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Bisex- oder Unisex-Tarif: Lohnt der Wechsel in der privaten Krankenversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Ob der Wechsel vom Bisex- in einen Unisex-Tarif der privaten Krankenversicherung in Österreich lohnt, hängt vor allem vom Geschlecht ab. Frauen zahlten in Bisex-Tarifen meist mehr und können sparen, Männer oder Paare rechnen genau nach. Seit 21. Dezember 2012 gilt § 1c VersVG. Einen Anspruch auf den Wechsel gibt es nicht, nach einer Prämienerhöhung aber ein Recht auf ein Alternativangebot.

Bisex- oder Unisex-Tarif: Lohnt der Wechsel in der privaten Krankenversicherung in Österreich?

Was es kostet

Werte aus Gesetz und veröffentlichten Marktanalysen für Österreich, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Stichtag für Unisex21. Dezember 2012
Ersparnis durch internen Tarifwechsel allgemeinmeist 10 bis 25 Prozent
Prämienanpassung 2025, über 45 Jahrerund 7,6 Prozent
Prämienanpassung 2025, 26 bis 35 Jahrerund 6 Prozent

Ob Unisex für Sie günstiger ist, lässt sich nur mit den Tarifen Ihres Versicherers rechnen.

Die Spannen stammen aus veröffentlichten Auswertungen.

Rechenbeispiel

Ehepaar, beide 50, Sonderklasse seit 2009

Angenommene Monatsprämien für gleiche Leistungen beim selben Versicherer.

Sie, alter Tarif nach Geschlecht175 Euro
Sie, Unisex-Tarif155 Euro
Er, alter Tarif nach Geschlecht140 Euro
Er, Unisex-Tarif155 Euro

Für sie spart der Wechsel 20 Euro im Monat, er bleibt im alten Tarif. Am besten fragen beide gleich nach der nächsten Prämienerhöhung, wenn der Versicherer ohnehin ein Alternativangebot machen muss.

Was Bisex und Unisex in Österreich unterscheidet

In einem Bisex-Tarif fließt das Geschlecht in die Prämie ein. In der privaten Krankenversicherung waren solche Tarife für Frauen deutlich teurer. Seit 21. Dezember 2012 bestimmt § 1c VersVG, dass der Faktor Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen darf.

Verträge aus der Zeit davor können weiter nach Geschlecht kalkuliert sein. Ein Blick in Polizze und Tarifbezeichnung zeigt, welcher Tarif bei Ihnen gilt; im Zweifel fragen Sie schriftlich nach.

Für wen sich der Wechsel lohnt

Frauen in einem alten, nach Geschlecht kalkulierten Tarif können mit einem Unisex-Tarif gleicher Leistung oft sparen. Männer haben im alten Tarif meist die günstigere Prämie und verlieren durch einen Wechsel eher.

Neben dem Geschlecht zählen Alter, Leistungsumfang und Kalkulation. Lassen Sie sich alte und neue Prämie für dieselben Leistungen schriftlich nennen, bevor Sie entscheiden.

LageTendenz
Frau, alter Bisex-Tarif, Unisex mit gleicher Leistung verfügbarWechsel anfragen, oft günstiger
Mann, alter Bisex-Tarifmeist bleiben, nur andere Bisex-Varianten prüfen
Gerade Prämienerhöhung erhaltenAlternativangebot nach § 178f Abs. 3 VersVG verlangen
Unisex mit Mehrleistung gewünschtmöglich, Gesundheitsfragen wahrscheinlich

Kein Anspruch, aber ein Hebel nach jeder Erhöhung

Anders als das deutsche Recht gibt das VersVG keinen allgemeinen Anspruch auf Wechsel in einen anderen Tarif. Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist daher eine Vereinbarung mit Ihrem Versicherer.

Erhöht der Versicherer die Prämie, muss er Ihnen aber auf Verlangen anbieten, den Vertrag mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen fortzusetzen. Das ist der Moment, um auch nach einem Unisex-Tarif zu fragen.

Was Sie beim Wechsel nicht verlieren sollten

Ihr Vertrag läuft auf Lebenszeit, der Versicherer kann ihn nicht ordentlich kündigen. Diesen Schutz behalten Sie nur, wenn Sie intern wechseln und nicht kündigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass Vertragsjahre und angesammelte Rechte angerechnet werden.

Einen gesetzlich gedeckelten Standardtarif als Notausgang im Alter, wie ihn deutsche Bisex-Kunden haben, gibt es in Österreich nicht. Diese Abwägung entfällt hier also.

Schritt für Schritt

  1. In Polizze und Tarifbezeichnung nachsehen, ob Ihr Tarif nach Geschlecht kalkuliert ist.
  2. Schriftlich Prämien für gleiche Leistung im alten und im Unisex-Tarif anfragen.
  3. Nach einer Prämienerhöhung das Alternativangebot nach § 178f Abs. 3 VersVG verlangen.
  4. Bestätigen lassen, dass Vertragsjahre angerechnet werden und keine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.
  5. Erst dann wechseln, nie über eine Kündigung.

Checkliste

  • Art des eigenen Tarifs bekannt
  • Prämien alt und Unisex schriftlich
  • Gleiche Leistungen verglichen
  • Anrechnung der Vertragsjahre bestätigt
  • Keine Kündigung, nur interner Wechsel

Häufige Fehler

  • Als Mann in Unisex wechseln, nur weil der Tarif neuer ist
  • Für den Wechsel kündigen und den lebenslangen Schutz verlieren
  • Mehrleistung mitnehmen und eine Gesundheitsprüfung auslösen
  • Nach einer Prämienerhöhung das Alternativangebot nicht verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Versicherer mich in einen Unisex-Tarif wechseln lassen?

Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht.

Nach einer Prämienerhöhung muss er Ihnen aber auf Verlangen eine Fortsetzung zu höchstens gleicher

Prämie mit angepassten Leistungen anbieten.

Werden alte Tarife abgeschafft?

Nein.

§ 1c VersVG gilt für Verträge ab 21.

Dezember 2012, ältere Tarife können weiterlaufen.

Gibt es in Österreich einen Standardtarif?

Einen gesetzlich gedeckelten Standardtarif wie in Deutschland kennt das VersVG nicht.

Brauche ich eine Gesundheitsprüfung?

Für gleiche oder geringere Leistungen beim selben Versicherer meist nicht.

Für Mehrleistungen ist sie wahrscheinlich.

Lohnt der Wechsel für Männer?

Meist nicht, weil Männer in nach Geschlecht kalkulierten Tarifen in der Regel günstiger eingestuft

sind.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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