Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Vorsorge

Was passiert mit der Firmenpension bei einem Jobwechsel?

Kurz gesagt

Was passiert mit der Firmenpension bei einem Jobwechsel? Ihre Eigenbeiträge bleiben immer Ihnen, Arbeitgeberbeiträge an eine Pensionskasse spätestens nach drei Jahren. Beim Ausscheiden wählen Sie: beitragsfrei stehen lassen, zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen oder, bis 16.500 Euro, abfinden lassen. Entscheiden Sie nicht binnen sechs Monaten, wird der Vertrag beitragsfrei gestellt.

Was passiert mit der Firmenpension bei einem Jobwechsel?

Was es kostet

Grenzen und Fristen beim Jobwechsel in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Höchste Wartezeit für Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse3 Jahre ab Beginn der Beitragszahlung
Frist für Ihre Wahl nach dem Ausscheiden6 Monate
Abfindung aus der Pensionskasse möglich bis16.500 Euro Guthaben
Abfertigung neu, Auszahlung erst ab36 Beitragsmonaten und nicht bei Selbstkündigung
Lohnsteuer auf ausgezahlte Abfertigung neu6 Prozent

Grenzen nach Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz und Einkommensteuergesetz, Wert 2026.

Ob bei einer Übertragung Kosten anfallen, hängt von den Kassen ab; das prüfen wir im Einzelfall.

Keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Sechs Jahre Pensionskasse, Wechsel zu einem Betrieb ohne Pensionskasse

So prüfen Sie, welche Wege Ihnen bleiben.

Arbeitgeberbeitrag 2 Prozent von 3.000 Euro, 14 mal im Jahr840 Euro im Jahr
Eigenbeitrag mit Prämie500 Euro im Jahr
Guthaben laut Kontoauszug, Beispiel8.600 Euro
Länger als drei Jahre dabei?ja, alles unverfallbar
Unter 16.500 Euro?ja, Abfindung wäre möglich

Sie können abfinden lassen, verlieren dann aber die Prämien und zahlen Steuer auf den Arbeitgeberteil. Ohne Pensionskasse beim neuen Betrieb ist das beitragsfreie Stehenlassen oder die Übertragung in eine Kollektivversicherung meist die bessere Wahl.

Was Ihnen beim Wechsel bleibt

Was Sie selbst in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung eingezahlt haben, gehört Ihnen von Anfang an. Für die Beiträge des Arbeitgebers kann die Zusage eine Wartezeit vorsehen. Nach dem Betriebspensionsgesetz darf sie höchstens drei Jahre ab Beginn der Beitragszahlung betragen.

Endet das Dienstverhältnis vorher, kann der Arbeitgeberteil verfallen. Ausnahmen gelten etwa bei Insolvenz oder Schließung des Betriebs.

Bei einer direkten Leistungszusage, bei der die Firma die Pension selbst zahlt, gelten eigene Regeln. Lassen Sie sich dort den unverfallbaren Betrag schriftlich nennen.

Ihre Möglichkeiten bei der Pensionskasse

Nach dem Ausscheiden haben Sie sechs Monate Zeit. Treffen Sie keine Wahl, wird Ihr Guthaben beitragsfrei gestellt und weiter veranlagt.

WegVorteilNachteil
Beitragsfrei stehen lassenkein Aufwand, Geld bleibt veranlagtVerwaltungskosten laufen weiter, viele kleine Konten
Übertragung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebersein Konto, Beiträge laufen weiternur möglich, wenn der neue Betrieb eine hat
Übertragung in eine betriebliche KollektivversicherungGarantiezins und feste Rechnungsgrundlagenmeist geringere Ertragschance
Weiterführen mit eigenen BeiträgenVertrag bleibt erhaltenBeiträge aus dem Netto, nur unter Bedingungen
Abfindung bis 16.500 EuroGeld sofort verfügbarPrämien müssen zurück, Vorsorge ist weg

Die Abfindung: verlockend, aber teuer

Liegt Ihr Guthaben 2026 bei höchstens 16.500 Euro, können Sie es sich auszahlen lassen. Haben Sie für Eigenbeiträge die staatliche Prämie erhalten, fordert das Finanzamt sie dann zurück.

Die Auszahlung ist nicht steuerfrei. Was aus Arbeitgeberbeiträgen stammt, wird als Bezug versteuert, für Pensionsabfindungen bis zu dieser Grenze gilt der halbe Steuersatz.

