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Was bringt eine Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber?

Kurz gesagt

Was bringt eine Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber? Bis 300 Euro im Jahr zahlt der Dienstgeber die Prämie lohnsteuerfrei und, wenn sie zusätzlich zum Gehalt fließt, auch sozialversicherungsfrei. Das reicht für rund 25 Euro im Monat, etwa für Zahn oder Sonderklasse nach Unfall. Die volle Sonderklasse kostet mehr, der Rest ist steuerpflichtig.

Was bringt eine Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber?

Was es kostet

Was die steuerfreien 300 Euro im Verhältnis zu üblichen Prämien in Österreich bedeuten.

BeispielRichtwert
Steuerfreier Rahmen je Dienstnehmer300 Euro im Jahr, 25 Euro im Monat
Sonderklasse nur nach Unfall, junge Erwachseneetwa 8 bis 15 Euro im Monat
Zahntarif für Erwachseneab etwa 20 Euro im Monat
Volle Sonderklasse, 35 Jahre, Wienetwa 99 bis 155 Euro im Monat

Prämien sind Einzeltarife aus öffentlich genannten Werten, Stand Mai bis September 2026;

Gruppenprämien liegen oft darunter (Richtwert aus der Angebotspraxis).

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Dienstgeber zahlt die Sonderklasse für alle Angestellten

Gruppenprämie für eine 35-jährige Angestellte angenommen mit 90 Euro im Monat, zusätzlich zum Gehalt.

Prämie im Jahr1.080 Euro
Steuer- und sozialversicherungsfrei300 Euro
Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig780 Euro
Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz grobrund 330 Euro Lohnsteuer im Jahr, dazu Sozialversicherung

Die Angestellte zahlt auf den Mehrbetrag Abgaben, bekommt aber eine Sonderklasse im Wert von über 1.000 Euro im Jahr. Allein abgeschlossen müsste sie die volle Prämie aus versteuertem Geld zahlen.

Was Sie als Dienstnehmer davon haben

Bei einer Gruppenkrankenversicherung schließt der Dienstgeber einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer. Sie sind darüber versichert, etwa für die Sonderklasse, den Wahlarzt oder den Zahnersatz.

Gruppenverträge haben oft günstigere Prämien und einfachere Aufnahmeregeln als Einzelverträge, teils ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Das hängt vom Rahmenvertrag ab, nicht vom Gesetz.

Die 300-Euro-Grenze im Steuerrecht

Zahlt der Dienstgeber die Prämie für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer, bleiben bis 300 Euro im Jahr je Person lohnsteuerfrei. Er muss das allen Dienstnehmern oder einer bestimmten Gruppe anbieten.

Sozialversicherungsfrei ist der Betrag nur, wenn er zusätzlich zum Gehalt fließt. Wird Ihr Bezug im gleichen Ausmaß gekürzt, also eine Bezugsumwandlung, bleibt die Sozialversicherung fällig. Über 300 Euro ist der Mehrbetrag lohnsteuerpflichtig.

Prämie im JahrLohnsteuerSozialversicherung
bis 300 Euro, zusätzlich zum Gehaltfreifrei
bis 300 Euro, als Bezugsumwandlungfreipflichtig
über 300 EuroMehrbetrag pflichtigMehrbetrag pflichtig

Was 300 Euro im Jahr abdecken

300 Euro im Jahr sind 25 Euro im Monat. Damit lässt sich in der Gruppenkrankenversicherung eine Sonderklasse nur nach Unfall oder ein einfacher Zahntarif bezahlen.

Die volle Sonderklasse kostet für 35-Jährige in Wien etwa 99 bis 155 Euro im Monat. Übernimmt der Dienstgeber das, ist der größte Teil steuerpflichtig, bleibt für Sie aber trotzdem ein Vorteil.

Was beim Austritt passiert

Mit dem Ende des Dienstverhältnisses endet meist auch die Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber. Manche Rahmenverträge erlauben, den Schutz als Einzelvertrag weiterzuführen, teils ohne neue Gesundheitsprüfung, aber zu einer höheren Prämie.

Fragen Sie vor dem Austritt, welche Frist dafür gilt. Wer sie versäumt, muss bei einem neuen Antrag wieder alle Gesundheitsfragen beantworten.

Wann ein eigener Vertrag besser ist

Wechseln Sie häufig den Dienstgeber, sichert ein eigener Vertrag die Sonderklasse über alle Jobs hinweg. Die Prämie richtet sich dann nach Ihrem Eintrittsalter und steigt nicht bloß, weil Sie älter werden.

Haben Sie Vorerkrankungen, ist die Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber oft der leichtere Zugang. Nehmen Sie das Angebot dann an und klären Sie die Fortführung.

Schritt für Schritt

  1. Beim Dienstgeber nach dem Rahmenvertrag fragen.
  2. Klären, ob die Prämie zusätzlich zum Gehalt oder als Bezugsumwandlung gezahlt wird.
  3. Prüfen, welche Leistungen enthalten sind.
  4. Angehörige anmelden, wenn der Vertrag das erlaubt.
  5. Vor einem Austritt die Fortführung beantragen.

Checkliste

  • Rahmenvertrag und Leistungen bekannt
  • Zahlung zusätzlich zum Gehalt
  • 300-Euro-Grenze im Blick
  • Fortführung beim Austritt geklärt
  • Doppelte Verträge vermieden

Häufige Fehler

  • Eine Bezugsumwandlung für sozialversicherungsfrei halten
  • Die Frist für die Fortführung nach dem Austritt verpassen
  • Den eigenen Vertrag kündigen, bevor klar ist, was der Gruppenvertrag leistet

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Gruppenkrankenversicherung über den Dienstgeber steuerfrei?

Bis 300 Euro im Jahr je Dienstnehmer ja,

wenn sie allen oder einer bestimmten Gruppe angeboten wird.

Muss ich Sozialversicherung zahlen?

Bis 300 Euro nicht, sofern die Prämie zusätzlich zum unveränderten Gehalt fließt.

Bei einer Bezugsumwandlung schon.

Kann ich die Prämie selbst als Sonderausgabe absetzen?

Für Verträge, die seit 2016 abgeschlossen wurden, nicht mehr.

Kann ich die Versicherung nach dem Austritt behalten?

Oft als Einzelvertrag zu einer höheren Prämie.

Frist und Bedingungen stehen im Rahmenvertrag.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Das regelt der Rahmenvertrag.

Viele Gruppenverträge haben vereinfachte Aufnahmeregeln, eine Garantie dafür gibt es nicht.

Quellen

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