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Was tun bei einer Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Prüfen Sie zuerst, ob die Erhöhung auf einen erlaubten Grund gestützt ist, und fragen Sie dann beim eigenen Versicherer nach einem anderen Tarif oder einem höheren Selbstbehalt. Ein Tarifwechsel spart oft 10 bis 25 Prozent, die Alterungsrückstellung bleibt angerechnet. 2025 stiegen die Prämien je nach Tarif um bis zu 8 Prozent.

Was tun bei einer Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Anpassungen und Einsparungen in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Anpassung 2025, reiner Wahlarzttarifetwa 8 Prozent
Anpassung 2025, Wahlarzt mit Sonderklasse nach Unfalletwa 3 Prozent
Anpassung 2025, Wahlarzt mit voller Sonderklasseetwa 7 Prozent
Einsparung durch Tarifwechsel beim eigenen Versichereroft 10 bis 25 Prozent
Einsparung durch Selbstbehalt von 1.000 bis 2.000 Eurorund 30 bis 40 Prozent

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Auswertungen. Ihre Anpassung steht im Schreiben Ihres Versicherers; welche Tarife Ihnen offenstehen, klären wir mit Ihnen.

Rechenbeispiel

Angestellter, 48 Jahre, Sonderklasse und Wahlarzt

Die Prämie steigt von 190 auf 204 Euro im Monat, rund 7,5 Prozent.

Neue Prämie204 Euro
Selbstbehalt in der Sonderklasse einführen, rund 30 Prozent auf diesen Teiletwa 35 bis 45 Euro weniger
Wahlarzt-Jahresgrenze an die tatsächlichen Besuche anpassenetwa 10 bis 20 Euro weniger (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Prämie danachetwa 140 bis 160 Euro

Er zahlt weniger als vor der Erhöhung, behält seine Rückstellung und braucht keinen neuen Antrag bei einem anderen Versicherer.

Warum die Prämie steigt

§ 178f VersVG erlaubt Anpassungen nur aus Gründen, die im Vertrag stehen: ein vereinbarter Index, höhere Kosten oder mehr Leistungsfälle, eine längere Lebenserwartung oder Änderungen im Gesundheitswesen. Ihr Alter und Ihre Krankheiten sind kein zulässiger Grund.

Die Anpassung trifft deshalb alle Versicherten eines Tarifs gemeinsam. 2025 lag sie je nach Tarif zwischen etwa 3 und 8 Prozent, Wahlarzttarife stiegen wegen der Arztkosten besonders stark.

Ihre Möglichkeiten im Vergleich

Fast immer ist der Weg über den eigenen Versicherer besser als ein Wechsel des Anbieters.

MöglichkeitWirkung auf die PrämieWas Sie aufgeben
Nichts ändernkeinenichts
Selbstbehalt erhöhenoft 30 bis 40 Prozent weniger bei 1.000 bis 2.000 EuroEigenanteil je Spitalsaufenthalt
Tarif beim eigenen Versicherer wechselnoft 10 bis 25 Prozent wenigerTeile der Leistung
Nur Bundesland statt ganz Österreichspürbar wenigerSpitäler in anderen Bundesländern
Anwartschaftnur ein Teil der PrämieSchutz ruht vorübergehend
Anbieter wechselnje nach AlterAlterungsrückstellung, neue Gesundheitsprüfung

Das Schreiben prüfen

Die Erhöhung muss sich auf die Anpassungsklausel in Ihrem Vertrag stützen und darf frühestens ab dem Monatsersten nach der Verständigung gelten. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht zulässig.

Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer anbieten, den Vertrag mit höchstens gleicher Prämie und angemessen geänderten Leistungen fortzusetzen. Nutzen Sie das, wenn Ihnen die neue Prämie zu hoch ist.

Wann Sie besser nichts ändern

Wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind oder eine Operation absehbar ist, behalten Sie den vollen Umfang. Ein späterer Wechsel zurück in den größeren Tarif braucht meist wieder eine Gesundheitsprüfung.

Auch eine Erhöhung von einigen Euro im Monat ist kein Grund, einen Vertrag aufzugeben, den Sie mit 55 nicht mehr neu bekommen.

Anbieter wechseln: meist die schlechtere Wahl

Die Alterungsrückstellung bleibt zum größten Teil beim bisherigen Versicherer, eine Pflicht zur Übertragung gibt es in Österreich nicht. Der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter und fragt neu nach der Gesundheit.

Ein Wechsel lohnt sich deshalb meist nur in jungen Jahren. Ab etwa 50 ist er fast nie günstiger.

Schritt für Schritt

  1. Schreiben lesen: Grund, Höhe und Beginn der Erhöhung.
  2. Mit der Anpassungsklausel im Vertrag vergleichen.
  3. Beim eigenen Versicherer die Tarife mit geringerer Prämie anfragen.
  4. Selbstbehalt und regionale Deckung durchrechnen.
  5. Erst danach einen Wechsel des Anbieters prüfen.

Checkliste

  • Erhöhung nicht rückwirkend
  • Grund im Schreiben genannt
  • Angebot zur Fortsetzung mit gleicher Prämie verlangt
  • Tarifwechsel beim eigenen Versicherer geprüft
  • Auswirkung auf laufende Behandlungen bedacht

Häufige Fehler

  • Aus Ärger kündigen und die Alterungsrückstellung verlieren
  • Den Umfang kürzen, kurz bevor eine Operation ansteht
  • Nur auf den Prozentsatz schauen und den Euro-Betrag übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine Prämienerhöhung hinnehmen?

Wenn sie auf die Anpassungsklausel und einen erlaubten Grund gestützt ist, ja. Sie können aber den Umfang ändern, um die Prämie zu halten.

Habe ich wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Das Gesetz sieht für eine vereinbarte Anpassung kein eigenes Kündigungsrecht vor. Kündigen können Sie nach den normalen Fristen.

Braucht ein Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung?

In einen gleichwertigen oder kleineren Tarif meist nicht. Für mehr Leistung schon.

Warum steigt die Prämie, obwohl ich nie krank war?

Weil die Kosten für alle Versicherten des Tarifs gestiegen sind. Ihre eigenen Leistungen spielen dafür keine Rolle.

Was, wenn ich die Prämie gar nicht mehr zahlen kann?

Fragen Sie nach einer Anwartschaft. Der Schutz ruht dann, aber Ihre Rechte bleiben erhalten.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?

Selten, vor allem ab 50 nicht. Sie verlieren den größten Teil der Rückstellung und werden neu geprüft.

Quellen

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