Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert: Wer zahlt in Österreich den Rest?

Kurz gesagt

Ja, die Haftpflicht zahlt in Österreich meist nur den Zeitwert: Bei leichter Fahrlässigkeit schulden Sie nach § 1332 ABGB den gemeinen Wert der Sache. Wer zahlt den Rest? Grundsätzlich die geschädigte Person selbst. Ihre eigene Haushaltsversicherung zahlt den Neuwert nur bei dort versicherten Gefahren wie Leitungswasser, Feuer oder Einbruch und meist nur, wenn der Zeitwert über 40 Prozent liegt.

Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert: Wer zahlt in Österreich den Rest?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht 5 Millionen Euro, nur Europa, ohne Erweiterungenab etwa 23 Euro im Jahr
Privathaftpflicht 3 Millionen Euro, weltweit, mit Erweiterungenab etwa 42 Euro im Jahr
Privathaftpflicht 30 Millionen Euro, weltweitab etwa 73 Euro im Jahr
Zeitwertgrenze in HaushaltsbedingungenZeitwert unter 40 Prozent des Neuwerts, dann nur Zeitwert

Richtwerte, Stand Oktober 2026,

aus einem öffentlichen Prämienvergleich und veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen.

Die Haushaltsbedingungen unterscheiden sich je Versicherer.

Der gemeine Wert im Rechenbeispiel ist ein angenommener Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Rotwein auf dem Sofa der Nachbarin

Beim Hausfest kippt ein Glas Rotwein auf das vier Jahre alte Sofa der Nachbarin. Die Reinigung scheitert.

Neupreis eines gleichwertigen Sofas1.800 Euro
Gemeiner Wert nach vier Jahren (angenommen)700 Euro
Zahlung aus Ihrer Haftpflicht700 Euro
Lücke zum Neupreis1.100 Euro
Haushaltsversicherung der Nachbarinzahlt nicht, verschütteter Wein ist keine versicherte Gefahr

Die Nachbarin erhält 700 Euro und trägt 1.100 Euro selbst, außer Sie geben freiwillig etwas dazu.

Was das ABGB beim Schadenersatz verlangt

Wer einen Schaden verursacht, muss alles in den vorigen Stand zurückversetzen oder, wenn das nicht geht, den Schätzungswert zahlen (§ 1323 ABGB). Bei leichter Fahrlässigkeit, dem typischen Missgeschick, ist der gemeine Wert zu ersetzen, also der Wert, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte (§ 1332 ABGB).

Ein sechs Jahre altes Sofa hat einen deutlich geringeren gemeinen Wert als ein neues. Ihre Haftpflicht deckt genau diesen Betrag, weil sie nur übernimmt, was Sie rechtlich schulden. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Ersatz nach § 1324 ABGB weiter reichen, etwa um entgangenen Gewinn.

Wer in Österreich den Rest übernehmen kann

Den Unterschied zum Neupreis trägt zunächst die geschädigte Person. Je nach Fall gibt es aber andere Geldquellen.

WerWannWas zu beachten ist
Haushaltsversicherung der geschädigten PersonLeitungswasser, Feuer, Sturm, EinbruchNeuwert nur, wenn der Zeitwert über 40 Prozent liegt
Verursacher aus eigener Taschefreiwillig, etwa unter Nachbarnerst nach der Abrechnung zahlen
Haftpflicht mit Neuwertleistungnur wenn die Polizze das ausdrücklich vorsiehtBesondere Bedingungen prüfen
Händler oder HerstellerGewährleistung oder Garantie bei Mängelnnicht bei Unfallschäden

Haushaltsversicherung: Neuwert mit zwei Haken

Läuft Wasser aus der Wohnung über Ihnen, ersetzt Ihre Haushaltsversicherung Ihre Möbel grundsätzlich zum Neuwert und holt sich das Geld später beim Verursacher zurück (§ 67 VersVG).

