Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Meist nicht. Viele österreichische Haftpflichtbedingungen, auch in der Haushaltsversicherung, schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen aus. Einige neuere Tarife zahlen dafür bis zu einer eigenen Grenze, oft einige tausend Euro. Eine eigene Privathaftpflicht mit 3 Millionen Euro Summe kostet ab etwa 40 Euro im Jahr.
Richtwerte aus öffentlich genannten Vergleichen für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht, 3 Millionen Euro Summe | ab etwa 40 Euro im Jahr |
| Eigene Privathaftpflicht für eine Person | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Einschluss von Leihsachen als Zusatzbaustein | etwa 5 bis 20 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Richtwerte, Stand September 2026. Den Aufpreis für Leihsachen nennen die Versicherer kaum öffentlich; er ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie leihen sich für einen Filmabend den Beamer einer Freundin. Er fällt herunter, die Reparatur kostet 450 Euro.
| Haftpflicht ohne Leihsachen | zahlt nichts |
| Tarif mit Leihsachen bis 3.000 Euro, Selbstbehalt 100 Euro | zahlt 350 Euro |
| Ihr Anteil | 100 Euro |
Ob Sie 450 oder 100 Euro tragen, hängt allein an einer Klausel in den Bedingungen.
Die Haftpflicht soll Schäden an fremdem Eigentum decken, mit dem Sie zufällig in Berührung kommen. Sachen, die Sie bewusst in Obhut nehmen, gelten als Ihr Risiko. Deshalb stehen geliehene, gemietete, geleaste und in Verwahrung genommene Sachen in vielen Bedingungen auf der Ausschlussliste.
Das gilt auch für die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung. Ob Ihr Vertrag eine Ausnahme vorsieht, erkennen Sie nur an den Bedingungen oder einer ausdrücklichen Zusatzklausel.
Neuere Tarife nehmen Leihsachen teilweise wieder auf, meist mit einer eigenen Höchstgrenze und oft mit Selbstbehalt. Typisch sind Grenzen von einigen tausend Euro, darüber zahlen Sie selbst.
Ausgeschlossen bleiben fast immer Abnutzung und Verschleiß, Schäden an geliehenen Fahrzeugen mit Motor, an Wertsachen und Bargeld sowie an Sachen, die Sie beruflich nutzen.
| Was ist beschädigt | Typische Regel |
|---|---|
| Geliehene Bohrmaschine des Nachbarn | nur in Tarifen mit Leihsachen, bis zur Grenze |
| Geliehenes Auto | nie über die Privathaftpflicht, sondern Kfz-Versicherung |
| Gemietete Wohnung, Wasserschaden an Böden | oft über Mietsachschäden an Räumen gedeckt |
| Geleaster Laptop | meist ausgeschlossen |
| Fremdes Fahrrad beim Ausleihen | nur in Tarifen mit Leihsachen |
Für gemietete Räume gibt es eine eigene Deckung, die Mietsachschäden. Sie zahlt, wenn Sie in der Mietwohnung oder im Hotelzimmer einen Schaden an Böden, Türen oder Sanitärgegenständen verursachen. Für gemietete bewegliche Sachen wie Skier oder Werkzeug gilt das meist nicht.
Geleaste Sachen, etwa ein Smartphone oder Auto, werden besser direkt über eine eigene Sachversicherung oder die Kasko geschützt.
Leihen Sie selten etwas aus und nur Dinge von geringem Wert, lohnt sich ein Tarifwechsel allein dafür kaum. Wichtiger sind eine hohe Pauschalsumme und die Deckung von Mietsachschäden.
Fragen und Antworten
Nur wenn Ihr Tarif Leihsachen einschließt. Ohne Klausel bleibt der Schaden bei Ihnen.
Schäden an den gemieteten Räumen meist ja, über die Mietsachschäden. Abnutzung zählt nicht dazu.
Schäden beim Fahren trägt die Kfz-Versicherung des Autos. Die Privathaftpflicht zahlt hier nie.
Oft ja, als Zusatzbaustein. Für bereits eingetretene Schäden gilt der Einschluss aber nicht.
Sie betrifft Schäden beim Helfen, etwa beim Umzug. Für Leihsachen braucht es eine eigene Regel.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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