Alles zur Versicherung: Betriebliche Vorsorge
Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?
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Kurz gesagt
Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Firmenpension? In Österreich gibt es dafür keinen gesetzlichen Mindestbetrag. Pflicht sind nur 1,53 Prozent vom Bruttogehalt in die Abfertigung neu. Alles darüber regeln Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihr Vertrag. In eine Pensionskasse darf der Arbeitgeber steuerlich begünstigt bis 10 Prozent der Lohnsumme einzahlen.
Pflichtbeiträge, Grenzen und Prämie nach österreichischem Recht, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abfertigung neu bei 3.500 Euro brutto im Monat | 53,55 Euro im Monat, bei 14 Gehältern 749,70 Euro im Jahr |
| Pensionskasse, steuerliche Obergrenze | 10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme |
| Zukunftssicherung lohnsteuerfrei | bis 300 Euro im Jahr |
| Eigenbeitrag 1.000 Euro im Jahr | 42,50 Euro staatliche Prämie |
| Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge in der Pensionskasse | nach höchstens 3 Jahren |
Sätze und Grenzen nach Gesetz und den genannten Quellen.
Der Arbeitgeberbeitrag von 2 Prozent im Rechenbeispiel ist eine Annahme und ein Richtwert aus der Angebotspraxis, kein üblicher Satz.
Das ist eine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Rechenbeispiel
So sieht der Arbeitgeberbeitrag aus, wenn zur Pflicht eine angenommene Pensionskassenzusage von 2 Prozent kommt.
| Jahresbrutto | 49.000 Euro |
| Abfertigung neu, 1,53 Prozent | 749,70 Euro |
| Pensionskasse, angenommen 2 Prozent | 980 Euro |
| Ihr Eigenbeitrag, angenommen | 980 Euro |
| Staatliche Prämie auf den Eigenbeitrag, 4,25 Prozent | 41,65 Euro |
Der Arbeitgeber legt zusammen rund 1.730 Euro im Jahr für Sie zurück, davon 980 Euro für die Firmenpension, ohne Lohnsteuer und Sozialversicherung in der Ansparphase.
Anders als in Deutschland muss der Arbeitgeber in Österreich keinen Zuschuss zur Firmenpension zahlen, wenn Sie Gehalt umwandeln. Die Firmenpension ist eine freiwillige Sozialleistung. Ob und wie viel der Arbeitgeber zahlt, steht in Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelzusage.
Pflicht ist nur die Abfertigung neu: Für jedes Dienstverhältnis zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent vom Bruttogehalt einschließlich Sonderzahlungen in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Das ist keine Pension im engeren Sinn, kann aber bei Pensionsantritt als Rente genommen werden.
| Baustein | Wer zahlt | Höhe |
|---|---|---|
| Abfertigung neu | Arbeitgeber, Pflicht | 1,53 Prozent vom Bruttogehalt |
| Pensionskasse | Arbeitgeber, freiwillig oder nach Kollektivvertrag | frei, steuerlich bis 10 Prozent der Lohnsumme |
| Betriebliche Kollektivversicherung | Arbeitgeber, freiwillig | frei, sofort unverfallbar |
| Zukunftssicherung | Arbeitgeber oder Gehaltsumwandlung | bis 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei |
| Eigenbeitrag | Sie, aus dem Netto | bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrags |
Eine Mindestquote gibt es nicht, die Spanne ist groß. Manche Kollektivverträge sehen einen festen Beitrag in Prozent des Gehalts vor, viele Betriebe zahlen gar nichts außer der Abfertigung neu.
Fragen Sie beim Eintritt und bei Gehaltsgesprächen ausdrücklich nach einer Pensionskassenzusage. Ein Beitrag von wenigen Prozent des Gehalts wirkt über 30 Jahre stärker als eine ähnlich hohe Gehaltserhöhung, weil er in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung kostet.
Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die spätere Pension daraus wird wie Ihre staatliche Pension lohnversteuert.
Eigenbeiträge zahlen Sie aus dem Nettogehalt. Für bis zu 1.000 Euro im Jahr gibt es 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent, also höchstens 42,50 Euro.
Bei der Pensionskasse darf der Vertrag vorsehen, dass Arbeitgeberbeiträge erst nach höchstens drei Jahren unverfallbar werden. Kündigen Sie vorher, kann der Betrag verfallen. Bei der betrieblichen Kollektivversicherung gehören die Beiträge Ihnen sofort, Ihre eigenen Beiträge immer.
Beim Jobwechsel können Sie den unverfallbaren Betrag beitragsfrei stehen lassen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn dieser eine Pensionskasse hat.
Die Pensionskasse garantiert keine feste Pension. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, in schlechten Jahren kann auch eine laufende Pension sinken.
Die Abfertigung neu bringt bei 1,53 Prozent über ein Berufsleben spürbar Geld, ersetzt aber keine Firmenpension. Die Bundesregierung hat 2026 eine Reform der betrieblichen Vorsorge vorgeschlagen, bis zur Umsetzung gelten die heutigen Regeln.
Fragen und Antworten
Nein, außer Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihr Vertrag sehen es vor. Pflicht ist nur der Beitrag von 1,53 Prozent zur Abfertigung neu.
Einen gesetzlichen Zuschuss wie die deutschen 15 Prozent gibt es nicht. Ob der Arbeitgeber etwas dazulegt, ist Verhandlungssache.
In die Pensionskasse steuerlich begünstigt bis 10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der Berechtigten.
Bei der Pensionskasse nach höchstens drei Jahren, bei der betrieblichen Kollektivversicherung sofort. Ihre eigenen Beiträge gehören Ihnen immer.
In der Ansparphase nicht. Die spätere Pension aus Arbeitgeberbeiträgen wird lohnversteuert.
Bei der Pensionskasse in der Regel nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge.
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