Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Wird der Flüchtige ausgeforscht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht. Bleibt er unbekannt, zahlt der Garantiefonds der Versicherer Personenschäden. Sachschäden ersetzt er nur, wenn zugleich jemand schwer verletzt oder getötet wurde, dann mit 220 Euro Selbstbehalt. Den Blechschaden am eigenen Auto zahlt sonst nur Ihre Vollkasko.
Was bei Fahrerflucht mit unbekanntem Täter gilt, nach veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbehalt beim Garantiefonds für Sachschäden | 220 Euro |
| Höchstsumme für Sachschäden beim Garantiefonds | bis 1,2 Millionen Euro je Unfall |
| Stoßstange tauschen nach Rempler | ab etwa 1.000 Euro |
| Verwaltungsstrafe für den Täter bei Sachschaden | bis 2.180 Euro |
Werte aus öffentlich genannten Angaben zum Garantiefonds und zu Strafen; Höchstsummen und Frist können sich seit der Veröffentlichung geändert haben. Selbstbehalt der Vollkasko und Prämienanstieg im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Niemand wurde verletzt, die Polizei findet keinen Täter. Sie haben eine Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt.
| Reparatur Tür und Lack | etwa 2.500 Euro |
| Garantiefonds | 0 Euro, weil niemand verletzt wurde |
| Zahlung der Vollkasko | etwa 2.000 Euro |
| Prämienanstieg durch schlechtere Bonusstufe über drei Jahre | etwa 300 bis 700 Euro |
Mit Vollkasko tragen Sie zusammen etwa 800 bis 1.200 Euro, ohne Vollkasko die ganzen 2.500 Euro.
Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers muss Ihren Schaden auch nach einer Flucht ersetzen. Sie bekommen Reparatur und Folgekosten, ohne dass Ihre eigene Polizze belastet wird.
Den Täter selbst trifft es hart: Fahrerflucht mit Sachschaden kann eine Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro kosten, bei Verletzten droht nach § 94 StGB eine Freiheitsstrafe. Seine Versicherung kann zudem Regress nehmen.
Für diesen Fall zahlen alle Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich in einen Garantiefonds ein. Abgewickelt wird er über den Verband der Versicherungsunternehmen. Er ersetzt Personenschäden, also etwa Heilkosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld.
Sachschäden, auch am eigenen Auto, ersetzt der Fonds nur, wenn beim selben Unfall Menschen schwer verletzt oder getötet wurden. Dann gilt ein Selbstbehalt von 220 Euro. Für den typischen Blechschaden ohne Verletzte bleibt nur Ihre Vollkasko.
| Schaden | Täter ausgeforscht | Täter unbekannt |
|---|---|---|
| Blechschaden ohne Verletzte | Haftpflicht des Täters | Ihre Vollkasko, sonst Sie selbst |
| Heilkosten und Verdienstentgang | Haftpflicht des Täters | Garantiefonds |
| Schmerzengeld | Haftpflicht des Täters | Garantiefonds |
| Sachschaden bei schwer Verletzten | Haftpflicht des Täters | Garantiefonds, 220 Euro Selbstbehalt |
Verständigen Sie sofort die Polizei, auch bei kleinen Schäden. Ohne Anzeige zahlen weder Kasko noch Garantiefonds.
Ansprüche an den Garantiefonds richten Sie schriftlich an den Fachverband der Versicherungsunternehmungen, nach veröffentlichten Angaben innerhalb von drei Monaten. Warten Sie nicht ab, ob der Täter noch gefunden wird.
Für ein älteres Auto mit geringem Wert ist die Vollkaskoprämie oft höher als der Schaden, den Sie in einigen Jahren erwarten. Dann tragen Sie das Risiko einer Fahrerflucht besser selbst.
Und auch mit Vollkasko rechnet sich die Meldung kleiner Schäden selten: Selbstbehalt und schlechtere Bonusstufe fressen die Zahlung schnell auf.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht, außer Ihre Polizze enthält einen Parkschadenbaustein. Schäden durch ein unbekanntes Fahrzeug deckt sonst nur die Vollkasko.
Ja, Personenschäden einschließlich Schmerzengeld ersetzt er bis zu den gesetzlichen Mindestsummen.
Ist das Kennzeichen bekannt, kann der Verband der Versicherungsunternehmen den ausländischen Versicherer und seinen Vertreter in Österreich nennen.
Dann holt sich Ihre Vollkasko das Geld von seiner Haftpflicht. Fragen Sie nach, ob Selbstbehalt und Bonusstufe dann wiederhergestellt werden.
Bei neuen, geleasten oder wertvollen Autos meist ja. Bei älteren Autos mit geringem Wert oft nicht.
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