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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zusatzkrankenversicherung

Gibt es Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen in Österreich?

Kurz gesagt

Ja, es gibt Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen in Österreich, aber nur in schmalen Formen: die Sonderklasse nach Unfall ab etwa 8 bis 15 Euro im Monat für junge Erwachsene, manche Zahnersatztarife mit Jahresgrenze und Gruppenverträge über den Dienstgeber. Die volle Sonderklasse bei Krankheit gibt es praktisch nur mit Gesundheitsprüfung.

Gibt es Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien in Österreich, zum Vergleich die volle Sonderklasse mit Gesundheitsprüfung.

BeispielRichtwert
Sonderklasse nur nach Unfall, junge Erwachsene, ohne Gesundheitsfragenetwa 8 bis 15 Euro im Monat
Zum Vergleich: volle Sonderklasse, 35 Jahre, Wien, mit Selbstbehaltetwa 99 Euro im Monat
Zum Vergleich: volle Sonderklasse, 35 Jahre, Wien, ohne Selbstbehaltetwa 155 Euro im Monat

Richtwerte aus öffentlich genannten Prämien, Stand Mai 2026.

Die Prämie hängt von Eintrittsalter, Bundesland und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

26 Jahre, Asthma, wünscht sich später die Sonderklasse

Mit Gesundheitsprüfung droht für die volle Sonderklasse ein Zuschlag oder Ausschluss. Der Unfalltarif fragt nicht.

Sonderklasse nach Unfall, ohne Gesundheitsfragenetwa 8 bis 15 Euro im Monat
Skiunfall mit OperationSonderklasse bezahlt
Spitalsaufenthalt wegen Asthmanicht bezahlt, keine Unfallursache
Umstieg mit 38 Jahren über das Optionsrechtvolle Sonderklasse ohne neue Gesundheitsprüfung, Prämie dann nach neuem Alter

Der Unfalltarif ist hier eine Brücke: wenig Schutz heute, aber der Zugang zur vollen Sonderklasse bleibt offen.

Welche Tarife ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden

Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind in Österreich die Ausnahme. Üblich sind sie bei der Sonderklasse nur nach Unfall, bei einzelnen Zahnersatztarifen und in Gruppenverträgen, die der Dienstgeber oder ein Verband abschließt.

Für die volle Sonderklasse, die Wahlarztversicherung und die meisten Zahntarife mit Kronen und Implantaten fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Vorerkrankungen führen dort zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung.

TarifOhne Gesundheitsfragen?Grenze
Sonderklasse nach Unfalljazahlt nur nach Unfällen, nicht bei Krankheit
Zahnersatz, einzelne TarifejaJahreshöchstbetrag, vorhandene Lücken ausgeschlossen
Gruppenvertrag über den Dienstgeberoft vereinfacht oder ohnegilt nur, solange Sie dort beschäftigt sind
Volle SonderklasseneinZuschlag oder Ausschluss bei Vorerkrankungen
Wahlarzt ambulantmeist neinGesundheitsfragen wie bei der Sonderklasse

Die Sonderklasse nach Unfall als Einstieg

Der Unfalltarif zahlt Sonderklasse und freie Arztwahl im Spital nur, wenn ein Unfall die Ursache ist. Bei einer Blinddarmoperation oder einem Bandscheibenvorfall zahlt er nichts.

Sein Wert liegt im Optionsrecht: Viele Anbieter erlauben den Umstieg in die volle Sonderklasse ohne neue Gesundheitsprüfung, je nach Tarif bis etwa 40 oder 45 Jahre. Wer jung abschließt, sichert sich so den späteren Zugang, auch wenn bis dahin eine Erkrankung dazukommt.

Zahnersatz ohne Gesundheitsfragen

Einzelne Zahnersatzversicherungen in Österreich verzichten auf Gesundheitsfragen. Ein Beispieltarif erstattet bis 90 Prozent der Kosten für Kronen, Brücken und Implantate, höchstens 3.000 Euro im Versicherungsjahr, in den ersten Jahren gestaffelt.

Ausgeschlossen bleiben Lücken, die schon bei Beginn bestanden, und Behandlungen, die schon angeraten waren. Nach einem Unfall steht der volle Jahresbetrag meist sofort zur Verfügung.

Anzeigepflicht: der Unterschied zu Deutschland

Nach § 16 Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für den Versicherer erheblich sind, auch wenn er nicht danach fragt. Bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen ist das Risiko eines Rücktritts trotzdem gering: Ohne ausdrückliche Frage darf der Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurücktreten.

Verschweigen Sie also keine laufende Behandlung, nach der der Antrag fragt. Und nennen Sie im Zweifel lieber einen Umstand zu viel.

Wann sich ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung nicht lohnt

Wer gesund ist, bekommt mit Gesundheitsprüfung die volle Sonderklasse ohne Zuschlag. Ein reiner Unfalltarif ist dann nur sinnvoll, wenn Sie sich die volle Prämie jetzt nicht leisten wollen und das Optionsrecht nutzen.

Haben Sie schwere Vorerkrankungen, zahlt auch ein Tarif ohne Gesundheitsfragen für genau diese Erkrankung oft nichts, wenn die Behandlung schon angeraten ist. Rechnen Sie dann nüchtern, ob die Prämie den Nutzen trägt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Ihr Dienstgeber einen Gruppenvertrag anbietet.
  2. Bei Vorerkrankungen zuerst eine Anfrage mit Gesundheitsprüfung stellen lassen, um Zuschlag oder Ausschluss zu sehen.
  3. Bei Ablehnung den Unfalltarif mit Optionsrecht prüfen.
  4. Bei Zahnersatz Jahreshöchstbetrag und Staffel lesen.
  5. Alle Fragen im Antrag vollständig beantworten.

Checkliste

  • Optionsrecht bis zu welchem Alter
  • Unfall oder auch Krankheit versichert
  • Jahreshöchstbetrag und Staffel beim Zahnersatz
  • Keine Behandlung angeraten
  • Gruppenvertrag des Dienstgebers geprüft

Häufige Fehler

  • Den Unfalltarif für eine volle Sonderklasse halten
  • Das Optionsrecht verstreichen lassen
  • Annehmen, ohne Fragen müsse man gar nichts angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es die volle Sonderklasse ohne Gesundheitsfragen?

Einzeln kaum.

Möglich ist sie über manche Gruppenverträge oder später über das Optionsrecht eines Unfalltarifs.

Wird mein Baby ohne Gesundheitsfragen versichert?

Meist ja,

wenn ein Elternteil versichert ist und Sie das Kind innerhalb der Frist nach der Geburt anmelden.

Was ist ein Optionstarif?

Ein günstiger Einstiegstarif, meist nur für Unfälle, mit dem Recht,

später ohne neue Gesundheitsprüfung in den vollen Schutz zu wechseln.

Zahlt ein Zahntarif ohne Fragen eine angeratene Krone?

Nein.

Was bei Beginn schon angeraten oder begonnen war, ist ausgeschlossen.

Muss ich ohne Fragen trotzdem etwas angeben?

Das Gesetz verlangt, erhebliche bekannte Umstände anzuzeigen.

Ohne ausdrückliche Frage droht ein Rücktritt aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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