Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Photovoltaik

Ist die PV-Anlage über die Eigenheimversicherung versichert?

Kurz gesagt

Nur wenn die Anlage ausdrücklich gemeldet und eingeschlossen ist. In vielen Eigenheimversicherungen ist Photovoltaik nicht automatisch dabei. Melden Sie die Anlage schriftlich, sonst liegt eine Gefahrerhöhung nach Paragraf 23 VersVG vor. Eine eigene PV-Polizze kostet für 5 bis 15 kWp etwa 60 bis 120 Euro im Jahr.

Ist die PV-Anlage über die Eigenheimversicherung versichert?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Angaben für den österreichischen Markt, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Private Anlage mit 5 bis 15 kWp, eigene Photovoltaikversicherungetwa 60 bis 120 Euro im Jahr
Anlage mit 15 bis 35 kWpetwa 150 bis 250 Euro im Jahr
Standarddeckung eines österreichischen Anbietersab etwa 5,67 Euro im Monat, rund 68 Euro im Jahr
Selbstbehaltsvariante statt voller Deckungbis zu 25 Prozent weniger Prämie
Bündelrabatt in Kombination mit der Gebäudeversicherung20 Prozent Nachlass

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben österreichischer Anbieter. Der Aufschlag für den bloßen Einschluss in die Eigenheimversicherung wird selten veröffentlicht; der Wert im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Prämie hängt von Leistung, Wert, Bauart und Lage ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Niederösterreich, 10 kWp am Dach

Die Anlage ging im Frühjahr in Betrieb und wurde sofort gemeldet. So sehen die beiden Wege aus.

Anschaffungswert der Anlage samt Montageetwa 15.000 Euro
Erhöhung der Versicherungssumme im Eigenheimum etwa 15.000 Euro
Aufschlag für den Einschluss in die Eigenheimversicherungetwa 20 bis 60 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Alternative: eigene PV-Polizze für 10 kWpetwa 60 bis 120 Euro im Jahr
Mit Selbstbehaltsvariantebis zu 25 Prozent weniger, also etwa 45 bis 90 Euro

Mit Bündelrabatt und Selbstbehalt liegt die eigene Polizze bei rund 40 bis 75 Euro im Jahr. Der Sprung vom Einschluss zur Allgefahrendeckung kostet damit oft weniger als 30 Euro im Jahr.

Warum die Anlage nicht von selbst mitversichert ist

Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude und seine festen Bestandteile gegen die in der Polizze genannten Gefahren. Eine Photovoltaikanlage ist dort nur dann dabei, wenn sie als Gebäudebestandteil gemeldet und eingeschlossen wurde. Österreichische Ratgeber sagen das deutlich: Photovoltaikanlagen sind in der Eigenheimversicherung nicht automatisch versichert.

Der Unterschied liegt oft an der Bauart. Eine Indachanlage ersetzt die Dachhaut und wird eher als Teil des Dachs gesehen. Eine Aufdachanlage liegt auf dem fertigen Dach und gilt häufig als eigene technische Anlage. Eine Anlage auf einem Nebengebäude oder frei aufgestellt im Garten ist in der Regel gar nicht erfasst.

Beim Vergleich fragen Versicherer heute nach der Anlage, dem Aufstellungsort und der Kollektorfläche. Diese Angaben gehören in den Antrag, nicht erst in die Schadenmeldung.

BauartEinordnung in der EigenheimversicherungWas zu tun ist
Indachanlage, ersetzt die Dachhauteher Gebäudebestandteilmelden und Einschluss bestätigen lassen
Aufdachanlage am Wohnhausmeist eigene technische Anlageausdrücklich einschließen oder eigene Polizze
Anlage auf Garage oder Carportnur wenn das Nebengebäude in der Polizze stehtNebengebäude und Anlage getrennt prüfen
Freistehend am Grundstückin der Regel nicht erfassteigene PV-Polizze nötig
Stromspeicher im Hausselten automatisch dabeiWert und Standort gesondert angeben

Meldepflicht: Gefahrerhöhung nach Paragraf 23 VersVG

Nach Paragraf 23 Absatz 1 VersVG darf der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Vertrages ohne Einwilligung des Versicherers keine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder durch einen Dritten gestatten. Erfährt er, dass durch eine solche Änderung die Gefahr erhöht ist, hat er dem Versicherer nach Absatz 2 unverzüglich Anzeige zu machen.

