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Kann ich die private Krankenversicherung in Österreich absetzen?

Kurz gesagt

Nein, die private Krankenversicherung können Sie in Österreich seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr absetzen, auch alte Verträge nicht. Steuerlich bleiben drei Wege: Ihr Arbeitgeber zahlt bis 300 Euro im Jahr steuerfrei, Freiberufler im Opting-out setzen Pflichtprämien als Betriebsausgabe ab, und ungedeckte Krankheitskosten zählen über dem Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung.

Kann ich die private Krankenversicherung in Österreich absetzen?

Was es kostet

Steuerliche Rahmenwerte 2026 in Österreich und typische Prämien zum Vergleich.

BeispielRichtwert
Steuerfreie Zukunftssicherung durch den Arbeitgeberbis 300 Euro im Jahr, 25 Euro im Monat
Versicherungssteuer auf Krankenversicherungsprämien1 Prozent der Prämie
Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung6 bis 12 Prozent des Einkommens
Sonderklasse, gesunde Person um 30ab etwa 80 Euro im Monat, steuerlich ohne Wirkung
Sonderklasse und Wahlarzt zusammenetwa 115 bis 215 Euro im Monat, steuerlich ohne Wirkung

Stand Oktober 2026.

Die Prämien sind Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten.

Keine Steuerberatung, für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung oder die Arbeiterkammer.

Rechenbeispiel

Angestellte, Einkommen 30.000 Euro, teures Zahnjahr

Sie hat eine Sonderklasse für 90 Euro im Monat und zahlt im selben Jahr 4.500 Euro für Zahnersatz, den weder ÖGK noch Versicherung ersetzen.

Prämie Sonderklasse, 1.080 Euro im Jahrnicht absetzbar
Ungedeckte Zahnarztkosten4.500 Euro
Selbstbehalt 10 Prozent von 30.000 Euro3.000 Euro
Wirksam als außergewöhnliche Belastung1.500 Euro
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozentrund 450 Euro weniger Steuer

Die Prämie bringt steuerlich nichts, die selbst getragenen Kosten über dem Selbstbehalt schon. Ohne die hohe Zahnarztrechnung hätte sie keinen Cent zurückbekommen.

Warum der Abzug weggefallen ist

Früher zählten Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen zu den Topf-Sonderausgaben. Für Verträge ab dem 1. Jänner 2016 gab es diesen Abzug nicht mehr, ältere Verträge konnten ihn bis zur Veranlagung 2020 nutzen. Seit 2021 ist er für alle vorbei.

Wer in der Arbeitnehmerveranlagung trotzdem eine Sonderklasse- oder Wahlarztversicherung einträgt, bekommt dafür nichts. Das ist kein Formfehler, die Regel gibt es schlicht nicht mehr.

Ihre Pflichtbeiträge zur ÖGK, BVAEB oder SVS sind davon nicht betroffen. Sie werden bei Angestellten schon beim Lohn abgezogen und mindern die Steuer automatisch.

Was Sie zahlenSteuerlich in Österreich
Sonderklasse- oder Wahlarztversicherung privat bezahltnicht absetzbar
Pflichtbeitrag ÖGK oder BVAEB als Angestellterwird beim Lohn automatisch berücksichtigt
Pflichtbeitrag SVS als SelbständigerBetriebsausgabe
Private Zusatzversicherung als Selbständigerin der Regel keine Betriebsausgabe
Gruppenkrankenversicherung im Opting-outBetriebsausgabe bis zur Höhe vergleichbarer Pflichtbeiträge
Krankenversicherung über den Arbeitgeberbis 300 Euro im Jahr steuerfrei
Selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztrechnungenaußergewöhnliche Belastung über dem Selbstbehalt

Der Weg über den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber für alle oder für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern eine Krankenversicherung, ist das als Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG bis 300 Euro im Jahr steuerfrei, also 25 Euro im Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Für eine Sonderklasse reichen 300 Euro selten, sie decken aber einen spürbaren Teil. Was darüber hinausgeht, ist für Sie steuerpflichtiger Sachbezug. Fragen Sie in der Personalabteilung, ob es eine Gruppenversicherung gibt, das ist oft auch bei der Prämie günstiger.

Selbständige und Freiberufler

Ihre Pflichtbeiträge zur SVS sind Betriebsausgaben. Eine private Zusatzversicherung für Sonderklasse oder Wahlarzt ist dagegen Privatsache, auch wenn Sie sie über die Firma laufen lassen.