Die Bundesregierung will die Abfindungsgrenze beim Jobwechsel künftig senken und zum Pensionsantritt auf 20.000 Euro anheben. Bis das Gesetz geändert ist, gilt der heutige Wert.

Abfertigung neu: eigene Regeln

Die Abfertigung neu ist keine Firmenpension, wird beim Wechsel aber oft verwechselt. Ihr Arbeitgeber zahlt 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse.

Kündigen Sie selbst, gibt es keine Auszahlung. Das Guthaben bleibt veranlagt und wächst beim nächsten Arbeitgeber weiter. Kündigt der Arbeitgeber und haben Sie mindestens 36 Beitragsmonate, auch bei mehreren Firmen, können Sie es auszahlen lassen. Dann fallen 6 Prozent Lohnsteuer an.

Statt der Auszahlung können Sie das Geld weiter veranlagen oder steuerfrei in eine Pensionskasse übertragen, wenn Sie dort schon Ansprüche haben. Die Pension daraus ist steuerfrei.

Zukunftssicherung und Lebensversicherung

Hat Ihr Arbeitgeber bis 300 Euro im Jahr in eine Zukunftssicherung gezahlt, läuft die Versicherung meist auf Sie. Sie können sie privat weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder zurückkaufen.

Ein Rückkauf beim Ende des Dienstverhältnisses löst keine Nachversteuerung der gesparten Lohnsteuer aus. Der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren aber oft unter der Summe der Prämien.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Wechsel den letzten Kontoauszug der Pensionskasse und die Zusage heraussuchen.
  2. Prüfen, ob die Wartezeit für die Arbeitgeberbeiträge erfüllt ist.
  3. Beim neuen Arbeitgeber fragen, ob es eine Pensionskasse oder Kollektivversicherung gibt.
  4. Kosten einer Übertragung schriftlich bei beiden Kassen erfragen.
  5. Die Wahl innerhalb von sechs Monaten schriftlich treffen.
  6. Abfertigung neu getrennt prüfen: Wer hat gekündigt, wie viele Beitragsmonate gibt es?

Checkliste

  • Guthaben und Wartezeit bekannt
  • Frist von sechs Monaten im Kalender
  • Folgen einer Abfindung für erhaltene Prämien geprüft
  • Angebot des neuen Arbeitgebers geklärt
  • Abfertigung neu: Art der Kündigung und Beitragsmonate notiert
  • Zukunftssicherung: Rückkaufswert und Fortführung verglichen

Häufige Fehler

  • Die Abfindung nehmen und vergessen, dass die Prämien zurückgezahlt werden
  • Selbst kündigen und mit der Auszahlung der Abfertigung rechnen
  • Die Frist von sechs Monaten verstreichen lassen, obwohl eine Übertragung besser wäre
  • Eine Lebensversicherung früh zurückkaufen und Abschlusskosten verschenken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Verliere ich meine Firmenpension, wenn ich selbst kündige?

Eigenbeiträge nicht. Arbeitgeberbeiträge an eine Pensionskasse nur, wenn die Wartezeit von höchstens drei Jahren noch nicht erfüllt ist.

Muss mein neuer Arbeitgeber mein Guthaben übernehmen?

Nein. Eine Übertragung in seine Pensionskasse geht nur, wenn er eine hat. Sonst bleibt das Guthaben beitragsfrei in der alten Kasse oder Sie wählen eine Kollektivversicherung.

Kann ich mir die Firmenpension beim Jobwechsel auszahlen lassen?

Bei der Pensionskasse nur bis 16.500 Euro Guthaben, Stand 2026. Die Abfertigung neu nur, wenn nicht Sie gekündigt haben und mindestens 36 Beitragsmonate vorliegen.

Was passiert mit der Abfertigung bei Selbstkündigung?

Sie bleibt in der Vorsorgekasse, wird weiter veranlagt und beim nächsten Arbeitgeber weiter bespart. Ausgezahlt wird sie bei einem späteren berechtigenden Ende oder zur Pension.

Gilt das auch bei einem Wechsel ins Ausland?

Ihre Ansprüche bleiben bestehen. Eine Übertragung in ein ausländisches System ist in der Regel nicht vorgesehen, das Guthaben ruht dann beitragsfrei.

Was ändert die geplante Reform?

Die Abfindungsgrenze beim Jobwechsel soll sinken, alte Konten der Vorsorgekasse sollen automatisch zusammengeführt werden. In Kraft ist das erst, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebliche Vorsorge

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebliche Altersvorsorge

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.