Alles zur Versicherung: Bestattungsvorsorge
Brauche ich eine Bestattungsvorsorge?
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Kurz gesagt
Bei der Sozialhilfe in Österreich darf das Land an Ihre Sterbeversicherung, wenn sie verwertbar ist und Ihr Vermögen über dem Schonvermögen liegt, 2026 rund 7.400 Euro. Für die Kosten im Pflegeheim darf dagegen niemand auf Ihr Vermögen zugreifen: Der Pflegeregress ist seit 2018 per Verfassungsbestimmung verboten. Dort bleibt die Sterbeversicherung unangetastet.
Gesetzliche Werte für Österreich 2026 und Richtwerte für Begräbnis und Prämien.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ausgleichszulagenrichtsatz Alleinstehende 2026 | 1.308,39 Euro brutto im Monat |
| Schonvermögen Sozialhilfe, 600 Prozent netto | rund 7.400 Euro |
| Ausgleichszulagenrichtsatz Ehepaare 2026 | 2.064,12 Euro brutto im Monat |
| Begräbnis, Durchschnitt | etwa 4.000 bis 6.000 Euro, mit Grab und Stein mehr |
| Sterbeversicherung, Eintritt mit 60, 5.000 bis 10.000 Euro | etwa 27 bis 53 Euro im Monat |
Der Vermögensfreibetrag 2026 beträgt 7.379,34 Euro je volljähriger anspruchsberechtigter Person;
die Länder setzen ihn in ihren Sozialhilfegesetzen um.
Begräbniskosten und Prämien sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
angelehnt an öffentlich genannte Beispiele.
Rechenbeispiel
Er hat ein Sparbuch mit 12.000 Euro und eine Sterbeversicherung über 7.000 Euro. Pension und Pflegegeld decken die Heimkosten nicht ganz.
| Heimkosten, die Pension und Pflegegeld übersteigen | zahlt die Sozialhilfe |
| Zugriff auf das Sparbuch | nein, Pflegeregress verboten |
| Zugriff auf die Sterbeversicherung | nein |
| Was er abgibt | den Großteil von Pension und Pflegegeld |
Sparbuch und Sterbeversicherung bleiben ihm und später seinen Erben. Bräuchte er dagegen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt zu Hause, müsste er das Vermögen über rund 7.400 Euro zuerst verbrauchen.
In Österreich kommt es darauf an, wofür Sie Hilfe brauchen. Beantragen Sie Sozialhilfe für den Lebensunterhalt, prüft das Land Ihr Vermögen. Wohnen Sie in einem Pflegeheim und reichen Pension und Pflegegeld nicht, zahlt die Sozialhilfe den Rest, ohne an Ihr Vermögen zu gehen.
Das ist ein deutlicher Unterschied zu Deutschland, wo das Sozialamt auch bei Heimkosten das Vermögen prüft. Für die Sterbeversicherung bedeutet das: Im Pflegeheim ist sie in Österreich sicher.
| Lage | Darf das Land an die Sterbeversicherung? |
|---|---|
| Pflegeheim, Pension reicht nicht | nein, Pflegeregress verboten |
| Sozialhilfe, Vermögen unter rund 7.400 Euro | nein, Schonvermögen |
| Sozialhilfe, Vermögen darüber, Polizze mit Rückkaufswert | ja, möglich, je nach Landesrecht |
§ 330a ASVG ist eine Verfassungsbestimmung und gilt seit 1. Jänner 2018. Sie verbietet, im Rahmen der Sozialhilfe auf das Vermögen von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen zuzugreifen, um die Pflegekosten zu decken. Geschützt sind auch Angehörige, Erben und Geschenknehmer.
Ihre Sterbeversicherung, Ihr Sparbuch und Ihre Wohnung bleiben damit im Pflegeheim unangetastet. Herangezogen werden aber weiter Ihre Pension und das Pflegegeld.
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes schreibt vor, dass verwertbares Vermögen angerechnet wird. Ausgenommen ist ein Schonvermögen bis 600 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende. Bei einem Richtsatz von 1.308,39 Euro brutto im Jahr 2026 sind das nach Abzug der Krankenversicherung rund 7.400 Euro.
Eine Sterbeversicherung mit Rückkaufswert kann als verwertbares Vermögen gelten. Ob ein Land Begräbnisvorsorge zusätzlich schützt, regelt das jeweilige Landesgesetz. Eine bundesweite Regel wie die deutsche Rechtsprechung zur Bestattungsvorsorge gibt es nicht. Fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat nach.
Steht eine Person namentlich als Bezugsberechtigte in der Polizze, bekommt sie die Leistung direkt und muss nicht auf das Verlassenschaftsverfahren warten. Ohne Bezugsrecht fällt die Sterbeversicherung in den Nachlass.
Für die Sozialhilfe zu Lebzeiten ändert das Bezugsrecht nichts, solange Sie es widerrufen und den Vertrag kündigen können. Es sorgt aber dafür, dass das Geld nach dem Tod wirklich für das Begräbnis da ist.
Liegt Ihr gesamtes Vermögen mit dem Rückkaufswert unter rund 7.400 Euro, ist die Sterbeversicherung bei der Sozialhilfe kein Thema. Und wer in ein Pflegeheim zieht, muss sie wegen der Heimkosten nicht kündigen.
Kündigen Sie eine Sterbeversicherung deshalb nie vorsorglich aus Angst vor dem Amt. Ein späterer Neuabschluss ist teurer und bringt wieder eine Aufbauphase.
Fragen und Antworten
Nein.
Seit 2018 darf für die Pflegeheimkosten nicht auf Ihr Vermögen zugegriffen werden.
Die Sterbeversicherung bleibt bestehen.
600 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende,
2026 genau 7.379,34 Euro je volljähriger Person.
Die Länder setzen das um.
Nein.
Das Verbot des Pflegeregresses schützt auch Angehörige, Erben und Beschenkte.
Wenn sie einen Rückkaufswert hat und Sie sie kündigen können, kann sie zählen.
Ob Begräbnisvorsorge geschützt ist, regelt Ihr Bundesland.
Ein allgemeines gibt es nicht.
Wer mittellos stirbt, bekommt meist ein einfaches Begräbnis über die Gemeinde oder die Sozialhilfe.
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