Eine Ausnahme betrifft Kammermitglieder, deren Kammer das Opting-out aus der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt hat, etwa bei manchen freien Berufen. Wer stattdessen in einer Gruppenkrankenversicherung ist, kann diese Prämien als Betriebsausgabe absetzen. Laut Bundesfinanzgericht aber nur, soweit sie Pflichtbeiträge sind und in der Höhe den gesetzlichen Beiträgen entsprechen. Zusatzleistungen darüber bleiben privat.

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Was Ihnen weder die ÖGK noch die private Versicherung ersetzt, etwa Zahnersatz, Brillen, Selbstbehalte oder Wahlarztrechnungen nach Abzug der Rückerstattung, können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Wirksam wird das erst über einem Selbstbehalt, der vom Einkommen abhängt: 6 Prozent bis 7.300 Euro, 8 Prozent bis 14.600 Euro, 10 Prozent bis 36.400 Euro und 12 Prozent darüber. Für jedes Kind und mit Alleinverdienerabsetzbetrag sinkt er um einen Prozentpunkt. Bei mittleren Einkommen gelingt das nur in teuren Jahren.

Was die Versicherung ersetzt hat, zählt nicht. Eine gute Sonderklasse senkt also eher Ihre Chance auf diesen Abzug, als dass sie ihn erhöht.

Wann Sie sich das Thema sparen können

Wenn Sie angestellt sind und Ihre Prämie selbst zahlen, gibt es steuerlich nichts zu holen. Wählen Sie die Versicherung nach Leistung und Prämie, nicht nach einem Steuervorteil, den es nicht gibt.

Wenn Sie aus Deutschland kommen: Dort ist der Basisanteil der privaten Krankenversicherung absetzbar. In Österreich ersetzt die private Versicherung die gesetzliche nicht, sondern ergänzt sie, deshalb gibt es dieses Gegenstück hier nicht.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie privat zahlen, über den Arbeitgeber versichert sind oder im Opting-out stecken.
  2. Als Angestellter beim Arbeitgeber nach einer Gruppenversicherung mit steuerfreiem Zuschuss fragen.
  3. Alle Arzt-, Zahnarzt- und Apothekenbelege des Jahres sammeln, auch Wahlarztrechnungen.
  4. Erstattungen von ÖGK und privater Versicherung abziehen.
  5. Selbstbehalt nach Ihrem Einkommen ausrechnen und nur den Rest in der Arbeitnehmerveranlagung eintragen.
  6. Als Freiberufler im Opting-out die Pflichtprämie getrennt von Zusatzleistungen ausweisen lassen.

Checkliste

  • Private Prämie nicht als Sonderausgabe eingetragen
  • Arbeitgeberzuschuss bis 300 Euro im Jahr geprüft
  • Belege für Krankheitskosten vollständig
  • Erstattungen der Versicherung abgezogen
  • Bei Opting-out nur der Pflichtanteil als Betriebsausgabe gebucht

Häufige Fehler

  • Die Prämie für Sonderklasse oder Wahlarzt in der Arbeitnehmerveranlagung angeben, obwohl das seit 2021 nicht mehr geht
  • Arztrechnungen in voller Höhe eintragen, obwohl die Versicherung einen Teil ersetzt hat
  • Eine private Zusatzversicherung als Selbständiger über den Betrieb abrechnen
  • Eine Versicherung wegen eines Steuervorteils abschließen, den es in Österreich nicht gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich Altverträge von vor 2016 noch absetzen?

Nein. Für ältere Verträge lief der Abzug als Topf-Sonderausgabe mit der Veranlagung 2020 aus.

Ist die Sonderklasse für Selbständige eine Betriebsausgabe?

In der Regel nicht. Betriebsausgaben sind die SVS-Pflichtbeiträge und, im Opting-out, Gruppenprämien bis zur Höhe vergleichbarer Pflichtbeiträge.

Was bringt eine Krankenversicherung über den Arbeitgeber?

Bis 300 Euro im Jahr sind für Sie steuerfrei. Der Teil darüber wird als Sachbezug versteuert.

Kann ich Selbstbehalte meiner Versicherung absetzen?

Ja, als Krankheitskosten in der außergewöhnlichen Belastung, aber nur der Teil über Ihrem einkommensabhängigen Selbstbehalt.

Muss ich die private Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben?

Nein, es gibt kein Feld mehr dafür. Angeben müssen Sie nur Krankheitskosten, wenn Sie diese geltend machen wollen.

Gibt es eine Steuer auf meine Prämie?

Ja, 1 Prozent Versicherungssteuer. Der Versicherer führt sie ab, sie ist in Ihrer Prämie schon enthalten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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