Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Prüfen Sie zuerst, ob die Erhöhung auf einen erlaubten Grund gestützt ist, und fragen Sie dann beim eigenen Versicherer nach einem anderen Tarif oder einem höheren Selbstbehalt. Ein Tarifwechsel spart oft 10 bis 25 Prozent, die Alterungsrückstellung bleibt angerechnet. 2025 stiegen die Prämien je nach Tarif um bis zu 8 Prozent.
Öffentlich genannte Anpassungen und Einsparungen in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anpassung 2025, reiner Wahlarzttarif | etwa 8 Prozent |
| Anpassung 2025, Wahlarzt mit Sonderklasse nach Unfall | etwa 3 Prozent |
| Anpassung 2025, Wahlarzt mit voller Sonderklasse | etwa 7 Prozent |
| Einsparung durch Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | oft 10 bis 25 Prozent |
| Einsparung durch Selbstbehalt von 1.000 bis 2.000 Euro | rund 30 bis 40 Prozent |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Auswertungen. Ihre Anpassung steht im Schreiben Ihres Versicherers; welche Tarife Ihnen offenstehen, klären wir mit Ihnen.
Rechenbeispiel
Die Prämie steigt von 190 auf 204 Euro im Monat, rund 7,5 Prozent.
| Neue Prämie | 204 Euro |
| Selbstbehalt in der Sonderklasse einführen, rund 30 Prozent auf diesen Teil | etwa 35 bis 45 Euro weniger |
| Wahlarzt-Jahresgrenze an die tatsächlichen Besuche anpassen | etwa 10 bis 20 Euro weniger (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Prämie danach | etwa 140 bis 160 Euro |
Er zahlt weniger als vor der Erhöhung, behält seine Rückstellung und braucht keinen neuen Antrag bei einem anderen Versicherer.
§ 178f VersVG erlaubt Anpassungen nur aus Gründen, die im Vertrag stehen: ein vereinbarter Index, höhere Kosten oder mehr Leistungsfälle, eine längere Lebenserwartung oder Änderungen im Gesundheitswesen. Ihr Alter und Ihre Krankheiten sind kein zulässiger Grund.
Die Anpassung trifft deshalb alle Versicherten eines Tarifs gemeinsam. 2025 lag sie je nach Tarif zwischen etwa 3 und 8 Prozent, Wahlarzttarife stiegen wegen der Arztkosten besonders stark.
Fast immer ist der Weg über den eigenen Versicherer besser als ein Wechsel des Anbieters.
| Möglichkeit | Wirkung auf die Prämie | Was Sie aufgeben |
|---|---|---|
| Nichts ändern | keine | nichts |
| Selbstbehalt erhöhen | oft 30 bis 40 Prozent weniger bei 1.000 bis 2.000 Euro | Eigenanteil je Spitalsaufenthalt |
| Tarif beim eigenen Versicherer wechseln | oft 10 bis 25 Prozent weniger | Teile der Leistung |
| Nur Bundesland statt ganz Österreich | spürbar weniger | Spitäler in anderen Bundesländern |
| Anwartschaft | nur ein Teil der Prämie | Schutz ruht vorübergehend |
| Anbieter wechseln | je nach Alter | Alterungsrückstellung, neue Gesundheitsprüfung |
Die Erhöhung muss sich auf die Anpassungsklausel in Ihrem Vertrag stützen und darf frühestens ab dem Monatsersten nach der Verständigung gelten. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht zulässig.
Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer anbieten, den Vertrag mit höchstens gleicher Prämie und angemessen geänderten Leistungen fortzusetzen. Nutzen Sie das, wenn Ihnen die neue Prämie zu hoch ist.
Wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind oder eine Operation absehbar ist, behalten Sie den vollen Umfang. Ein späterer Wechsel zurück in den größeren Tarif braucht meist wieder eine Gesundheitsprüfung.
Auch eine Erhöhung von einigen Euro im Monat ist kein Grund, einen Vertrag aufzugeben, den Sie mit 55 nicht mehr neu bekommen.
Die Alterungsrückstellung bleibt zum größten Teil beim bisherigen Versicherer, eine Pflicht zur Übertragung gibt es in Österreich nicht. Der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter und fragt neu nach der Gesundheit.
Ein Wechsel lohnt sich deshalb meist nur in jungen Jahren. Ab etwa 50 ist er fast nie günstiger.
Fragen und Antworten
Wenn sie auf die Anpassungsklausel und einen erlaubten Grund gestützt ist, ja. Sie können aber den Umfang ändern, um die Prämie zu halten.
Das Gesetz sieht für eine vereinbarte Anpassung kein eigenes Kündigungsrecht vor. Kündigen können Sie nach den normalen Fristen.
In einen gleichwertigen oder kleineren Tarif meist nicht. Für mehr Leistung schon.
Weil die Kosten für alle Versicherten des Tarifs gestiegen sind. Ihre eigenen Leistungen spielen dafür keine Rolle.
Fragen Sie nach einer Anwartschaft. Der Schutz ruht dann, aber Ihre Rechte bleiben erhalten.
Selten, vor allem ab 50 nicht. Sie verlieren den größten Teil der Rückstellung und werden neu geprüft.
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