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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was muss ich nach einem Autounfall in Österreich tun?

Kurz gesagt

Anhalten, Warnblinker und Warnweste, Pannendreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten sofort Rettung (144) und Polizei (133) rufen. Bei reinem Blechschaden reicht es, Namen und Anschrift auszutauschen und den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Rufen Sie die Polizei trotzdem, kostet das 36 Euro Blaulichtsteuer. Melden Sie den Schaden binnen einer Woche Ihrer Versicherung.

Was es kostet

Beträge nach öffentlichen Angaben für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Polizei bei reinem Sachschaden gerufen36 Euro Blaulichtsteuer
Fahrerflucht bei SachschadenVerwaltungsstrafe etwa 36 bis 2.180 Euro
Europäischer Unfallbericht0 Euro, liegt im Handschuhfach oder zum Download bereit
Kleiner Parkschaden am fremden Autooft 500 bis 2.000 Euro Reparatur (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Blaulichtsteuer und Strafrahmen nach öffentlichen Behördenangaben, Stand September 2026. Die Reparaturkosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall an der Ampel in Salzburg, niemand verletzt

So läuft es richtig, wenn Ihnen jemand hinten auffährt.

Unfallstelle absichern, Daten austauschen, Unfallberichtetwa 20 Minuten
Polizei nicht gerufenkeine Blaulichtsteuer
Meldung an die eigene und die gegnerische Versicherungam selben oder nächsten Tag
Reparatur Heckstoßstange und Kofferraumklappezahlt die Haftpflicht des Auffahrenden

Sie tragen keine Kosten und behalten Ihre Bonus-Malus-Stufe, weil der Schaden nicht über Ihre Haftpflicht läuft.

An der Unfallstelle

Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss sofort anhalten. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen, und stellen Sie das Pannendreieck in ausreichendem Abstand auf.

Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Rettung und Polizei. Das geht allem anderen vor. Wer weiterfährt, begeht Fahrerflucht; schon bei reinem Sachschaden drohen Verwaltungsstrafen von 36 bis 2.180 Euro, bei Verletzten zusätzlich ein Strafverfahren.

LagePolizei rufen?
Jemand ist verletztja, immer
Nur Blechschaden, Daten ausgetauschtnein, sonst 36 Euro Blaulichtsteuer
Nur Blechschaden, Gegner verweigert Ausweisja, unverzüglich melden
Geparktes Auto beschädigt, Halter nicht daja, bei der nächsten Polizeidienststelle melden
Verdacht auf Alkohol beim Gegnerja

Beweise sichern

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben. Er ist kein Schuldanerkenntnis, sondern eine Beschreibung des Hergangs. Kreuzen Sie nur an, was Sie sicher wissen.

Fotografieren Sie beide Autos, die Endstellung, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die Kennzeichen. Notieren Sie Name, Anschrift, Versicherung und Polizzennummer des Gegners sowie die Daten von Zeugen.

Nach dem Unfall

Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen. Haben Sie Kasko oder Rechtsschutz, melden Sie ihn dort ebenfalls.

Bei fremder Schuld zahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners Reparatur, Wertminderung und Abschleppkosten sowie eine Entschädigung für die Zeit ohne Auto. Sie beauftragt meist einen eigenen Sachverständigen; bei größeren oder strittigen Schäden können Sie einen eigenen hinzuziehen, dessen Kosten aber nicht immer ersetzt werden.

Wann Sie selbst zahlen sollten

Ein kleiner selbst verschuldeter Schaden kann Sie über die Rückstufung in der Bonus-Malus-Stufe mehr kosten als die Reparatur. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie viele Stufen Sie verlieren würden, und rechnen Sie nach, bevor Sie den Schaden abrechnen lassen.

Viele Versicherer lassen zu, dass Sie einen bereits bezahlten Haftpflichtschaden nachträglich selbst erstatten und so die Rückstufung vermeiden.

Schritt für Schritt

  1. Anhalten, Warnblinker, Warnweste, Pannendreieck.
  2. Erste Hilfe leisten, bei Verletzten 144 und 133 anrufen.
  3. Europäischen Unfallbericht ausfüllen und beidseitig unterschreiben.
  4. Fotos, Gegnerdaten, Polizzennummer und Zeugen sichern.
  5. Schaden binnen einer Woche der eigenen Versicherung melden.

Checkliste

  • Warnweste griffbereit im Innenraum
  • Pannendreieck und Verbandspaket im Auto
  • Europäischer Unfallbericht im Handschuhfach
  • Handy mit Kamera geladen
  • Polizzennummer der eigenen Versicherung notiert

Häufige Fehler

  • Die Polizei bei reinem Blechschaden rufen, obwohl alle Daten ausgetauscht wurden
  • Im Unfallbericht Dinge ankreuzen, die man nicht sicher weiß
  • Den Schaden nicht melden, weil man sich unschuldig fühlt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich bei einem Blechschaden die Polizei rufen?

Nein, wenn Sie mit dem anderen Lenker Namen und Anschrift austauschen. Rufen Sie trotzdem, zahlen Sie 36 Euro Blaulichtsteuer.

Wer zahlt die Blaulichtsteuer?

Wer die Polizei ruft. Trifft die Schuld den anderen, ersetzt dessen Haftpflichtversicherung den Betrag.

Ist der Unfallbericht ein Schuldanerkenntnis?

Nein, er beschreibt den Hergang. Schreiben Sie aber nichts hinein, was Sie nicht sicher wissen.

Was tun bei einem Unfall mit einem ausländischen Auto?

Genauso vorgehen. Notieren Sie auch die Grüne Karte oder den Versicherer des Gegners; abgewickelt wird über dessen Vertreter in Österreich.

Bis wann muss ich den Unfall der Versicherung melden?

Unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche. Das gilt auch für eine reine Vorsichtsmeldung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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