Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Vorsorge

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung in Österreich?

Kurz gesagt

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung in Österreich? Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ihr Arbeitgeber kann bis 300 Euro im Jahr Ihres Bruttogehalts in eine Zukunftssicherung zahlen, lohnsteuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. In eine Pensionskasse fließt Gehalt nur steuerfrei, wenn Ihr Kollektivvertrag das vorsieht. Sonst zahlen Sie aus dem Netto und erhalten 4,25 Prozent Prämie.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung in Österreich?

Was es kostet

Grenzen und Rechenbeispiele nach österreichischem Recht, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Zukunftssicherung 300 Euro im Jahr, Grenzsteuersatz 30 Prozentrund 90 Euro Lohnsteuer gespart
Zukunftssicherung 300 Euro im Jahr, Grenzsteuersatz 40 Prozentrund 120 Euro Lohnsteuer gespart
Eigenbeitrag Pensionskasse 1.000 Euro im Jahr42,50 Euro staatliche Prämie
Eigenbeitrag 500 Euro im Jahr21,25 Euro staatliche Prämie
Versicherungssteuer in der Prämie4 Prozent

Grenzen und Prämie nach Gesetz, Stand 2026.

Die Steuerersparnis ist eine Rechnung mit angenommenem Grenzsteuersatz; Ihr Wert hängt von Einkommen und Absetzbeträgen ab.

Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

3.200 Euro brutto, Zukunftssicherung per Gehaltsumwandlung

So wirken 25 Euro Gehaltsverzicht im Monat, angenommen ist ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent.

Gehaltsverzicht25 Euro im Monat, 300 Euro im Jahr
Gesparte Lohnsteuerrund 90 Euro im Jahr
Sozialversicherungunverändert
Ihr Nettoaufwandrund 210 Euro im Jahr
Davon Versicherungssteuerrund 11,50 Euro

Für rund 210 Euro netto fließen 300 Euro im Jahr in Ihre Vorsorge. Das ist ein solider Vorteil, aber eine kleine Summe. Wer mehr will, braucht zusätzlich Arbeitgeberbeiträge oder Eigenbeiträge mit Prämie.

Drei Wege, Gehalt in die Vorsorge zu lenken

In Österreich ist die Gehaltsumwandlung, auch Bezugsumwandlung genannt, kein allgemeines Recht. Sie verzichten mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auf einen Teil des künftigen Bruttogehalts, und er zahlt diesen Betrag in einen Vorsorgevertrag. Steuerlich anerkannt wird das nur in bestimmten Formen.

Welcher Weg Ihnen offensteht, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung hat und was Ihr Kollektivvertrag regelt.

WegSteuerSozialversicherungVoraussetzung
Zukunftssicherung per Gehaltsumwandlunglohnsteuerfrei bis 300 Euro im JahrbeitragspflichtigAngebot an alle Beschäftigten oder eine Gruppe
Pensionskasse oder Kollektivversicherung laut Kollektivvertragsteuerfrei wie ein ArbeitgeberbeitragbeitragsfreiRegel im Kollektivvertrag oder einer gleichgestellten Vorschrift
Eigenbeitrag aus dem Nettokeine Ersparnis, dafür 4,25 Prozent Prämie bis 1.000 Eurokeine Ersparnisbestehende Zusage einer Pensionskasse oder Kollektivversicherung

Die 300 Euro der Zukunftssicherung

Der häufigste Weg ist die Zukunftssicherung: Ihr Arbeitgeber zahlt bis 25 Euro im Monat in eine Lebens-, Pensions- oder Krankenversicherung für Sie. Kommt das Geld aus Ihrem Gehalt, bleibt es lohnsteuerfrei, Sozialversicherung fällt aber wie bisher an.

Bei einer Er- und Ablebensversicherung muss die Laufzeit bis zum Pensionsantritt reichen, oder die Ablebenssumme muss so hoch sein wie die Erlebenssumme und die Laufzeit mindestens 15 Jahre betragen. Kaufen Sie den Vertrag während des Dienstverhältnisses zurück, wird die gesparte Lohnsteuer nachverrechnet.

In der Prämie stecken 4 Prozent Versicherungssteuer. Bei 300 Euro im Jahr sind das rund 11,50 Euro.

Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung

Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Eine Gehaltsumwandlung in diese Wege gilt aber nur dann als Arbeitgeberbeitrag, wenn ein Kollektivvertrag oder eine andere lohngestaltende Vorschrift sie vorsieht. Ein Einzelvertrag mit Ihrem Chef reicht dafür nicht.

