Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
In Österreich bekommen Sie bei einem Totalschaden meist den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ist ein anderer schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Haben Sie selbst verursacht, zahlt nur Ihre Kasko, abzüglich Selbstbehalt und je nach Bedingungen nur den Zeitwert. Eine starre 130-Prozent-Regel wie in Deutschland gibt es nicht, Gerichte tolerieren bei Reparatur nur etwa 10 Prozent darüber.
Beispiele aus veröffentlichten Rechnungen und Tarifbeschreibungen für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert 9.000 Euro, Reparatur 10.500 Euro, rund 116 Prozent | Reparatur voraussichtlich nicht ersetzt, bei 2.000 Euro Restwert etwa 7.000 Euro |
| Reparatur trotz Totalschaden, Gegner schuld | bis etwa 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert toleriert |
| Neuwertentschädigung, erste 6 Monate nach Zulassung | etwa 100 Prozent des Listenpreises |
| Neuwertentschädigung, Monat 7 bis 12 | etwa 90 Prozent des Listenpreises |
Beispielwerte aus öffentlich genannten Rechnungen und Tarifbeispielen, Stand September 2026. Die Prozentsätze der Neuwertentschädigung unterscheiden sich je Versicherer. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So rechnet die Kasko, wenn die Reparatur den Wert übersteigt und die Bedingungen den Wiederbeschaffungswert ersetzen.
| Wiederbeschaffungswert laut Sachverständigem | 9.000 Euro |
| Restwert des Wracks | minus 2.000 Euro |
| Selbstbehalt Vollkasko | minus 500 Euro |
| Erlös aus dem Wrackverkauf | plus 2.000 Euro |
Die Kasko zahlt 6.500 Euro, mit dem Wrackerlös stehen 8.500 Euro für das nächste Auto bereit.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht den Schaden an Ihrem Auto. Dazu kommen meist Sachverständiger, Abschleppen und ein Ersatzfahrzeug oder Verdienstentgang für die Zeit ohne Auto. Einen Selbstbehalt gibt es dort nicht.
Haben Sie selbst verursacht, hilft nur die Vollkasko. Die Teilkasko springt bei bestimmten Ursachen wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Wildschaden ein. Wer nur Haftpflicht hat, bekommt für das eigene Auto nichts.
| Lage | Wer zahlt | Was ungefähr |
|---|---|---|
| Gegner allein schuld | Haftpflicht des Gegners | Wiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten |
| Selbst schuld, Vollkasko | eigene Kasko | Zeit- oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbehalt |
| Hagel, Brand, Diebstahl, Wild | eigene Teilkasko | wie Vollkasko, je nach Bedingungen |
| Selbst schuld, nur Haftpflicht | niemand | nichts für das eigene Auto |
| Neuwagen mit Neuwertentschädigung | eigene Kasko | fixer Prozentsatz des Listenpreises |
Ein Sachverständiger ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert anhand gängiger Marktlisten, Kilometerstand und Zustand, und den Restwert des Wracks. Liegen die Reparaturkosten über der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, ist das Auto wirtschaftlich ein Totalschaden.
Achten Sie in der Kasko auf die Bedingungen: Manche Verträge ersetzen den Zeitwert, also den Händlerpreis im Ankauf, andere den höheren Wiederbeschaffungswert. Der Unterschied kann bei einem jungen Auto mehrere tausend Euro ausmachen.
Eine feste 130-Prozent-Grenze gibt es in Österreich nicht. Die Rechtsprechung hat bisher nur Überschreitungen von gut 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert akzeptiert, wenn Sie Ihr Auto unbedingt reparieren lassen wollen. Alles darüber zahlen Sie selbst.
Beispiel: Ist das Auto 9.000 Euro wert und kostet die Reparatur 10.500 Euro, also rund 116 Prozent, bekommen Sie die Reparatur voraussichtlich nicht ersetzt, sondern nur den Wert abzüglich Restwert.
Mit einer Neuwertentschädigung zahlt die Kasko einen festen Anteil des Listenpreises, bei manchen Versicherern 100 Prozent in den ersten sechs Monaten und 90 Prozent bis zum zwölften Monat, danach weniger. Das kostet eine Mehrprämie und lohnt sich vor allem im ersten Jahr, wenn der Wertverlust am größten ist.
Bei geleasten Autos gibt es statt der Neuwertentschädigung eine GAP- oder Leasingwertklausel. Sie zahlt den im Leasingvertrag festgelegten Restwert, der oft über dem Zeitwert liegt. Ohne sie bleibt die Differenz an Ihnen hängen.
Für ein älteres Auto, dessen Verlust Sie selbst tragen könnten, lohnt sich weder eine Neuwertentschädigung noch oft die Vollkasko. Eine GAP-Klausel brauchen Sie nur bei Leasing oder Kredit.
Auch mit guter Kasko verlieren Sie bei einem Totalschaden meist Geld: den Selbstbehalt, den Aufwand und eine mögliche Rückstufung in Ihrer Bonus-Malus-Stufe.
Fragen und Antworten
Nein. Gerichte haben bisher nur etwa 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert akzeptiert, wenn repariert werden soll.
Nur mit vereinbarter Neuwertentschädigung und innerhalb der Frist. Sonst gibt es den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert.
Nein, es bleibt Ihres. Der Restwert wird aber von der Zahlung abgezogen.
In der eigenen Kasko ja. Zahlt die Haftpflicht des Gegners, gibt es keinen Selbstbehalt.
Zahlt Ihre Haftpflicht für einen Schaden, den Sie verursacht haben, steigt meist die Stufe. Kaskoschäden behandeln Versicherer unterschiedlich, fragen Sie vorab.
Der Zeitwert ist, was ein Händler für Ihr Auto zahlen würde. Der Wiederbeschaffungswert ist, was Sie für ein gleichwertiges Auto zahlen müssten, und liegt meist höher.
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