österreich, Stand 2025 und 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Tesla Model Y, Vollkasko, gleiches Profil | rund 168 bis 366 Euro im Monat, bis etwa 2.000 Euro Unterschied im Jahr |
| Škoda Octavia, Vollkasko, gleiches Profil | bis etwa 129 Euro im Monat Unterschied |
| VW Golf, Vollkasko, gleiches Profil | bis etwa 113 Euro im Monat Unterschied |
| Škoda Octavia, Haftpflicht, Bonus-Malus-Stufe 0 bis 9 | rund 801 bis 1.145 Euro im Jahr |
Werte aus öffentlich genannten Tarifauswertungen, Februar 2026, und einer Beispielrechnung zum Bonus-Malus. Das Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Prämie hängt von Auto, Bonus-Malus-Stufe, Wohnort und Selbstbehalt ab.
Rechenbeispiel
Kompaktwagen mit Haftpflicht und Teilkasko, Hauptfälligkeit im Oktober. Der Versicherer erhöht die Haftpflichtprämie ab 1. April um 60 Euro im Jahr.
| Mitteilung eingelangt | 3. März |
| Kündigung muss eingelangt sein bis | 3. April |
| Kündigung am 20. März geschickt, wirkt ab | 20. April |
| Neuer Vertrag beginnt | 20. April |
| Möglicher Unterschied bei der Nettoprämie | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
Sie müssen nicht bis zur Hauptfälligkeit im Oktober warten. Wichtig ist nur, dass der neue Vertrag am selben Tag beginnt, an dem der alte endet.
Erhöht der Versicherer die Haftpflichtprämie, dürfen Sie nach § 14a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt nach einem Monat, frühestens aber an dem Tag, an dem die höhere Prämie gelten würde.
Der Versicherer muss die Erhöhung begründen und Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. Ausgenommen von dieser Hinweispflicht ist die jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Lesen Sie deshalb auch eine kurze Indexmitteilung genau und rechnen Sie die Frist ab dem Tag, an dem sie bei Ihnen einlangt.
Für die Kasko gelten die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. Ob eine Indexanpassung dort zur Kündigung berechtigt, steht in der Polizze. Im Zweifel kündigen Sie die Haftpflicht und lassen die Kasko prüfen.
| Anlass | Kündigung möglich? | Frist |
|---|---|---|
| Prämienerhöhung in der Haftpflicht | ja | ein Monat ab der Mitteilung |
| Schaden bezahlt oder abgelehnt | ja, beide Seiten | ein Monat ab Anerkennung oder Ablehnung |
| Gebrauchtwagen mit übernommenem Vertrag | ja, für den Käufer | ein Monat ab dem Erwerb |
| Auto verschrottet oder dauerhaft abgemeldet | Vertrag endet | Prämie wird anteilig abgerechnet |
| Rückstufung nach eigenem Unfall | nein | nur zur Hauptfälligkeit |
| Umzug, mehr Kilometer, neuer Lenker | nein | nur zur Hauptfälligkeit |
Hat der Versicherer einen Schaden anerkannt oder die Zahlung abgelehnt, dürfen Sie und der Versicherer binnen eines Monats kündigen. So regelt es § 158 Versicherungsvertragsgesetz. Sie können sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen, nicht später. Der Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten.
Ehrlich gesagt: Der Bonus-Malus bleibt Ihnen. Nach einem Verschuldensschaden rutschen Sie meist drei Stufen zurück, und der neue Versicherer sieht das in der zentralen Bonus-Malus-Datei. Ein Wechsel nach dem Schaden lohnt sich also nur, wenn die Abwicklung schlecht war oder ein anderes Angebot trotz Rückstufung günstiger ist.
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen samt Kennzeichen und Versicherung, geht der Vertrag auf Sie über. Sie dürfen ihn binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Auch der Versicherer kann binnen eines Monats ab Kenntnis vom Verkauf kündigen.
Melden Sie Ihr Auto ab oder lassen Sie es verschrotten, fällt das versicherte Interesse weg und der Vertrag endet. Die schon bezahlte Prämie wird anteilig abgerechnet. Achtung: Endet ein Vertrag vor Ablauf eines Jahres, rechnen manche Versicherer mit einem Kurztarif, der teurer ist als die anteilige Jahresprämie.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist bei jedem Versicherer gleich hoch. Ein Wechsel spart also nur bei der Nettoprämie und bei der Kasko. Vergleichen Sie deshalb die Angebote ohne Steuer, sonst wirkt der Unterschied kleiner, als er ist.
Fragen und Antworten
In der Haftpflicht ist auch die Indexanpassung eine Erhöhung. Der Versicherer muss dabei aber nicht eigens auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Für die Kasko kommt es auf die Bedingungen an.
Ja, auch nach einem Kaskoschaden. Maßgeblich ist, wann der Versicherer bezahlt oder abgelehnt hat, ab dann läuft ein Monat.
Nein. Die Stufe steht in einer zentralen Datei der Versicherer, der neue Versicherer übernimmt sie.
Ja, für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig. Manche Versicherer rechnen das angebrochene Jahr aber nach einem teureren Kurztarif ab.
Ja, binnen eines Monats nach der Erledigung und mit einem Monat Frist. So haben Sie Zeit, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Viele Versicherer nehmen sie an. Wichtig ist, dass Sie den rechtzeitigen Eingang belegen können, etwa mit einer Bestätigung.
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