Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Wann lohnt sich die Prämienrückerstattung der privaten Krankenversicherung in Österreich? Wenn Ihre Rechnungen kleiner sind als der Bonus. Manche Sonderklasse- und Privatarzttarife zahlen nach zwei leistungsfreien Kalenderjahren einen Teil der Jahresprämie zurück, etwa ein Sechstel, also zwei Monatsprämien. Nicht jeder Tarif hat das, und einen Steuervorteil gibt es nicht.
Regeln und Prämien aus veröffentlichten Bedingungen und Angaben für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bonus in einem veröffentlichten Sonderklasse-Tarif | 1/6 der Jahresprämie, also 2 Monatsprämien |
| Leistungsfreie Zeit bis zum ersten Bonus | 2 Kalenderjahre |
| Sonderklasse, gesunde Person um 30 | ab etwa 80 Euro im Monat |
| Rückerstattung der Krankenkasse beim Wahlarzt | bis 80 Prozent des Kassentarifs |
| Prämie 150 Euro im Monat, Bonus zwei Monatsprämien | 300 Euro |
Bonusregeln aus veröffentlichten Tarifbedingungen, Stand Juni 2024, Prämien und Wahlarztregel aus öffentlichen Angaben, Stand Oktober 2026.
Andere Tarife regeln Höhe und Voraussetzungen anders oder haben keinen Bonus.
Das Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Welche Regel Ihr Tarif hat, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Zwei Jahre ohne Leistung, im dritten Jahr eine Wahlarztrechnung über 180 Euro. Der Tarif hat einen Bonus von zwei Monatsprämien, Wahlarztleistungen zählen als Leistung.
| Bonus bei Leistungsfreiheit | 300 Euro im Jahr |
| Rückerstattung der Krankenkasse | etwa 40 Euro, schadet dem Bonus nicht |
| Leistung des privaten Tarifs bei Einreichung | etwa 110 Euro |
| Verlust bei Einreichung | 300 Euro Bonus dieses Jahres und 300 Euro im nächsten wegen neuer Wartezeit |
Selbst zahlen: 110 Euro. Einreichen: bis zu 600 Euro Bonus weg. Bei kleinen Rechnungen lohnt sich die Rückerstattung. Rechnung mit Richtwerten.
In Österreich ersetzt die private Krankenversicherung die gesetzliche nicht, sie ergänzt sie. Sie zahlen die Pflichtversicherung weiter und versichern privat die Sonderklasse im Spital, Wahlärzte oder beides. Eine Beitragsrückerstattung wie in der deutschen Vollversicherung gibt es deshalb nicht in derselben Form.
Manche Tarife kennen eine Prämienrückerstattung, auch Bonus oder Prämienrückvergütung genannt. Sie steht nicht in jedem Tarif, ihre Höhe und ihre Regeln stehen in den Bedingungen.
Ein Beispiel aus veröffentlichten Bedingungen einer Sonderklasse-Versicherung: Der Bonus beträgt ein Sechstel der Jahresprämie der Hauptversicherung, also zwei Monatsprämien. Anspruch besteht, wenn für eine Wartezeit von einem Kalenderjahr und ein weiteres Kalenderjahr keine Leistungen bezahlt wurden. Danach reicht jedes weitere leistungsfreie Jahr.
Nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, beginnt die Wartezeit neu. Sie verlieren also nicht nur den Bonus des laufenden Jahres, sondern auch den des nächsten. Leistungen wegen unmittelbarer Unfallfolgen, für Vorsorge und Gesundheitscheck zählen in diesem Tarif nicht. Der Bonus wird ab Juli des Folgejahrs mit den Prämien verrechnet, vorausgesetzt, die Prämien des Vorjahrs sind bis 15. Jänner bezahlt.
| Regel im veröffentlichten Tarif | Was es bedeutet |
|---|---|
| Ein Sechstel der Jahresprämie | zwei Monatsprämien der Hauptversicherung |
| Wartejahr plus Beobachtungsjahr leistungsfrei | erster Bonus frühestens nach zwei Jahren |
| Leistung bezogen | neues Wartejahr, zwei Jahre ohne Bonus |
| Unfallfolgen, Vorsorge, Gesundheitscheck | schaden dem Bonus nicht |
| Zusatztarife | zählen weder für die Höhe noch als Leistung |
Die Frage stellt sich vor allem bei Wahlarztrechnungen. Ein Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse ist fast immer teurer als der Bonus. Kleine Rechnungen beim Wahlarzt dagegen können Sie oft selbst tragen.
Rechnen Sie so: Was würde Ihr Versicherer von der Rechnung zahlen? Von der Rechnung beim Wahlarzt erstattet Ihnen die Krankenkasse bis zu 80 Prozent des Kassentarifs, oft nur einen kleinen Teil des Honorars. Den Rest zahlt der private Tarif nach seinen Regeln. Liegt die private Leistung eines Jahres unter dem Bonus, und weil die Wartezeit neu beginnt, eher unter dem doppelten Bonus, zahlen Sie besser selbst.
In Deutschland mindert eine Rückerstattung die absetzbaren Beiträge. In Österreich spielt das keine Rolle: Prämien für die private Krankenversicherung können Sie seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr als Sonderausgabe absetzen. Der Bonus kommt also netto bei Ihnen an.
Die Rückerstattung der Krankenkasse für den Wahlarzt beantragen Sie unabhängig davon. Sie gilt nicht als Leistung Ihres privaten Versicherers.
Wer regelmäßig zum Wahlarzt geht, chronisch krank ist oder Kinder mitversichert hat, erreicht die zwei leistungsfreien Jahre selten. Dann zählt die Leistung des Tarifs, nicht der Bonus.
Wählen Sie keinen Tarif wegen der Rückerstattung. Wichtiger sind Umfang, Spitalsliste, Prämienanpassung und Selbstbehalt. Der Bonus ist ein angenehmer Zusatz, wenn Sie gesund bleiben.
Fragen und Antworten
In manchen Tarifen, meist Prämienrückerstattung oder Bonus genannt. Nicht jeder Tarif hat sie.
In einem veröffentlichten Sonderklasse-Tarif ein Sechstel der Jahresprämie, also zwei Monatsprämien. Andere Tarife regeln es anders.
In diesem Tarif nach einem leistungsfreien Wartejahr und einem leistungsfreien Beobachtungsjahr, also frühestens nach zwei Jahren.
Nein. Prämien sind seit 2021 nicht mehr absetzbar, der Bonus hat deshalb keinen Steuereffekt.
In dem genannten Tarif nicht. Leistungen wegen unmittelbarer Unfallfolgen und für Vorsorge zählen nicht.
Bei kleinen Rechnungen oft ja. Reichen Sie aber immer bei der Krankenkasse ein, das berührt den Bonus nicht.
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