Eine neue Anlage am Dach erhöht sowohl den Wert des Gebäudes als auch das Gefahrenpotenzial. Schreiben Sie dem Versicherer daher kurz nach der Inbetriebnahme: Leistung in kWp, Anschaffungswert, Bauart, Aufstellungsort und Datum. Heben Sie die Antwort auf.

Wer die Anzeige unterlässt, riskiert im Schadenfall Leistungsfreiheit des Versicherers und eine Kündigung des Vertrages. Ob der Versicherer wirklich frei wird, hängt vom Verschulden und davon ab, ob die Gefahrerhöhung für den Schaden ursächlich war. Diese Auseinandersetzung ersparen Sie sich mit einer Mail.

Was gedeckt ist und wo die Lücken bleiben

Die Eigenheimversicherung leistet für die bedingungsgemäßen Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs sowie Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ist die Anlage eingeschlossen, gelten diese Gefahren auch für sie.

Nicht gedeckt sind die Schäden, die bei Photovoltaik am häufigsten auftreten: Diebstahl von Modulen oder Wechselrichter, Tierverbiss am Kabel, Bedienungsfehler, Kurzschluss und technische Defekte sowie der entgangene Ertrag während der Reparatur.

Genau dafür gibt es die eigene Photovoltaikversicherung. Sie ist eine Allgefahrendeckung und schließt Konstruktions- und Materialfehler, Diebstahl, Vandalismus, Überspannung, Tierverbiss und Bedienungsfehler Dritter ein. Der Ertragsausfall ist als Zusatz erhältlich, bei einem österreichischen Anbieter mit höchstens 360 Tagen.

SchadenfallEigenheimversicherung mit EinschlussEigene PV-Polizze
Sturm oder Hagel beschädigt Modulein der Regel gedecktgedeckt
Brand oder Blitzschlaggedecktgedeckt
Überspannung ohne direkten Einschlagoft nur mit Zusatzmeist gedeckt
Diebstahl oder Vandalismusmeist nicht gedecktgedeckt
Tierverbiss am Kabelmeist nicht gedecktgedeckt
Defekt am Wechselrichternicht gedecktmeist gedeckt
Bedienungsfehlernicht gedecktje nach Paket gedeckt
Ertragsausfallnicht gedecktals Zusatz, oft bis 360 Tage

Versicherungssumme und Selbstbehalt

Mit der Anlage steigt der Wiederaufbauwert des Hauses. Bleibt die Versicherungssumme gleich, droht Unterversicherung, und der Versicherer kürzt anteilig, auch bei einem Schaden ohne Bezug zur Anlage. Lassen Sie die Summe also um den Anschaffungswert samt Montage erhöhen.

Beim Selbstbehalt gilt die einfache Regel: Je mehr Sie selbst tragen, desto niedriger die Prämie. Ein österreichischer Anbieter nennt bis zu 25 Prozent Rabatt für die Selbstbehaltsvariante und 20 Prozent Bündelrabatt, wenn die PV-Polizze zur Gebäudeversicherung dazukommt.

Prüfen Sie außerdem die Wertanpassung. Ist der Vertrag an den Index gebunden, wachsen Summe und Prämie jedes Jahr mit den Baukosten mit.

