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Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Firmenpension?

Kurz gesagt

Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Firmenpension? In Österreich gibt es dafür keinen gesetzlichen Mindestbetrag. Pflicht sind nur 1,53 Prozent vom Bruttogehalt in die Abfertigung neu. Alles darüber regeln Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihr Vertrag. In eine Pensionskasse darf der Arbeitgeber steuerlich begünstigt bis 10 Prozent der Lohnsumme einzahlen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Firmenpension?

Was es kostet

Pflichtbeiträge, Grenzen und Prämie nach österreichischem Recht, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Abfertigung neu bei 3.500 Euro brutto im Monat53,55 Euro im Monat, bei 14 Gehältern 749,70 Euro im Jahr
Pensionskasse, steuerliche Obergrenze10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme
Zukunftssicherung lohnsteuerfreibis 300 Euro im Jahr
Eigenbeitrag 1.000 Euro im Jahr42,50 Euro staatliche Prämie
Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge in der Pensionskassenach höchstens 3 Jahren

Sätze und Grenzen nach Gesetz und den genannten Quellen.

Der Arbeitgeberbeitrag von 2 Prozent im Rechenbeispiel ist eine Annahme und ein Richtwert aus der Angebotspraxis, kein üblicher Satz.

Das ist eine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Rechenbeispiel

3.500 Euro brutto, 14 Gehälter, Pensionskassenzusage mit 2 Prozent

So sieht der Arbeitgeberbeitrag aus, wenn zur Pflicht eine angenommene Pensionskassenzusage von 2 Prozent kommt.

Jahresbrutto49.000 Euro
Abfertigung neu, 1,53 Prozent749,70 Euro
Pensionskasse, angenommen 2 Prozent980 Euro
Ihr Eigenbeitrag, angenommen980 Euro
Staatliche Prämie auf den Eigenbeitrag, 4,25 Prozent41,65 Euro

Der Arbeitgeber legt zusammen rund 1.730 Euro im Jahr für Sie zurück, davon 980 Euro für die Firmenpension, ohne Lohnsteuer und Sozialversicherung in der Ansparphase.

Was Pflicht ist und was freiwillig

Anders als in Deutschland muss der Arbeitgeber in Österreich keinen Zuschuss zur Firmenpension zahlen, wenn Sie Gehalt umwandeln. Die Firmenpension ist eine freiwillige Sozialleistung. Ob und wie viel der Arbeitgeber zahlt, steht in Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelzusage.

Pflicht ist nur die Abfertigung neu: Für jedes Dienstverhältnis zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent vom Bruttogehalt einschließlich Sonderzahlungen in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Das ist keine Pension im engeren Sinn, kann aber bei Pensionsantritt als Rente genommen werden.

BausteinWer zahltHöhe
Abfertigung neuArbeitgeber, Pflicht1,53 Prozent vom Bruttogehalt
PensionskasseArbeitgeber, freiwillig oder nach Kollektivvertragfrei, steuerlich bis 10 Prozent der Lohnsumme
Betriebliche KollektivversicherungArbeitgeber, freiwilligfrei, sofort unverfallbar
ZukunftssicherungArbeitgeber oder Gehaltsumwandlungbis 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei
EigenbeitragSie, aus dem Nettobis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrags

Wie viel Arbeitgeber tatsächlich zahlen

Eine Mindestquote gibt es nicht, die Spanne ist groß. Manche Kollektivverträge sehen einen festen Beitrag in Prozent des Gehalts vor, viele Betriebe zahlen gar nichts außer der Abfertigung neu.

Fragen Sie beim Eintritt und bei Gehaltsgesprächen ausdrücklich nach einer Pensionskassenzusage. Ein Beitrag von wenigen Prozent des Gehalts wirkt über 30 Jahre stärker als eine ähnlich hohe Gehaltserhöhung, weil er in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung kostet.

