Alles zur Versicherung: Zusatzkrankenversicherung
Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Wahlarzt zurück?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast MitmachenIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zusatzkrankenversicherung
Kurz gesagt
Ja, es gibt Wartezeiten bei Zusatzversicherungen in Österreich, aber das Gesetz deckelt sie: höchstens drei Monate allgemein, acht Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung und Psychotherapie, neun Monate für die Entbindung. Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf, nach einem Unfall zahlen die meisten sofort.
Was Wartezeit und Anfangsgrenzen in Euro bedeuten, aus veröffentlichten Bedingungen und Ratgebern in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Zahnersatz ohne Wartezeit, Höchstbetrag im ersten Jahr | etwa 640 bis 1.250 Euro |
| Zahnersatz, voller Höchstbetrag ab dem fünften Jahr | etwa 3.750 bis 3.850 Euro im Jahr |
| Volle Sonderklasse mit Entbindung, 30 Jahre | etwa 183 bis 205 Euro im Monat |
| Sonderklasse nur nach Unfall, 30 Jahre, ohne Wartezeit für Unfälle | ab etwa 8 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Fristen und Grenzen unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Rechenbeispiel
Die Polizze beginnt am 1. Februar. Für die Entbindung gilt die volle Wartezeit von neun Monaten.
| Versicherungsbeginn | 1. Februar |
| Ende der Wartezeit für die Entbindung | 31. Oktober |
| Schwangerschaft beginnt im März | nicht versichert, weil sie in die Wartezeit fällt |
| Schwangerschaft beginnt im November | versichert |
Wer die Sonderklasse für die Geburt will, sollte rund ein Jahr vorher abschließen. Ein Unfall im März wäre dagegen in den meisten Tarifen sofort gedeckt.
Die Wartezeit ist die Frist ab Versicherungsbeginn, in der der Tarif noch nicht zahlt. Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt sie nicht vor, es begrenzt sie nur. Ob und wie lange gewartet wird, steht in Ihren Bedingungen.
Für die Sonderklasse, die Wahlarztversicherung und das Spitalgeld gelten dieselben Obergrenzen.
| Leistung | Gesetzliche Höchstgrenze | Übliche Praxis |
|---|---|---|
| Allgemein, etwa Sonderklasse und Wahlarzt | drei Monate | oft drei Monate, manche Tarife ohne |
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | acht Monate | häufig ersetzt durch eine Staffel mit Höchstbeträgen |
| Kieferregulierung | acht Monate | bei Kindertarifen oft acht Monate |
| Psychotherapie | acht Monate | je nach Tarif |
| Entbindung | neun Monate | fast immer neun Monate |
Wer die Sonderklasse wegen einer geplanten Geburt abschließt, muss früh dran sein. Mit neun Monaten Wartezeit ist eine Schwangerschaft, die bei Abschluss schon besteht, nicht versichert.
Wer mit Kinderwunsch abschließt, sollte also mindestens neun Monate vorher unterschreiben. Das Neugeborene kann danach meist ohne Gesundheitsfragen mitversichert werden, wenn Sie es rechtzeitig anmelden.
Viele Zahntarife verzichten auf die Wartezeit und begrenzen dafür die Leistung in den ersten Jahren. Im ersten Jahr zahlen sie zum Beispiel höchstens etwa 640 bis 1.250 Euro, den vollen Betrag erst ab dem fünften Jahr.
Dazu kommt eine Regel, die kein Tarif aufhebt: Was Ihnen bei Abschluss schon bekannt war, ist in der Regel nicht versichert. Wer mit angeratener Krone abschließt, bekommt diese Krone nicht bezahlt.
Wenn Sie gesund sind und keine Behandlung absehbar ist, spielt die Wartezeit kaum eine Rolle. Wichtiger sind dann Prämie, Selbstbehalt und Jahresgrenzen.
Die Frist zählt ab dem Versicherungsbeginn in der Polizze, nicht ab dem Antrag. Unterschreiben Sie also nicht erst, wenn Sie den Schutz brauchen.
Fragen und Antworten
Drei Monate allgemein, acht Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung und Psychotherapie, neun Monate für die Entbindung.
In den meisten Tarifen nicht. Unfallfolgen sind ab Beginn versichert, oft auch ohne Zahnstaffel. Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen.
Ja, vor allem bei Zahn- und Wahlarzttarifen. Bekannte Beschwerden bleiben aber auch dort ausgeschlossen.
Das Neugeborene kann meist ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit mitversichert werden, wenn ein Elternteil versichert ist und Sie es innerhalb der Frist anmelden.
Für Leistungen, die Sie schon hatten, meist nicht. Für neue oder höhere Leistungen kann eine neue Wartezeit gelten.
Ab dem Versicherungsbeginn in der Polizze, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Antrag unterschreiben.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Zusatzkrankenversicherung
Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Wahlarzt zurück?
Welche Krankenzusatzversicherung ist in Österreich sinnvoll?
Fast immer sinnvoll ist eine Reisekrankenversicherung ab rund 49 Euro im Jahr. Danach folgen …
Lohnt sich eine Sonderklasse-Versicherung in Österreich?
Sie lohnt sich, wenn Ihnen im Spital die Wahl von Arzt, Spital und Termin wichtig ist. Mit 30 …
Was kostet eine Krankenzusatzversicherung in Österreich?
Was eine Krankenzusatzversicherung in Österreich kostet, hängt vom Baustein und vom Eintritts …
Zahlt eine Zusatzversicherung Alternativmedizin in Österreich?
Ja, eine Zusatzversicherung zahlt Alternativmedizin in Österreich, aber nur beim Arzt: Heilpr …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen