Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Was muss ich in Österreich im Haftpflicht-Schadenfall tun?

Kurz gesagt

Melden Sie den Schaden binnen einer Woche Ihrem Versicherer, meist über die Haushaltsversicherung. Sichern Sie Fotos, Namen und Zeugen, aber erkennen Sie keine Schuld an und zahlen Sie nichts ohne Zustimmung: In Österreich kann das den Schutz kosten. Der Versicherer prüft die Haftung, zahlt berechtigte Ansprüche binnen zwei Wochen nach Feststellung und wehrt unberechtigte ab.

Was muss ich in Österreich im Haftpflicht-Schadenfall tun?

Was es kostet

Was ein Schaden Sie kostet, hängt von Selbstbehalt und Vertrag ab. Dazu übliche Prämien in Österreich.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht als eigene Polizzeetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Eigenanteil je Haftpflichtschadenoft 0 Euro, sonst der vereinbarte Selbstbehalt
Abwehr einer unberechtigten Forderung0 Euro für Sie, Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Versicherer

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien. Dass Haftpflichtschäden oft ohne Selbstbehalt laufen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist Ihre Polizze. Die Fristen stehen im Versicherungsvertragsgesetz.

Rechenbeispiel

Geschirrspüler läuft aus, Decke beim Nachbarn in Linz nass

Der Schlauch löst sich, während Sie in der Arbeit sind. Wasser dringt in die Wohnung darunter. Sie melden am selben Abend über die Haushaltsversicherung.

Trocknung und Ausmalen beim Nachbarn2.400 Euro
Parkett, zehn Jahre alt, Abzug auf den Zeitwert1.100 statt 1.900 Euro
Berechtigter Schaden3.500 Euro
Ihr Selbstbehalt laut Polizze0 Euro
Zahlung aus der Haftpflicht3.500 Euro

Sie zahlen nichts, solange Sie rechtzeitig melden und nichts ohne Zustimmung zusagen. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

Die ersten Minuten und Stunden

Zuerst den Schaden begrenzen: Wasser abdrehen, Verletzte versorgen, die Unfallstelle sichern. Das verlangen die Bedingungen, und die Kosten dafür trägt in der Regel der Versicherer mit.

Dann Beweise sichern. Fotos aus mehreren Blickwinkeln, Datum, Uhrzeit, Ort, Name und Anschrift der geschädigten Person und von Zeugen. Beschädigte Teile heben Sie auf, bis der Versicherer sie freigibt.

WasWarum es zählt
Fotos vom Schaden und der Umgebungzeigen den Hergang und Vorschäden
Name und Anschrift der geschädigten Personder Versicherer meldet sich direkt
Zeugen mit Telefonnummerwichtig, wenn über die Schuld gestritten wird
Rechnung oder Alter der beschädigten Sachedaraus ergibt sich der Zeitwert
Polizzennummer der Haushaltsversicherungbeschleunigt die Meldung

Melden: Fristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz

Nach § 153 VersVG melden Sie binnen einer Woche alle Umstände, die zu einer Haftung führen können. Stellt jemand erst später eine Forderung, läuft ab dann wieder eine Woche. Es genügt, die Meldung rechtzeitig abzuschicken.

Wird gegen Sie ein Gerichtsverfahren eingeleitet oder kommt ein Zahlungsbefehl, melden Sie das sofort. Legen Sie gegen einen Zahlungsbefehl rechtzeitig Einspruch ein, wenn der Versicherer nichts anderes sagt.

Warum Sie in Österreich nichts anerkennen sollten

Hier ist das österreichische Recht strenger als das deutsche. Die Bedingungen dürfen vorsehen, dass der Versicherer nicht leisten muss, wenn Sie ohne seine Zustimmung zahlen oder den Anspruch anerkennen. Unwirksam ist das nur, wenn eine Weigerung offenbar unbillig gewesen wäre.

Den Hergang ehrlich schildern dürfen Sie immer. Sätze wie: Das zahle ich, oder: Das war ganz meine Schuld, lassen Sie weg. Nennen Sie stattdessen Ihren Versicherer und die Polizzennummer.

Wie der Versicherer prüft und zahlt

Der Versicherer zahlt nur, wenn Sie nach dem Gesetz haften. Ist das nicht der Fall, wehrt er die Forderung auf eigene Kosten ab, auch vor Gericht. Ersetzt wird der Zeitwert, nicht der Neupreis.

Steht der Anspruch durch Urteil, Anerkenntnis mit seiner Zustimmung oder Vergleich fest, muss er nach § 154 VersVG binnen zwei Wochen zahlen.

Kleine Schäden und Kündigung

Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen. Bei der Haushaltsversicherung betrifft das den ganzen Vertrag, nicht nur die Haftpflicht. Mehrere kleine Meldungen in kurzer Zeit führen deshalb manchmal zur Kündigung.

Einen Personenschaden sollten Sie trotzdem immer melden. Wie teuer Behandlung oder Verdienstausfall werden, weiß am ersten Tag niemand.

Schritt für Schritt

  1. Schaden begrenzen und, wenn nötig, Hilfe holen.
  2. Fotos machen, Namen, Anschriften und Zeugen notieren.
  3. Keine Schuld anerkennen und nichts zahlen, nur den Hergang schildern.
  4. Binnen einer Woche melden, meist bei der Haushaltsversicherung.
  5. Die geschädigte Person an den Versicherer verweisen.
  6. Zahlungsbefehl oder Klage sofort weitergeben und Fristen wahren.

Checkliste

  • Polizzennummer griffbereit
  • Fotos vom Schaden und der Umgebung
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der geschädigten Person
  • Zeugen mit Kontaktdaten
  • Rechnung oder Alter der beschädigten Sache
  • Meldung binnen einer Woche abgeschickt

Häufige Fehler

  • Am Unfallort sagen, dass man alles bezahlt
  • Dem Nachbarn den Schaden bar ersetzen, ohne den Versicherer zu fragen
  • Mit der Meldung warten, bis eine Rechnung kommt
  • Beschädigte Teile wegwerfen, bevor der Versicherer sie gesehen hat
  • Einen Zahlungsbefehl liegen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange habe ich Zeit für die Meldung?

Eine Woche ab dem Ereignis oder ab der ersten Forderung. Bei Klage oder Zahlungsbefehl melden Sie sofort.

Darf ich den Schaden selbst bezahlen?

Nur nach Rücksprache. In Österreich kann eine Zahlung ohne Zustimmung den Schutz kosten, außer eine Weigerung wäre offenbar unbillig gewesen.

Wo melde ich, wenn die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung steckt?

Beim Versicherer der Haushaltsversicherung, mit deren Polizzennummer.

Warum zahlt der Versicherer nur den Zeitwert?

Die geschädigte Person bekommt den Wert, den die Sache noch hatte. Ein altes Handy wird nicht zum Neupreis ersetzt.

Was ist, wenn ich gar nicht schuld bin?

Dann wehrt der Versicherer die Forderung ab und trägt die Kosten dafür, auch vor Gericht.

Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden?

Ja, nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen. Bei einem einzelnen Schaden geschieht das selten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.