Haken eins: Nach verbreiteten Haushaltsbedingungen gibt es nur den Zeitwert, wenn dieser unter 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises liegt. Haken zwei: Den Teil über dem Zeitwert erhalten Sie oft nur, wenn Sie die Sachen binnen eines Jahres neu anschaffen. Eine Schlichtungsstelle hat diese Frist als Voraussetzung gewertet, nicht als bloße Pflicht.

Haftpflicht steckt meist in der Haushaltsversicherung

In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushaltsversicherung. Für die Zeitwertfrage ändert das nichts: Der Haftpflichtteil zahlt dem Nachbarn den gemeinen Wert, der Sachteil ersetzt Ihre eigenen Sachen nach den Haushaltsregeln.

Eine eigene Neuwertleistung für Schäden, die Sie anderen zufügen, ist keine Standardleistung. Steht sie nicht in Ihrer Polizze, rechnen Sie mit dem Zeitwert.

Wann Sie sich den Aufwand sparen können

Bei kleinen Schäden an alten Sachen geht es oft um wenige Euro Unterschied. Hier lohnt kein Streit um den Zeitwert, eine gütliche Lösung unter Nachbarn ist meist schneller.

Anders bei teuren, neuen Sachen: Dann sollten Sie Kaufbelege vorlegen, denn je jünger die Sache, desto näher liegt der gemeine Wert am Neupreis.

Schritt für Schritt

  1. Schaden Ihrem Versicherer melden, bevor Sie etwas zusagen.
  2. Fotos, Alter und Kaufpreis der beschädigten Sache festhalten.
  3. Reparatur oder Reinigung prüfen, bevor ersetzt wird.
  4. Bei Wasser, Feuer oder Einbruch die Haushaltsversicherung der geschädigten Person einschalten.
  5. Neuanschaffung binnen eines Jahres planen, wenn der Neuwert gezahlt werden soll.

Checkliste

  • Gemeiner Wert mit Kaufbeleg und Alter nachvollziehbar
  • Reparaturangebot vorhanden
  • Haushaltsversicherung bei versicherter Gefahr einbezogen
  • 40 Prozent Grenze und Jahresfrist in der Polizze geprüft
  • Keine Zahlungszusage vor der Abrechnung

Häufige Fehler

  • Den Neupreis zusagen, bevor die Versicherung entschieden hat
  • Die Jahresfrist für die Neuanschaffung verstreichen lassen
  • Annehmen, die Haushaltsversicherung zahle jeden Schaden in der eigenen Wohnung
  • Beschädigte Sachen entsorgen, bevor der Versicherer sie gesehen hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der gemeine Wert?

Der Wert, den die Sache für jedermann zur Zeit der Beschädigung hatte,

also etwa ihr Marktwert in gebrauchtem Zustand.

Ein persönlicher Liebhaberwert zählt bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

Muss ich als Geschädigte den Zeitwert annehmen?

Den Maßstab ja, den Betrag nicht ungeprüft.

Legen Sie Belege und Vergleichspreise vor, wenn Ihnen die Schätzung zu niedrig erscheint.

Zahlt die Haushaltsversicherung immer den Neuwert?

Nein.

Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 Prozent des Neupreises,

gibt es nach verbreiteten Bedingungen nur den Zeitwert.

Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne diese Grenze.

Darf ich die Differenz selbst zahlen?

Ja, freiwillig.

Warten Sie aber die Abrechnung Ihres Versicherers ab und sagen Sie vorher nichts zu.

Gilt das auch bei Schäden in der Mietwohnung?

Für Schäden an Möbeln der Vermieterin rechnet die Haftpflicht ebenfalls nach dem gemeinen Wert.

Ob Schäden an der gemieteten Wohnung selbst gedeckt sind, hängt vom Umfang Ihrer Polizze ab.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel bestehende Haushaltsversicherung, Hund, Schlüssel vom Arbeitgeber, kleines Boot

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.