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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind geliehene Sachen in Österreich über die Haftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Meist nicht. Viele österreichische Haftpflichtbedingungen, auch in der Haushaltsversicherung, schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen aus. Einige neuere Tarife zahlen dafür bis zu einer eigenen Grenze, oft einige tausend Euro. Eine eigene Privathaftpflicht mit 3 Millionen Euro Summe kostet ab etwa 40 Euro im Jahr.

Sind geliehene Sachen in Österreich über die Haftpflicht versichert?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Vergleichen für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht, 3 Millionen Euro Summeab etwa 40 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht für eine Personetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Einschluss von Leihsachen als Zusatzbausteinetwa 5 bis 20 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Richtwerte, Stand September 2026. Den Aufpreis für Leihsachen nennen die Versicherer kaum öffentlich; er ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Geliehener Beamer fällt vom Tisch

Sie leihen sich für einen Filmabend den Beamer einer Freundin. Er fällt herunter, die Reparatur kostet 450 Euro.

Haftpflicht ohne Leihsachenzahlt nichts
Tarif mit Leihsachen bis 3.000 Euro, Selbstbehalt 100 Eurozahlt 350 Euro
Ihr Anteil100 Euro

Ob Sie 450 oder 100 Euro tragen, hängt allein an einer Klausel in den Bedingungen.

Warum Leihsachen oft ausgeschlossen sind

Die Haftpflicht soll Schäden an fremdem Eigentum decken, mit dem Sie zufällig in Berührung kommen. Sachen, die Sie bewusst in Obhut nehmen, gelten als Ihr Risiko. Deshalb stehen geliehene, gemietete, geleaste und in Verwahrung genommene Sachen in vielen Bedingungen auf der Ausschlussliste.

Das gilt auch für die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung. Ob Ihr Vertrag eine Ausnahme vorsieht, erkennen Sie nur an den Bedingungen oder einer ausdrücklichen Zusatzklausel.

Was gute Tarife zahlen und was nicht

Neuere Tarife nehmen Leihsachen teilweise wieder auf, meist mit einer eigenen Höchstgrenze und oft mit Selbstbehalt. Typisch sind Grenzen von einigen tausend Euro, darüber zahlen Sie selbst.

Ausgeschlossen bleiben fast immer Abnutzung und Verschleiß, Schäden an geliehenen Fahrzeugen mit Motor, an Wertsachen und Bargeld sowie an Sachen, die Sie beruflich nutzen.

Was ist beschädigtTypische Regel
Geliehene Bohrmaschine des Nachbarnnur in Tarifen mit Leihsachen, bis zur Grenze
Geliehenes Autonie über die Privathaftpflicht, sondern Kfz-Versicherung
Gemietete Wohnung, Wasserschaden an Bödenoft über Mietsachschäden an Räumen gedeckt
Geleaster Laptopmeist ausgeschlossen
Fremdes Fahrrad beim Ausleihennur in Tarifen mit Leihsachen

Gemietet, geleast, geliehen

Für gemietete Räume gibt es eine eigene Deckung, die Mietsachschäden. Sie zahlt, wenn Sie in der Mietwohnung oder im Hotelzimmer einen Schaden an Böden, Türen oder Sanitärgegenständen verursachen. Für gemietete bewegliche Sachen wie Skier oder Werkzeug gilt das meist nicht.

Geleaste Sachen, etwa ein Smartphone oder Auto, werden besser direkt über eine eigene Sachversicherung oder die Kasko geschützt.

Wann Sie den Schutz nicht brauchen

Leihen Sie selten etwas aus und nur Dinge von geringem Wert, lohnt sich ein Tarifwechsel allein dafür kaum. Wichtiger sind eine hohe Pauschalsumme und die Deckung von Mietsachschäden.

Schritt für Schritt

  1. Ausschlüsse in den Haftpflichtbedingungen Ihrer Haushaltsversicherung lesen.
  2. Nach einer Klausel für geliehene oder gemietete Sachen suchen.
  3. Höchstgrenze und Selbstbehalt notieren.
  4. Wenn nötig, Zusatzbaustein oder Tarif mit Leihsachen wählen.

Checkliste

  • Leihsachen ausdrücklich eingeschlossen oder bewusst nicht
  • Grenze passt zum Wert, den Sie üblicherweise ausleihen
  • Mietsachschäden an Räumen eingeschlossen
  • Pauschalsumme mindestens 3 Millionen Euro

Häufige Fehler

  • Glauben, jeder Schaden an fremden Sachen sei gedeckt
  • Geliehene Autos oder Mopeds über die Privathaftpflicht abrechnen wollen
  • Gemietete Skiausrüstung mit Mietsachschäden an Räumen verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht das geliehene Handy?

Nur wenn Ihr Tarif Leihsachen einschließt. Ohne Klausel bleibt der Schaden bei Ihnen.

Ist der Schaden in der Mietwohnung gedeckt?

Schäden an den gemieteten Räumen meist ja, über die Mietsachschäden. Abnutzung zählt nicht dazu.

Was ist mit dem Auto eines Freundes?

Schäden beim Fahren trägt die Kfz-Versicherung des Autos. Die Privathaftpflicht zahlt hier nie.

Kann ich Leihsachen nachträglich einschließen?

Oft ja, als Zusatzbaustein. Für bereits eingetretene Schäden gilt der Einschluss aber nicht.

Hilft eine Gefälligkeitsklausel?

Sie betrifft Schäden beim Helfen, etwa beim Umzug. Für Leihsachen braucht es eine eigene Regel.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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