Die spätere Pension aus Arbeitgeberbeiträgen ist voll lohnsteuerpflichtig. Aus Eigenbeiträgen ohne Prämie sind 25 Prozent steuerpflichtig, aus prämienbegünstigten Eigenbeiträgen ist sie steuerfrei.

Eigenbeiträge zahlen Sie aus dem Nettogehalt, der Arbeitgeber überweist sie mit seinem Beitrag. Für bis zu 1.000 Euro im Jahr gibt es 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent.

Was sich ab 2027 ändern soll

Die Bundesregierung hat im April 2026 eine Reform der betrieblichen Vorsorge vorgestellt: Alle Kollektivverträge sollen Pensionskassenzusagen vereinbaren dürfen, jeder soll seine Abfertigung kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können, und Pensionen aus Eigenbeiträgen sollen steuerfrei werden.

Bis diese Punkte im Gesetz stehen, gelten die heutigen Regeln. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.

Grenzen, offen gesagt

Die Beträge sind klein. Mit 300 Euro im Jahr sparen Sie je nach Grenzsteuersatz etwa 60 bis 150 Euro Lohnsteuer, eine spürbare Zusatzpension entsteht daraus allein nicht.

Liegt Ihr Einkommen unter der Steuergrenze von 13.539 Euro im Jahr, bringt die Gehaltsumwandlung keinen Steuervorteil. Dann ist ein Eigenbeitrag mit Prämie meist der bessere Weg.

Bei kleinen Prämien fallen Abschluss- und Verwaltungskosten stark ins Gewicht. Lassen Sie sich die Kosten in Euro zeigen.

Schritt für Schritt

  1. In der Personalabteilung fragen, ob es Zukunftssicherung, Pensionskasse oder Kollektivversicherung gibt.
  2. Im Kollektivvertrag nachsehen, ob er eine Gehaltsumwandlung in die Pensionskasse vorsieht.
  3. Bei der Zukunftssicherung Laufzeit, Kosten und Ablebensschutz der Versicherung prüfen.
  4. Bei bestehender Pensionskasse den Eigenbeitrag bis 1.000 Euro und den Antrag auf Prämie stellen.
  5. Die Vereinbarung schriftlich festhalten und auf der nächsten Lohnabrechnung prüfen.

Checkliste

  • Höchstens 300 Euro im Jahr für die Zukunftssicherung
  • Laufzeit bis zum Pensionsantritt oder mindestens 15 Jahre
  • Kosten der Versicherung in Euro bekannt
  • Regel im Kollektivvertrag geprüft
  • Prämienantrag für Eigenbeiträge abgegeben
  • Lohnabrechnung nach dem ersten Monat kontrolliert

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Gehaltsumwandlung spare auch Sozialversicherung
  • Gehalt per Einzelvereinbarung in die Pensionskasse umwandeln und auf Steuerfreiheit hoffen
  • Die Zukunftssicherung während des Dienstverhältnisses zurückkaufen und Lohnsteuer nachzahlen
  • Den Prämienantrag für Eigenbeiträge vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung anbieten?

Nein. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch. Ob ein Modell angeboten wird, entscheidet der Betrieb oder der Kollektivvertrag.

Spare ich mit der Gehaltsumwandlung Sozialversicherung?

Bei der Zukunftssicherung über Gehaltsverzicht nicht, nur Lohnsteuer. Beitragsfrei sind Arbeitgeberbeiträge an Pensionskasse oder Kollektivversicherung, auch wenn sie laut Kollektivvertrag aus einer Gehaltsumwandlung stammen.

Kann ich mehr als 300 Euro im Jahr umwandeln?

Steuerfrei nicht. Was darüber liegt, ist voll lohnsteuerpflichtig. Mehr geht nur über einen Kollektivvertrag mit Pensionskassenregel oder über Eigenbeiträge aus dem Netto.

Was ist die Prämie für Eigenbeiträge?

Für Arbeitnehmerbeiträge an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung zahlt der Staat 2026 4,25 Prozent, auf höchstens 1.000 Euro im Jahr. Die Pension daraus ist steuerfrei.

Ist die Abfertigung neu eine Gehaltsumwandlung?

Nein. Die 1,53 Prozent zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine Vorsorgekasse. Sie verzichten dafür auf nichts.

Kann ich die Zukunftssicherung beim Jobwechsel mitnehmen?

Die Versicherung läuft auf Sie und kann privat weitergeführt werden. Ein Rückkauf beim Ende des Dienstverhältnisses löst keine Nachversteuerung aus.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebliche Vorsorge

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebliche Altersvorsorge

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.