Ehrlich gesagt: wann der Einschluss genügt

Für eine kleine Anlage auf dem eigenen Wohnhaus in bewohnter Lage, deren Strom Sie überwiegend selbst verbrauchen, ist der Einschluss in die Eigenheimversicherung meist genug. Sie sind gegen Brand, Sturm und Hagel abgesichert, und ein Ausfall von einigen Wochen tut finanziell nicht weh.

Eine eigene Polizze zahlt sich eher aus, wenn die Anlage abseits oder frei zugänglich steht, wenn ein Speicher dazugehört, wenn Sie viel einspeisen oder wenn die Anlage finanziert ist und die Rate weiterläuft.

Der Unterschied ist überschaubar: etwa 60 bis 120 Euro im Jahr für eine private Anlage bis 15 kWp. Entscheiden Sie danach, ob Ihnen Diebstahl, Tierverbiss und Wechselrichterdefekt diesen Betrag wert sind.

Schritt für Schritt

  1. Polizze heraussuchen und nach Photovoltaik, Solaranlage oder technischen Anlagen suchen.
  2. Bauart und Aufstellungsort festhalten: am Dach, am Nebengebäude oder freistehend.
  3. Anlage schriftlich melden, mit Leistung in kWp, Kollektorfläche, Anschaffungswert und Datum.
  4. Erhöhung der Versicherungssumme und die Bestätigung des Einschlusses verlangen.
  5. Lücken durchgehen: Diebstahl, Tierverbiss, Bedienungsfehler, Wechselrichter, Ertragsausfall.
  6. Prämie mit und ohne Selbstbehalt vergleichen und über eine eigene Polizze entscheiden.

Checkliste

  • Anlage ist in der Polizze oder im Nachtrag ausdrücklich genannt
  • Leistung, Kollektorfläche und Aufstellungsort sind gemeldet
  • Versicherungssumme wurde um den Wert der Anlage erhöht
  • Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag ist eingeschlossen
  • Selbstbehalt bewusst gewählt und die Prämienwirkung geprüft
  • Stromspeicher gesondert angegeben, wenn vorhanden

Häufige Fehler

  • Glauben, die Anlage sei als Teil des Hauses automatisch in der Eigenheimversicherung
  • Die Anlage nicht melden und damit eine Gefahrerhöhung nach Paragraf 23 VersVG riskieren
  • Die Versicherungssumme unverändert lassen und dadurch bei jedem Schaden am Haus gekürzt werden
  • Einen hohen Selbstbehalt wählen, ohne ihn im Schadenfall stemmen zu können

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Photovoltaikanlage der Eigenheimversicherung melden?

Ja. Nach Paragraf 23 VersVG ist eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen. Eine kurze Mail mit Leistung, Wert, Bauart und Datum genügt, die Bestätigung heben Sie auf.

Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?

Der Versicherer kann im Schadenfall leistungsfrei werden und den Vertrag kündigen. Ob es so weit kommt, hängt vom Verschulden und davon ab, ob die Anlage für den Schaden ursächlich war. Melden Sie fehlende Anlagen lieber nachträglich.

Was kostet eine Photovoltaikversicherung in Österreich?

Für eine private Anlage mit 5 bis 15 kWp etwa 60 bis 120 Euro im Jahr, für 15 bis 35 kWp etwa 150 bis 250 Euro. Mit Selbstbehalt sind bis zu 25 Prozent weniger möglich.

Zahlt die Eigenheimversicherung bei Diebstahl von Modulen?

In der Regel nicht. Diebstahl, Vandalismus und Tierverbiss gehören in eine eigene Photovoltaikversicherung mit Allgefahrendeckung.

Ist der Stromspeicher mitversichert?

Nicht automatisch. Geben Sie ihn mit Wert und Standort gesondert an und lassen Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen.

Deckt die Eigenheimversicherung den Ertragsausfall?

Nein. Der entgangene Ertrag ist kein Sachschaden am Gebäude. In der eigenen PV-Polizze ist er als Zusatz erhältlich, oft für höchstens 360 Tage.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Photovoltaik

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Photovoltaikversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.