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Wie viel Steuer und Abgaben zahle ich auf die Firmenpension in Österreich?

Kurz gesagt

Wie viel Steuer und Abgaben zahle ich auf die Firmenpension in Österreich? Die Pension aus einer Pensionskasse ist frei von Sozialversicherung, es fällt nur Lohnsteuer an, zusammen mit Ihrer staatlichen Pension meist zu 20 bis 40 Prozent Grenzsteuersatz. Von 300 Euro bleiben so rund 180 bis 240 Euro. Der Teil aus Ihren eigenen Beiträgen ist zu 75 oder 100 Prozent steuerfrei.

Wie viel Steuer und Abgaben zahle ich auf die Firmenpension in Österreich?

Was es kostet

Abzüge 2026 auf eine Pensionskassenpension aus Arbeitgeberbeiträgen, je nach Grenzsteuersatz Ihres gesamten Pensionseinkommens.

BeispielRichtwert
Firmenpension 300 Euro, Grenzsteuersatz 20 Prozentetwa 60 Euro Lohnsteuer, rund 240 Euro netto
Firmenpension 300 Euro, Grenzsteuersatz 30 Prozentetwa 90 Euro Lohnsteuer, rund 210 Euro netto
Firmenpension 300 Euro, Grenzsteuersatz 40 Prozentetwa 120 Euro Lohnsteuer, rund 180 Euro netto
Firmenpension 100 Euro aus Eigenbeiträgen ohne Prämie, 30 Prozentetwa 7,50 Euro Lohnsteuer
Abfindung einer kleinen Firmenpensionhalber Steuersatz, nur bis 16.500 Euro Barwert

Grenzen und Sätze nach Gesetz und Angaben der Kassen, Stand 2026.

Die Nettobeträge sind selbst gerechnet und berücksichtigen weder Absetzbeträge noch Sonderzahlungen.

Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Staatliche Pension 1.800 Euro, Firmenpension 300 Euro aus Arbeitgeberbeiträgen

So wird aus 300 Euro Firmenpension der Betrag auf Ihrem Konto, wenn Ihr gesamtes Pensionseinkommen in der Stufe von 30 Prozent liegt.

Firmenpension brutto300,00 Euro
Sozialversicherung0,00 Euro
Lohnsteuer 30 Prozent90,00 Euro
Netto im Monat210,00 Euro
Zum Vergleich: 6 Prozent Krankenversicherung auf die staatliche Pension108,00 Euro

Netto bleiben rund 70 Prozent der Firmenpension. Liegt Ihr Einkommen in der Stufe von 20 Prozent, sind es 240 Euro. Rechnen Sie im ersten Jahr mit einer möglichen Nachzahlung, wenn beide Pensionen getrennt versteuert werden.

Was von der Firmenpension abgeht

Eine Firmenpension aus der Pensionskasse wird anders behandelt als Ihre staatliche Pension. Auf die staatliche Pension zahlen Sie Krankenversicherung, seit Juni 2025 sind das 6 Prozent. Die Pension aus Arbeitgeberbeiträgen der Pensionskasse ist dagegen lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Die Steuer wird nicht für die Firmenpension allein berechnet. Sie wird zu Ihrer staatlichen Pension dazugezählt und mit dem Satz besteuert, in den Ihr gesamtes Einkommen fällt. Das nennt man Grenzsteuersatz: der Satz, mit dem jeder zusätzliche Euro besteuert wird.

Die betriebliche Kollektivversicherung, eine Lebensversicherung des Arbeitgebers für die Belegschaft, ist steuerlich der Pensionskasse gleichgestellt. Bei einer direkten Pensionszusage zahlt dagegen der frühere Arbeitgeber selbst aus und zieht die Lohnsteuer ab. Welche Abzüge dort anfallen, lassen Sie sich von ihm bestätigen.

Herkunft des GeldesLohnsteuer auf die PensionSozialversicherung
Beiträge des Arbeitgebersvoll steuerpflichtigkeine
Eigenbeiträge ohne Prämienur 25 Prozent steuerpflichtigkeine
Eigenbeiträge mit 4,25 Prozent Prämiesteuerfreikeine
Staatliche Pension zum Vergleichvoll steuerpflichtig6 Prozent Krankenversicherung

Welcher Steuersatz Sie trifft

2026 sind in Österreich die ersten 13.539 Euro Jahreseinkommen steuerfrei. Darüber gelten 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro und 40 Prozent bis 70.365 Euro.

Mit einer mittleren staatlichen Pension liegen Sie meist schon in der Stufe von 20 oder 30 Prozent. Jeder Euro Firmenpension wird dann mit diesem Satz besteuert. Wer eine kleine staatliche Pension hat, zahlt auf eine kleine Firmenpension unter Umständen gar keine Steuer.

