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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zusatzkrankenversicherung

Gibt es Wartezeiten bei Zusatzversicherungen in Österreich?

Kurz gesagt

Ja, es gibt Wartezeiten bei Zusatzversicherungen in Österreich, aber das Gesetz deckelt sie: höchstens drei Monate allgemein, acht Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung und Psychotherapie, neun Monate für die Entbindung. Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf, nach einem Unfall zahlen die meisten sofort.

Gibt es Wartezeiten bei Zusatzversicherungen in Österreich?

Was es kostet

Was Wartezeit und Anfangsgrenzen in Euro bedeuten, aus veröffentlichten Bedingungen und Ratgebern in Österreich.

BeispielRichtwert
Zahnersatz ohne Wartezeit, Höchstbetrag im ersten Jahretwa 640 bis 1.250 Euro
Zahnersatz, voller Höchstbetrag ab dem fünften Jahretwa 3.750 bis 3.850 Euro im Jahr
Volle Sonderklasse mit Entbindung, 30 Jahreetwa 183 bis 205 Euro im Monat
Sonderklasse nur nach Unfall, 30 Jahre, ohne Wartezeit für Unfälleab etwa 8 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Fristen und Grenzen unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Kinderwunsch, Abschluss der Sonderklasse im Jänner

Die Polizze beginnt am 1. Februar. Für die Entbindung gilt die volle Wartezeit von neun Monaten.

Versicherungsbeginn1. Februar
Ende der Wartezeit für die Entbindung31. Oktober
Schwangerschaft beginnt im Märznicht versichert, weil sie in die Wartezeit fällt
Schwangerschaft beginnt im Novemberversichert

Wer die Sonderklasse für die Geburt will, sollte rund ein Jahr vorher abschließen. Ein Unfall im März wäre dagegen in den meisten Tarifen sofort gedeckt.

Was das Gesetz erlaubt

Die Wartezeit ist die Frist ab Versicherungsbeginn, in der der Tarif noch nicht zahlt. Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt sie nicht vor, es begrenzt sie nur. Ob und wie lange gewartet wird, steht in Ihren Bedingungen.

Für die Sonderklasse, die Wahlarztversicherung und das Spitalgeld gelten dieselben Obergrenzen.

LeistungGesetzliche HöchstgrenzeÜbliche Praxis
Allgemein, etwa Sonderklasse und Wahlarztdrei Monateoft drei Monate, manche Tarife ohne
Zahnbehandlung und Zahnersatzacht Monatehäufig ersetzt durch eine Staffel mit Höchstbeträgen
Kieferregulierungacht Monatebei Kindertarifen oft acht Monate
Psychotherapieacht Monateje nach Tarif
Entbindungneun Monatefast immer neun Monate

Die Geburt ist der häufigste Fall

Wer die Sonderklasse wegen einer geplanten Geburt abschließt, muss früh dran sein. Mit neun Monaten Wartezeit ist eine Schwangerschaft, die bei Abschluss schon besteht, nicht versichert.

Wer mit Kinderwunsch abschließt, sollte also mindestens neun Monate vorher unterschreiben. Das Neugeborene kann danach meist ohne Gesundheitsfragen mitversichert werden, wenn Sie es rechtzeitig anmelden.

Ohne Wartezeit heißt nicht ohne Grenze

Viele Zahntarife verzichten auf die Wartezeit und begrenzen dafür die Leistung in den ersten Jahren. Im ersten Jahr zahlen sie zum Beispiel höchstens etwa 640 bis 1.250 Euro, den vollen Betrag erst ab dem fünften Jahr.

Dazu kommt eine Regel, die kein Tarif aufhebt: Was Ihnen bei Abschluss schon bekannt war, ist in der Regel nicht versichert. Wer mit angeratener Krone abschließt, bekommt diese Krone nicht bezahlt.

Wann Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen

Wenn Sie gesund sind und keine Behandlung absehbar ist, spielt die Wartezeit kaum eine Rolle. Wichtiger sind dann Prämie, Selbstbehalt und Jahresgrenzen.

Die Frist zählt ab dem Versicherungsbeginn in der Polizze, nicht ab dem Antrag. Unterschreiben Sie also nicht erst, wenn Sie den Schutz brauchen.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach Wartezeit, Staffel und Höchstbeträgen suchen.
  2. Prüfen, ob Unfälle von der Wartezeit ausgenommen sind.
  3. Bei Kinderwunsch die neun Monate für die Entbindung einplanen.
  4. Ehrlich klären, ob schon eine Behandlung angeraten ist.
  5. Abschluss nicht aufschieben, wenn Sie den Schutz ohnehin wollen.

Checkliste

  • Allgemeine Wartezeit höchstens drei Monate oder keine
  • Wartezeit für Zahn und Psychotherapie bekannt
  • Neun Monate Entbindung eingeplant, wenn gewünscht
  • Unfälle ohne Wartezeit versichert
  • Keine angeratene Behandlung bei Abschluss

Häufige Fehler

  • Die Sonderklasse erst bei bestehender Schwangerschaft abschließen
  • Glauben, ohne Wartezeit werde auch eine geplante Behandlung bezahlt
  • Die Zahnstaffel übersehen und im ersten Jahr den vollen Betrag erwarten
  • Beim Tarifwechsel vergessen, dass für höhere Leistungen eine neue Wartezeit laufen kann

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange darf eine Wartezeit in Österreich höchstens sein?

Drei Monate allgemein, acht Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung und Psychotherapie, neun Monate für die Entbindung.

Gilt die Wartezeit nach einem Unfall?

In den meisten Tarifen nicht. Unfallfolgen sind ab Beginn versichert, oft auch ohne Zahnstaffel. Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen.

Gibt es Zusatzversicherungen ohne Wartezeit?

Ja, vor allem bei Zahn- und Wahlarzttarifen. Bekannte Beschwerden bleiben aber auch dort ausgeschlossen.

Ist mein Baby automatisch versichert?

Das Neugeborene kann meist ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit mitversichert werden, wenn ein Elternteil versichert ist und Sie es innerhalb der Frist anmelden.

Muss ich beim Wechsel erneut warten?

Für Leistungen, die Sie schon hatten, meist nicht. Für neue oder höhere Leistungen kann eine neue Wartezeit gelten.

Ab wann zählt die Wartezeit?

Ab dem Versicherungsbeginn in der Polizze, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Antrag unterschreiben.

Quellen

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