Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Anhalten, Warnblinker und Warnweste, Pannendreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten sofort Rettung (144) und Polizei (133) rufen. Bei reinem Blechschaden reicht es, Namen und Anschrift auszutauschen und den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Rufen Sie die Polizei trotzdem, kostet das 36 Euro Blaulichtsteuer. Melden Sie den Schaden binnen einer Woche Ihrer Versicherung.
Beträge nach öffentlichen Angaben für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Polizei bei reinem Sachschaden gerufen | 36 Euro Blaulichtsteuer |
| Fahrerflucht bei Sachschaden | Verwaltungsstrafe etwa 36 bis 2.180 Euro |
| Europäischer Unfallbericht | 0 Euro, liegt im Handschuhfach oder zum Download bereit |
| Kleiner Parkschaden am fremden Auto | oft 500 bis 2.000 Euro Reparatur (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Blaulichtsteuer und Strafrahmen nach öffentlichen Behördenangaben, Stand September 2026. Die Reparaturkosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So läuft es richtig, wenn Ihnen jemand hinten auffährt.
| Unfallstelle absichern, Daten austauschen, Unfallbericht | etwa 20 Minuten |
| Polizei nicht gerufen | keine Blaulichtsteuer |
| Meldung an die eigene und die gegnerische Versicherung | am selben oder nächsten Tag |
| Reparatur Heckstoßstange und Kofferraumklappe | zahlt die Haftpflicht des Auffahrenden |
Sie tragen keine Kosten und behalten Ihre Bonus-Malus-Stufe, weil der Schaden nicht über Ihre Haftpflicht läuft.
Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss sofort anhalten. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen, und stellen Sie das Pannendreieck in ausreichendem Abstand auf.
Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Rettung und Polizei. Das geht allem anderen vor. Wer weiterfährt, begeht Fahrerflucht; schon bei reinem Sachschaden drohen Verwaltungsstrafen von 36 bis 2.180 Euro, bei Verletzten zusätzlich ein Strafverfahren.
| Lage | Polizei rufen? |
|---|---|
| Jemand ist verletzt | ja, immer |
| Nur Blechschaden, Daten ausgetauscht | nein, sonst 36 Euro Blaulichtsteuer |
| Nur Blechschaden, Gegner verweigert Ausweis | ja, unverzüglich melden |
| Geparktes Auto beschädigt, Halter nicht da | ja, bei der nächsten Polizeidienststelle melden |
| Verdacht auf Alkohol beim Gegner | ja |
Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben. Er ist kein Schuldanerkenntnis, sondern eine Beschreibung des Hergangs. Kreuzen Sie nur an, was Sie sicher wissen.
Fotografieren Sie beide Autos, die Endstellung, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die Kennzeichen. Notieren Sie Name, Anschrift, Versicherung und Polizzennummer des Gegners sowie die Daten von Zeugen.
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen. Haben Sie Kasko oder Rechtsschutz, melden Sie ihn dort ebenfalls.
Bei fremder Schuld zahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners Reparatur, Wertminderung und Abschleppkosten sowie eine Entschädigung für die Zeit ohne Auto. Sie beauftragt meist einen eigenen Sachverständigen; bei größeren oder strittigen Schäden können Sie einen eigenen hinzuziehen, dessen Kosten aber nicht immer ersetzt werden.
Ein kleiner selbst verschuldeter Schaden kann Sie über die Rückstufung in der Bonus-Malus-Stufe mehr kosten als die Reparatur. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie viele Stufen Sie verlieren würden, und rechnen Sie nach, bevor Sie den Schaden abrechnen lassen.
Viele Versicherer lassen zu, dass Sie einen bereits bezahlten Haftpflichtschaden nachträglich selbst erstatten und so die Rückstufung vermeiden.
Fragen und Antworten
Nein, wenn Sie mit dem anderen Lenker Namen und Anschrift austauschen. Rufen Sie trotzdem, zahlen Sie 36 Euro Blaulichtsteuer.
Wer die Polizei ruft. Trifft die Schuld den anderen, ersetzt dessen Haftpflichtversicherung den Betrag.
Nein, er beschreibt den Hergang. Schreiben Sie aber nichts hinein, was Sie nicht sicher wissen.
Genauso vorgehen. Notieren Sie auch die Grüne Karte oder den Versicherer des Gegners; abgewickelt wird über dessen Vertreter in Österreich.
Unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche. Das gilt auch für eine reine Vorsichtsmeldung.
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