Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Zahlt die Versicherung die Wertminderung nach einem Unfall?

Kurz gesagt

Die Wertminderung nach einem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners, wenn er schuld ist. Der OGH nimmt sie auch bei einwandfreier Reparatur in der Regel an, außer bei ganz geringfügigen Schäden. Ihre eigene Kasko ersetzt sie üblicherweise nicht. Von selbst bietet die Versicherung des Gegners sie selten an: Sie müssen sie einfordern, am besten mit Sachverständigengutachten.

Zahlt die Versicherung die Wertminderung nach einem Unfall?

Was es kostet

Anhaltspunkte aus der österreichischen Beratungspraxis und einem veröffentlichten Rechenbeispiel.

BeispielRichtwert
Schaden unter 150 Euro, Salzburger Formelin der Regel 0 Euro Wertminderung
Auto bis 3 Jahre, Erstbesitz, größerer Blechschadenoft 300 bis 1.500 Euro
Rechenbeispiel nach Tabellenverfahren: Wert 20.000 Euro, Reparatur 2.000 Euro, 2. Jahr, 4 Prozentrund 880 Euro
Selbst verschuldet, eigene Kasko0 Euro Wertminderung

Stand Oktober 2026.

Die Spanne von 300 bis 1.500 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das Tabellenbeispiel stammt aus einer deutschen Quelle; österreichische Sachverständige rechnen oft mit eigenen Formeln, maßgeblich ist das Gutachten.

Rechenbeispiel

Zwei Jahre alter Kompaktwagen, Gegner zu 75 Prozent schuld

Der Sachverständige setzt nach der Reparatur eine Wertminderung fest. Wegen Ihres Mitverschuldens wird gekürzt.

Zeitwert vor dem Unfall22.000 Euro
Reparaturkosten3.000 Euro
Wertminderung laut Gutachten800 Euro
Davon zahlt die Haftpflicht des Gegners 75 Prozent600 Euro

Sie bekommen 600 Euro für die Wertminderung. Die restlichen 200 Euro tragen Sie selbst, Ihre Kasko gleicht sie nicht aus.

Was die Wertminderung ausgleicht

Ein reparierter Unfallwagen ist am Markt weniger wert als ein gleiches Auto ohne Unfall. Käufer fürchten verborgene Mängel und zahlen deshalb weniger, auch wenn die Werkstatt sauber gearbeitet hat. Diesen Abschlag nennt man merkantile Wertminderung oder merkantilen Minderwert.

Der Oberste Gerichtshof sieht darin einen echten Schaden. Er nimmt ihn bei Kraftfahrzeugen in der Regel an, solange es sich nicht um ganz geringfügige, harmlose Schäden handelt. Ob und in welcher Höhe er im Einzelfall entstanden ist, klärt ein Sachverständiger.

Wer zahlt und wer nicht

Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehört die Wertminderung zum Schadenersatz, den seine Kfz-Haftpflicht leistet, neben Reparatur, Abschleppen und Mietwagen. Trifft Sie ein Mitverschulden, wird der Ersatz im selben Verhältnis gekürzt.

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, bleibt der Wertverlust bei Ihnen. Die Kasko zahlt die Reparatur abzüglich Selbstbehalt, eine Wertminderung ist in den üblichen Kaskobedingungen nicht versichert. Das gilt auch für Hagel, Marder oder Wild in der Teilkasko.

LageWird die Wertminderung ersetzt?
Gegner allein schuldja, von seiner Haftpflicht
Mitverschulden, etwa 25 Prozent bei Ihnenja, aber um Ihren Anteil gekürzt
Sie allein schuld, Vollkasko zahltnein
Hagel, Sturm, Wild, Mardernein, Teilkasko zahlt nur die Reparatur
Ganz geringfügiger Kratzerin der Regel nein

Wie die Höhe ermittelt wird

Eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Sachverständige nutzen verschiedene Berechnungsverfahren, in Österreich verbreitet ist die sogenannte Salzburger Formel. Sie berücksichtigt Alter, Laufleistung, Zeitwert, Art und Umfang des Schadens. Schäden unter 150 Euro gelten danach in der Regel als unschädlicher Bagatellschaden.

Gute Aussichten haben Autos, die nicht älter als etwa drei Jahre sind, eine normale Laufleistung haben, in erster Hand sind und keine nennenswerten Vorschäden haben. Bei Taxis und gewerblich stark genutzten Fahrzeugen ist es schwieriger.

Wann Sie nichts erwarten sollten

Bei sehr alten Autos mit niedrigem Zeitwert, mehreren Vorschäden oder bloßem Tausch eines einfachen Anbauteils fällt die Wertminderung oft weg oder ist so klein, dass sich ein Streit nicht lohnt.

Auch wer selbst schuld ist, bekommt nichts. Wer sein Auto bald verkaufen will, sollte diesen Verlust deshalb von vornherein einrechnen und einen Unfall beim Verkauf nicht verschweigen.

Leasing: wem das Geld zusteht

Bei geleasten Autos regelt oft der Leasingvertrag, wer die Wertminderung bekommt. Der OGH hat eine Klausel für sittenwidrig gehalten, nach der dem Leasinggeber alle Versicherungsleistungen für Wertminderungen zustehen sollten, obwohl der Leasingnehmer die Versicherung bezahlt. Lassen Sie solche Klauseln im Streitfall prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob und zu welchem Anteil der Unfallgegner haftet.
  2. Bei mehr als einem Kleinschaden einen Sachverständigen beauftragen.
  3. Darauf achten, dass das Gutachten die Wertminderung ausdrücklich beziffert.
  4. Wertminderung zusammen mit Reparatur und Mietwagen bei der Haftpflicht des Gegners schriftlich fordern.
  5. Bei Ablehnung oder Kürzung eine Rechtsberatung oder Ihre Rechtsschutzversicherung einschalten.

Checkliste

  • Schuldfrage und Mitverschulden geklärt
  • Gutachten mit bezifferter Wertminderung
  • Belege zu Alter, Laufleistung und fehlenden Vorschäden
  • Wertminderung aktiv eingefordert, nicht nur die Reparatur
  • Bei Leasing geklärt, wem der Betrag zusteht

Häufige Fehler

  • Nur die Reparatur abrechnen und die Wertminderung vergessen
  • Die Wertminderung bei der eigenen Kasko geltend machen wollen
  • Eine pauschale Ablehnung ohne Gutachten hinnehmen
  • Den Unfall später beim Verkauf verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Vollkasko die Wertminderung?

Üblicherweise nicht. Sie ersetzt die Reparatur oder den Wert des Autos, nicht den geringeren Verkaufspreis danach.

Muss ich die Wertminderung selbst fordern?

Ja. Die Versicherung des Gegners bietet sie meist nicht von sich aus an. Fordern Sie sie schriftlich und mit Gutachten.

Gibt es bei älteren Autos noch Wertminderung?

Möglich, aber seltener. Je älter das Auto, je höher die Laufleistung und je mehr Vorschäden, desto kleiner fällt sie aus.

Wird bei Mitverschulden gekürzt?

Ja. Tragen Sie zum Beispiel ein Viertel der Schuld, bekommen Sie drei Viertel der Wertminderung.

Spielt mein Wohnsitz eine Rolle?

Nein. Die Wertminderung wird nach objektiven Maßstäben bemessen, solange österreichisches Recht gilt.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein ganz geringfügiger, harmloser Schaden, für den Käufer keinen Abschlag verlangen. Nach der Salzburger Formel liegt die Grenze meist bei 150 Euro.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.