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Wann kann ich die Kfz-Versicherung in Österreich vorzeitig kündigen?

Kurz gesagt

Vor der Hauptfälligkeit kommen Sie in Österreich vor allem in drei Fällen aus dem Vertrag: Der Versicherer erhöht die Prämie, ein Schaden wurde bezahlt oder abgelehnt, oder Sie übernehmen mit einem Gebrauchtwagen den Vertrag des Vorbesitzers. Die Frist beträgt jeweils einen Monat. Eine Rückstufung im Bonus-Malus nach einem Unfall öffnet dagegen kein Kündigungsrecht.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung in Österreich vorzeitig kündigen?

Was es kostet

Öffentlich genannte Unterschiede zwischen günstigen und teuren Tarifen in Österreich, Stand 2025 und 2026.

BeispielRichtwert
Tesla Model Y, Vollkasko, gleiches Profilrund 168 bis 366 Euro im Monat, bis etwa 2.000 Euro Unterschied im Jahr
Škoda Octavia, Vollkasko, gleiches Profilbis etwa 129 Euro im Monat Unterschied
VW Golf, Vollkasko, gleiches Profilbis etwa 113 Euro im Monat Unterschied
Škoda Octavia, Haftpflicht, Bonus-Malus-Stufe 0 bis 9rund 801 bis 1.145 Euro im Jahr

Werte aus öffentlich genannten Tarifauswertungen, Februar 2026, und einer Beispielrechnung zum Bonus-Malus. Das Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Prämie hängt von Auto, Bonus-Malus-Stufe, Wohnort und Selbstbehalt ab.

Rechenbeispiel

Prämienerhöhung mitgeteilt am 3. März

Kompaktwagen mit Haftpflicht und Teilkasko, Hauptfälligkeit im Oktober. Der Versicherer erhöht die Haftpflichtprämie ab 1. April um 60 Euro im Jahr.

Mitteilung eingelangt3. März
Kündigung muss eingelangt sein bis3. April
Kündigung am 20. März geschickt, wirkt ab20. April
Neuer Vertrag beginnt20. April
Möglicher Unterschied bei der Nettoprämieetwa 100 bis 300 Euro im Jahr

Sie müssen nicht bis zur Hauptfälligkeit im Oktober warten. Wichtig ist nur, dass der neue Vertrag am selben Tag beginnt, an dem der alte endet.

Kündigen nach einer Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer die Haftpflichtprämie, dürfen Sie nach § 14a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt nach einem Monat, frühestens aber an dem Tag, an dem die höhere Prämie gelten würde.

Der Versicherer muss die Erhöhung begründen und Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. Ausgenommen von dieser Hinweispflicht ist die jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Lesen Sie deshalb auch eine kurze Indexmitteilung genau und rechnen Sie die Frist ab dem Tag, an dem sie bei Ihnen einlangt.

Für die Kasko gelten die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. Ob eine Indexanpassung dort zur Kündigung berechtigt, steht in der Polizze. Im Zweifel kündigen Sie die Haftpflicht und lassen die Kasko prüfen.

AnlassKündigung möglich?Frist
Prämienerhöhung in der Haftpflichtjaein Monat ab der Mitteilung
Schaden bezahlt oder abgelehntja, beide Seitenein Monat ab Anerkennung oder Ablehnung
Gebrauchtwagen mit übernommenem Vertragja, für den Käuferein Monat ab dem Erwerb
Auto verschrottet oder dauerhaft abgemeldetVertrag endetPrämie wird anteilig abgerechnet
Rückstufung nach eigenem Unfallneinnur zur Hauptfälligkeit
Umzug, mehr Kilometer, neuer Lenkerneinnur zur Hauptfälligkeit

Kündigen nach einem Schadenfall

Hat der Versicherer einen Schaden anerkannt oder die Zahlung abgelehnt, dürfen Sie und der Versicherer binnen eines Monats kündigen. So regelt es § 158 Versicherungsvertragsgesetz. Sie können sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen, nicht später. Der Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten.

Ehrlich gesagt: Der Bonus-Malus bleibt Ihnen. Nach einem Verschuldensschaden rutschen Sie meist drei Stufen zurück, und der neue Versicherer sieht das in der zentralen Bonus-Malus-Datei. Ein Wechsel nach dem Schaden lohnt sich also nur, wenn die Abwicklung schlecht war oder ein anderes Angebot trotz Rückstufung günstiger ist.

Autokauf, Verkauf und Abmeldung

Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen samt Kennzeichen und Versicherung, geht der Vertrag auf Sie über. Sie dürfen ihn binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Auch der Versicherer kann binnen eines Monats ab Kenntnis vom Verkauf kündigen.

Melden Sie Ihr Auto ab oder lassen Sie es verschrotten, fällt das versicherte Interesse weg und der Vertrag endet. Die schon bezahlte Prämie wird anteilig abgerechnet. Achtung: Endet ein Vertrag vor Ablauf eines Jahres, rechnen manche Versicherer mit einem Kurztarif, der teurer ist als die anteilige Jahresprämie.

Prämie und Steuer beim Wechsel

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist bei jedem Versicherer gleich hoch. Ein Wechsel spart also nur bei der Nettoprämie und bei der Kasko. Vergleichen Sie deshalb die Angebote ohne Steuer, sonst wirkt der Unterschied kleiner, als er ist.

Schritt für Schritt

  1. Mitteilung des Versicherers aufheben und das Eingangsdatum notieren.
  2. Nachsehen, ob es eine Indexanpassung oder eine echte Tariferhöhung ist.
  3. Bonus-Malus-Stufe beim bisherigen Versicherer schriftlich anfragen.
  4. Angebote ohne Steuer, mit gleichem Umfang und Selbstbehalt vergleichen.
  5. Neuen Vertrag fix machen, dann schriftlich kündigen und den Eingang belegen.

Checkliste

  • Eingangsdatum der Mitteilung oder der Schadenerledigung notiert
  • Kündigung nennt Anlass, Polizzennummer und Kennzeichen
  • Neuer Vertrag beginnt ohne Lücke
  • Nettoprämien ohne Steuer verglichen
  • Kurztarif für das alte Vertragsjahr geprüft

Häufige Fehler

  • Die Monatsfrist ab dem Datum des Schreibens statt ab dem Einlangen rechnen
  • Nach einem Unfall wechseln und erwarten, dass die Rückstufung wegfällt
  • Den deutschen Stichtag 30. November für Österreich annehmen
  • Erst kündigen und dann ein Angebot suchen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich bei jeder Indexanpassung kündigen?

In der Haftpflicht ist auch die Indexanpassung eine Erhöhung. Der Versicherer muss dabei aber nicht eigens auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Für die Kasko kommt es auf die Bedingungen an.

Kann ich nach einem Glasschaden kündigen?

Ja, auch nach einem Kaskoschaden. Maßgeblich ist, wann der Versicherer bezahlt oder abgelehnt hat, ab dann läuft ein Monat.

Verliere ich beim Wechsel meine Bonus-Malus-Stufe?

Nein. Die Stufe steht in einer zentralen Datei der Versicherer, der neue Versicherer übernimmt sie.

Bekomme ich Prämie zurück?

Ja, für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig. Manche Versicherer rechnen das angebrochene Jahr aber nach einem teureren Kurztarif ab.

Darf mir der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, binnen eines Monats nach der Erledigung und mit einem Monat Frist. So haben Sie Zeit, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Reicht eine E-Mail?

Viele Versicherer nehmen sie an. Wichtig ist, dass Sie den rechtzeitigen Eingang belegen können, etwa mit einer Bestätigung.

Quellen

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