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Zahlt die Eigenheimversicherung in Österreich bei Vandalismus und Graffiti?

Kurz gesagt

In der Grunddeckung zahlt die Eigenheimversicherung in Österreich bei Vandalismus und Graffiti meist nicht. Sie deckt Feuer, Sturm und Leitungswasser, Vandalismus gibt es als Zusatzleistung. Eine veröffentlichte Klausel zahlt böswillige Beschädigung und das Übermalen von Graffiti an Außenmauern bis 3.500 Euro, abzüglich 500 Euro Selbstbehalt. Ohne Anzeige bei der Polizei droht Leistungsfreiheit.

Zahlt die Eigenheimversicherung in Österreich bei Vandalismus und Graffiti?

Was es kostet

Prämien der Eigenheimversicherung und Grenzen aus veröffentlichten Klauseln.

BeispielRichtwert
Eigenheimversicherung in der Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung mit Zusatzleistungenrund 600 Euro im Jahr
Höchstentschädigung Beispielklausel3.500 Euro je Schadenfall
Selbstbehalt Beispielklausel500 Euro je Schadenfall
Graffiti übermalen lassenetwa 40 bis 80 Euro je Quadratmeter

Prämien aus einer veröffentlichten Übersicht und Grenzen aus Klauseln eines österreichischen

Versicherers, Stand Oktober 2026.

Die Kosten für das Übermalen sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Linz, Graffiti an der Hausmauer zur Straße

Unbekannte besprühen zehn Quadratmeter der Außenmauer des Hauses. Die Eigentümerin hat die Zusatzleistung mit Graffiti und zeigt die Tat am selben Tag an.

Fläche10 m²
Übermalen (10 × 40 bis 80 Euro)400 bis 800 Euro
Selbstbehalt500 Euro
Leistung des Versicherers0 bis 300 Euro
Ohne Zusatzleistung0 Euro

Bei kleinen Flächen bleibt nach dem Selbstbehalt wenig übrig. Die Zusatzleistung lohnt sich vor allem bei großen Fassaden und wiederholten Schmierereien.

Was die Eigenheimversicherung in der Grundform deckt

Die Eigenheimversicherung schützt in der Grundform gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser, meist zusammen mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bieten viele Versicherer nur gegen Aufpreis als Zusatzleistung an.

Ohne diese Zusatzleistung bleiben Sie auf einer besprühten Hausmauer, einem eingetretenen Gartentor oder einer zerkratzten Garagentür sitzen. Ein Blick in die Polizze zeigt, ob böswillige Beschädigung oder Graffiti eingeschlossen sind.

So sieht eine Klausel für böswillige Beschädigung aus

In einer veröffentlichten Klausel eines österreichischen Versicherers gilt als böswillige Beschädigung jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung und Zerstörung versicherter Sachen. Versichert sind Schäden am Gebäude und an fest montierten Sachen im Gebäude.

Ausgenommen sind dort Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst oder ein Mieter verursacht. Für böswillige Beschädigung und Graffiti zusammen gilt eine Höchstentschädigung von 3.500 Euro je Schadenfall und ein Selbstbehalt von 500 Euro.

SchadenGrunddeckungMit Zusatzleistung
Graffiti an der AußenmauerneinÜbermalen bis zur Höchstgrenze
Eingetretenes Gartentorneinja, wenn es zum versicherten Gebäude zählt
Zerkratzte Haustürneinja, abzüglich Selbstbehalt
Brandstiftungja, als Feuerja
Schaden durch den eigenen Mieterneinin der Beispielklausel nein

Graffiti: bezahlt wird das Übermalen

Die Graffitiregel in der Beispielklausel ersetzt die Kosten für das Übermalen von Graffiti an den Außenmauern des versicherten Gebäudes. Graffiti, die bei Beginn der Versicherung oder beim Einschluss der Klausel schon da waren, sind nicht versichert.

Ein neueres Zusatzpaket desselben Versicherers versichert das Übermalen bis 3.500 Euro auf erstes Risiko, ebenfalls mit 500 Euro Selbstbehalt. Erstes Risiko heißt: Bis zu dieser Summe gibt es keinen Abzug wegen Unterversicherung. Bei kleinen Flächen frisst der Selbstbehalt die Leistung allerdings oft fast ganz auf.

Anzeige bei der Polizei ist Pflicht

Die Klauseln verlangen, dass Sie Graffiti an Außenmauern unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dem Versicherer eine Bestätigung übergeben. Im Zusatzpaket ist das als Obliegenheit vereinbart, deren Verletzung nach § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit führen kann.

Strafrechtlich ist Graffiti Sachbeschädigung: Nach § 125 StGB macht sich strafbar, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Zahlt der Versicherer, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Täter nach § 67 VersVG auf ihn über, soweit er den Schaden ersetzt hat.

Eigentumswohnung und Haushaltsversicherung

In einer Wohnanlage gehören Fassade und Stiegenhaus zu den allgemeinen Teilen. Dafür ist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn sie Vandalismus einschließt. Informieren Sie die Hausverwaltung.

Möbel, Kleidung und Technik in der Wohnung gehören nie zur Eigenheimversicherung, sondern zur Haushaltsversicherung. Wird nach einem Einbruch drinnen etwas zerstört, ist dort der Schaden zu melden.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren, bevor etwas gereinigt wird.
  2. Unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bestätigung aufheben.
  3. In der Polizze nach böswilliger Beschädigung und Graffiti suchen.
  4. Den Schaden dem Versicherer melden und die Anzeigebestätigung mitschicken.
  5. Angebot eines Malerbetriebs einholen und mit dem Versicherer abstimmen.
  6. Bei einer Eigentumswohnung die Hausverwaltung verständigen.

Checkliste

  • Zusatzleistung Vandalismus oder böswillige Beschädigung in der Polizze
  • Graffiti an Außenmauern ausdrücklich genannt
  • Höchstentschädigung passt zur Fläche der Fassade
  • Selbstbehalt bekannt
  • Anzeige mit Bestätigung der Polizei

Häufige Fehler

  • Graffiti überstreichen, bevor Fotos und Anzeige da sind
  • Die Anzeige weglassen und damit die Leistung riskieren
  • Den Selbstbehalt übersehen und mit voller Erstattung rechnen
  • Annehmen, Vandalismus sei in jeder Eigenheimversicherung enthalten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Vandalismus in der Eigenheimversicherung automatisch dabei?

Meist nicht.

Viele Anbieter bieten Vandalismus nur als Zusatzleistung an.

Was zahlt die Versicherung bei Graffiti?

In der Beispielklausel die Kosten für das Übermalen an Außenmauern,

bis 3.500 Euro je Schadenfall und abzüglich 500 Euro Selbstbehalt.

Sind alte Graffiti versichert?

Nein.

Graffiti, die schon bei Beginn der Versicherung da waren, schließt die Beispielklausel aus.

Muss ich zur Polizei?

Ja.

Die Klauseln verlangen eine unverzügliche Anzeige und eine Bestätigung für den Versicherer.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Mieter etwas zerstört?

In der Beispielklausel nicht.

Schäden durch Mieter sind dort ausgenommen.

Wer zahlt Graffiti an einer Wohnanlage?

Die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft, wenn sie Vandalismus einschließt.

Quellen

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