Steuer: heute frei, später lohnsteuerpflichtig

Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die spätere Pension daraus wird wie Ihre staatliche Pension lohnversteuert.

Eigenbeiträge zahlen Sie aus dem Nettogehalt. Für bis zu 1.000 Euro im Jahr gibt es 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent, also höchstens 42,50 Euro.

Wann der Arbeitgeberbeitrag Ihnen gehört

Bei der Pensionskasse darf der Vertrag vorsehen, dass Arbeitgeberbeiträge erst nach höchstens drei Jahren unverfallbar werden. Kündigen Sie vorher, kann der Betrag verfallen. Bei der betrieblichen Kollektivversicherung gehören die Beiträge Ihnen sofort, Ihre eigenen Beiträge immer.

Beim Jobwechsel können Sie den unverfallbaren Betrag beitragsfrei stehen lassen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn dieser eine Pensionskasse hat.

Die Grenzen, offen gesagt

Die Pensionskasse garantiert keine feste Pension. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, in schlechten Jahren kann auch eine laufende Pension sinken.

Die Abfertigung neu bringt bei 1,53 Prozent über ein Berufsleben spürbar Geld, ersetzt aber keine Firmenpension. Die Bundesregierung hat 2026 eine Reform der betrieblichen Vorsorge vorgeschlagen, bis zur Umsetzung gelten die heutigen Regeln.

Schritt für Schritt

  1. Im Kollektivvertrag und in der Betriebsvereinbarung nach einer Pensionskassenregel suchen.
  2. In der Personalabteilung nach Beitragshöhe und Unverfallbarkeitsfrist fragen.
  3. Eine Zusage schriftlich geben lassen, mit Prozentsatz oder Betrag.
  4. Prüfen, ob sich ein Eigenbeitrag bis 1.000 Euro im Jahr wegen der Prämie lohnt.
  5. Jährliche Kontonachricht der Pensionskasse und der Vorsorgekasse ablegen und vergleichen.

Checkliste

  • Abfertigung neu auf dem Lohnzettel sichtbar
  • Pensionskassenzusage schriftlich
  • Unverfallbarkeitsfrist bekannt
  • Eigenbeitrag nicht höher als der Arbeitgeberbeitrag
  • Kosten der Pensionskasse oder Kollektivversicherung bekannt
  • Beim Jobwechsel Übertragung geprüft

Häufige Fehler

  • Einen deutschen Pflichtzuschuss von 15 Prozent erwarten
  • Nur eine mündliche Zusage über einen Arbeitgeberbeitrag haben
  • Vor Ablauf der Unverfallbarkeit kündigen, ohne die Folgen zu kennen
  • Die Abfertigung neu für eine vollwertige Firmenpension halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Arbeitgeber in eine Firmenpension einzahlen?

Nein, außer Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihr Vertrag sehen es vor. Pflicht ist nur der Beitrag von 1,53 Prozent zur Abfertigung neu.

Gibt es in Österreich einen Zuschuss bei Gehaltsumwandlung?

Einen gesetzlichen Zuschuss wie die deutschen 15 Prozent gibt es nicht. Ob der Arbeitgeber etwas dazulegt, ist Verhandlungssache.

Wie viel darf der Arbeitgeber höchstens einzahlen?

In die Pensionskasse steuerlich begünstigt bis 10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der Berechtigten.

Gehört mir der Arbeitgeberbeitrag, wenn ich kündige?

Bei der Pensionskasse nach höchstens drei Jahren, bei der betrieblichen Kollektivversicherung sofort. Ihre eigenen Beiträge gehören Ihnen immer.

Muss ich auf die Arbeitgeberbeiträge Steuer zahlen?

In der Ansparphase nicht. Die spätere Pension aus Arbeitgeberbeiträgen wird lohnversteuert.

Darf ich selbst mehr einzahlen als der Arbeitgeber?

Bei der Pensionskasse in der Regel nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge.

Quellen

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