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Wie versichere ich die L17-Ausbildungsfahrten in Österreich?

Kurz gesagt

Für die L17-Ausbildungsfahrten in Österreich brauchen Sie keine eigene Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht des Autos deckt sie, ein Ausschluss wäre nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz nicht erlaubt. Eine bestehende Kasko zahlt bei vielen Versicherern ebenfalls. Melden Sie den L17-Bewerber vor der ersten Fahrt Ihrem Versicherer, denn junge Lenker lösen oft einen Selbstbehalt von 300 bis 400 Euro aus.

Wie versichere ich die L17-Ausbildungsfahrten in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Kosten und Beträge rund um L17 und junge Lenker in Österreich.

BeispielRichtwert
L17-Ausbildung in der Fahrschule, Oberösterreich, Juni 20261.670 bis 2.149 Euro, im Schnitt 1.939 Euro
Antrag auf Ausbildungsfahrten bei der Behörde48,50 Euro
Perfektionsfahrten nach der Prüfung180 bis 340 Euro
Erhöhter Selbstbehalt für junge Lenker in manchen Tarifenetwa 300 bis 400 Euro je Schaden
Pflichtkilometer mit der Begleitpersonmindestens 3.000 km

Stand Oktober 2026, aus Angaben der Behörde,

der Arbeiterkammer, des Versicherungsverbands und des ÖAMTC.

Der Selbstbehalt für junge Lenker und die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis.

Wie Ihre Polizze junge Lenker behandelt, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Familienauto mit Kasko, Sohn beginnt mit 16 die L17-Ausbildung

Die Eltern fahren seit Jahren schadenfrei in Stufe 0. Der Sohn übt mit dem Vater, bei einem Parkmanöver streift er ein fremdes Auto.

Schaden am fremden Autoetwa 2.500 Euro, zahlt die Haftpflicht
Selbstbehalt junger Lenker, wenn im Tarif vorgesehenetwa 300 bis 400 Euro
Rückstufung nach dem Schadenmeist drei Stufen, von 0 auf 3
Eigener Kratzer, Vollkasko mit Selbstbehalt 350 EuroReparatur über 350 Euro zahlt die Kasko

Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie tragen den Selbstbehalt und eine höhere Prämie in den Folgejahren. Bei kleinen Schäden lohnt es oft, selbst zu zahlen. Rechnung mit Richtwerten.

So sind die Ausbildungsfahrten versichert

Versichert ist nicht der Lenker, sondern das Auto. Der L17-Bewerber fährt also über die Polizze des Autos, mit dem er übt. Sie müssen ihn also nicht eigens versichern. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs hat im April 2026 bestätigt, dass die Kfz-Haftpflicht L17-Ausbildungsfahrten deckt, sofern die vertraglichen Pflichten und die Vorschriften des Führerscheinrechts eingehalten sind.

Für die Kasko haben 18 Versicherer erklärt, dass Schäden am eigenen Auto bei Ausbildungsfahrten im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert sind. Ein Versicherer außerhalb dieser Liste kann das anders regeln. Fragen Sie in diesem Fall vor der ersten Fahrt schriftlich nach.

Warum Sie den L17-Bewerber trotzdem melden

Viele Tarife kennen einen erhöhten Selbstbehalt, wenn ein junger Lenker einen Schaden verursacht. Die Altersgrenze liegt je nach Versicherer meist zwischen 22 und 25 Jahren, der Selbstbehalt oft bei 300 bis 400 Euro. Manche Polizzen gelten nur für namentlich genannte Lenker oder setzen ein Mindestalter. Wer den Bewerber nicht meldet, riskiert Ärger genau dann, wenn es kracht.

Die Behörde empfiehlt deshalb, die Kfz-Versicherung vor Beginn zu kontaktieren und den Bewerber zu melden. Üben Sie mit mehreren Autos, etwa auch mit dem der Großeltern, gilt das für jedes dieser Autos. Der Zulassungsbesitzer muss außerdem schriftlich zustimmen, wenn das Auto weder Ihnen noch dem Bewerber gehört.

PunktHaftpflichtKasko
Pflichtja, für jedes zugelassene Autonein, freiwillig
L17-Fahrt gedecktja, gesetzlich nicht ausschließbarbei vielen Versicherern ja, im vereinbarten Umfang
Junger Lenker verursacht Schadenje nach Tarif erhöhter Selbstbehaltvereinbarter Selbstbehalt, teils erhöht
Folge für den VertragRückstufung in der Bonus-Malus-Stufeje nach Tarif ein höherer Kaskobeitrag
Fahrt im AuslandAusbildungsfahrt dort nicht erlaubtAusbildungsfahrt dort nicht erlaubt

Die Regeln, an denen der Schutz hängt

Die Deckung setzt voraus, dass Sie die Vorschriften einhalten. Ausbildungsfahrten sind nur im Inland erlaubt, für Bewerber und Begleitperson gilt 0,1 Promille. Am Auto müssen vorne und hinten die blaue Tafel L17 und die Tafel Ausbildungsfahrt angebracht sein.

