Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Ja, die Haftpflicht zahlt in Österreich meist nur den Zeitwert: Bei leichter Fahrlässigkeit schulden Sie nach § 1332 ABGB den gemeinen Wert der Sache. Wer zahlt den Rest? Grundsätzlich die geschädigte Person selbst. Ihre eigene Haushaltsversicherung zahlt den Neuwert nur bei dort versicherten Gefahren wie Leitungswasser, Feuer oder Einbruch und meist nur, wenn der Zeitwert über 40 Prozent liegt.
Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht 5 Millionen Euro, nur Europa, ohne Erweiterungen | ab etwa 23 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht 3 Millionen Euro, weltweit, mit Erweiterungen | ab etwa 42 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht 30 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 73 Euro im Jahr |
| Zeitwertgrenze in Haushaltsbedingungen | Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwerts, dann nur Zeitwert |
Richtwerte, Stand Oktober 2026,
aus einem öffentlichen Prämienvergleich und veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen.
Die Haushaltsbedingungen unterscheiden sich je Versicherer.
Der gemeine Wert im Rechenbeispiel ist ein angenommener Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Beim Hausfest kippt ein Glas Rotwein auf das vier Jahre alte Sofa der Nachbarin. Die Reinigung scheitert.
| Neupreis eines gleichwertigen Sofas | 1.800 Euro |
| Gemeiner Wert nach vier Jahren (angenommen) | 700 Euro |
| Zahlung aus Ihrer Haftpflicht | 700 Euro |
| Lücke zum Neupreis | 1.100 Euro |
| Haushaltsversicherung der Nachbarin | zahlt nicht, verschütteter Wein ist keine versicherte Gefahr |
Die Nachbarin erhält 700 Euro und trägt 1.100 Euro selbst, außer Sie geben freiwillig etwas dazu.
Wer einen Schaden verursacht, muss alles in den vorigen Stand zurückversetzen oder, wenn das nicht geht, den Schätzungswert zahlen (§ 1323 ABGB). Bei leichter Fahrlässigkeit, dem typischen Missgeschick, ist der gemeine Wert zu ersetzen, also der Wert, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte (§ 1332 ABGB).
Ein sechs Jahre altes Sofa hat einen deutlich geringeren gemeinen Wert als ein neues. Ihre Haftpflicht deckt genau diesen Betrag, weil sie nur übernimmt, was Sie rechtlich schulden. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Ersatz nach § 1324 ABGB weiter reichen, etwa um entgangenen Gewinn.
Den Unterschied zum Neupreis trägt zunächst die geschädigte Person. Je nach Fall gibt es aber andere Geldquellen.
| Wer | Wann | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Haushaltsversicherung der geschädigten Person | Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruch | Neuwert nur, wenn der Zeitwert über 40 Prozent liegt |
| Verursacher aus eigener Tasche | freiwillig, etwa unter Nachbarn | erst nach der Abrechnung zahlen |
| Haftpflicht mit Neuwertleistung | nur wenn die Polizze das ausdrücklich vorsieht | Besondere Bedingungen prüfen |
| Händler oder Hersteller | Gewährleistung oder Garantie bei Mängeln | nicht bei Unfallschäden |
Läuft Wasser aus der Wohnung über Ihnen, ersetzt Ihre Haushaltsversicherung Ihre Möbel grundsätzlich zum Neuwert und holt sich das Geld später beim Verursacher zurück (§ 67 VersVG).
Haken eins: Nach verbreiteten Haushaltsbedingungen gibt es nur den Zeitwert, wenn dieser unter 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises liegt. Haken zwei: Den Teil über dem Zeitwert erhalten Sie oft nur, wenn Sie die Sachen binnen eines Jahres neu anschaffen. Eine Schlichtungsstelle hat diese Frist als Voraussetzung gewertet, nicht als bloße Pflicht.
In Österreich ist die Privathaftpflicht meist Teil der Haushaltsversicherung. Für die Zeitwertfrage ändert das nichts: Der Haftpflichtteil zahlt dem Nachbarn den gemeinen Wert, der Sachteil ersetzt Ihre eigenen Sachen nach den Haushaltsregeln.
Eine eigene Neuwertleistung für Schäden, die Sie anderen zufügen, ist keine Standardleistung. Steht sie nicht in Ihrer Polizze, rechnen Sie mit dem Zeitwert.
Bei kleinen Schäden an alten Sachen geht es oft um wenige Euro Unterschied. Hier lohnt kein Streit um den Zeitwert, eine gütliche Lösung unter Nachbarn ist meist schneller.
Anders bei teuren, neuen Sachen: Dann sollten Sie Kaufbelege vorlegen, denn je jünger die Sache, desto näher liegt der gemeine Wert am Neupreis.
Fragen und Antworten
Der Wert, den die Sache für jedermann zur Zeit der Beschädigung hatte,
also etwa ihr Marktwert in gebrauchtem Zustand.
Ein persönlicher Liebhaberwert zählt bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Den Maßstab ja, den Betrag nicht ungeprüft.
Legen Sie Belege und Vergleichspreise vor, wenn Ihnen die Schätzung zu niedrig erscheint.
Nein.
Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 Prozent des Neupreises,
gibt es nach verbreiteten Bedingungen nur den Zeitwert.
Manche Polizzen ersetzen Gegenstände des täglichen Gebrauchs ohne diese Grenze.
Ja, freiwillig.
Warten Sie aber die Abrechnung Ihres Versicherers ab und sagen Sie vorher nichts zu.
Für Schäden an Möbeln der Vermieterin rechnet die Haftpflicht ebenfalls nach dem gemeinen Wert.
Ob Schäden an der gemieteten Wohnung selbst gedeckt sind, hängt vom Umfang Ihrer Polizze ab.
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
Was muss ich in Österreich im Haftpflicht-Schadenfall tun?
Melden Sie den Schaden binnen einer Woche Ihrem Versicherer, meist über die Haushaltsversiche …
Was zahlt die private Haftpflicht in Österreich?
Die private Haftpflicht zahlt, wenn Sie einem anderen einen Personen- oder Sachschaden zufüge …
Was ist die Ausfallsversicherung in Österreich?
Die Ausfallsversicherung, oft Opferschutz genannt, zahlt Ihnen zugesprochenen Schadenersatz, …
Sind geliehene Sachen in Österreich über die Haftpflicht versichert?
Meist nicht. Viele österreichische Haftpflichtbedingungen, auch in der Haushaltsversicherung, …
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