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Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol in Österreich?

Kurz gesagt

Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallopfer den Schaden immer. Von Ihnen als alkoholisiertem Lenker darf sie sich nach dem KHVG bis zu 11.000 Euro zurückholen, bei mehreren Pflichtverletzungen im selben Fall bis 22.000 Euro. Ihr eigenes Auto zahlt die Kasko dann in der Regel gar nicht. Dazu kommen Strafen ab 300 Euro und oft der Entzug des Führerscheins.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol in Österreich?

Was es kostet

Gesetzliche Grenzen und öffentlich genannte Strafen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Rückforderung der Haftpflicht je Pflichtverletzungbis 11.000 Euro
Rückforderung je Schadenfall insgesamtbis 22.000 Euro
Strafe bei 0,8 bis 1,19 Promille800 bis 3.700 Euro
Nachschulung nach Alkoholdeliktetwa 200 bis 500 Euro

Werte laut Gesetz und Autofahrerclub, Stand 2026. Ab welchem Promillewert Ihr Versicherer tatsächlich zurückfordert, richtet sich nach Bedingungen und Einzelfall; die Schadenhöhen im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall mit 1,0 Promille

Sie fahren mit 1,0 Promille auf ein anderes Auto auf, der Lenker wird leicht verletzt.

Schaden des Opfers, Auto und Schmerzengeldetwa 18.000 Euro, zahlt die Haftpflicht
Rückforderung von Ihnenbis 11.000 Euro
Schaden am eigenen Autoetwa 9.000 Euro, zahlen Sie selbst
Verwaltungsstrafe800 bis 3.700 Euro

Sie tragen rund 21.000 Euro selbst, dazu Führerscheinentzug und eine höhere Prämie.

Das Opfer bekommt immer sein Geld

Die Kfz-Haftpflicht ist in Österreich Pflicht, damit Verletzte und Geschädigte ihren Schaden sicher ersetzt bekommen. Der Versicherer zahlt deshalb auch dann, wenn Sie betrunken gefahren sind.

Danach wendet er sich an Sie. Alkohol am Steuer ist eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Lenkers. Nach § 7 KHVG darf der Versicherer dafür höchstens 11.000 Euro zurückfordern, bei mehreren Verletzungen im selben Fall, etwa Alkohol und Fahrerflucht, höchstens 22.000 Euro.

Ab wann es teuer wird

Die Rückforderung setzt voraus, dass Ihre Beeinträchtigung durch Alkohol rechtskräftig festgestellt ist. Laut Autofahrerclub trifft das vor allem Lenker ab 0,8 Promille. Die Kasko ist dann in der Regel ganz leistungsfrei, ebenso die Rechtsschutzversicherung.

Dazu kommen die Folgen im Verwaltungsstrafrecht. Sie steigen mit dem Promillewert.

PromilleStrafeFührerschein
0,5 bis 0,79300 bis 3.700 Eurobeim ersten Mal Vormerkung
0,8 bis 1,19800 bis 3.700 Euromindestens ein Monat Entzug
1,2 bis 1,591.200 bis 4.400 Euromindestens vier Monate Entzug
ab 1,61.600 bis 5.900 Euromindestens sechs Monate Entzug

Was mit Ihrem eigenen Auto passiert

Die Kasko zahlt nur, wenn Sie Ihre Pflichten eingehalten haben. Ein Unfall unter Alkohol gilt als grob fahrlässig und als Pflichtverletzung. Den Schaden am eigenen Auto tragen Sie dann selbst, auch bei einem Neuwagen.

Bei einem Leasing- oder Kreditauto ist das besonders bitter: Die Raten laufen weiter, obwohl das Auto kaputt ist.

Bonus-Malus und Folgekosten

Zahlt der Haftpflichtversicherer, werden Sie zusätzlich im Bonus-Malus-System um drei Stufen hinaufgestuft. Dazu kommen Nachschulung, Verkehrscoaching und ab 1,6 Promille eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Viele Versicherer kündigen nach einem Alkoholunfall den Vertrag. Einen neuen bekommen Sie dann oft nur zu schlechteren Bedingungen.

Schritt für Schritt

  1. Nach dem Trinken das Auto stehen lassen, auch am nächsten Morgen an den Restalkohol denken.
  2. Nach einem Unfall Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen.
  3. Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind.
  4. Den Schaden sofort Ihrem Versicherer melden.
  5. Bei Rückforderung rechtlichen Rat holen und Höhe prüfen lassen.

Checkliste

  • Promillegrenze Ihres Führerscheins bekannt
  • Restalkohol am Morgen bedacht
  • Schaden fristgerecht gemeldet
  • Rückforderung auf 11.000 Euro geprüft
  • Kaskoschaden selbst eingeplant

Häufige Fehler

  • Glauben, unter 0,8 Promille passiere versicherungsrechtlich nichts
  • Nach dem Unfall wegfahren und eine zweite Pflichtverletzung begehen
  • Mit Probeführerschein nach einem Glas fahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht dem Opfer?

Ja, immer. Danach kann sie sich bis zu 11.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Zahlt die Kasko mein Auto?

In der Regel nicht. Ein Unfall unter Alkohol macht die Kasko meist ganz leistungsfrei.

Welche Promillegrenze gilt?

Unter 0,5 Promille, für Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- und Buslenker 0,1 Promille.

Gilt das auch für Mitfahrer?

Mitfahrer bekommen ihren Schaden von der Haftpflicht ersetzt. Wer wissentlich zu einem betrunkenen Lenker steigt, riskiert aber eine Kürzung beim Schmerzengeld.

Was, wenn ein anderer mein Auto betrunken fährt?

Dann fordert der Versicherer vom Lenker zurück. Sie als Halter bleiben geschützt, wenn Sie die Alkoholisierung nicht erkennen konnten.

Steigt meine Prämie?

Ja. Zahlt die Haftpflicht, rutschen Sie im Bonus-Malus-System drei Stufen hinauf.

Quellen

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