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Zahlt die Eigenheimversicherung Einbruchschäden an Türen und Fenstern?

Kurz gesagt

Meist nein: Einbruch gehört in Österreich nicht zur Grunddeckung der Eigenheimversicherung, er ist höchstens als Zusatzleistung buchbar. Einbruchschäden an Türen und Fenstern zahlt die Haushaltsversicherung als Beschädigung von Baubestandteilen, ausdrücklich auch im Ein- und Zweifamilienhaus. Eine Haushaltsversicherung für 70 Quadratmeter kostet in Wien etwa 72 bis 180 Euro im Jahr.

Zahlt die Eigenheimversicherung Einbruchschäden an Türen und Fenstern?

Was es kostet

Prämien der Haushaltsversicherung und übliche Reparaturkosten nach einem Einbruch.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Familie, 150 Quadratmeter, ohne Selbstbehaltab etwa 180 Euro im Jahr
Neuer Schließzylinder samt Einbauetwa 80 bis 250 Euro
Haustür mit Sicherheitsbeschlag erneuernetwa 2.000 bis 5.000 Euro

Prämien aus veröffentlichten Übersichten, Stand Oktober 2026.

Reparaturkosten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Graz, Einbruch über die Terrassentür

Die Täter hebeln die Terrassentür auf und stehlen Schmuck. Die Eigenheimversicherung hat keine Zusatzleistung Einbruch.

Terrassentür instand setzenetwa 900 Euro, Haushaltsversicherung
SchmuckHaushaltsversicherung, je nach Verwahrung begrenzt
Eigenheimversicherungnicht zuständig
Polizeiliche AnzeigeVoraussetzung

Alles läuft über die Haushaltsversicherung. Ohne sie zahlt der Eigentümer die Tür selbst.

Warum die Eigenheimversicherung bei Einbruch meist nicht zahlt

Die Eigenheimversicherung schützt in der Grundform gegen Brand, Leitungswasser und Sturm samt weiteren Naturgefahren, meist mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bieten viele Versicherer nur als Zusatzleistung an.

Haben Sie diese Zusatzleistung nicht gewählt, ist eine aufgebrochene Haustür kein Fall für die Eigenheimversicherung, obwohl die Tür zum Gebäude gehört. Sehen Sie in Ihrer Polizze nach, welche Gefahren eingeschlossen sind.

Die Haushaltsversicherung ersetzt Einbruchschäden an Türen und Fenstern

In den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung ist die Beschädigung von Baubestandteilen eigens geregelt: Beschädigung oder Entwendung von Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör der Versicherungsräume anlässlich eines versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahls, ausdrücklich auch in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Damit zahlt die Haushaltsversicherung die aufgehebelte Wohnungstür in der Mietwohnung ebenso wie die Terrassentür im eigenen Haus. Der Täter muss allerdings tatsächlich eingebrochen sein oder es versucht haben, etwa durch Aufbrechen von Türen oder Fenstern oder mit falschen Schlüsseln.

Schaden nach EinbruchWelche VersicherungHinweis
Aufgebrochene Wohnungs- oder HaustürHaushaltsversicherungBeschädigung von Baubestandteilen
Eingeschlagenes FensterHaushalt, je nach Polizze GlasbruchGlasbruch oft eigener Baustein
Hebelspuren ohne BeuteHaushaltsversicherungauch der Versuch ist gedeckt
Einbruch mit Zusatzleistung EigenheimEigenheim oder HaushaltDoppeldeckung beim Versicherer klären
Tür beschädigt ohne Einbruchspurenkeinekein Einbruchdiebstahl

Einbruchversuch und Wohnungseigentum

Auch wenn nichts gestohlen wurde, ist der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach den Bedingungen gedeckt. Erstatten Sie trotzdem Anzeige bei der Polizei, sonst fehlt der Nachweis für den Versuch.

In einer Eigentumswohnung kann die Wohnungseingangstür zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehören. Ob Ihre Haushaltsversicherung oder die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft zahlt, hängt vom Wohnungseigentumsvertrag und der Polizze der Gemeinschaft ab. Informieren Sie die Hausverwaltung.

Obergrenzen und Lücken

Manche Haushaltstarife begrenzen Schäden an Baubestandteilen auf eine Summe auf erstes Risiko. Bei einer einbruchhemmenden Tür mit Spezialbeschlag kann eine niedrige Grenze schnell überschritten sein. Prüfen Sie die Beträge in Ihrer Polizze.

Wer ein Haus besitzt und keine Haushaltsversicherung hat, zahlt Tür und Fenster nach einem Einbruch selbst, außer die Eigenheimversicherung enthält Einbruch als Zusatzleistung. Die Haushaltsversicherung ist meist günstiger als eine einzige neue Haustür.

Schritt für Schritt

  1. Sofort die Polizei unter 133 rufen und Anzeige erstatten.
  2. Schäden fotografieren, nichts wegräumen.
  3. Haushaltsversicherung verständigen.
  4. Tür oder Fenster provisorisch sichern lassen.
  5. Liste der gestohlenen Sachen an Polizei und Versicherer schicken.

Checkliste

  • Haushaltsversicherung auch im eigenen Haus
  • Grenze für Baubestandteile bekannt
  • Glasbruch geregelt
  • Zusatzleistung Einbruch in der Eigenheimversicherung geprüft
  • Anzeige mit Aktenzahl

Häufige Fehler

  • Den Einbruch nur der Eigenheimversicherung melden
  • Einen Einbruchversuch nicht anzeigen
  • Als Hausbesitzer auf die Haushaltsversicherung verzichten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt die Tür nach einem Einbruch in der Mietwohnung?

Ihre Haushaltsversicherung, als Beschädigung von Baubestandteilen.

Deckt die Eigenheimversicherung Einbruch?

In der Grunddeckung meist nicht.

Viele Anbieter bieten Einbruch, Diebstahl und Vandalismus als Zusatzleistung an.

Zahlt die Versicherung, wenn nichts gestohlen wurde?

Ja, der versuchte Einbruchdiebstahl ist eingeschlossen.

Sie brauchen eine Anzeige.

Gilt das auch im Einfamilienhaus?

Ja, die Bedingungen nennen Ein- und Zweifamilienhäuser ausdrücklich.

Ist das kaputte Glas mitversichert?

Glasbruch ist oft ein eigener Baustein.

Rahmen und Beschlag nach Einbruch zahlt die Haushaltsversicherung.

Quellen

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