Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Für die L17-Ausbildungsfahrten in Österreich brauchen Sie keine eigene Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht des Autos deckt sie, ein Ausschluss wäre nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz nicht erlaubt. Eine bestehende Kasko zahlt bei vielen Versicherern ebenfalls. Melden Sie den L17-Bewerber vor der ersten Fahrt Ihrem Versicherer, denn junge Lenker lösen oft einen Selbstbehalt von 300 bis 400 Euro aus.
Öffentlich genannte Kosten und Beträge rund um L17 und junge Lenker in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| L17-Ausbildung in der Fahrschule, Oberösterreich, Juni 2026 | 1.670 bis 2.149 Euro, im Schnitt 1.939 Euro |
| Antrag auf Ausbildungsfahrten bei der Behörde | 48,50 Euro |
| Perfektionsfahrten nach der Prüfung | 180 bis 340 Euro |
| Erhöhter Selbstbehalt für junge Lenker in manchen Tarifen | etwa 300 bis 400 Euro je Schaden |
| Pflichtkilometer mit der Begleitperson | mindestens 3.000 km |
Stand Oktober 2026, aus Angaben der Behörde,
der Arbeiterkammer, des Versicherungsverbands und des ÖAMTC.
Der Selbstbehalt für junge Lenker und die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis.
Wie Ihre Polizze junge Lenker behandelt, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Die Eltern fahren seit Jahren schadenfrei in Stufe 0. Der Sohn übt mit dem Vater, bei einem Parkmanöver streift er ein fremdes Auto.
| Schaden am fremden Auto | etwa 2.500 Euro, zahlt die Haftpflicht |
| Selbstbehalt junger Lenker, wenn im Tarif vorgesehen | etwa 300 bis 400 Euro |
| Rückstufung nach dem Schaden | meist drei Stufen, von 0 auf 3 |
| Eigener Kratzer, Vollkasko mit Selbstbehalt 350 Euro | Reparatur über 350 Euro zahlt die Kasko |
Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie tragen den Selbstbehalt und eine höhere Prämie in den Folgejahren. Bei kleinen Schäden lohnt es oft, selbst zu zahlen. Rechnung mit Richtwerten.
Versichert ist nicht der Lenker, sondern das Auto. Der L17-Bewerber fährt also über die Polizze des Autos, mit dem er übt. Sie müssen ihn also nicht eigens versichern. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs hat im April 2026 bestätigt, dass die Kfz-Haftpflicht L17-Ausbildungsfahrten deckt, sofern die vertraglichen Pflichten und die Vorschriften des Führerscheinrechts eingehalten sind.
Für die Kasko haben 18 Versicherer erklärt, dass Schäden am eigenen Auto bei Ausbildungsfahrten im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert sind. Ein Versicherer außerhalb dieser Liste kann das anders regeln. Fragen Sie in diesem Fall vor der ersten Fahrt schriftlich nach.
Viele Tarife kennen einen erhöhten Selbstbehalt, wenn ein junger Lenker einen Schaden verursacht. Die Altersgrenze liegt je nach Versicherer meist zwischen 22 und 25 Jahren, der Selbstbehalt oft bei 300 bis 400 Euro. Manche Polizzen gelten nur für namentlich genannte Lenker oder setzen ein Mindestalter. Wer den Bewerber nicht meldet, riskiert Ärger genau dann, wenn es kracht.
Die Behörde empfiehlt deshalb, die Kfz-Versicherung vor Beginn zu kontaktieren und den Bewerber zu melden. Üben Sie mit mehreren Autos, etwa auch mit dem der Großeltern, gilt das für jedes dieser Autos. Der Zulassungsbesitzer muss außerdem schriftlich zustimmen, wenn das Auto weder Ihnen noch dem Bewerber gehört.
| Punkt | Haftpflicht | Kasko |
|---|---|---|
| Pflicht | ja, für jedes zugelassene Auto | nein, freiwillig |
| L17-Fahrt gedeckt | ja, gesetzlich nicht ausschließbar | bei vielen Versicherern ja, im vereinbarten Umfang |
| Junger Lenker verursacht Schaden | je nach Tarif erhöhter Selbstbehalt | vereinbarter Selbstbehalt, teils erhöht |
| Folge für den Vertrag | Rückstufung in der Bonus-Malus-Stufe | je nach Tarif ein höherer Kaskobeitrag |
| Fahrt im Ausland | Ausbildungsfahrt dort nicht erlaubt | Ausbildungsfahrt dort nicht erlaubt |
Die Deckung setzt voraus, dass Sie die Vorschriften einhalten. Ausbildungsfahrten sind nur im Inland erlaubt, für Bewerber und Begleitperson gilt 0,1 Promille. Am Auto müssen vorne und hinten die blaue Tafel L17 und die Tafel Ausbildungsfahrt angebracht sein.
Die Begleitperson braucht seit mindestens sieben Jahren den Führerschein B, Fahrpraxis in den letzten drei Jahren und darf in dieser Zeit kein Entziehungsdelikt begangen haben. Im Bescheid stehen höchstens zwei Begleiter. Fährt jemand anderer mit, ist das keine erlaubte Ausbildungsfahrt mehr.
Mit der Prüfung ab 17 darf Ihr Kind allein fahren. Fährt es weiter Ihr Auto, bleibt es in Ihrer Polizze, nun aber als junger Lenker ohne Begleitung. Prüfen Sie dann Selbstbehalt und Lenkerkreis erneut.
Bekommt Ihr Kind ein eigenes Auto, startet es ohne Vorversicherung meist in Bonus-Malus-Stufe 9. Günstiger kann die Übernahme einer besseren Stufe aus der Familie sein. Ein Umschreiben des Autos auf die Eltern nur wegen der Prämie werten Versicherer als Umgehung.
Gilt Ihre Polizze ohnehin für beliebige Lenker ohne Altersgrenze und ohne Zuschlag für junge Fahrer, ändert sich durch L17 nichts. Eine kurze Meldung schadet trotzdem nicht.
Fährt Ihr Kind vorerst nur in der Fahrschule, müssen Sie nichts melden. Die Fahrschulautos versichert die Fahrschule.
Fragen und Antworten
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Meldung nicht, die Behörde empfiehlt sie aber.
Viele Tarife verlangen bei jungen Lenkern einen Selbstbehalt oder setzen einen Lenkerkreis voraus.
Nein.
Versichert ist das Auto, mit dem geübt wird.
Die Haftpflicht deckt Ausbildungsfahrten auf jeden Fall.
Bei vielen Versicherern ja, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Das haben 18 Versicherer 2026 gegenüber dem Fachverband der Fahrschulen bestätigt.
Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden anderer, die Kasko den eigenen.
Danach sinkt die Bonus-Malus-Stufe des Autos wie bei jedem Verschuldensschaden.
Nein.
Ausbildungsfahrten sind nur in Österreich erlaubt.
Eine Fahrt im Ausland ist keine erlaubte Ausbildungsfahrt.
Manche tun das.
Der Versicherungsverband hat die Fahrschulen 2026 gebeten,
bei den teilnehmenden Versicherern darauf zu verzichten.
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