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Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Wahlarzt zurück?
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Kurz gesagt
Ja, es gibt Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen in Österreich, aber nur in schmalen Formen: die Sonderklasse nach Unfall ab etwa 8 bis 15 Euro im Monat für junge Erwachsene, manche Zahnersatztarife mit Jahresgrenze und Gruppenverträge über den Dienstgeber. Die volle Sonderklasse bei Krankheit gibt es praktisch nur mit Gesundheitsprüfung.
Öffentlich genannte Prämien in Österreich, zum Vergleich die volle Sonderklasse mit Gesundheitsprüfung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sonderklasse nur nach Unfall, junge Erwachsene, ohne Gesundheitsfragen | etwa 8 bis 15 Euro im Monat |
| Zum Vergleich: volle Sonderklasse, 35 Jahre, Wien, mit Selbstbehalt | etwa 99 Euro im Monat |
| Zum Vergleich: volle Sonderklasse, 35 Jahre, Wien, ohne Selbstbehalt | etwa 155 Euro im Monat |
Richtwerte aus öffentlich genannten Prämien, Stand Mai 2026.
Die Prämie hängt von Eintrittsalter, Bundesland und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Mit Gesundheitsprüfung droht für die volle Sonderklasse ein Zuschlag oder Ausschluss. Der Unfalltarif fragt nicht.
| Sonderklasse nach Unfall, ohne Gesundheitsfragen | etwa 8 bis 15 Euro im Monat |
| Skiunfall mit Operation | Sonderklasse bezahlt |
| Spitalsaufenthalt wegen Asthma | nicht bezahlt, keine Unfallursache |
| Umstieg mit 38 Jahren über das Optionsrecht | volle Sonderklasse ohne neue Gesundheitsprüfung, Prämie dann nach neuem Alter |
Der Unfalltarif ist hier eine Brücke: wenig Schutz heute, aber der Zugang zur vollen Sonderklasse bleibt offen.
Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind in Österreich die Ausnahme. Üblich sind sie bei der Sonderklasse nur nach Unfall, bei einzelnen Zahnersatztarifen und in Gruppenverträgen, die der Dienstgeber oder ein Verband abschließt.
Für die volle Sonderklasse, die Wahlarztversicherung und die meisten Zahntarife mit Kronen und Implantaten fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Vorerkrankungen führen dort zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung.
| Tarif | Ohne Gesundheitsfragen? | Grenze |
|---|---|---|
| Sonderklasse nach Unfall | ja | zahlt nur nach Unfällen, nicht bei Krankheit |
| Zahnersatz, einzelne Tarife | ja | Jahreshöchstbetrag, vorhandene Lücken ausgeschlossen |
| Gruppenvertrag über den Dienstgeber | oft vereinfacht oder ohne | gilt nur, solange Sie dort beschäftigt sind |
| Volle Sonderklasse | nein | Zuschlag oder Ausschluss bei Vorerkrankungen |
| Wahlarzt ambulant | meist nein | Gesundheitsfragen wie bei der Sonderklasse |
Der Unfalltarif zahlt Sonderklasse und freie Arztwahl im Spital nur, wenn ein Unfall die Ursache ist. Bei einer Blinddarmoperation oder einem Bandscheibenvorfall zahlt er nichts.
Sein Wert liegt im Optionsrecht: Viele Anbieter erlauben den Umstieg in die volle Sonderklasse ohne neue Gesundheitsprüfung, je nach Tarif bis etwa 40 oder 45 Jahre. Wer jung abschließt, sichert sich so den späteren Zugang, auch wenn bis dahin eine Erkrankung dazukommt.
Einzelne Zahnersatzversicherungen in Österreich verzichten auf Gesundheitsfragen. Ein Beispieltarif erstattet bis 90 Prozent der Kosten für Kronen, Brücken und Implantate, höchstens 3.000 Euro im Versicherungsjahr, in den ersten Jahren gestaffelt.
Ausgeschlossen bleiben Lücken, die schon bei Beginn bestanden, und Behandlungen, die schon angeraten waren. Nach einem Unfall steht der volle Jahresbetrag meist sofort zur Verfügung.
Nach § 16 Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für den Versicherer erheblich sind, auch wenn er nicht danach fragt. Bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen ist das Risiko eines Rücktritts trotzdem gering: Ohne ausdrückliche Frage darf der Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurücktreten.
Verschweigen Sie also keine laufende Behandlung, nach der der Antrag fragt. Und nennen Sie im Zweifel lieber einen Umstand zu viel.
Wer gesund ist, bekommt mit Gesundheitsprüfung die volle Sonderklasse ohne Zuschlag. Ein reiner Unfalltarif ist dann nur sinnvoll, wenn Sie sich die volle Prämie jetzt nicht leisten wollen und das Optionsrecht nutzen.
Haben Sie schwere Vorerkrankungen, zahlt auch ein Tarif ohne Gesundheitsfragen für genau diese Erkrankung oft nichts, wenn die Behandlung schon angeraten ist. Rechnen Sie dann nüchtern, ob die Prämie den Nutzen trägt.
Fragen und Antworten
Einzeln kaum.
Möglich ist sie über manche Gruppenverträge oder später über das Optionsrecht eines Unfalltarifs.
Meist ja,
wenn ein Elternteil versichert ist und Sie das Kind innerhalb der Frist nach der Geburt anmelden.
Ein günstiger Einstiegstarif, meist nur für Unfälle, mit dem Recht,
später ohne neue Gesundheitsprüfung in den vollen Schutz zu wechseln.
Nein.
Was bei Beginn schon angeraten oder begonnen war, ist ausgeschlossen.
Das Gesetz verlangt, erhebliche bekannte Umstände anzuzeigen.
Ohne ausdrückliche Frage droht ein Rücktritt aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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