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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Was ist die Ausfallsversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Die Ausfallsversicherung, oft Opferschutz genannt, zahlt Ihnen zugesprochenen Schadenersatz, wenn der Schädiger nachweislich nicht zahlen kann. Sie brauchen dafür ein rechtskräftiges Urteil. In Österreich gibt es sie als Baustein der Haushalts-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung, oft nur für Verletzungen und mit einem Selbstbehalt von einigen tausend Euro.

Was ist die Ausfallsversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was veröffentlichte Bedingungen und Angebote in Österreich zur Ausfallsversicherung nennen.

BeispielRichtwert
Höchstsumme in einer Haushaltsversicherung1,5 Millionen Euro, davon 50.000 Euro bei Vorsatztaten
Selbstbehalt je Fall im selben Bedingungswerk3.000 Euro
Opferschutz in einer RechtsschutzversicherungSchmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung bis 165.000 Euro
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Aufschlag für den Bausteinoft 0 Euro, sonst wenige Euro im Jahr

Stand September 2026, aus veröffentlichten Bedingungen und Produktseiten. Der Aufschlag für den Baustein ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Welche Grenzen Ihr Vertrag hat, prüfen wir anhand Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Fußgängerin, von einem unversicherten Radfahrer verletzt

Sie bricht sich das Sprunggelenk. Das Gericht spricht ihr Schmerzengeld zu, der Radfahrer ist arbeitslos und hat kein Vermögen.

Schmerzengeld laut Urteil9.000 Euro
Zerstörtes Handy600 Euro, als Sachschaden nicht gedeckt
Exekution beim Schädigererfolglos
Selbstbehalt im Vertrag3.000 Euro

Die Ausfallsversicherung zahlt 6.000 Euro. Handy, Anwalt und Gericht trägt sie selbst oder ihre Rechtsschutzversicherung. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Grenzen.

So funktioniert der Opferschutz

Ihre Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie anderen schaden. Die Ausfallsversicherung schützt Sie in der umgekehrten Lage: Jemand verletzt Sie, das Gericht spricht Ihnen Schmerzengeld zu, und der Schädiger ist arbeitslos, überschuldet oder nicht versichert. Dann springt Ihr eigener Vertrag ein.

Gezahlt wird im Rahmen dessen, was eine Haftpflichtversicherung des Schädigers gezahlt hätte. Der Vertrag stellt Sie also so, als wäre der andere ordentlich versichert gewesen.

FallZahlt die Ausfallsversicherung?
Radfahrer ohne Versicherung fährt Sie an, Schmerzengeld per Urteilja, wenn er nachweislich nicht zahlen kann
Absichtlicher Schlag, Täter zahlungsunfähigin vielen Bedingungen ja, oft mit eigener, niedrigerer Grenze
Fremder Hund beißt Sie, Halter ohne Geldhäufig ja, Bedingungen prüfen
Nachbar beschädigt Ihr Auto oder Ihr Handyoft nein, weil nur Personenschäden gedeckt sind
Schaden unter dem Selbstbehaltnein
Ihre Anwalts- und Gerichtskostennein, das ist Sache der Rechtsschutzversicherung

Die Hürden vor der Zahlung

Ohne rechtskräftiges Urteil gegen den Schädiger geht nichts. Danach müssen Sie belegen, dass die Forderung uneinbringlich ist, etwa durch eine erfolglose Exekution. Das dauert oft viele Monate.

Ein veröffentlichtes Bedingungswerk einer Haushaltsversicherung nennt 1,5 Millionen Euro Höchstsumme, davon 50.000 Euro bei Vorsatztaten, und 3.000 Euro Selbstbehalt je Fall. Sach- und Vermögensschäden sind dort ausgeschlossen. Kleine Fälle fallen damit fast immer heraus.

Welcher Vertrag passt

In der Haushaltsversicherung ist der Baustein bequem, weil Sie ihn mit dem Vertrag haben, den Sie ohnehin brauchen. In der Rechtsschutzversicherung ist er oft an den Verkehrs- oder Privatbereich gebunden, dafür zahlt der Rechtsschutz dort auch den Anwalt für die Klage.

Für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten gibt es zusätzlich staatliche Hilfe nach dem Verbrechensopfergesetz. Sie ersetzt die private Deckung nicht, kann aber Behandlungskosten und Verdienstausfall abfedern.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Wer eine gute Unfallversicherung hat, bekommt bei bleibenden Verletzungen ohnehin Geld, egal wer schuld ist. Die Ausfallsversicherung ist dann eine Ergänzung für Schmerzengeld, keine Pflicht.

Bei Unfällen mit nicht versicherten oder unbekannten Fahrzeugen gibt es in Österreich einen eigenen Entschädigungsweg über die Versicherungswirtschaft. Dafür brauchen Sie die private Ausfallsversicherung meist nicht.

Schritt für Schritt

  1. Den Vorfall sofort festhalten: Polizei, Zeugen, Fotos, Befunde.
  2. Den Schädiger schriftlich zur Zahlung auffordern.
  3. Zahlt er nicht, Schadenersatz einklagen, am besten mit Rechtsschutz.
  4. Nach dem Urteil Exekution führen und das Ergebnis aufbewahren.
  5. Mit Urteil und Nachweis der Uneinbringlichkeit den Fall der Versicherung melden.

Checkliste

  • Ausfallsversicherung ausdrücklich in der Polizze genannt
  • Selbstbehalt und Höchstsumme bekannt
  • Vorsatztaten und Tierhalter eingeschlossen
  • Rechtsschutz für die Klage vorhanden
  • Unfallversicherung für bleibende Verletzungen geprüft

Häufige Fehler

  • Glauben, die Ausfallsversicherung ersetze auch kaputte Sachen
  • Ohne Urteil direkt bei der eigenen Versicherung melden
  • Die Kosten der Klage nicht einplanen
  • Den Baustein bei einem Wechsel der Haushaltsversicherung verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Ausfallsversicherung in jeder Haushaltsversicherung enthalten?

Nein. Manche Tarife haben sie, andere nicht. Suchen Sie in der Polizze nach Ausfallsversicherung oder Opferschutz.

Brauche ich immer ein Urteil?

Ja, in aller Regel ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schädiger und den Nachweis, dass er nicht zahlen kann.

Zahlt sie auch bei Sachschäden?

Oft nicht. Viele Bedingungen decken nur Personenschäden wie Schmerzengeld. Prüfen Sie den Wortlaut Ihres Vertrags.

Gilt sie bei Vorsatz?

In vielen Bedingungen ja, dafür mit einer eigenen, niedrigeren Grenze. Das ist der Sinn des Namens Opferschutz.

Wer zahlt meinen Anwalt?

Nicht die Ausfallsversicherung. Dafür brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung oder Sie tragen die Kosten selbst.

Und bei einem Autounfall mit einem unversicherten Fahrer?

Dafür gibt es in Österreich einen eigenen Entschädigungsweg der Versicherungswirtschaft. Wir sagen Ihnen im Einzelfall, wo Sie sich melden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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