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Wer zahlt den Schaden bei Fahrerflucht in Österreich?

Kurz gesagt

Wird der Flüchtige ausgeforscht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht. Bleibt er unbekannt, zahlt der Garantiefonds der Versicherer Personenschäden. Sachschäden ersetzt er nur, wenn zugleich jemand schwer verletzt oder getötet wurde, dann mit 220 Euro Selbstbehalt. Den Blechschaden am eigenen Auto zahlt sonst nur Ihre Vollkasko.

Wer zahlt den Schaden bei Fahrerflucht in Österreich?

Was es kostet

Was bei Fahrerflucht mit unbekanntem Täter gilt, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt beim Garantiefonds für Sachschäden220 Euro
Höchstsumme für Sachschäden beim Garantiefondsbis 1,2 Millionen Euro je Unfall
Stoßstange tauschen nach Remplerab etwa 1.000 Euro
Verwaltungsstrafe für den Täter bei Sachschadenbis 2.180 Euro

Werte aus öffentlich genannten Angaben zum Garantiefonds und zu Strafen; Höchstsummen und Frist können sich seit der Veröffentlichung geändert haben. Selbstbehalt der Vollkasko und Prämienanstieg im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kompaktwagen an der Straße, Tür eingedrückt, Täter unbekannt

Niemand wurde verletzt, die Polizei findet keinen Täter. Sie haben eine Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt.

Reparatur Tür und Lacketwa 2.500 Euro
Garantiefonds0 Euro, weil niemand verletzt wurde
Zahlung der Vollkaskoetwa 2.000 Euro
Prämienanstieg durch schlechtere Bonusstufe über drei Jahreetwa 300 bis 700 Euro

Mit Vollkasko tragen Sie zusammen etwa 800 bis 1.200 Euro, ohne Vollkasko die ganzen 2.500 Euro.

Wenn der Flüchtige ausgeforscht wird

Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers muss Ihren Schaden auch nach einer Flucht ersetzen. Sie bekommen Reparatur und Folgekosten, ohne dass Ihre eigene Polizze belastet wird.

Den Täter selbst trifft es hart: Fahrerflucht mit Sachschaden kann eine Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro kosten, bei Verletzten droht nach § 94 StGB eine Freiheitsstrafe. Seine Versicherung kann zudem Regress nehmen.

Wenn der Täter unbekannt bleibt

Für diesen Fall zahlen alle Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich in einen Garantiefonds ein. Abgewickelt wird er über den Verband der Versicherungsunternehmen. Er ersetzt Personenschäden, also etwa Heilkosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld.

Sachschäden, auch am eigenen Auto, ersetzt der Fonds nur, wenn beim selben Unfall Menschen schwer verletzt oder getötet wurden. Dann gilt ein Selbstbehalt von 220 Euro. Für den typischen Blechschaden ohne Verletzte bleibt nur Ihre Vollkasko.

SchadenTäter ausgeforschtTäter unbekannt
Blechschaden ohne VerletzteHaftpflicht des TätersIhre Vollkasko, sonst Sie selbst
Heilkosten und VerdienstentgangHaftpflicht des TätersGarantiefonds
SchmerzengeldHaftpflicht des TätersGarantiefonds
Sachschaden bei schwer VerletztenHaftpflicht des TätersGarantiefonds, 220 Euro Selbstbehalt

Fristen und Nachweise

Verständigen Sie sofort die Polizei, auch bei kleinen Schäden. Ohne Anzeige zahlen weder Kasko noch Garantiefonds.

Ansprüche an den Garantiefonds richten Sie schriftlich an den Fachverband der Versicherungsunternehmungen, nach veröffentlichten Angaben innerhalb von drei Monaten. Warten Sie nicht ab, ob der Täter noch gefunden wird.

Wann die Vollkasko nicht lohnt

Für ein älteres Auto mit geringem Wert ist die Vollkaskoprämie oft höher als der Schaden, den Sie in einigen Jahren erwarten. Dann tragen Sie das Risiko einer Fahrerflucht besser selbst.

Und auch mit Vollkasko rechnet sich die Meldung kleiner Schäden selten: Selbstbehalt und schlechtere Bonusstufe fressen die Zahlung schnell auf.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren und nichts verändern.
  2. Zeugen, Kameras und Spuren wie Lackreste sichern.
  3. Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Bei Verletzten ärztliche Befunde sammeln und den Fachverband schriftlich verständigen.
  5. Den Blechschaden der Vollkasko melden oder selbst zahlen.

Checkliste

  • Anzeige bei der Polizei
  • Fotos, Zeugen und Spuren
  • Schriftlicher Antrag beim Fachverband bei Verletzten
  • Kostenvoranschlag oder Gutachten
  • Selbstbehalt und Bonusfolgen aus Ihrer Polizze

Häufige Fehler

  • Bei kleinem Schaden auf die Anzeige verzichten
  • Erwarten, dass der Garantiefonds den Blechschaden zahlt
  • Die Frist beim Fachverband verstreichen lassen
  • Mit Teilkasko auf Ersatz nach Fahrerflucht hoffen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Teilkasko bei Fahrerflucht?

In der Regel nicht, außer Ihre Polizze enthält einen Parkschadenbaustein. Schäden durch ein unbekanntes Fahrzeug deckt sonst nur die Vollkasko.

Zahlt der Garantiefonds Schmerzengeld?

Ja, Personenschäden einschließlich Schmerzengeld ersetzt er bis zu den gesetzlichen Mindestsummen.

Was ist, wenn der Täter aus dem Ausland kommt?

Ist das Kennzeichen bekannt, kann der Verband der Versicherungsunternehmen den ausländischen Versicherer und seinen Vertreter in Österreich nennen.

Was passiert, wenn der Täter später gefunden wird?

Dann holt sich Ihre Vollkasko das Geld von seiner Haftpflicht. Fragen Sie nach, ob Selbstbehalt und Bonusstufe dann wiederhergestellt werden.

Lohnt sich die Vollkasko wegen Fahrerflucht?

Bei neuen, geleasten oder wertvollen Autos meist ja. Bei älteren Autos mit geringem Wert oft nicht.

Quellen

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