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Wie kündige ich die private Krankenversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Als Verbraucher können Sie nach § 8 VersVG zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen, schriftlich und rechtzeitig beim Versicherer. Einen Nachweis einer neuen Versicherung brauchen Sie nicht, weil die Pflichtversicherung weiterläuft. Die Alterungsrückstellung verlieren Sie aber, deshalb ist ein Tarifwechsel oft besser.

Wie kündige ich die private Krankenversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was ein Neuabschluss nach einer Kündigung kosten kann, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Volle Sonderklasse, Eintritt mit 30ab etwa 80 Euro im Monat mit Selbstbehalt
Volle Sonderklasse, Eintritt mit 50, ohne Selbstbehaltetwa 110 bis 140 Euro im Monat
Neuabschluss ab 50 mit breitem Umfangoft über 200 Euro im Monat
Ersparnis durch Tarifwechsel statt Kündigungoft 10 bis 25 Prozent der Prämie

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielrechnungen. Ein Neuabschluss hängt von Ihrer Gesundheit ab und kann abgelehnt werden.

Rechenbeispiel

Angestellte, 45 Jahre, Sonderklasse seit dem 30. Lebensjahr

Sie zahlt 150 Euro im Monat und überlegt zu kündigen und neu abzuschließen.

Bisherige Prämie150 Euro
Neuer Vertrag mit 45, ähnlicher Umfangoft 150 Euro und mehr, dazu Gesundheitsprüfung
Bestehende Rückstellungbleibt beim bisherigen Versicherer
Tarifwechsel mit Selbstbehalt beim eigenen Versichereretwa 100 bis 120 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Der Tarifwechsel spart mehr als die Kündigung und hält den Schutz ohne neue Prüfung.

Anders als in Deutschland

In Österreich ist die private Krankenversicherung fast immer ein Zusatz. Wenn Sie kündigen, stehen Sie nicht ohne Schutz da, denn die ÖGK oder Ihr anderer Träger zahlt weiter die notwendige Behandlung. Sie verlieren nur Sonderklasse, Wahlarzt oder Zahn.

Die Kündigung ist deshalb rechtlich einfach, wirtschaftlich aber oft endgültig. Einen gleich guten Vertrag bekommen Sie später nur mit neuem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung.

Fristen und Form

Verträge in der Krankenversicherung laufen nach § 178i VersVG grundsätzlich lebenslang. Als Verbraucher können Sie nach § 8 VersVG trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen, mit einem Monat Frist.

Ihr Vertrag kann eine andere Frist von bis zu drei Monaten vorsehen, prüfen Sie die Polizze. Schicken Sie die Kündigung schriftlich und so, dass Sie den Eingang belegen können.

LageWas gilt
In den ersten drei Jahrenkeine ordentliche Kündigung, außer der Vertrag erlaubt sie
Ab dem dritten Jahrzum Ende jedes Versicherungsjahres, ein Monat Frist
Prämienerhöhung nach Anpassungsklauselkein eigenes Kündigungsrecht, aber Anspruch auf Angebot mit gleicher Prämie
Wegzug ins Auslandoft ein Kündigungsrecht nach den Bedingungen
Versicherer will kündigennur bei Prämienrückstand, Verletzung von Pflichten oder Gruppenverträgen

Was Sie beim Kündigen verlieren

Die Alterungsrückstellung, die Sie in jungen Jahren mitbezahlt haben, bleibt zum größten Teil beim Versicherer. Eine Pflicht zur Übertragung gibt es in Österreich nicht.

Dazu kommen neue Wartezeiten und Ausschlüsse für Krankheiten, die Sie inzwischen haben. Ab etwa 50 ist ein Neuabschluss kaum noch günstiger.

Oft besser: Tarif wechseln statt kündigen

Wenn Ihnen die Prämie zu hoch ist, wechseln Sie beim eigenen Versicherer in einen kleineren Tarif. Die Rückstellung wird angerechnet, und bis zum bisherigen Umfang braucht es meist keine neue Gesundheitsprüfung.

Ein höherer Selbstbehalt oder die Beschränkung auf Spitäler im eigenen Bundesland senkt die Prämie ebenfalls deutlich. Bei vorübergehender Geldnot hilft eine Anwartschaft.

Wann Kündigen sinnvoll ist

Wenn Sie den Schutz wirklich nicht mehr wollen, etwa weil Sie ins Ausland ziehen, oder wenn ein Arbeitgeber einen gleichwertigen Gruppenvertrag anbietet. Auch doppelte Verträge sollten Sie bereinigen.

Kündigen Sie einen Gruppenvertrag nicht, bevor der neue Schutz ohne Lücke begonnen hat.

Schritt für Schritt

  1. Polizze auf Versicherungsjahr und Kündigungsfrist prüfen.
  2. Beim eigenen Versicherer nach kleineren Tarifen und Selbstbehalt fragen.
  3. Erst kündigen, wenn ein neuer Vertrag schriftlich zugesagt ist, falls Sie wechseln wollen.
  4. Kündigung schriftlich schicken und den Eingang belegen.
  5. Bestätigung der Kündigung aufbewahren.

Checkliste

  • Drei Jahre Laufzeit vorbei
  • Frist bis zum Ende des Versicherungsjahres eingehalten
  • Tarifwechsel als Alternative geprüft
  • Neuer Vertrag zugesagt, falls gewünscht
  • Laufende Behandlungen vorher abgerechnet

Häufige Fehler

  • Vor einer geplanten Operation kündigen
  • Kündigen und erst danach einen neuen Vertrag suchen
  • Die Kündigung zu spät abschicken, weil der Eingang zählt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich nach der Kündigung noch krankenversichert?

Ja, über die Pflichtversicherung bei der ÖGK oder Ihrem Träger. Sie verlieren nur die Zusatzleistungen.

Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?

Spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres, wenn Ihr Vertrag keine andere Frist vorsieht.

Kann ich in den ersten drei Jahren kündigen?

In der Regel nicht ordentlich. Ausnahmen stehen in den Bedingungen, etwa beim Wegzug ins Ausland.

Darf mir der Versicherer kündigen?

Ordentlich nicht. Nur aus wichtigem Grund, etwa bei Prämienrückstand oder verschwiegenen Vorerkrankungen.

Was passiert mit meiner Alterungsrückstellung?

Sie bleibt zum größten Teil beim Versicherer. Nur bei einem Tarifwechsel im selben Haus wird sie angerechnet.

Wie kündige ich eine Zahnversicherung?

Genauso, nach den Fristen des Vertrags. Laufende Behandlungen sollten vorher abgerechnet sein.

Quellen

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