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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Kurz gesagt

In Österreich bekommen Sie bei einem Totalschaden meist den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ist ein anderer schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Haben Sie selbst verursacht, zahlt nur Ihre Kasko, abzüglich Selbstbehalt und je nach Bedingungen nur den Zeitwert. Eine starre 130-Prozent-Regel wie in Deutschland gibt es nicht, Gerichte tolerieren bei Reparatur nur etwa 10 Prozent darüber.

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Was es kostet

Beispiele aus veröffentlichten Rechnungen und Tarifbeschreibungen für Österreich.

BeispielRichtwert
Wiederbeschaffungswert 9.000 Euro, Reparatur 10.500 Euro, rund 116 ProzentReparatur voraussichtlich nicht ersetzt, bei 2.000 Euro Restwert etwa 7.000 Euro
Reparatur trotz Totalschaden, Gegner schuldbis etwa 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert toleriert
Neuwertentschädigung, erste 6 Monate nach Zulassungetwa 100 Prozent des Listenpreises
Neuwertentschädigung, Monat 7 bis 12etwa 90 Prozent des Listenpreises

Beispielwerte aus öffentlich genannten Rechnungen und Tarifbeispielen, Stand September 2026. Die Prozentsätze der Neuwertentschädigung unterscheiden sich je Versicherer. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Fünf Jahre alter Kombi, selbst verursachter Unfall, Vollkasko

So rechnet die Kasko, wenn die Reparatur den Wert übersteigt und die Bedingungen den Wiederbeschaffungswert ersetzen.

Wiederbeschaffungswert laut Sachverständigem9.000 Euro
Restwert des Wracksminus 2.000 Euro
Selbstbehalt Vollkaskominus 500 Euro
Erlös aus dem Wrackverkaufplus 2.000 Euro

Die Kasko zahlt 6.500 Euro, mit dem Wrackerlös stehen 8.500 Euro für das nächste Auto bereit.

Wer zahlt: Gegner, Kasko oder niemand

Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht den Schaden an Ihrem Auto. Dazu kommen meist Sachverständiger, Abschleppen und ein Ersatzfahrzeug oder Verdienstentgang für die Zeit ohne Auto. Einen Selbstbehalt gibt es dort nicht.

Haben Sie selbst verursacht, hilft nur die Vollkasko. Die Teilkasko springt bei bestimmten Ursachen wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Wildschaden ein. Wer nur Haftpflicht hat, bekommt für das eigene Auto nichts.

LageWer zahltWas ungefähr
Gegner allein schuldHaftpflicht des GegnersWiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten
Selbst schuld, Vollkaskoeigene KaskoZeit- oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbehalt
Hagel, Brand, Diebstahl, Wildeigene Teilkaskowie Vollkasko, je nach Bedingungen
Selbst schuld, nur Haftpflichtniemandnichts für das eigene Auto
Neuwagen mit Neuwertentschädigungeigene Kaskofixer Prozentsatz des Listenpreises

Wie gerechnet wird

Ein Sachverständiger ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert anhand gängiger Marktlisten, Kilometerstand und Zustand, und den Restwert des Wracks. Liegen die Reparaturkosten über der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, ist das Auto wirtschaftlich ein Totalschaden.

Achten Sie in der Kasko auf die Bedingungen: Manche Verträge ersetzen den Zeitwert, also den Händlerpreis im Ankauf, andere den höheren Wiederbeschaffungswert. Der Unterschied kann bei einem jungen Auto mehrere tausend Euro ausmachen.

Reparieren trotz Totalschaden

Eine feste 130-Prozent-Grenze gibt es in Österreich nicht. Die Rechtsprechung hat bisher nur Überschreitungen von gut 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert akzeptiert, wenn Sie Ihr Auto unbedingt reparieren lassen wollen. Alles darüber zahlen Sie selbst.

Beispiel: Ist das Auto 9.000 Euro wert und kostet die Reparatur 10.500 Euro, also rund 116 Prozent, bekommen Sie die Reparatur voraussichtlich nicht ersetzt, sondern nur den Wert abzüglich Restwert.

Neuwert und Leasing

Mit einer Neuwertentschädigung zahlt die Kasko einen festen Anteil des Listenpreises, bei manchen Versicherern 100 Prozent in den ersten sechs Monaten und 90 Prozent bis zum zwölften Monat, danach weniger. Das kostet eine Mehrprämie und lohnt sich vor allem im ersten Jahr, wenn der Wertverlust am größten ist.

Bei geleasten Autos gibt es statt der Neuwertentschädigung eine GAP- oder Leasingwertklausel. Sie zahlt den im Leasingvertrag festgelegten Restwert, der oft über dem Zeitwert liegt. Ohne sie bleibt die Differenz an Ihnen hängen.

Wann Sie keine Zusatzbausteine brauchen

Für ein älteres Auto, dessen Verlust Sie selbst tragen könnten, lohnt sich weder eine Neuwertentschädigung noch oft die Vollkasko. Eine GAP-Klausel brauchen Sie nur bei Leasing oder Kredit.

Auch mit guter Kasko verlieren Sie bei einem Totalschaden meist Geld: den Selbstbehalt, den Aufwand und eine mögliche Rückstufung in Ihrer Bonus-Malus-Stufe.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle absichern, bei Verletzten die Polizei rufen, sonst einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
  2. Schaden sofort der eigenen und bei fremder Schuld der gegnerischen Versicherung melden.
  3. Sachverständigengutachten abwarten und Restwertangebot prüfen.
  4. Kaskobedingungen lesen: Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert?
  5. Bei Leasing sofort die Leasinggesellschaft informieren.

Checkliste

  • Vollkasko für neue, geleaste oder finanzierte Autos
  • Neuwertentschädigung im ersten Jahr
  • GAP- oder Leasingwertklausel bei Leasing
  • Ersatz des Wiederbeschaffungswerts statt nur Zeitwert
  • Selbstbehalt, den Sie sofort zahlen könnten

Häufige Fehler

  • Mit der deutschen 130-Prozent-Regel rechnen
  • Das Wrack verkaufen, bevor Gutachten und Restwertangebot da sind
  • Beim Leasingauto ohne GAP-Klausel fahren
  • Übersehen, dass die Kasko nur den Zeitwert ersetzt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt in Österreich die 130-Prozent-Regel?

Nein. Gerichte haben bisher nur etwa 10 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert akzeptiert, wenn repariert werden soll.

Bekomme ich bei einem Totalschaden den Neupreis?

Nur mit vereinbarter Neuwertentschädigung und innerhalb der Frist. Sonst gibt es den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert.

Muss ich das Wrack abgeben?

Nein, es bleibt Ihres. Der Restwert wird aber von der Zahlung abgezogen.

Wird der Selbstbehalt abgezogen?

In der eigenen Kasko ja. Zahlt die Haftpflicht des Gegners, gibt es keinen Selbstbehalt.

Was passiert mit meiner Bonus-Malus-Stufe?

Zahlt Ihre Haftpflicht für einen Schaden, den Sie verursacht haben, steigt meist die Stufe. Kaskoschäden behandeln Versicherer unterschiedlich, fragen Sie vorab.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?

Der Zeitwert ist, was ein Händler für Ihr Auto zahlen würde. Der Wiederbeschaffungswert ist, was Sie für ein gleichwertiges Auto zahlen müssten, und liegt meist höher.

Quellen

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