Alles zur Versicherung: Eigenheim
Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
In der Grunddeckung zahlt die Eigenheimversicherung in Österreich bei Vandalismus und Graffiti meist nicht. Sie deckt Feuer, Sturm und Leitungswasser, Vandalismus gibt es als Zusatzleistung. Eine veröffentlichte Klausel zahlt böswillige Beschädigung und das Übermalen von Graffiti an Außenmauern bis 3.500 Euro, abzüglich 500 Euro Selbstbehalt. Ohne Anzeige bei der Polizei droht Leistungsfreiheit.
Prämien der Eigenheimversicherung und Grenzen aus veröffentlichten Klauseln.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenheimversicherung in der Grunddeckung | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Eigenheimversicherung mit Zusatzleistungen | rund 600 Euro im Jahr |
| Höchstentschädigung Beispielklausel | 3.500 Euro je Schadenfall |
| Selbstbehalt Beispielklausel | 500 Euro je Schadenfall |
| Graffiti übermalen lassen | etwa 40 bis 80 Euro je Quadratmeter |
Prämien aus einer veröffentlichten Übersicht und Grenzen aus Klauseln eines österreichischen
Versicherers, Stand Oktober 2026.
Die Kosten für das Übermalen sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Unbekannte besprühen zehn Quadratmeter der Außenmauer des Hauses. Die Eigentümerin hat die Zusatzleistung mit Graffiti und zeigt die Tat am selben Tag an.
| Fläche | 10 m² |
| Übermalen (10 × 40 bis 80 Euro) | 400 bis 800 Euro |
| Selbstbehalt | 500 Euro |
| Leistung des Versicherers | 0 bis 300 Euro |
| Ohne Zusatzleistung | 0 Euro |
Bei kleinen Flächen bleibt nach dem Selbstbehalt wenig übrig. Die Zusatzleistung lohnt sich vor allem bei großen Fassaden und wiederholten Schmierereien.
Die Eigenheimversicherung schützt in der Grundform gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser, meist zusammen mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bieten viele Versicherer nur gegen Aufpreis als Zusatzleistung an.
Ohne diese Zusatzleistung bleiben Sie auf einer besprühten Hausmauer, einem eingetretenen Gartentor oder einer zerkratzten Garagentür sitzen. Ein Blick in die Polizze zeigt, ob böswillige Beschädigung oder Graffiti eingeschlossen sind.
In einer veröffentlichten Klausel eines österreichischen Versicherers gilt als böswillige Beschädigung jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung und Zerstörung versicherter Sachen. Versichert sind Schäden am Gebäude und an fest montierten Sachen im Gebäude.
Ausgenommen sind dort Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst oder ein Mieter verursacht. Für böswillige Beschädigung und Graffiti zusammen gilt eine Höchstentschädigung von 3.500 Euro je Schadenfall und ein Selbstbehalt von 500 Euro.
| Schaden | Grunddeckung | Mit Zusatzleistung |
|---|---|---|
| Graffiti an der Außenmauer | nein | Übermalen bis zur Höchstgrenze |
| Eingetretenes Gartentor | nein | ja, wenn es zum versicherten Gebäude zählt |
| Zerkratzte Haustür | nein | ja, abzüglich Selbstbehalt |
| Brandstiftung | ja, als Feuer | ja |
| Schaden durch den eigenen Mieter | nein | in der Beispielklausel nein |
Die Graffitiregel in der Beispielklausel ersetzt die Kosten für das Übermalen von Graffiti an den Außenmauern des versicherten Gebäudes. Graffiti, die bei Beginn der Versicherung oder beim Einschluss der Klausel schon da waren, sind nicht versichert.
Ein neueres Zusatzpaket desselben Versicherers versichert das Übermalen bis 3.500 Euro auf erstes Risiko, ebenfalls mit 500 Euro Selbstbehalt. Erstes Risiko heißt: Bis zu dieser Summe gibt es keinen Abzug wegen Unterversicherung. Bei kleinen Flächen frisst der Selbstbehalt die Leistung allerdings oft fast ganz auf.
Die Klauseln verlangen, dass Sie Graffiti an Außenmauern unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dem Versicherer eine Bestätigung übergeben. Im Zusatzpaket ist das als Obliegenheit vereinbart, deren Verletzung nach § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit führen kann.
Strafrechtlich ist Graffiti Sachbeschädigung: Nach § 125 StGB macht sich strafbar, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Zahlt der Versicherer, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Täter nach § 67 VersVG auf ihn über, soweit er den Schaden ersetzt hat.
In einer Wohnanlage gehören Fassade und Stiegenhaus zu den allgemeinen Teilen. Dafür ist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn sie Vandalismus einschließt. Informieren Sie die Hausverwaltung.
Möbel, Kleidung und Technik in der Wohnung gehören nie zur Eigenheimversicherung, sondern zur Haushaltsversicherung. Wird nach einem Einbruch drinnen etwas zerstört, ist dort der Schaden zu melden.
Fragen und Antworten
Meist nicht.
Viele Anbieter bieten Vandalismus nur als Zusatzleistung an.
In der Beispielklausel die Kosten für das Übermalen an Außenmauern,
bis 3.500 Euro je Schadenfall und abzüglich 500 Euro Selbstbehalt.
Nein.
Graffiti, die schon bei Beginn der Versicherung da waren, schließt die Beispielklausel aus.
Ja.
Die Klauseln verlangen eine unverzügliche Anzeige und eine Bestätigung für den Versicherer.
In der Beispielklausel nicht.
Schäden durch Mieter sind dort ausgenommen.
Die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft, wenn sie Vandalismus einschließt.
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