Alles zur Versicherung: Betriebliche Vorsorge
Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?
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Kurz gesagt
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung in Österreich? Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ihr Arbeitgeber kann bis 300 Euro im Jahr Ihres Bruttogehalts in eine Zukunftssicherung zahlen, lohnsteuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. In eine Pensionskasse fließt Gehalt nur steuerfrei, wenn Ihr Kollektivvertrag das vorsieht. Sonst zahlen Sie aus dem Netto und erhalten 4,25 Prozent Prämie.
Grenzen und Rechenbeispiele nach österreichischem Recht, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Zukunftssicherung 300 Euro im Jahr, Grenzsteuersatz 30 Prozent | rund 90 Euro Lohnsteuer gespart |
| Zukunftssicherung 300 Euro im Jahr, Grenzsteuersatz 40 Prozent | rund 120 Euro Lohnsteuer gespart |
| Eigenbeitrag Pensionskasse 1.000 Euro im Jahr | 42,50 Euro staatliche Prämie |
| Eigenbeitrag 500 Euro im Jahr | 21,25 Euro staatliche Prämie |
| Versicherungssteuer in der Prämie | 4 Prozent |
Grenzen und Prämie nach Gesetz, Stand 2026.
Die Steuerersparnis ist eine Rechnung mit angenommenem Grenzsteuersatz; Ihr Wert hängt von Einkommen und Absetzbeträgen ab.
Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
So wirken 25 Euro Gehaltsverzicht im Monat, angenommen ist ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent.
| Gehaltsverzicht | 25 Euro im Monat, 300 Euro im Jahr |
| Gesparte Lohnsteuer | rund 90 Euro im Jahr |
| Sozialversicherung | unverändert |
| Ihr Nettoaufwand | rund 210 Euro im Jahr |
| Davon Versicherungssteuer | rund 11,50 Euro |
Für rund 210 Euro netto fließen 300 Euro im Jahr in Ihre Vorsorge. Das ist ein solider Vorteil, aber eine kleine Summe. Wer mehr will, braucht zusätzlich Arbeitgeberbeiträge oder Eigenbeiträge mit Prämie.
In Österreich ist die Gehaltsumwandlung, auch Bezugsumwandlung genannt, kein allgemeines Recht. Sie verzichten mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auf einen Teil des künftigen Bruttogehalts, und er zahlt diesen Betrag in einen Vorsorgevertrag. Steuerlich anerkannt wird das nur in bestimmten Formen.
Welcher Weg Ihnen offensteht, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung hat und was Ihr Kollektivvertrag regelt.
| Weg | Steuer | Sozialversicherung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Zukunftssicherung per Gehaltsumwandlung | lohnsteuerfrei bis 300 Euro im Jahr | beitragspflichtig | Angebot an alle Beschäftigten oder eine Gruppe |
| Pensionskasse oder Kollektivversicherung laut Kollektivvertrag | steuerfrei wie ein Arbeitgeberbeitrag | beitragsfrei | Regel im Kollektivvertrag oder einer gleichgestellten Vorschrift |
| Eigenbeitrag aus dem Netto | keine Ersparnis, dafür 4,25 Prozent Prämie bis 1.000 Euro | keine Ersparnis | bestehende Zusage einer Pensionskasse oder Kollektivversicherung |
Der häufigste Weg ist die Zukunftssicherung: Ihr Arbeitgeber zahlt bis 25 Euro im Monat in eine Lebens-, Pensions- oder Krankenversicherung für Sie. Kommt das Geld aus Ihrem Gehalt, bleibt es lohnsteuerfrei, Sozialversicherung fällt aber wie bisher an.
Bei einer Er- und Ablebensversicherung muss die Laufzeit bis zum Pensionsantritt reichen, oder die Ablebenssumme muss so hoch sein wie die Erlebenssumme und die Laufzeit mindestens 15 Jahre betragen. Kaufen Sie den Vertrag während des Dienstverhältnisses zurück, wird die gesparte Lohnsteuer nachverrechnet.
In der Prämie stecken 4 Prozent Versicherungssteuer. Bei 300 Euro im Jahr sind das rund 11,50 Euro.
Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Eine Gehaltsumwandlung in diese Wege gilt aber nur dann als Arbeitgeberbeitrag, wenn ein Kollektivvertrag oder eine andere lohngestaltende Vorschrift sie vorsieht. Ein Einzelvertrag mit Ihrem Chef reicht dafür nicht.
Die spätere Pension aus Arbeitgeberbeiträgen ist voll lohnsteuerpflichtig. Aus Eigenbeiträgen ohne Prämie sind 25 Prozent steuerpflichtig, aus prämienbegünstigten Eigenbeiträgen ist sie steuerfrei.
Eigenbeiträge zahlen Sie aus dem Nettogehalt, der Arbeitgeber überweist sie mit seinem Beitrag. Für bis zu 1.000 Euro im Jahr gibt es 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent.
Die Bundesregierung hat im April 2026 eine Reform der betrieblichen Vorsorge vorgestellt: Alle Kollektivverträge sollen Pensionskassenzusagen vereinbaren dürfen, jeder soll seine Abfertigung kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können, und Pensionen aus Eigenbeiträgen sollen steuerfrei werden.
Bis diese Punkte im Gesetz stehen, gelten die heutigen Regeln. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Die Beträge sind klein. Mit 300 Euro im Jahr sparen Sie je nach Grenzsteuersatz etwa 60 bis 150 Euro Lohnsteuer, eine spürbare Zusatzpension entsteht daraus allein nicht.
Liegt Ihr Einkommen unter der Steuergrenze von 13.539 Euro im Jahr, bringt die Gehaltsumwandlung keinen Steuervorteil. Dann ist ein Eigenbeitrag mit Prämie meist der bessere Weg.
Bei kleinen Prämien fallen Abschluss- und Verwaltungskosten stark ins Gewicht. Lassen Sie sich die Kosten in Euro zeigen.
Fragen und Antworten
Nein. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch. Ob ein Modell angeboten wird, entscheidet der Betrieb oder der Kollektivvertrag.
Bei der Zukunftssicherung über Gehaltsverzicht nicht, nur Lohnsteuer. Beitragsfrei sind Arbeitgeberbeiträge an Pensionskasse oder Kollektivversicherung, auch wenn sie laut Kollektivvertrag aus einer Gehaltsumwandlung stammen.
Steuerfrei nicht. Was darüber liegt, ist voll lohnsteuerpflichtig. Mehr geht nur über einen Kollektivvertrag mit Pensionskassenregel oder über Eigenbeiträge aus dem Netto.
Für Arbeitnehmerbeiträge an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung zahlt der Staat 2026 4,25 Prozent, auf höchstens 1.000 Euro im Jahr. Die Pension daraus ist steuerfrei.
Nein. Die 1,53 Prozent zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine Vorsorgekasse. Sie verzichten dafür auf nichts.
Die Versicherung läuft auf Sie und kann privat weitergeführt werden. Ein Rückkauf beim Ende des Dienstverhältnisses löst keine Nachversteuerung aus.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
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