Der Pensionistenabsetzbetrag senkt die Steuer zusätzlich, 2026 um bis zu 1.020 Euro im Jahr bei niedrigeren Pensionen. Mit steigendem Einkommen wird er kleiner.

Achtung bei der Steuererklärung

Die Pensionskasse zahlt die Firmenpension oft ohne Lohnsteuerabzug aus, und die Pensionsversicherung zieht die Steuer für beide Pensionen gemeinsam ab. Das klappt nicht immer, etwa wenn die staatliche Pension zu niedrig ist, um alle Abzüge zu tragen.

Werden beide Pensionen getrennt versteuert, müssen Sie nach Jahresende eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Dabei kommt häufig eine Nachzahlung heraus, weil jede Stelle für sich zu wenig Steuer abgezogen hat. Legen Sie dafür im ersten Pensionsjahr etwas zur Seite.

Abfindung statt Pension

Eine Auszahlung auf einmal ist nur möglich, wenn der Barwert der Pension höchstens 16.500 Euro beträgt, Wert 2026. Dann gilt nur der halbe Steuersatz, was die Abfindung steuerlich oft günstiger macht als die laufende Pension.

Größere Guthaben werden als lebenslange Pension ausgezahlt. Eine freie Wahl zwischen Kapital und Rente wie in manchen anderen Ländern gibt es in Österreich nicht.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Ist Ihr gesamtes Pensionseinkommen niedrig, bleibt die Firmenpension oft fast steuerfrei. Haben Sie nur über das Prämienmodell mit bis zu 1.000 Euro im Jahr eingezahlt, ist der Teil daraus ohnehin steuerfrei. Eine eigene Rechnung lohnt sich dann vor allem für den Fall einer Nachzahlung.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Ihre Firmenpension aus Pensionskasse, Kollektivversicherung oder direkter Zusage kommt.
  2. Im Kontoauszug nachsehen, welcher Teil aus Arbeitgeber- und welcher aus Eigenbeiträgen stammt.
  3. Staatliche Pension und Firmenpension zusammenzählen und den Grenzsteuersatz ablesen.
  4. Bei der Pensionskasse fragen, ob die gemeinsame Versteuerung mit der staatlichen Pension läuft.
  5. Bei getrennter Versteuerung Geld für die Nachzahlung zurücklegen.
  6. Bei kleinem Guthaben prüfen, ob eine Abfindung bis 16.500 Euro möglich und sinnvoll ist.

Checkliste

  • Herkunft der Beiträge bekannt
  • Prämienbegünstigte Eigenbeiträge im Auszug ausgewiesen
  • Gemeinsame Versteuerung geklärt
  • Mögliche Nachzahlung eingeplant
  • Abfindungsgrenze von 16.500 Euro geprüft
  • Pensionistenabsetzbetrag in der Rechnung berücksichtigt

Häufige Fehler

  • Mit dem Bruttobetrag der Firmenpension planen statt mit dem Netto
  • Die Nachzahlung aus der Arbeitnehmerveranlagung übersehen
  • Eigenbeiträge nicht nachweisen und den steuerfreien Teil verschenken
  • Annehmen, dass auf die Firmenpension dieselbe Krankenversicherung fällt wie auf die staatliche Pension

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahle ich auf die Firmenpension Krankenversicherung?

Auf die Pension aus Arbeitgeberbeiträgen einer Pensionskasse nicht, sie ist nur lohnsteuerpflichtig. Bei einer direkten Zusage des Arbeitgebers lassen Sie sich die Abzüge bestätigen.

Warum muss ich nachzahlen?

Wenn Firmenpension und staatliche Pension getrennt ausgezahlt werden, zieht jede Stelle Steuer nur für ihren Teil ab. In der Veranlagung wird beides zusammengezählt, dann fällt der höhere Satz an.

Sind Eigenbeiträge im Alter steuerfrei?

Mit Prämie bis 1.000 Euro im Jahr ganz, ohne Prämie zu 75 Prozent. Steuerpflichtig ist also höchstens ein Viertel.

Kann ich mir die Firmenpension auszahlen lassen?

Nur wenn der Barwert höchstens 16.500 Euro beträgt, Stand 2026. Dann gilt der halbe Steuersatz.

Zahle ich auf eine kleine Firmenpension gar nichts?

Sozialversicherung nicht. Lohnsteuer fällt an, sobald Ihr gesamtes Einkommen über 13.539 Euro im Jahr liegt, Wert 2026.

Wird die Firmenpension auf die Ausgleichszulage angerechnet?

Ja, sie zählt als Einkommen. Wer eine Ausgleichszulage bezieht, hat von einer kleinen Firmenpension daher oft wenig.

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