Die Begleitperson braucht seit mindestens sieben Jahren den Führerschein B, Fahrpraxis in den letzten drei Jahren und darf in dieser Zeit kein Entziehungsdelikt begangen haben. Im Bescheid stehen höchstens zwei Begleiter. Fährt jemand anderer mit, ist das keine erlaubte Ausbildungsfahrt mehr.

Was Sie für die Zeit nach der Prüfung planen sollten

Mit der Prüfung ab 17 darf Ihr Kind allein fahren. Fährt es weiter Ihr Auto, bleibt es in Ihrer Polizze, nun aber als junger Lenker ohne Begleitung. Prüfen Sie dann Selbstbehalt und Lenkerkreis erneut.

Bekommt Ihr Kind ein eigenes Auto, startet es ohne Vorversicherung meist in Bonus-Malus-Stufe 9. Günstiger kann die Übernahme einer besseren Stufe aus der Familie sein. Ein Umschreiben des Autos auf die Eltern nur wegen der Prämie werten Versicherer als Umgehung.

Wann Sie nichts ändern müssen

Gilt Ihre Polizze ohnehin für beliebige Lenker ohne Altersgrenze und ohne Zuschlag für junge Fahrer, ändert sich durch L17 nichts. Eine kurze Meldung schadet trotzdem nicht.

Fährt Ihr Kind vorerst nur in der Fahrschule, müssen Sie nichts melden. Die Fahrschulautos versichert die Fahrschule.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, ob es einen Lenkerkreis, ein Mindestalter oder einen Selbstbehalt für junge Lenker gibt.
  2. Den L17-Bewerber vor der ersten Fahrt bei der Kfz-Versicherung jedes Übungsautos melden.
  3. Bei einer Kasko schriftlich bestätigen lassen, dass Ausbildungsfahrten gedeckt sind.
  4. Tafeln L17 und Ausbildungsfahrt vorne und hinten anbringen und das Fahrtenprotokoll führen.
  5. Vor der Prüfung klären, wie Ihr Kind danach versichert wird.

Checkliste

  • Bewerber bei jedem Übungsauto gemeldet
  • Zustimmung des Zulassungsbesitzers, wenn das Auto einem Dritten gehört
  • Begleitperson im Bescheid eingetragen, höchstens zwei
  • Tafeln angebracht, Bescheid und Ausweis dabei
  • Nur im Inland und mit höchstens 0,1 Promille unterwegs

Häufige Fehler

  • Glauben, für L17 brauche man eine eigene Versicherung
  • Mit dem Auto der Großeltern üben, ohne es dort zu melden
  • Ausbildungsfahrten im Urlaub im Ausland machen
  • Einen Familienangehörigen mitfahren lassen, der nicht im Bescheid steht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich L17 der Versicherung melden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Meldung nicht, die Behörde empfiehlt sie aber.

Viele Tarife verlangen bei jungen Lenkern einen Selbstbehalt oder setzen einen Lenkerkreis voraus.

Braucht mein Kind für L17 eine eigene Versicherung?

Nein.

Versichert ist das Auto, mit dem geübt wird.

Die Haftpflicht deckt Ausbildungsfahrten auf jeden Fall.

Zahlt die Kasko bei einem Schaden während der L17-Fahrt?

Bei vielen Versicherern ja, im Rahmen der vereinbarten Deckung.

Das haben 18 Versicherer 2026 gegenüber dem Fachverband der Fahrschulen bestätigt.

Wer zahlt, wenn mein Kind bei der Übungsfahrt einen Unfall baut?

Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden anderer, die Kasko den eigenen.

Danach sinkt die Bonus-Malus-Stufe des Autos wie bei jedem Verschuldensschaden.

Dürfen wir mit L17 im Urlaub in Italien üben?

Nein.

Ausbildungsfahrten sind nur in Österreich erlaubt.

Eine Fahrt im Ausland ist keine erlaubte Ausbildungsfahrt.

Verlangt die Fahrschule eine Bestätigung der Versicherung?

Manche tun das.

Der Versicherungsverband hat die Fahrschulen 2026 gebeten,

bei den teilnehmenden Versicherern darauf zu verzichten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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