Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Reicht die Eigenheimversicherung für meine PV-Anlage?
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Kurz gesagt
Nicht automatisch. Manche österreichische Photovoltaikpolizzen schließen den Speicher als Anlagenteil ein, andere nur, wenn sein Wert in der Versicherungssumme steckt, und in der Eigenheimversicherung fehlt er oft ganz. Ein Speicher mit 10 kWh kostet mit Einbau etwa 6.000 bis 11.000 Euro. Melden Sie ihn vor dem Einbau und lassen Sie die Summe anheben.
Richtwerte aus veröffentlichten Angaben für Österreich, Stand September 2026. Speicherpreise einschließlich Einbau und Umsatzsteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Speicher mit 5 kWh, mit Einbau | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Speicher mit 10 kWh, mit Einbau | etwa 6.000 bis 11.000 Euro |
| Bundesförderung für Speicher | 150 Euro je kWh, bei 10 kWh also 1.500 Euro |
| Mindestprämie einer Photovoltaikpolizze | ab rund 75 Euro im Jahr |
| Aufschlag für den Speicher in der PV-Polizze | etwa 20 bis 50 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Speicherpreise und Förderung aus veröffentlichten Marktübersichten, Mindestprämie aus Tarifangaben. Der Aufschlag von 20 bis 50 Euro im Jahr und die Prämien im Beispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis, weil österreichische Aufschläge kaum veröffentlicht werden. Maßgeblich ist allein Ihre Polizze.
Rechenbeispiel
Die Anlage ist seit drei Jahren versichert, jetzt kommt der Speicher dazu. So ändern sich Summe und Prämie.
| Bisherige Versicherungssumme der Anlage | 16.000 Euro |
| Speicher mit Einbau laut Rechnung | 9.000 Euro |
| Neue Versicherungssumme | 25.000 Euro |
| Prämie vorher | etwa 75 bis 110 Euro im Jahr |
| Aufschlag für den Speicher | etwa 20 bis 50 Euro im Jahr |
Zusammen etwa 95 bis 160 Euro im Jahr. Ohne Anpassung wäre der Speicher nicht gedeckt und die ganze Anlage um gut ein Drittel unterversichert.
Viele Anlagen wurden ohne Speicher gebaut und später nachgerüstet. Die Polizze stammt aus der Zeit davor, und die Versicherungssumme enthält nur Module, Wechselrichter und Montage. Der Speicher im Keller oder in der Garage ist dann in keiner Summe enthalten.
In der Eigenheimversicherung regelt jede Gesellschaft selbst, ob ein fest angeschlossener Speicher zum Gebäude zählt. Bei den Photovoltaikpolizzen gibt es beides: Tarife, die Speicher als Standardbestandteil nennen, und Tarife, die ihn nur innerhalb der Versicherungssumme mitnehmen, wenn sein Wert gemeldet ist.
| Vertrag | Speicher dabei? | Was typischerweise gedeckt ist |
|---|---|---|
| Eigenheimversicherung ohne PV-Baustein | oft nicht oder nur begrenzt | Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser |
| Eigenheimversicherung mit PV-Einschluss | nur wenn ausdrücklich genannt | wie oben, teils mit Überspannung |
| Eigene Photovoltaikpolizze | meist ja, wenn der Wert in der Summe steckt | Allgefahren, auch Kurzschluss, Bedienfehler, Diebstahl |
| Haushaltsversicherung | in der Regel nicht | nur bewegliche Sachen, ein fest verbauter Speicher gehört nicht dazu |
Eine gute Photovoltaikpolizze mit Speicher ersetzt Schäden durch Brand, Überspannung nach Blitz, Kurzschluss, Wasser im Aufstellraum, Bedienfehler und Diebstahl.
Achten Sie auf eine Klausel, die man leicht überliest: Einige Tarife schließen Schäden durch chemische oder physikalische Reaktionen innerhalb der Speicherzellen aus. Genau dort entsteht aber ein Batteriebrand. Fragen Sie nach, ob der Speicher selbst dann gedeckt ist.
Nie versichert ist der langsame Kapazitätsverlust. Dafür ist die Herstellergarantie da. Fehler beim Anschluss fallen meist unter die Gewährleistung des Installateurs.
| Ereignis | Versicherung | Garantie oder Installateur |
|---|---|---|
| Brand von außen, etwa durch Blitz | ja, bei eingeschlossenem Speicher | nein |
| Brand aus einer Zelle heraus | je nach Klausel, genau prüfen | teils über die Garantie |
| Wasser im Keller | ja, je nach Ursache und Baustein | nein |
| Kapazität nach Jahren gesunken | nein, Verschleiß | ja, im Rahmen der Garantie |
| Fehler beim Anschluss | meist nein | ja, Gewährleistung des Installateurs |
Ein nachträglich eingebauter Lithiumspeicher verändert das Brandrisiko im Haus. Das kann eine Gefahrerhöhung nach Paragraf 23 VersVG sein, die Sie dem Versicherer anzeigen müssen. Wer sie verschweigt, riskiert Streit um die Leistung, auch beim Schaden am Gebäude.
Melden Sie den Speicher deshalb schriftlich bei der Eigenheim- und der Photovoltaikversicherung, mit Rechnung und Aufstellort.
Die Summe einer Photovoltaikanlage richtet sich nach dem Neuwert aller Teile samt Montage. Kommt ein Speicher für 9.000 Euro dazu und bleibt die Summe gleich, ist die Anlage unterversichert. Manche Tarife verzichten nur dann auf den Einwand der Unterversicherung, wenn die tatsächliche Leistung gemeldet ist.
Die Bundesförderung von 150 Euro je kWh senkt Ihren Kaufpreis, nicht den Neuwert. Versichern Sie den vollen Preis laut Rechnung.
Nennt Ihre Photovoltaikpolizze den Speicher ausdrücklich und enthält die Summe seinen Wert, brauchen Sie nichts weiter. Ein zweiter Vertrag würde nur doppelt kassieren.
Bei einem kleinen, steckbaren Speicher am Balkonkraftwerk lohnt keine eigene Polizze. Fragen Sie dort eher, ob die Haushaltsversicherung das Gerät als beweglichen Gegenstand mitnimmt.
Fragen und Antworten
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Bei einem Wert von 6.000 bis 11.000 Euro ist ein kleiner Aufschlag aber meist gut angelegt.
Ein fest verbauter Speicher in der Regel nicht, weil er zum Gebäude gehört. Kleine steckbare Geräte können anders behandelt werden.
Dann fehlt er in der Summe, und bei einem Schaden am Speicher zahlt niemand. Gilt der Einbau als Gefahrerhöhung, kann auch die Leistung am Gebäude gekürzt werden.
Nein. Das ist Alterung und fällt unter die Herstellergarantie.
Die Bundesförderung von 150 Euro je kWh gibt es nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage, nicht für die reine Nachrüstung.
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