Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Die Wertminderung nach einem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners, wenn er schuld ist. Der OGH nimmt sie auch bei einwandfreier Reparatur in der Regel an, außer bei ganz geringfügigen Schäden. Ihre eigene Kasko ersetzt sie üblicherweise nicht. Von selbst bietet die Versicherung des Gegners sie selten an: Sie müssen sie einfordern, am besten mit Sachverständigengutachten.
Anhaltspunkte aus der österreichischen Beratungspraxis und einem veröffentlichten Rechenbeispiel.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schaden unter 150 Euro, Salzburger Formel | in der Regel 0 Euro Wertminderung |
| Auto bis 3 Jahre, Erstbesitz, größerer Blechschaden | oft 300 bis 1.500 Euro |
| Rechenbeispiel nach Tabellenverfahren: Wert 20.000 Euro, Reparatur 2.000 Euro, 2. Jahr, 4 Prozent | rund 880 Euro |
| Selbst verschuldet, eigene Kasko | 0 Euro Wertminderung |
Stand Oktober 2026.
Die Spanne von 300 bis 1.500 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das Tabellenbeispiel stammt aus einer deutschen Quelle; österreichische Sachverständige rechnen oft mit eigenen Formeln, maßgeblich ist das Gutachten.
Rechenbeispiel
Der Sachverständige setzt nach der Reparatur eine Wertminderung fest. Wegen Ihres Mitverschuldens wird gekürzt.
| Zeitwert vor dem Unfall | 22.000 Euro |
| Reparaturkosten | 3.000 Euro |
| Wertminderung laut Gutachten | 800 Euro |
| Davon zahlt die Haftpflicht des Gegners 75 Prozent | 600 Euro |
Sie bekommen 600 Euro für die Wertminderung. Die restlichen 200 Euro tragen Sie selbst, Ihre Kasko gleicht sie nicht aus.
Ein reparierter Unfallwagen ist am Markt weniger wert als ein gleiches Auto ohne Unfall. Käufer fürchten verborgene Mängel und zahlen deshalb weniger, auch wenn die Werkstatt sauber gearbeitet hat. Diesen Abschlag nennt man merkantile Wertminderung oder merkantilen Minderwert.
Der Oberste Gerichtshof sieht darin einen echten Schaden. Er nimmt ihn bei Kraftfahrzeugen in der Regel an, solange es sich nicht um ganz geringfügige, harmlose Schäden handelt. Ob und in welcher Höhe er im Einzelfall entstanden ist, klärt ein Sachverständiger.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehört die Wertminderung zum Schadenersatz, den seine Kfz-Haftpflicht leistet, neben Reparatur, Abschleppen und Mietwagen. Trifft Sie ein Mitverschulden, wird der Ersatz im selben Verhältnis gekürzt.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, bleibt der Wertverlust bei Ihnen. Die Kasko zahlt die Reparatur abzüglich Selbstbehalt, eine Wertminderung ist in den üblichen Kaskobedingungen nicht versichert. Das gilt auch für Hagel, Marder oder Wild in der Teilkasko.
| Lage | Wird die Wertminderung ersetzt? |
|---|---|
| Gegner allein schuld | ja, von seiner Haftpflicht |
| Mitverschulden, etwa 25 Prozent bei Ihnen | ja, aber um Ihren Anteil gekürzt |
| Sie allein schuld, Vollkasko zahlt | nein |
| Hagel, Sturm, Wild, Marder | nein, Teilkasko zahlt nur die Reparatur |
| Ganz geringfügiger Kratzer | in der Regel nein |
Eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Sachverständige nutzen verschiedene Berechnungsverfahren, in Österreich verbreitet ist die sogenannte Salzburger Formel. Sie berücksichtigt Alter, Laufleistung, Zeitwert, Art und Umfang des Schadens. Schäden unter 150 Euro gelten danach in der Regel als unschädlicher Bagatellschaden.
Gute Aussichten haben Autos, die nicht älter als etwa drei Jahre sind, eine normale Laufleistung haben, in erster Hand sind und keine nennenswerten Vorschäden haben. Bei Taxis und gewerblich stark genutzten Fahrzeugen ist es schwieriger.
Bei sehr alten Autos mit niedrigem Zeitwert, mehreren Vorschäden oder bloßem Tausch eines einfachen Anbauteils fällt die Wertminderung oft weg oder ist so klein, dass sich ein Streit nicht lohnt.
Auch wer selbst schuld ist, bekommt nichts. Wer sein Auto bald verkaufen will, sollte diesen Verlust deshalb von vornherein einrechnen und einen Unfall beim Verkauf nicht verschweigen.
Bei geleasten Autos regelt oft der Leasingvertrag, wer die Wertminderung bekommt. Der OGH hat eine Klausel für sittenwidrig gehalten, nach der dem Leasinggeber alle Versicherungsleistungen für Wertminderungen zustehen sollten, obwohl der Leasingnehmer die Versicherung bezahlt. Lassen Sie solche Klauseln im Streitfall prüfen.
Fragen und Antworten
Üblicherweise nicht. Sie ersetzt die Reparatur oder den Wert des Autos, nicht den geringeren Verkaufspreis danach.
Ja. Die Versicherung des Gegners bietet sie meist nicht von sich aus an. Fordern Sie sie schriftlich und mit Gutachten.
Möglich, aber seltener. Je älter das Auto, je höher die Laufleistung und je mehr Vorschäden, desto kleiner fällt sie aus.
Ja. Tragen Sie zum Beispiel ein Viertel der Schuld, bekommen Sie drei Viertel der Wertminderung.
Nein. Die Wertminderung wird nach objektiven Maßstäben bemessen, solange österreichisches Recht gilt.
Ein ganz geringfügiger, harmloser Schaden, für den Käufer keinen Abschlag verlangen. Nach der Salzburger Formel liegt die Grenze meist bei 150 Euro.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
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