Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Einen allgemeinen Anspruch auf internen Tarifwechsel wie in Deutschland gibt es in der privaten Krankenversicherung in Österreich nicht. Erhöht der Versicherer aber die Prämie, muss er Ihnen auf Verlangen die Fortsetzung zu höchstens gleicher Prämie mit angemessen geänderten Leistungen anbieten. Darüber hinaus bieten Versicherer einen Wechsel oft auf Nachfrage an. Das spart häufig 10 bis 25 Prozent.
Werte aus Gesetz und veröffentlichten Marktanalysen für Österreich, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ersparnis durch internen Tarifwechsel | meist 10 bis 25 Prozent |
| Prämienanpassung 2025, 26 bis 35 Jahre | rund 5,9 bis 6,0 Prozent |
| Prämienanpassung 2025, über 45 Jahre | rund 7,6 Prozent |
| Prämienanpassung 2025, reine Wahlarztversicherung | rund 8,0 Prozent |
| Üblicher Dauerrabatt, bei früher Kündigung rückforderbar | 10 bis 20 Prozent |
Die Spannen stammen aus veröffentlichten Auswertungen.
Ihre Ersparnis hängt vom Ausgangstarif ab.
Gesetzliche Regeln sind belegt.
Rechenbeispiel
Angenommene Prämien für einen Wechsel innerhalb desselben Versicherers.
| Heute: Sonderklasse Zweibett mit Privatarzt | 190 Euro im Monat |
| Neu: Sonderklasse Zweibett ohne Privatarzt | 150 Euro im Monat |
| Ersparnis im Jahr | 480 Euro |
| Was wegfällt | Honorar des frei gewählten Privatarztes im Spital |
Rund 21 Prozent weniger Prämie ohne neue Gesundheitsprüfung, dafür ohne freie Arztwahl im Spital. Ob das passt, entscheidet, wie wichtig Ihnen der eigene Operateur ist.
Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz gibt Privatversicherten ein Recht auf Wechsel in gleichartige Tarife unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Das österreichische VersVG kennt keinen solchen Anspruch.
Dafür schützt es den Bestand: Krankenversicherungsverträge dürfen nur auf Lebenszeit geschlossen werden, kurzfristige unter einem Jahr ausgenommen. Der Versicherer darf nur bei Gruppen- und Krankengeldversicherungen ordentlich kündigen. Prämien darf er nur nach den vereinbarten Anpassungsfaktoren erhöhen, nie bloß wegen Ihres Älterwerdens oder einer Verschlechterung Ihrer Gesundheit.
Das österreichische Gegenstück zum Tarifwechsel steht in § 178f Abs. 3 VersVG: Erhöht der Versicherer die Prämie, muss er Ihnen auf Ihr Verlangen anbieten, den Vertrag mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen fortzusetzen. Nutzen Sie dieses Recht nach jeder Erhöhung schriftlich.
Fragen Sie schriftlich nach Tarifoptionen innerhalb Ihrer bestehenden Polizze, nicht nach einem neuen Angebot. Bei gleichem oder geringerem Leistungsumfang verlangen Versicherer meist keine neue Gesundheitsprüfung, laufende Behandlungen bleiben versichert und es gibt keine neuen Wartezeiten.
Für Mehrleistungen, etwa Einbett statt Zweibett, verlangt der Versicherer in der Regel Gesundheitsfragen und kann einen Zuschlag oder Ausschluss vorsehen. Lassen Sie sich die Anrechnung Ihrer bisherigen Vertragsjahre schriftlich bestätigen.
| Änderung | Wirkung |
|---|---|
| Sonderklasse Zweibett ohne Privatarzt statt mit Privatarzt | Prämie sinkt spürbar, Teil der Leistung fällt weg |
| Höherer Selbstbehalt | Prämie sinkt, Sie zahlen mehr selbst |
| Wahlarzt mit geringerer Erstattung | Prämie sinkt, mehr Eigenanteil beim Arzt |
| Einbett statt Zweibett | Mehrleistung, Gesundheitsfragen wahrscheinlich |
Ein neuer Versicherer prüft Ihre Gesundheit neu und kann ablehnen oder einen Zuschlag verlangen. Ab etwa 50 oder mit chronischer Erkrankung ist das ein echtes Risiko.
Kündigen Sie die bestehende Polizze deshalb nie, bevor die neue schriftlich angenommen ist. Beachten Sie auch einen Dauerrabatt, den der Versicherer bei Kündigung in den ersten Jahren zurückfordern kann.
Seit 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht in Österreich nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Ältere Verträge können noch nach Geschlecht kalkuliert sein.
Ob ein Wechsel in einen neueren Tarif für Sie günstiger ist, hängt von Alter, Geschlecht und Leistung ab. Lassen Sie sich beide Prämien schriftlich nennen.
Fragen und Antworten
Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht.
Nach einer Prämienerhöhung muss er Ihnen aber auf Verlangen eine Fortsetzung zu höchstens gleicher
Prämie mit angepassten Leistungen anbieten.
Ordentlich nicht, außer bei Gruppen- und Krankengeldversicherungen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Prämienverzug, bleibt möglich.
Der Versicherer darf nach den vereinbarten Faktoren anpassen,
etwa bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen.
Wegen Ihres eigenen Alters oder Ihrer Gesundheit darf er nicht erhöhen.
Veröffentlichte Auswertungen nennen meist 10 bis 25 Prozent, je nach Ausgangstarif und Alter.
Nein.
Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt Pflicht, die private ergänzt sie.
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